
Wer für einige Wochen, mehrere Monate oder sogar Jahre ins Ausland reist, sollte sich frühzeitig mit dem passenden Versicherungsschutz beschäftigen. Das Young Travellers Reiseversicherungslexikon erklärt die wichtigsten Begriffe, Leistungen und Versicherungsarten rund um Auslandskrankenversicherungen und weitere Reiseversicherungen wie Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck oder Reiserücktrittsversicherung verständlich und praxisnah.
Egal ob Weltreise, Auslandsstudium, Work and Travel, Sprachreise, Sabbatical, digitale Nomaden oder Auswanderung - hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Versicherungen für Langzeit-Auslandsaufenthalte weltweit.
Viele Langzeitreisende melden ihren Wohnsitz oder auch ihre gesetzliche Krankenversicherung im Heimatland ab, wenn sie für längere Zeit auf Auslandsreise gehen. In diesem Zusammenhang stellen sich wichtige Fragen, um einen gültigen und lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen:
Mit den Young Travellers Auslandskrankenversicherungen können diese Fragen mit “Ja” beantwortet werden! Der Versicherungsschutz ist in jedem Fall gültig:
Die Abmeldung von der gesetzlichen Pflichtversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, GKV) in Deutschland ist im Sozialgesetzbuch geregelt in § 190 SGB V (fünf), Absatz 13, Ziffer 1. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt können Sie sich abmelden, wenn Sie die Zeit, die Sie im Ausland verbringen werden, mit einer "anderweitigen Krankenversicherung" versichert haben:
Wenn Sie in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert sind, möchten bitte die Abmeldung von der Krankenversicherung mit ihrem gesetzlichen Versicherer rechtzeitig abstimmen und klären, ob eine Abmeldung, eine Anwartschaft oder die Beibehaltung der Vollmitgliedschaft die für sie beste Herangehensweise ist.
Bei privaten Krankenversicherungen im Heimatland besteht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag kündigen können, aber es bedeutet auch, dass ein privater Krankenversicherer Sie nicht wieder aufnehmen muss. Sie sollten also mit dem Versicherer abstimmen, ob eine Anwartschaft nicht die vorteilhaftere Lösung für Sie wäre.
Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, möchten Sie bitte dort mit Ihrer Krankenversicherung die dortigen Regelungen und die Vorgehensweise besprechen.
In Österreich ist die Abmeldung von der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung (Krankenkasse) anlässlich eines Auslandsaufenthaltes möglich, aber sie muss im Einzelfall mit dem Krankenversicherungsträger abgestimmt werden. Eine generelle und für alle identisch anwendbare Regelung gibt es in Österreich nicht. Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrem Krankenversicherungsträger in Verbindung, um die Möglichkeiten der Abmeldung von der Krankenversicherung zu besprechen - auch die Wiederaufnahme in die Krankenversicherung im Fall einer vorzeitigen Rückkehr beispielsweise aufgrund eines medizinischen Rücktransportes ins Heimatland.
Bei der Vorbereitung auf ein Auslandssemester ist es wichtig zu wissen, welche finanziellen Risiken für Sie bestehen, wenn der Studienaufenthalt im Ausland seitens der ausländischen Universität abgesagt wird:
In beiden Fällen können Sie sich mit den Young Travellers Auslandsreiseversicherungen vollständig vor finanziellen Risiken schützen! Hier erklären wir Ihnen, wie Sie das machen:
Sie können es also vollständig vermeiden, die im Vorfeld bezahlten Kosten Ihres geplanten Auslandssemesters ganz oder teilweise zu verlieren. Bitte beachten Sie, dass eine Rücktrittskostenversicherung am besten gleich nach der Buchung von Reiseleistungen oder der Bezahlung von Studiengebühren abgeschlossen werden sollte, damit sofort der Versicherungsschutz besteht. Spätestens muss der Abschluss 30 Tage vor der Abreise aus dem Heimatland erfolgen.
Viele Langzeitreisende bevorzugen im Krankheitsfall während Ihres Auslandsaufenthaltes alternativmedizinische Behandlungen anstelle klassischer Schulmedizin. Hier erklären wir Ihnen, welchen Versicherungsschutz für Alternativmedizin die Young Travellers Auslandskrankenversicherungen bieten.
Die Tarife Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premium und Active Travellers Best Auslandskrankenversicherung enthalten auch Versicherungsleistungen für Alternativmedizin. Die Kosten für Behandlungen mit alternativmedizinischen Methoden am Ort Ihres Aufenthaltes sind in dieser Weise versichert:
Wichtig ist zu wissen, dass die Kosten für alternativmedizinische Behandlungen nicht zusätzlich zu den Kosten einer schulmedizinischen Behandlung ersetzt werden, sondern nur, wenn darüber hinaus keine Behandlungen bei einem Arzt oder im Krankenhaus stattfanden. Sie müssen sich also vor dem Beginn von Heilbehandlungen entscheiden, ob Sie Alternativmedizin oder klassische Schulmedizin beanspruchen möchten.
Bitte beachten Sie, dass Alternativmediziner keine Verordnungen zu schulmedizinischen Maßnahmen treffen können. Benötigen Sie beispielsweise ein MRT, kann und muss es von einem Schulmediziner auf der Grundlage einer Diagnose als notwendig bezeichnet und verordnet werden.
Die Young Travellers Auslandskrankenversicherungen bieten den vollen Versicherungsschutz auch beim Arbeiten im Ausland. Versicherungsschutz nach einem Arbeitsunfall besteht für alle ambulanten und stationären medizinischen Behandlungen bei Arzt oder im Krankenhaus bei freier Arztwahl und Krankenhauswahl.
Beim Arbeiten im Ausland besteht also Krankenversicherungsschutz unabhängig davon, ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich arbeiten. Versichert sind alle Arten von Arbeitsaufenthalt im Ausland - Work and Travel, Home Office, mobiles Arbeiten, gelegentliches Jobben, Workation, digital Nomad, Auslandspraktikum oder eine Arbeitsstelle mit Arbeitsvertrag bei einem ausländischen Arbeitgeber. Ebenfalls versichert ist das Arbeiten mit Tieren oder Maschinen auf einer Farm.
Die Young Travellers Auslandskrankenversicherung mit Krankenversicherungsschutz für Arbeitsunfälle kann für jeden Aufenthaltszeitraum im Ausland von bis zu 5 Jahren gebucht werden. Bei vorzeitiger Rückkehr ins Heimatland kann die Krankenversicherung vorzeitig gekündigt und beendet werden.
Mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung sind Sie versichert wie ein Privatpatient. Es besteht freie Arztwahl und freie Wahl des Krankenhauses. Sie können Arzttermine bei jedem Arzt oder Krankenhaus im Ausland wahrnehmen, auch bei privaten Ärzten oder Krankenhäusern weltweit. Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Zahnschmerzen im Ausland, einschließlich ärztlicher Behandlungen bei Krankenhausaufenthalten sowie verordnete Medikamente übernommen. Ebenfalls versichert sind Kosten für einen Rücktransport sowie die Behandlung von Schwangerschaften während der Reise.
Im Wesentlichen werden diese Kosten übernommen:
Die Abrechnung von Arztterminen mit ambulanten medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgt mit der Schadenabteilung, nachdem Sie zuvor die Behandlungskosten verauslagt haben. Alle Behandlungsbelege können Sie bequem von unterwegs aus online einreichen. Bei Arztterminen in den USA können auch die Behandlungskosten bei ambulanten Behandlungen direkt zwischen Arzt und Versicherer erfolgen, ohne dass Sie sie verauslagen müsssen! Dazu nehmen Sie vor Beginn der Behandlungen Kontakt zum U.S. Claims Office auf, das Sie in den USA erreichen. Hier finden Sie alle Informationen und Kontaktdaten zur Abrechnung von Arztterminen.
Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus erfolgt immer die direkte Abrechnung der Arztkosten und Krankenhauskosten zwischen dem Versicherer und dem Krankenhaus - egal, in welchem Land Sie sich befinden. Bitte verauslagen Sie keine Krankenhauskosten, sondern nehmen Sie selbst, eine andere Person oder das Krankenhaus zu Beginn des stationären Krankenhausaufenthaltes Kontakt zur 24/7-Hotline auf. Die Notfallzentrale wird dann alles Weitere direkt mit dem Krankenhaus abstimmen - also den Austausch von Behandlungsunterlagen, die Abstimmung der geplanten Behandlungen, Rücksprache mit Ihrem Arzt im Heimatland, einen möglicherweise erforderlichen Krankentransport in ein anderes Krankenhaus, die Rückholung ins Heimatland und auch die Bezahlung des Krankenhauses.
In unseren Tarifen Young Travellers Auslandskrankenversicherung und Active Travellers Auslandskrankenversicherung sind Behandlungen beim Physiotherapeuten im Ausland versichert, wenn physiotherapeutische Maßnahmen aufgrund einer Verletzung während der Auslandsreise erforderlich und verordnet werden. Dabei ist entscheidend, dass die Schadenursache, in der Regel also die Verletzung während der versicherten Zeit im Ausland eintritt und damit unerwartet ist.
Nicht versichert sind Physiotherapiestunden, wenn deren Notwendigkeit bereits zum Versicherungsbeginn bestanden hat - also entweder mit Physiotherapie bereits begonnen wurde, die nun im Ausland fortgesetzt werden soll, oder wenn die Verschreibung dazu bereits vor dem Versicherungsbeginn erfolgt und die Physiotherapie nun im Ausland in Anspruch genommen werden soll. In diesen Fällen handelt es sich nicht um unerwartet erforderlich gewordene Behandlungsmaßnahmen, sondern um Behandlungen, deren Notwendigkeit bei der Abreise bekannt war.
Einen Überblick über die Versicherungsleistungen auch für Physiotherapie sehen Sie im Leistungsvergleich der Young Travellers Auslandskrankenversicherungen:
In unseren Tarifen Young Travellers Auslandskrankenversicherung und Active Travellers Auslandskrankenversicherung sind ausschliesslich Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes Deutschlands von Bedeutung. Das ist auch dann der Fall, wenn Ihr Heimatland ein anderes als Deutschland ist.
Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Reiseroute die Regelungen bezüglich Reisewarnungen für Länder oder Regionen, die Sie bereisen möchten:
Das bedeutet:
Besteht die Reisewarnung für das komplette Reiseland, gelten die zuvor dargestellten Einschränkungen des Versicherungsschutzes der Auslandskrankenversicherung für das ganze Land. Besteht die Reisewarnung ausdrücklich nur für bestimmte Regionen oder Gebiete, gelten die dargestellten Einschränkungen nur dort.
Hier finden Sie die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes Deutschlands.
Risikosporten sind Aktivitäten mit einem erhöhten Maß an Gefahr und Unvorhersehbarkeit. Im Gegensatz zu anderen, traditionellen Sportarten wie Fußball oder Tennis beinhaltet Risikosport ein elementares Element des Risikos, das Risikosportler bewusst eingehen. Typische Beispiele für Risikosportarten sind Tauchen, Base-Jumping, Freeclimbing, Snowboarding im Backcountry und Extrem-Mountainbiking. Diese Sportarten erfordern nicht nur ein hohes Maß an körperlicher Fitness und technischem Können, sondern auch eine ausgeprägte Risikobereitschaft.
Alle Arten von Sport und damit auch Risikosport sind mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung versichert. Das gilt sowohl für gelegentlichen Sport auf Reisen, die Teilnahme an Sportprogrammen wie beispielsweise Tauchkursen oder ein Sportstudium in den USA oder einem anderen Land.
Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht für ambulante Behandlungen beim Arzt, für stationäre Behandlungen im Krankenhaus, für Krankentransporte zur Behandlung und für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland aufgrund einer Sportverletzung. Es besteht freie Arztwahl und Krankenhauswahl - also Versicherungsschutz wie bei Privatpatienten. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt.
Einzelne Risikosportarten werden regelmässig angefragt:
Eine Bestätigung zum Versicherungsschutz für Sport einschliesslich Risikosport oder zur Vorlage beispielsweise bei der Tauchschule oder der Universität im Ausland stellen wir bei Bedarf aus.
Unter einer Wartezeit oder auch Karenzzeit in der Auslandskrankenversicherung versteht man den leistungsfreien Zeitraum zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Bestehen einer Versicherungsleistung mit der Folge, dass ein Anspruch auf diese Versicherungsleistung erst nach Ablauf der Wartezeit besteht.
In der Young Travellers Auslandskrankenversicherung gibt es keine Wartezeit für medizinisch notwendige Behandlungen aufgrund Krankheit, Unfall oder Zahnschmerzen. Das gilt für während der Reise erstmals eingetretene Beschwerden, für eine während der Reise eingetretene Schwangerschaft (Tarifvariante Premium) und auch für das unerwartete Akutwerden von Vorerkrankungen. Einzige Ausnahme: Vorsorgeleistungen wie Zahnvorsorge, Krebsvorsorge oder gynäkologische Vorsorge. Nur diese sind erst nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten versichert.
Ebenfalls ohne Wartezeit kann die Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn beantragt werden, sofern seit der Abreise und bis zum Beginn der Young Travellers Auslandskrankenversicherung nach Abreise eine anderweitige, lückenlose Vorversicherung bestand. Ohne lückenlose Vorversicherung greift eine leistungsfreie Karenzzeit von 31 Tagen. Davon ausgenommen sind akut notwendige Behandlungen zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr.
Unter einer Vorerkrankung versteht man jede Erkrankung, die zum Versicherungsbeginn der Auslandskrankenversicherung bereits bekannt ist. Das betrifft Vorerkrankungen, die aktuell in Behandlung sind genauso wie Vorerkrankungen ohne aktuelle Behandlungsnotwendigkeit. In gleicher Weise gemeint sind Vorschäden, also Verletzungen oder chronische Leiden, die zum Versicherungsbeginn bereits bestanden. Vorerkrankungen sind also chronische oder akute gesundheitliche Probleme, die vor dem Auftreten einer neuen Krankheit oder Verletzung während der Reise bereits bestanden haben. Auch mit einer Vorerkrankung können Sie unsere Auslandskrankenversicherungen abschließen.
Bei der Frage nach dem Versicherungsschutz der Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist es in den Altersstufen bis 39 Jahre nicht relevant, wie lange eine Vorerkrankung oder ein Vorschaden nicht mehr behandlungsbedürftig war. Einzig entscheidend ist die Abgrenzung der Erwartbarkeit einer Behandlung der Vorerkrankung während der Reise. In der Altersstufe 40-55 Jahre besteht Versicherungsschutz für Vorerkrankungen mit Einschränkungen und Wartezeit:
Eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Arztes im Heimatland ist keine Bedingung für den Abschluss der Young Travellers Auslandskrankenversicherung, sie kann aber im Schadenfall hilfreich zur Abgrenzung der Erwartbarkeit von während der Reise in Anspruch genommenen Heilbehandlungen sein. Mit der Unbedenklichkeitsbestätigung bestätigt der Arzt, dass aus seiner fachlichen Sicht während der geplanten Reisezeit keine Verschlechterung und damit Behandlungsbedürfigkeit der Vorerkrankung erwartet wird.
Für Langzeitreisende, die eine bestehende Vorerkrankung vollständig, also auch für erwartbare Behandlungen oder Medikamentenverschreibungen, versichern möchten, wäre die zeitlich unbegrenzte internationale Krankenversicherung die Lösung. Bei dieser Krankenversicherung geben Sie bei der Antragstellung die Vorerkrankung an, die dann nach Annahme des Antrags vollständig mitversichert werden kann. Die oben dargestellten Einschränkungen gelten hier nicht. Die Mindestvertragsdauer beträgt hier 1 Jahr.
Vorsorgeuntersuchungen sind präventive Maßnahmen zur Feststellung und Früherkennung von Gesundheitsrisiken. Diese Untersuchungen werden also durchgeführt, bevor es zu akuten Gesundheitsbeschwerden kommt mit dem Ziel, vorbeugend und vor dem Eintreten einer tatsächlichen Erkrankung Krankheitsrisiken zu erkennen und zu verhindern.
Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen sind mit unserem Tarif Young Travellers Premium Auslandskrankenversicherung versichert, den Sie für jeden beliebigen Zeitraum bis maximal 5 Jahre abschließen können. Dabei greift eine Wartezeit von 6 Monaten, beginnend mit dem Versicherungsbeginn. Das bedeutet, dass die nachfolgend aufgeführten Vorsorgemaßnahmen ab dem Beginn des 7. versicherten Reisemonats versichert sind. Ausgenommen (also ohne Wartezeit sofort gültig) sind Schwangerschaftsvorsorgeleistungen bei einer während der versicherten Reisezeit eingetretenen Schwangerschaft. Derselbe Versicherungsschutz besteht auch während einer versicherten Unterbrechung der Reise (vorübergehende Rückkehr in das Heimatland).
Versichert sind die in Deutschland geförderten Vorsorgeprogramme - auch dann, wenn Ihr Wohnsitz in einem anderen Land liegt:
1. Schwangerschaftsvorsorge:
Voraussetzung ist, dass die Schwangerschaft während der versicherten Reisezeit eingetreten ist. Versichert sind die am Aufenthaltsort üblichen Schwangerschaftsvorsorgemaßnahmen. Hat die Schwangerschaft zum Versicherungsbeginn (= Abreise am Reisebeginn) bereits bestanden, sind Schwangerschaftsvorsorgeleistungen nicht versichert. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt. Zu den versicherten Vorsorgeleistungen gehören:
2. Krebsfrüherkennung:
Der Höchstbetrag für gynäkologische Vorsorge beträgt 100 € je Versicherungsjahr. Der Höchstbetrag für weitere Krebserkennungsmaßnahmen je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Krebsfrühkennungsmaßnahmen und Gesundheits-Check-Ups (siehe nachfolgend).
3. Gesundheits-Check-Ups:
Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Gesundheits-Check-Ups und Krebsfrühkennungsmaßnahmen (siehe zuvor).
4. Zahnvorsorgeuntersuchungen:
Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 100 €. Nicht Gegenstand der Zahnvorsorge und damit nicht versichert ist Zahnpflege, insbesondere eine Zahnreinigung.
5. U-Untersuchungen von während der Reise neu geborenen Kindern:
Eine Auslandskrankenversicherung bietet Versicherungschutz im Ausland und ist grundsätzlich für jede Reise empfehlenswert. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet zwar einen gewissen Versicherungsschutz im Ausland, allerdings in vielen Fällen nur lückenhaft, ohne Leistungen für einen Rücktransport und außerhalb der EU gar nicht. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Ihrem Heimatland gilt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Ferner ist in einzelnen Ländern wie Kuba, Russland oder Iran eine Auslandskrankenversicherung Voraussetzung für die Einreise, also verpflichtend.
Die Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherungen bieten Versicherungsschutz weltweit im Ausland. Ausland sind alle Länder, in denen Sie keinen auf Dauer eingerichteten Wohnsitz haben. Wenn Sie sich nur vorübergehend in einem anderen Land anmelden müssen, beispielsweise im Rahmen eines Auslandsstudiums, bleibt dieses Land weiterhin Ausland im Sinn der Auslandskrankenversicherung, weil Sie dort keinen dauerhaften Wohnsitz begründen, sondern sich nur für eine vorübergehende Zeit aufhalten. Wenn Sie also beispielsweise in Deutschland leben, sind alle Länder außerhalb Deutschlands, also auch in Europa, Ausland und damit versichert im Rahmen der Auslandskrankenversicherung.
Möchten Sie im Ausland wie ein Privatpatient versichert sein und das in allen Ländern, die Sie bereisen möchten, brauchen Sie eine leistungsstarke Auslandskrankenversicherung. Dabei entscheiden Sie insbesondere:
Je nach Ihrer Reiseplanung wählen und buchen Sie die dazu passende Young Travellers Auslandskrankenversicherung. Diese ist gültig unabhängig davon, ob Sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes bei Ihrer Krankenversicherung im Heimatland abmelden oder nicht. Sie sind dann weltweit (mit oder ohne USA und Kanada) während der versicherten Reisezeit versichert. Je nach der Laufzeit Ihres Vertrages haben Sie darüber hinaus auch Versicherungsschutz im Heimatland, wenn Sie sich dort vorübergehend aufhalten (zeitlich befristeter Unterbrechungsschutz). Die Details dazu sowie alle Leistungen sehen Sie immer in der Leistungsübersicht des gewählten Tarifs oberhalb der Preistabelle.
Muss ein minderjähriges Kind während der Auslandsreise stationär im Krankenhaus behandelt werden, sind die Kosten der Unterbringung für eine Begleitperson (in der Regel ein Elternteil) im selben Krankenhaus versichert.
Die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus ist, dass das Kind sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dass es mit einer Young Travellers Auslandskrankenversicherung versichert ist.
Beachten Sie bitte, dass Kinder genauso versichert werden müssen wie die Eltern, wenn auch die Kinder versichert sein sollen. Die Prämie (der Preis) der Auslandskrankenversicherung ist immer pro versicherter Person zu verstehen. Kinder - auch Kleinkinder - sind nicht im Rahmen der für die Eltern bezahlten Auslandskrankenversicherung mitversichert. Jede Person kann unabhängig vom Alter in ärztliche Behandlung gehen und damit Arztkosten für die Behandlung auch minderjähriger Kinder verursachen.
Während der Reise neugeborene Kinder können wir ab dem Tag der Geburt zum selben Tarif nachversichern, den auch die Eltern gebucht haben. Dazu benötigen wir innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes und die Bestätigung, dass keine anderweitige Krankenversicherung für das Kind besteht.
Die Frage nach der Bezahlung von Bergungskosten im Ausland ist in der Praxis meistens die Frage nach einem Krankentransport. Es müssen zunächst beide Begriffe erklärt werden, um den Versicherungsschutz der Reiseversicherungen abzugrenzen:
Eine reine Bergung wäre beispielsweise nur die Rettung eines Kletterers aus dem Gebirge durch die Bergwacht - ohne daran anschließende medizinische Behandlung und ohne Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus. In diesem Fall sind die Kosten der Bergung in der Reiseunfallversicherung versichert und darüber hinaus auch in der Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premium - in beiden Fällen mit einer auf 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro begrenzten Versicherungssumme. Haben Sie beide Reiseversicherungen gebucht, werden Bergungskosten also sowohl im Rahmen der Reiseunfallversicherung als auch im Rahmen der Auslandskrankenversicherung bezahlt.
Erfordert die zuvor erfolgte Bergung aufgrund beispielsweise von Verletzungen einen Transport ins Krankenhaus, sind diese Kosten in unbegrenzter Höhe im Rahmen der Auslandskrankenversicherung als Krankentransport versichert. Nicht anders wäre es, wenn es ohne vorherige Bergung zu einem Krankentransport kommt. Müssen Sie nach einem Verkehrsunfall oder Sportunfall zur Behandlung ins Krankenhaus, erfolgt keine Bergung, sondern nur ein Krankentransport, dessen Kosten im Rahmen der Auslandskrankenversicherung bezahlt werden.
Reisen mit dem eigenen oder einem gemieteten Campervan können mit den Young Travellers Reiseversicherungen umfassend versichert werden. Versicherungsschutz im Ausland besteht für kurze Reisen und für Langzeitreisen oder Weltreisen mit dem Campermobil oder Wohnwagen und mit bis zur 5 Jahren Dauer:
Die Young Travellers Auslandsreiseversicherungen bieten hervorragenden Versicherungsschutz für alle Reisen mit dem eigenen oder gemieteten Fahrzeug.
Wenn Sie während der Auslandsreise aufgrund eines Verkehrsunfalls mit dem Auto, Motorrad oder Moped in ärztliche Behandlung müssen, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Die Auslandskrankenversicherung leistet für die notwendigen Behandlungskosten beim Arzt oder im Krankenhaus, wenn Verletzungen nach einem Verkehrsunfall behandelt werden müssen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie einen gültigen Führerschein haben. Ohne gültige Fahrerlaubnis für das Land Ihres Aufenthaltes kann der Versicherer die Leistung ablehnen, wenn Sie im Ausland ohne Führerschein fahren und in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. Es liegt dann eine Gefahrenerhöhung im Sinn der §§ 23 und folgende VVG (Versicherungsvertragsgesetz) vor mit der Begründung, dass Sie fahrlässig oder sogar vorsätzlich eine Gefahrenerhöhung herbeigeführt haben, die den Versicherungsschutz ausschliesst. In diesem Fall müssten Sie die Arztkosten für ambulante oder stationäre Behandlungen nach einem Verkehrsunfall im Ausland selbst tragen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ein auf der Reise gemietetes oder geliehenes Fahrzeug nur mit einer vor Ort gültigen Fahrerlaubnis fahren. Je nach Aufenthaltsland ist es auch möglich, einen vorhandenen Führerschein in einen vor Ort gültigen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Informationen dazu erhalten Sie in der Regel vom Konsulat Ihres Reiselandes.
Die Young Travellers Auslandskrankenversicherungen einen befristeten Versicherungsschutz im Heimatland abhängig von der insgesamt versicherten Zeit Ihres Vertrages. Das gilt für die Tarife Young Travellers und Active Travellers in gleicher Weise.
Die Voraussetzungen für das Bestehen des Krankenversicherungsschutzes im Heimatland bei einer Reiseunterbrechung sind:
Der Unterbrechungsschutz besteht in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer - also der Länge der versicherten Zeit entsprechend Ihrer Versicherungsbestätigung - jederzeit nach der Abreise wie folgt:
Welcher Unterbrechungsschutz im Heimatland besteht, wenn Sie länger im Heimatland bleiben als die vom Versicherungsschutz erfassten 3 Wochen (versicherte Zeit 7-11 Monate) bzw. 6 Wochen (versicherte Zeit 12 oder mehr Monate)? Hier sehen Sie eine Übersicht über die häufig dazu gestellten Fragen und Antworten:
Sie planen von vornherein, länger als vom Unterbrechungsschutz erfasst im Heimatland zu bleiben. Dann gilt:
Während der versicherten Zeit des Unterbrechungsschutzes im Heimatland kommt es zu einem neuen Schadenfall (Krankheit, Unfall). Dann gilt:
Eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist unverzichtbar für alle Reisenden, die mehrere Monate oder Jahre im Ausland verbringen - beispielsweise für Work & Travel, Weltreisen, Auslandsstudium, Outdoor und Sport auf Reisen, Digital Nomads, Influencer oder Remote Work. Standard-Reisekrankenversicherungen eignen sich häufig nicht für Langzeitreisen, da sie nur kurze Aufenthalte im Ausland von wenigen Wochen gelten. Langzeit-Tarife hingegen bieten speziell für lange Auslandsaufenthalte entwickelten Versicherungsschutz mit besonderen Versicherungsleistungen für lange Reisen.
Die Young Travellers-Tarife gehören zu den beliebesten Auslandskrankenversicherungen für Langzeitreisende, sind flexibel anwendbar, auch für schon begonnene Reisen geeignet, preiswert und weltweit gültig für bis zu 5 Jahren Reisedauer.
| Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherungen im Überblick | ||||
| Sie sehen hier einen Überblick über unsere Auslandskrankenversicherungen. Die Versicherungsleistungen, Versicherungsbedingungen und Prämien selbst sehen Sie beim gewählten Tarif. Ihre Buchung nehmen Sie direkt beim gewählten Tarif vor. | ||||
| Tarif der Auslandskrankenversicherung: | Prämie pro Person ab | Alterslimit | Laufzeit | Versicherungsleistungen und Preise |
| Young Travellers Auslandskrankenversicherung: | ||||
| weltweit ohne USA, Kanada, Mexiko | 30 € je Monat | 55 Jahre | 5 Jahre | Direkt zum Tarif |
| weltweit mit allen Ländern | 45 € je Monat | 55 Jahre | 5 Jahre | Direkt zum Tarif |
| Active Travellers Auslandskrankenversicherung: | ||||
| weltweit mit oder ohne USA und Kanada | 27 € je Monat | 31 Jahre | 3 Jahre | Direkt zum Tarif |
| Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn: | ||||
| weltweit mit oder ohne USA und Kanada | 44 € je Monat | 55 Jahre | 5 Jahre | Direkt zum Tarif |
| Auslandskrankenversicherung für Schweizer: | ||||
| weltweit mit oder ohne USA, Kanada, Mexiko | 58 € je Monat | 74 Jahre | 5 Jahre | Direkt zum Tarif |
| Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen (mit Wohnsitz DE): | ||||
| weltweit mit oder ohne USA und Kanada | 1,15 € je Tag | 35 Jahre | 5 Jahre | Direkt zum Tarif |
| Auslandskrankenversicherung für Auswanderer: | ||||
| weltweit für die benötigten Zielländer | individuell | 74 Jahre | unbegrenzt | Direkt zum Tarif |
| Auslandskrankenversicherung ohne Altersgrenze (mit Wohnsitz DE): | ||||
| weltweit mit oder ohne USA und Kanada | 1,25 € je Tag | unbegrenzt | 1 Jahr | Direkt zum Tarif |
| Auslandskrankenversicherung ohne Altersgrenze (mit Wohnsitz AT): | ||||
| weltweit mit oder ohne USA und Kanada | 1,50 € je Tag | unbegrenzt | 1 Jahr | Direkt zum Tarif |
Die Wahl der besten Auslandskrankenversicherung ist bei Langzeitreisen eine der wichtigsten Vorbereitungsmaßnahmen. Daher sollten Sie darauf achten, die bestmögliche Langzeit-Reisekrankenversicherung zu buchen. Häufig haben Young Travellers - Kunden diese Fragen:
Die Young Travellers - Tarife bieten diesen Versicherungsschutz und gehören damit zu den preislich attraktivsten Langzeit-Auslandskrankenversicherungen mit umfassenden Versicherungsleistungen.
Nein - aber sie ist dringend empfohlen. Natürlich können Sie Ihre Langzeitreise auch ohne Krankenversicherungsschutz antreten, aber Sie gehen damit das Risiko ein, hohe Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland selbst bezahlen zu müssen. Insbesondere in Ländern wie USA, Kanada, Mexiko oder Thailand könnten selbst ambulante Behandlungen schnell mehrere tausend oder zehntausend Euro kosten. Dieses finanzielle Risiko können Sie mit einer Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherung zu 100 % versichern.
Ja - die Abmeldung von der gesetzlichen Pflichtversicherung im Heimatland ist möglich und wird von den meisten Langzeit-Reisenden vorgenommen. An der Gültigkeit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung ändert das nichts. Sie können sich also abmelden, eine Antwartschaft vereinbaren oder im Heimatland weiterversichert blieben - der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht in jedem Fall.
Eine Auslandskrankenversicherung ist für jede Reise sinnvoll und bietet Versicherungsschutz für medizinische Leistungen durch einen Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus wegen Erkrankung, Unfallverletzung, Zahnschmerzen, Sportunfall oder auch Schwangerschaft während der Reise. Versichert sind Arztkosten für Heilbehandlungen, mit denen Sie vor oder zum Versicherungsbeginn nicht rechnen mussten und die Sie während der versicherten Reisezeit in Anspruch nehmen müssen. Der entscheidende Begriff bei der Frage, welche Leistungen im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung bezahlt werden, ist “absehbar” oder auch “unerwartet”.
Bezahlt werden also die Kosten für Behandlungen, Verschreibungen, Krankentransporte einschliesslich Helikopter (Transport ins Krankenhaus mit dem Hubschrauber) oder einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland, deren Notwendigkeit sich unerwartet während der Reise ergibt aufgrund von Krankheit, Verletzung bei einem Unfall oder beim Sport, Zahnschmerzen oder auch einer während der Reise eingetretenen Schwangerschaft. Letztere ist in der Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premium mitversichert. Ergibt sich die Notwendigkeit der ärztlichen Behandlungen oder Verschreibungen während der Reise, sind die daraus resultierenden Behandlungskosten zum Versicherungsbeginn nicht absehbar gewesen und damit versichert.
Kosten für Heilbehandlungen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit hingegen zum Versicherungsbeginn bereits absehbar (also erwartbar) war, sind nicht versichert und müssen selbst getragen werden. Die typischen Beispiele dafür sind Nachverschreibung von regelmäßig benötigten Medikamenten, Fortsetzung von vor der Reise begonnenen oder verordneten Maßnahmen wie beispielsweise Physiotherapie oder Routinechecks und in Bezug auf eine zum Versicherungsbeginn schon eingetretene Schwangerschaft auch die Schwangerschaftsvorsorge und die Geburt während der Reise.
Eine besondere Abgrenzung von Kosten, die die Auslandskrankenversicherung bezahlt bzw. nicht bezahlt, ist in Bezug auf Vorerkrankungen erforderlich. Die medizinische Behandlung von Vorerkrankungen während der Reise ist mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premiumdann versichert, wenn die Vorerkrankung während der versicherten Reisezeit unerwartet (also nicht absehbar) akut wird und aufgrund dieser Verschlechterung behandlungsbedürftig wird. Ein solcher nicht erwartbarer Krankheitsschub wäre versichert. Nicht versichert und damit nicht bezahlt werden Kosten für erwartbare Behandlungen von Vorerkrankungen. Im Schadenfall würde die Schadenabteilung Rücksprache mit Ihrem Arzt im Heimatland nehmen, um die Frage der Erwartbarkeit zu klären. Vor der Reise könnten Sie sich von Ihrem Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, mit der der Arzt bestätigt, dass aus seiner ärztlichen Sicht keine Verschlechterung der Vorerkrankung während der Reisezeit erwartbar ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine Bedingung für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung, aber hilfreich im Schadenfall.
Die Bezahlung der Behandlungskosten erfolgt bei ambulanten Behandlungen beim Arzt zunächst durch Sie. Anschliessend reichen Sie die Behandlungsbelege und Kostennachweise zur Bearbeitung in der Schadenabteilung ein. Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus werden die Krankenhauskosten direkt an das Krankenhaus bezahlt, wenn Sie oder das Krankenhaus zu Beginn des stationären Aufenthaltes die 24/7-Hotline telefonisch kontaktiert haben. In diesem Fall müssen Sie die Arztkosten also nicht verauslagen.
Ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport in das Heimatland und dort in das Ihrem Wohnort nächstgelegene und geeignete Krankenhaus findet statt, wenn die Fortsetzung der Reise wie geplant aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr möglich ist. Ein Rücktransport nach Hause findet immer und nur nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Versicherer und den behandelnden Ärzten vor Ort im Ausland statt. Der medizinsch sinnvolle Rücktransport ist in der Young Travellers Auslandskrankenversicherung mit unbegrenzter Versicherungssumme versichert.
Voraussetzung für die Rückholung nach Hause durch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ist, dass er aus ärztlicher Sicht für erforderlich und durchführbar gehalten wird, Sie also zurücktransportiert werden sollten und können (Transportfähigkeit). Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die notwendige medizinische Versorgung am Ort Ihres Aufenthaltes nicht verfügbar ist.
Ebenfalls sinnvoll ist ein Rücktransport in das Heimatland, wenn die Behandlung im Ausland noch so lange andauern wird, dass es für den Versicherer wirtschaftlich vorteilhafter wäre, Sie nach Hause zu transportieren. Ihre Transportfähigkeit vorausgesetzt, kann der Versicherer den Rücktransport aus wirtschaftlichen Gründen verlangen, wenn nach der Prognose der Ärzte die stationäre Behandlung im Ausland noch mindestens 14 Tagen fortdauern würde. Lehnen Sie dann den Rücktransport ab, kann der Versicherer den Versicherungsschutz beenden.
Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung wird immer von der 24/7-Notfallzentrale organisiert, mit den Ärzten im Ausland und dem Krankenhaus im Heimatland abgestimmt und dann auch durchgeführt. Ihr Reisegepäck wird in diesem Fall auch an Ihren Heimatort zurücktransportiert.
Kommt es zu einem Krankenrücktransport nach Hause, gilt Ihre Reise mit Ankunft im Krankenhaus am Wohnort als beendet. Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung endet in diesem Fall ebenfalls. Für die Zeit danach zu viel bezahlte Prämien werden Ihnen erstattet und Sie melden sich ab dem Tag der Ankunft im Heimatland wieder bei der heimischen Pflichtversicherung an.
Eine Reihe von Ländern verlangen bei der Einreise den Nachweis einer obligatorischen Reisekrankenversicherung. Beispielsweise für Reisen in den Iran, nach Kuba oder Russland muss Krankenversicherungsschutz nachgewiesen - teilweise einschließlich Covid-19.
Mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung erfüllen Sie die Einreisevorschriften und die Krankenversicherungspflicht bei der Einreise. Der Versicherungsschutz besteht für alle Länder weltweit mit unbegrenzter Versicherungssumme, also ohne Höchstbetrag, und für alle Arten von Aufenthalten von bis zu 5 Jahre Dauer. Auch die medizinische Behandlung einer Erkrankung an Corona (Covid-19) ist uneingeschränkt versichert.
Die Versicherungsbestätigung, also den Nachweis der obligatorischen Reisekrankenversicherung, erhalten Sie automatisch in Deutsch, Englisch und Spanisch. Erforderliche Sonderbestätigungen stellen wir gern aus.
Mit einer Auslandskrankenversicherung besteht ein begrenzter Versicherungsschutz für akute psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen.
In der Young Travellers Auslandskrankenversicherung sind Behandlungen beim Psychiater, Psychologen oder Neurologen unter bestimmten Voraussetzungen versichert. Im Detail ist der Versicherungsschutz so definiert:
Eine Therapie als solche ist nicht versichert. Darunter versteht man Behandlungen mit einem geplanten, langfristigen, zielgerichteten Charakter - also auf Dauer ausgerichtete ärztliche Maßnahmen. Somit geht eine Therapie über den zuvor dargestellten Umfang des Versicherungsschutzes hinaus.
Eine Reiseabbruchversicherung bietet Versicherungsschutz für begonnene Reisen, die aus einem versicherten Grund vorzeitig beendet werden oder auch verlängert werden müssen. Die Reisebruchversicherung beginnt in dem Augenblick, in dem die Reise angetreten wird. Ebenfalls in diesem Augenblick endet der Versicherungsschutz einer Rücktrittskostenversicherung, da ein Rücktritt von der begonnenen Reise nicht möglich ist.
Die Leistungen der Young Travellers Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt sind im Versicherungsfall umfangreich:
Die Reiseabbruchversicherung bietet also einen weitreichenden Versicherungsschutz für die versicherten Leistungen. Bei der Buchung der Reiseabbruchversicherung addieren Sie alle für die Reise gebuchten Reiseleistungen und geben die Summe als Reisepreis an: Flüge, Unterkunft, Sportprogramme, Touren, Mietwagen oder auch Semestergebühren der ausländischen Universität. Reiseleistungen, die Sie während der Reise buchen, sind nicht versichert. Der Abschluss der Reiseabbruchversicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen und kann für jede Reisedauer bis zu 1 Jahr erfolgen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Reiseabbruchversicherung ist ein versichertes Ereignis. Neben den häufigsten Gründen Krankheit oder Unfallverletzung während der Reise sind in der Young Travellers Reiseabbruchversicherung auch besondere Ereignisse versichert wie die Absage von Auslandssemestern durch die Universität im Ausland, die Absage oder Verschiebung eines Auslandspraktikums oder Heimweh Minderjähriger.
Mit der Young Travellers Reisegepäckversicherung versichern Sie Ihr Reisegepäck für die gesamte Zeit Ihrer Auslandsreise - von wenigen Wochen bis zu Langzeitreisen von 5 Jahren Dauer.
Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisedauer bis zur Höhe der Versicherungssumme (2.000 Euro bei Einzelpersonen, 4.000 Euro bei Familien) für:
Zum Reisegepäck gehören diejenigen Gegenstände, die Sie auf die Reise mitnehmen. Dazu können auch Medikamente gehören, die Sie mitnehmen und für den Fall versichern möchten, dass Ihnen die mitgenommenen Medikamente im Ausland gestohlen werden. Nicht versichert sind Gegenstände, die Sie während der Reise kaufen. Versichert ist der Zeitwert der gestohlenen oder betroffenen Gegenstände, also der Wert, den Sie im Zeitpunkt des Schadeneintritts marktüblich haben.
Neben den üblichen Sachen wie Textilien, Bade- oder Hygieneartikeln umfasst das Reisegepäck auch Wertgegenstände wie Notebook, Laptop, Tablet oder iPad, Fotoausrüstung, Schmuck oder Mobiltelefone, die Sie auf die Reise mitnehmen. Bei Wertsachen besteht eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht. Wertsachen sind nur versichert, wenn Sie sie entweder in einem für Sie verschlossenen Zimmer oder Safe aufbewahren oder wenn Sie sie im persönlichen Gewahrsam, also bei sich, haben. Lassen Sie Wertsachen frei zugänglich liegen, sind sie nicht versichert.
Der Schaden an Ihrem Reisegepäck muss von Dritten verursacht worden sein, also nicht von Ihnen selbst. Wird Ihnen Reisegepäck gestohlen, erstatten Sie unverzüglich polizeiliche Anzeige und reichen sie diese mit der Schadenmeldung ein. Die Schadenmeldung muss auch Kaufbelege für Wertsachen umfassen, wenn diese betroffen waren.
Bei Verlust oder verspäteter Anlieferung des Reisegepäcks durch die Fluggesellschaft am Zielort der Reise lassen Sie sich bitte von der Airline bestätigen, das Ihr Reisegepäck nicht oder mindestens eine Nacht zu spät angeliefert wurde. Bei einem Verlust des Gepäcks auf dem Hinflug ist das abhandengekommene Reisegepäck versichert. Bei einer Verspätung des Reisegepäcks sind notwendige Ersatzkäufe mit maximal 500 Euro versichert.
Eine Reihe von Gegenständen sind mit einer Reisegepäckversicherung nicht versichert. Dazu gehören insbesondere Bargeld oder Prepaid-Karten, Drohnen oder andere motorbetriebene Geräte oder Gegenstände, die zum Zweck der Berufsausübung mitgenommen wurden.
Die Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung bietet wertvollen Versicherungsschutz für Personenschäden oder Sachschäden, die Sie Dritten während einer Auslandsreise versehentlich zufügen. Der Versicherer leistet dabei sowohl für den Schaden selbst als auch für einen möglichen Rechtsstreit dazu. Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht während der gesamten Langzeitreise und auch bei Work and Travel, Auslandspraktikum oder einem Auslandssemester:
In der Praxis häufig relevanter Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht beispielsweise bei:
Kein Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht insbesondere für:
Eine Reisehaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge, die Sie für Ihre Auslandsreise mieten, leihen oder kaufen. Schäden an einem Auto, Motorrad oder Moped aufgrund eines Verkehrsunfalls sind nicht vom Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung gedeckt. Die Reisehaftpflichtversicherung leistet weder für Schäden am eigenen Fahrzeug, noch für Schäden an fremden Fahrzeugen beispielsweise des Unfallgegners.
Für den Versicherungsschutz für Kfz-Schäden bedarf es einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die beispielsweise beim Fahrzeugvermieter abgeschlossen werden kann. Eine Reisehaftpflichtversicherung ist keine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Hinsichtlich des Versicherungsschutzes der Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung für Schäden im Zusammenhang mit Surfbrettern, Kites oder Wellenbrettern muss unterschieden werden:
Die Reisehaftpflicht für Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahre Dauer ist im Young Travellers Basisschutz oder alternativ im Young Travellers Komfortschutz (hier mit zusätzlicher Reisegepäckversicherung) enthalten.
Eine Vorerkrankung oder ein chronischen Leiden sind kein Hinderniss für den Abschluss der Young Travellers Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt. Dieser Versicherungsschutz für Stornokosten bei einer Reisestornierung kann von jedermann und ohne Altersgrenze gebucht werden.
Verschlechtert sich eine Vorerkrankung, ein chronisches Leiden oder ein anderer Vorschaden zwischen dem Abschluss der Rücktrittskostenversicherung und der geplanten Abreise und führt damit zur Stornierung der gebuchten und versicherten Reise, besteht dieser Versicherungsschutz:
Der Abschluss der Rücktrittskostenversicherung sollte so früh als möglich erfolgen, da nur dann sofortiger Versicherungsschutz besteht. Spätestens muss der Abschluss 30 Tage vor der geplanten Abreise erfolgen.
Kommt es zur Stornierung der versicherten Reise, besteht Versicherungsschutz für die entsprechend der Buchungsbestätigungen geschuldeten Stornokosten beispielsweise für Flüge, Hotels, Mietwagen, Sportkurse oder Pauschalreisen, wenn der volle Reisepreis versichert wurde. Der Stornierung vorausgehen müssen die ärztlich festgestellte Verschlechterung der Vorerkrankung sowie die Bestätigung der Reiseunfähigkeit.
War die Reise für mehrere Personen gebucht und versichert, besteht Versicherungsschutz auch für die weiteren Personen, da gemeinsam Reisende gegenseitig versichert sind. Voraussetzung ist, dass auch die weiteren Personen mit der Rücktrittskostenversicherung versichert wurden.
Eine Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsschutz auf Auslandsreisen für den Fall, dass durch einen Unfall eine dauerhafte Invalidität oder der Tod verursacht wurde. Ein Unfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis wie beispielsweise Verkehrsunfall, Sportunfall oder ein Unfall beim Arbeiten im Rahmen von Work and Travel, Auslandspraktikum oder Auslandssemester. Versichert sind auch Tauchunfälle, Ertrinken oder Ersticken.
Die Leistungen der Young Travellers Reiseunfallversicherung sind pauschalierte Zahlungen abhängig vom Grad des ärztlich festgestellten Invaliditätsgrades oder im Todesfall als Unfallfolge. Nicht Gegenstand der Reiseunfallversicherung sind Kosten für medizinische Behandlungen oder Krankentransporte. Diese Leistungen sind Gegenstand der Auslandskrankenversicherung.
Führt beispielsweise ein Verkehrsunfall oder Sportunfall zu Verletzungen, die beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt werden müssen und zusätzlich noch zu Invalidität oder Tod, leistet die Auslandskrankenversicherung für die medizinischen Behandlungen und die Reiseunfallversicherung zusätzlich mit der Invaliditätszahlung oder Todesfallzahlung.
Die Reiseunfallversicherung ist enthalten im Young Travellers Basisschutz und alternativ im Young Travellers Komfortschutz mit zusätzlicher Reisegepäckversicherung. Beide Versicherungspakete können zusammen mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung oder auch ohne diese gebucht werden.
Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen nach einem Tauchunfall oder für bleibende Schäden nach einem Tauchunfall ist in den Young Travellers Reiseversicherungen gegeben:
Damit sind die Young Travellers Auslandskrankenversicherung und Reiseunfallversicherung hervorragende Tauchversicherungen für Ihren Auslandsaufenthalt. Der Versicherungsschutz kann für jeden beliebigen Zeitraum bis zu 5 Jahre gebucht werden - wahlweise mit oder ohne USA und Kanada in der Krankenversicherung. Die Bezahlung der Prämie kann monatlich erfolgen. Eine Bestätigung zum Versicherungsschutz für Tauchen und Tauchunfälle stellen wir aus, sofern sie zur Vorlage bei einer Tauchschule benötigt wird.
Work and Travel ist eine äußerst beliebte Möglichkeit, Reisen und Arbeiten miteinander zu verbinden, andere Länder, Menschen und Kulturen kennenzulernen und dabei Arbeitserfahrung zu sammeln. Dafür ist umfassender Versicherungsschutz unbedingt erforderlich, der auch medizinische Behandlungen nach Arbeitsunfällen vollständig absichert.
In diesem Guide erfahren Sie, mit welchen Work and Travel - Versicherungen Sie sich bestmöglich und umfassend versichern und sich vor finanziellen Risiken während des Auslandsaufenthaltes schützen können. Die Young Travellers - Tarife bieten hervorragenden Versicherungsschutz sowohl beim Arbeiten als auch beim Reisen weltweit.
Mit einer umfassenden Work and Travel - Versicherung verfügen Sie über ein speziell auf die Anforderungen eines längeren Auslandsaufenthaltes zugeschnittenen Versicherungspaketes, das Versicherungsschutz beim Reisen und beim Arbeiten gleichwertig bietet. Anders als Reiseversicherungen für Urlaubsreisen oder kürzere Reisen sind auch Risiken beim Arbeiten abgedeckt.
Die Young Travellers - Versicherungstarife für Work and Travel im weltweiten Ausland beinhalten:
Sie bieten Ihnen den vollständigen Rundum-Schutz für mehrere Monate bis zu 5 Jahren im Ausland.
Ein längerer Auslandsaufenthalt ohne ausreichenden Versicherungsschutz bedeutet, dass Sie schnell hohe Kosten für medizinische Behandlungen tragen müssen, wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Unfalls beim Arbeiten mit Maschinen oder Tieren in ärztliche Behandlung müssen. In manchen Ländern, die häufig für Work and Travel bereist werden wie etwa Australien, Kanada oder Neuseeland, sind Behandlungen im Krankenhaus sehr teuer und können leicht mehrere tausend Euro pro Tag bedeuten.
Eine Auslandskrankenversicherung für Work and Travel ist also aus mehreren Gründen unbedingt erforderlich:
Zusätzlich zum Krankenversicherungsschutz ist weiterer Versicherungsschutz erforderlich, damit Unfallfolgen, gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche oder Ihr Reisegepäck versichert sind.
Die Work and Travel Krankenversicherung ist der wichtigste Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt. Die wichtigsten Leistungen bestehen für:
Mit der Reisehaftpflichtversicherung für Work and Travel sichern Sie sich für den Fall ab, dass aufgrund von Personenschäden oder Sachschäden, die Sie versehentlich verursacht haben, Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden - beispielsweise:
Die Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung bietet umfassenden Haftpflichtschutz sowohl während der Zeit, in der Sie reisen als auch beim Arbeiten oder Jobben mit Tieren, Maschinen oder auf Farmen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich arbeiten, ob Sie an einem organisierten Work and Travel-Programm teilnehmen oder Ihr Praktikum im Ausland selbst organisiert haben.
Mit der Work and Travel - Reiseunfallversicherung sind Sie abgesichert für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls im Ausland zu Tode kommen oder dauerhaft invalide werden. Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Unfälle beim Reisen wie etwa Verkehrsunfälle oder Sportunfälle als auch für Arbeitsunfälle beim Arbeiten im Ausland als Praktikant oder bei Work and Travel.
Die Versicherungsleistungen sind:
Wichtig: Die Reiseunfallversicherung übernimmt keine Kosten für medizinische Behandlungen. Diese sind einzig und vollständig Gegenstand der Auslandskrankenversicherung.
Mit der Reisegepäckversicherung sichern Sie Ihr Reisegepäck durchgehend während der gesamten Zeit des Auslandsaufenthaltes ab für den Fall der Beschädigung, Zerstörung oder des Diebstahls durch Dritte. Zum versicherten Reisegepäck gehören diejenigen Gegenstände, die Sie auf die Reise mitnehmen - zum Beispiel:
Die Reisegepäckversicherung bietet damit wertvollen Versicherungsschutz für Langzeitreisende, Backpacker und Work and Travel im weltweiten Ausland.
Beim Abschluss der Reiseversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt sollten Sie unbedingt beachten und sicherstellen:
Mit einer umfassenden Work and Travel - Versicherung verfügen Sie über ein speziell auf die Anforderungen eines längeren Auslandsaufenthaltes zugeschnittenen Versicherungspaketes, das Versicherungsschutz beim Reisen und beim Arbeiten gleichwertig bietet. Anders als Reiseversicherungen für Urlaubsreisen oder kürzere Reisen sind auch Risiken beim Arbeiten abgedeckt.
Die Young Travellers - Versicherungstarife für Work and Travel im weltweiten Ausland beinhalten:
Sie bieten Ihnen den vollständigen Rundum-Schutz für mehrere Monate bis zu 5 Jahren im Ausland.
Ein längerer Auslandsaufenthalt ohne ausreichenden Versicherungsschutz bedeutet, dass Sie schnell hohe Kosten für medizinische Behandlungen tragen müssen, wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Unfalls beim Arbeiten mit Maschinen oder Tieren in ärztliche Behandlung müssen. In manchen Ländern, die häufig für Work and Travel bereist werden wie etwa Australien, Kanada oder Neuseeland, sind Behandlungen im Krankenhaus sehr teuer und können leicht mehrere tausend Euro pro Tag bedeuten.
Eine Auslandskrankenversicherung für Work and Travel ist also aus mehreren Gründen unbedingt erforderlich:
Zusätzlich zum Krankenversicherungsschutz ist weiterer Versicherungsschutz erforderlich, damit Unfallfolgen, gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche oder Ihr Reisegepäck versichert sind.
Die Work and Travel Krankenversicherung ist der wichtigste Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt. Die wichtigsten Leistungen bestehen für:
Mit der Reisehaftpflichtversicherung für Work and Travel sichern Sie sich für den Fall ab, dass aufgrund von Personenschäden oder Sachschäden, die Sie versehentlich verursacht haben, Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden - beispielsweise:
Die Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung bietet umfassenden Haftpflichtschutz sowohl während der Zeit, in der Sie reisen als auch beim Arbeiten oder Jobben mit Tieren, Maschinen oder auf Farmen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich arbeiten, ob Sie an einem organisierten Work and Travel-Programm teilnehmen oder Ihr Praktikum im Ausland selbst organisiert haben.
Mit der Work and Travel - Reiseunfallversicherung sind Sie abgesichert für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls im Ausland zu Tode kommen oder dauerhaft invalide werden. Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Unfälle beim Reisen wie etwa Verkehrsunfälle oder Sportunfälle als auch für Arbeitsunfälle beim Arbeiten im Ausland als Praktikant oder bei Work and Travel.
Die Versicherungsleistungen sind:
Wichtig: Die Reiseunfallversicherung übernimmt keine Kosten für medizinische Behandlungen. Diese sind einzig und vollständig Gegenstand der Auslandskrankenversicherung.
Mit der Reisegepäckversicherung sichern Sie Ihr Reisegepäck durchgehend während der gesamten Zeit des Auslandsaufenthaltes ab für den Fall der Beschädigung, Zerstörung oder des Diebstahls durch Dritte. Zum versicherten Reisegepäck gehören diejenigen Gegenstände, die Sie auf die Reise mitnehmen - zum Beispiel:
Die Reisegepäckversicherung bietet damit wertvollen Versicherungsschutz für Langzeitreisende, Backpacker und Work and Travel im weltweiten Ausland.
Beim Abschluss der Reiseversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt sollten Sie unbedingt beachten und sicherstellen:
Ist eine Work and Travel - Versicherung Pflicht?
Reicht die gesetzliche Krankenversicherung?
Wie viel kostet eine Work and Travel - Versicherung?