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Young Travellers Reiseversicherungslexikon - Das große Nachschlagewerk für Auslandskrankenversicherung und Reiseversicherungen

Alles Wichtige zu Reiseversicherungen für Auslandsreisen, Weltreisen, Work & Travel, Auslandssemester und digitale Nomaden.

Wer für einige Wochen, mehrere Monate oder sogar Jahre ins Ausland reist, sollte sich frühzeitig mit dem passenden Versicherungsschutz beschäftigen. Das Young Travellers Reiseversicherungslexikon erklärt die wichtigsten Begriffe, Leistungen und Versicherungsarten rund um Auslandskrankenversicherungen und weitere Reiseversicherungen wie Haftpflicht-, Unfall-, Reisegepäck oder Reiserücktrittsversicherung verständlich und praxisnah.

Egal ob Weltreise, Auslandsstudium, Work and Travel, Sprachreise, Sabbatical, digitale Nomaden oder Auswanderung - hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Versicherungen für Langzeit-Auslandsaufenthalte weltweit.

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Ist der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung gültig auch bei Abmeldung im Heimatland?

Viele Langzeitreisende melden ihren Wohnsitz oder auch ihre gesetzliche Krankenversicherung im Heimatland ab, wenn sie für längere Zeit auf Auslandsreise gehen. In diesem Zusammenhang stellen sich wichtige Fragen, um einen gültigen und lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen:

  • Ist die Auslandskrankenversicherung auch bei Abmeldung im Heimatland gültig?
  • Besteht Versicherungsschutz sowohl bei Wohnsitzabmeldung als auch bei Abmeldung von der gesetzlichen Krankenversicherung?
  • Ist ein Heimaturlaub versichert?
  • Ist die Auslandskrankenversicherung zur Abmeldung im Heimatland geeignet?


Mit den Young Travellers Auslandskrankenversicherungen können diese Fragen mit “Ja” beantwortet werden! Der Versicherungsschutz ist in jedem Fall gültig:

  1. Die Young Travellers Auslandskrankenversicherungen sind gültig auch dann, wenn Sie sich für die Zeit der Auslandreise im Heimatland abmelden. Wichtig ist, dass Sie bei der Buchung den Tag Ihrer Abreise aus dem Heimatland als Versicherungsbeginn angeben und die gesamte Reisedauer bis zur Rückkehr ins Heimatland versichern.
  2. Der Versicherungsschutz der Young Travellers Auslandskrankenversicherung besteht uneingeschränkt auch bei Abmeldung des Wohnsitzes oder der gesetzlichen Krankenkasse im Heimatland.
  3. Ein Heimaturlaub, also eine vorübergehende Rückkehr ins Heimatland, ist versichert - je nach Tarif und Länge der versicherten Zeit zwischen 3 und 8 Wochen.
  4. Die Versicherungsbestätigung, die Sie nach der Buchung der Young Travellers Auslandskrankenversicherung erhalten, ist geeignet, gültig und ausreichend für die Abmeldung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Abmeldung von der gesetzlichen Pflichtversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, GKV) in Deutschland ist im Sozialgesetzbuch geregelt in § 190 SGB V (fünf), Absatz 13, Ziffer 1. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt können Sie sich abmelden, wenn Sie die Zeit, die Sie im Ausland verbringen werden, mit einer "anderweitigen Krankenversicherung" versichert haben: 

  • Die anderweitige Krankenversicherung ist die Young Travellers Auslandskrankenversicherung, zu der Sie die Versicherungsbestätigung bei der GKV vorlegen.
  • Weitere Bedingungen gibt es nicht in der gesetzlichen Regelung. 
  • Nach der Rückkehr am Reiseende muss der letzte gesetzliche Krankenversicherer, bei dem Sie versichert waren, Sie ab dem Zeitpunkt der Rückkehr (Reiseende) wieder aufnehmen.


Wenn Sie in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert sind, möchten bitte die Abmeldung von der Krankenversicherung mit ihrem gesetzlichen Versicherer rechtzeitig abstimmen und klären, ob eine Abmeldung, eine Anwartschaft oder die Beibehaltung der Vollmitgliedschaft die für sie beste Herangehensweise ist.

Bei privaten Krankenversicherungen im Heimatland besteht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag kündigen können, aber es bedeutet auch, dass ein privater Krankenversicherer Sie nicht wieder aufnehmen muss. Sie sollten also mit dem Versicherer abstimmen, ob eine Anwartschaft nicht die vorteilhaftere Lösung für Sie wäre.

Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, möchten Sie bitte dort mit Ihrer Krankenversicherung die dortigen Regelungen und die Vorgehensweise besprechen.

In Österreich ist die Abmeldung von der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung (Krankenkasse) anlässlich eines Auslandsaufenthaltes möglich, aber sie muss im Einzelfall mit dem Krankenversicherungsträger abgestimmt werden. Eine generelle und für alle identisch anwendbare Regelung gibt es in Österreich nicht. Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrem Krankenversicherungsträger in Verbindung, um die Möglichkeiten der Abmeldung von der Krankenversicherung zu besprechen - auch die Wiederaufnahme in die Krankenversicherung im Fall einer vorzeitigen Rückkehr beispielsweise aufgrund eines medizinischen Rücktransportes ins Heimatland.

Wie kann man die Absage eines geplanten Auslandssemesters umfassend versichern?

Erstattung von Stornokosten und bereits bezahlter Auslandskrankenversicherung

Bei der Vorbereitung auf ein Auslandssemester ist es wichtig zu wissen, welche finanziellen Risiken für Sie bestehen, wenn der Studienaufenthalt im Ausland seitens der ausländischen Universität abgesagt wird:

  • Sie haben womöglich bereits Flüge, eine Unterkunft oder Studiengebühren bezahlt mit der Folge, dass Ihnen bei einer Stornierung des Auslandsstudiums Stornokosten entstehen.
  • Ebenfalls haben Sie bereits Prämien für eine Auslandskrankenversicherung bezahlt, die Sie nun nicht mehr benötigen.


In beiden Fällen können Sie sich mit den Young Travellers Auslandsreiseversicherungen vollständig vor finanziellen Risiken schützen! Hier erklären wir Ihnen, wie Sie das machen:

  • Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt: Sie können die gesamten für das Auslandssemester entstandenen Reisekosten versichern. Die Reisekosten umfassen Flüge, Unterkunft, Semestergebühren oder auch Visakosten, deren Summe der Reisepreis ist. Den Reisepreis können Sie mit der Young Travellers Rücktrittskostenversicherung versichern. Die Absage eines zuvor zugesagten Studienplatzes durch die ausländische Universität ist versichert. Entscheidend ist, dass der Abschluss der Rücktrittskostenversicherung vor der Absage des Studienplatzes durch die Universität und spätestens 30 Tage vor der geplanten Abreise erfolgte. Ist das der Fall, werden die vertraglich geschuldeten Stornierungskosten aller gebuchten, bezahlten und versicherten Reiseleistungen einschliesslich der mitversicherten Studiengebühren erstattet.
  • Auslandskrankenversicherung: Eine für das Auslandssemester gebuchte Young Travellers Auslandskrankenversicherung nehmen wir zurück, wenn Sie die Auslandsreise nicht antreten, weil das Auslandssemester abgesagt wurde. Dazu geben Sie uns bitte eine Mitteilung vor dem Versicherungsbeginn. Die bereits bezahlte Prämie wird Ihnen dann vollständig erstattet.


Sie können es also vollständig vermeiden, die im Vorfeld bezahlten Kosten Ihres geplanten Auslandssemesters ganz oder teilweise zu verlieren. Bitte beachten Sie, dass eine Rücktrittskostenversicherung am besten gleich nach der Buchung von Reiseleistungen oder der Bezahlung von Studiengebühren abgeschlossen werden sollte, damit sofort der Versicherungsschutz besteht. Spätestens muss der Abschluss 30 Tage vor der Abreise aus dem Heimatland erfolgen.

Welche Arten von Alternativmedizin sind mit der Auslandskrankenversicherung versichert?

Viele Langzeitreisende bevorzugen im Krankheitsfall während Ihres Auslandsaufenthaltes alternativmedizinische Behandlungen anstelle klassischer Schulmedizin. Hier erklären wir Ihnen, welchen Versicherungsschutz für Alternativmedizin die Young Travellers Auslandskrankenversicherungen bieten.

Die Tarife Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premium und Active Travellers Best Auslandskrankenversicherung enthalten auch Versicherungsleistungen für Alternativmedizin. Die Kosten für Behandlungen mit alternativmedizinischen Methoden am Ort Ihres Aufenthaltes sind in dieser Weise versichert:

  • Behandlungen durch am Aufenthaltsort zugelassene und gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen sind versichert, ohne dass es zuvor der Verordnung durch einen Schulmediziner bedarf. Dazu gehören auch die Behandlung mittels Akupunktur sowie TCM (Traditionelle Chinesische Medizin). Diese alternativmedizinischen Leistungen können also ohne vorherigen Besuch bei einem Schulmediziner in Anspruch genommen werden.
  • Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde sind versichert, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben oder am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland keine schulmedizinische Heilbehandlung verfügbar ist. Diese Leistungen sind also nur dann versichert, wenn kein Schulmediziner verfügbar ist.


Wichtig ist zu wissen, dass die Kosten für alternativmedizinische Behandlungen nicht zusätzlich zu den Kosten einer schulmedizinischen Behandlung ersetzt werden, sondern nur, wenn darüber hinaus keine Behandlungen bei einem Arzt oder im Krankenhaus stattfanden. Sie müssen sich also vor dem Beginn von Heilbehandlungen entscheiden, ob Sie Alternativmedizin oder klassische Schulmedizin beanspruchen möchten.

Bitte beachten Sie, dass Alternativmediziner keine Verordnungen zu schulmedizinischen Maßnahmen treffen können. Benötigen Sie beispielsweise ein MRT, kann und muss es von einem Schulmediziner auf der Grundlage einer Diagnose als notwendig bezeichnet und verordnet werden.

Wie sind medizinische Behandlungen nach einem Arbeitsunfall mit der Auslandskrankenversicherung versichert?

Die Young Travellers Auslandskrankenversicherungen bieten den vollen Versicherungsschutz auch beim Arbeiten im Ausland. Versicherungsschutz nach einem Arbeitsunfall besteht für alle ambulanten und stationären medizinischen Behandlungen bei Arzt oder im Krankenhaus bei freier Arztwahl und Krankenhauswahl.

Beim Arbeiten im Ausland besteht also Krankenversicherungsschutz unabhängig davon, ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich arbeiten. Versichert sind alle Arten von Arbeitsaufenthalt im Ausland - Work and Travel, Home Office, mobiles Arbeiten, gelegentliches Jobben, Workation, digital Nomad, Auslandspraktikum oder eine Arbeitsstelle mit Arbeitsvertrag bei einem ausländischen Arbeitgeber. Ebenfalls versichert ist das Arbeiten mit Tieren oder Maschinen auf einer Farm.

Die Young Travellers Auslandskrankenversicherung mit Krankenversicherungsschutz für Arbeitsunfälle kann für jeden Aufenthaltszeitraum im Ausland von bis zu 5 Jahren gebucht werden. Bei vorzeitiger Rückkehr ins Heimatland kann die Krankenversicherung vorzeitig gekündigt und beendet werden.

Wie erfolgt die Abrechnung von Behandlungskosten bei Arztterminen im Ausland?

Mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung sind Sie versichert wie ein Privatpatient. Es besteht freie Arztwahl und freie Wahl des Krankenhauses. Sie können Arzttermine bei jedem Arzt oder Krankenhaus im Ausland wahrnehmen, auch bei privaten Ärzten oder Krankenhäusern weltweit. Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Zahnschmerzen im Ausland, einschließlich ärztlicher Behandlungen bei Krankenhausaufenthalten sowie verordnete Medikamente übernommen. Ebenfalls versichert sind Kosten für einen Rücktransport sowie die Behandlung von Schwangerschaften während der Reise. 

Im Wesentlichen werden diese Kosten übernommen:

  • Medizinische Behandlungen: Erstattung der Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen, die während der Reise medizinisch notwendig geworden sind.
  • Zahnbehandlungen: Schmerzstillende Zahnbehandlungen, einfache Füllungen und die Reparatur von vorhandenem Zahnersatz.
  • Medikamente und Hilfsmittel: Aufgrund akuter Beschwerden vom Arzt verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel.
  • Transport: Medizinisch notwendiger Transport zu einer Arztpraxis oder ins Krankenhaus im Ausland.
  • Rücktransport: Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport in das Heimatland.
  • Suche, Rettung und Bergung: Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen - enthalten im Tarif Young Travellers Premium.
  • Todesfall: Kosten für die Überführung des Leichnams in das Heimatland oder für die Bestattung im Ausland.
  • Kinder: Kosten für die Betreuung von mitreisenden, versicherten Kindern während eines Krankenhausaufenthalts der Eltern.

Die Abrechnung von Arztterminen mit ambulanten medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgt mit der Schadenabteilung, nachdem Sie zuvor die Behandlungskosten verauslagt haben. Alle Behandlungsbelege können Sie bequem von unterwegs aus online einreichen. Bei Arztterminen in den USA können auch die Behandlungskosten bei ambulanten Behandlungen direkt zwischen Arzt und Versicherer erfolgen, ohne dass Sie sie verauslagen müsssen! Dazu nehmen Sie vor Beginn der Behandlungen Kontakt zum U.S. Claims Office auf, das Sie in den USA erreichen. Hier finden Sie alle Informationen und Kontaktdaten zur Abrechnung von Arztterminen.

Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus erfolgt immer die direkte Abrechnung der Arztkosten und Krankenhauskosten zwischen dem Versicherer und dem Krankenhaus - egal, in welchem Land Sie sich befinden. Bitte verauslagen Sie keine Krankenhauskosten, sondern nehmen Sie selbst, eine andere Person oder das Krankenhaus zu Beginn des stationären Krankenhausaufenthaltes Kontakt zur 24/7-Hotline auf. Die Notfallzentrale wird dann alles Weitere direkt mit dem Krankenhaus abstimmen - also den Austausch von Behandlungsunterlagen, die Abstimmung der geplanten Behandlungen, Rücksprache mit Ihrem Arzt im Heimatland, einen möglicherweise erforderlichen Krankentransport in ein anderes Krankenhaus, die Rückholung ins Heimatland und auch die Bezahlung des Krankenhauses.

Welche Versicherungsleistungen für Physiotherapie übernimmt die Auslandskrankenversicherung?

In unseren Tarifen Young Travellers Auslandskrankenversicherung und Active Travellers Auslandskrankenversicherung sind Behandlungen beim Physiotherapeuten im Ausland versichert, wenn physiotherapeutische Maßnahmen aufgrund einer Verletzung während der Auslandsreise erforderlich und verordnet werden. Dabei ist entscheidend, dass die Schadenursache, in der Regel also die Verletzung während der versicherten Zeit im Ausland eintritt und damit unerwartet ist.

Nicht versichert sind Physiotherapiestunden, wenn deren Notwendigkeit bereits zum Versicherungsbeginn bestanden hat - also entweder mit Physiotherapie bereits begonnen wurde, die nun im Ausland fortgesetzt werden soll, oder wenn die Verschreibung dazu bereits vor dem Versicherungsbeginn erfolgt und die Physiotherapie nun im Ausland in Anspruch genommen werden soll. In diesen Fällen handelt es sich nicht um unerwartet erforderlich gewordene Behandlungsmaßnahmen, sondern um Behandlungen, deren Notwendigkeit bei der Abreise bekannt war.

Einen Überblick über die Versicherungsleistungen auch für Physiotherapie sehen Sie im Leistungsvergleich der Young Travellers Auslandskrankenversicherungen:

Leistungsvergleich Auslandskrankenversicherungen öffnen

Wann besteht Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung bei einer Reisewarnung?

In unseren Tarifen Young Travellers Auslandskrankenversicherung und Active Travellers Auslandskrankenversicherung sind ausschliesslich Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes Deutschlands von Bedeutung. Das ist auch dann der Fall, wenn Ihr Heimatland ein anderes als Deutschland ist.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Reiseroute die Regelungen bezüglich Reisewarnungen für Länder oder Regionen, die Sie bereisen möchten:

  • Entscheidend ist, ob das Auswärtige Amt Deutschlands vor Ihrem Reisebeginn eine Reisewarnung wegen Kriegsereignissen oder Bürgerkriegsereignissen oder Unruhen für das Land oder das Gebiet (die Region) veröffentlich hat, das Sie bereisen möchten.
  • In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten einschliesslich ihrer Folgen sowie für Unfälle durch Kriegsereignisse, Bürgerkriegsereignisse oder Unruhen.
  • Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz für die aktive Teilnahme an Unruhen.


Das bedeutet:

  • Die Reisewarnung besteht bereits bei Ihrer Abreise: Dann besteht kein Versicherungsschutz in diesem Land oder dieser Region.
  • Die Reisewarnung wird erst während Ihres Auslandsaufenthaltes ausgesprochen: Dann besteht Versicherungsschutz, sofern Sie nicht aktiv an Kriegs- oder Bürgerkriegshandlungen oder anderen Unruhen teilnehmen.


Besteht die Reisewarnung für das komplette Reiseland, gelten die zuvor dargestellten Einschränkungen des Versicherungsschutzes der Auslandskrankenversicherung für das ganze Land. Besteht die Reisewarnung ausdrücklich nur für bestimmte Regionen oder Gebiete, gelten die dargestellten Einschränkungen nur dort.

Hier finden Sie die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes Deutschlands.

Wie sind Risikosport und Extremsport mit der Auslandskrankenversicherung versichert?

Risikosporten sind Aktivitäten mit einem erhöhten Maß an Gefahr und Unvorhersehbarkeit. Im Gegensatz zu anderen, traditionellen Sportarten wie Fußball oder Tennis beinhaltet Risikosport ein elementares Element des Risikos, das Risikosportler bewusst eingehen. Typische Beispiele für Risikosportarten sind Tauchen, Base-Jumping, Freeclimbing, Snowboarding im Backcountry und Extrem-Mountainbiking. Diese Sportarten erfordern nicht nur ein hohes Maß an körperlicher Fitness und technischem Können, sondern auch eine ausgeprägte Risikobereitschaft.

Alle Arten von Sport und damit auch Risikosport sind mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung versichert. Das gilt sowohl für gelegentlichen Sport auf Reisen, die Teilnahme an Sportprogrammen wie beispielsweise Tauchkursen oder ein Sportstudium in den USA oder einem anderen Land.

Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht für ambulante Behandlungen beim Arzt, für stationäre Behandlungen im Krankenhaus, für Krankentransporte zur Behandlung und für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland aufgrund einer Sportverletzung. Es besteht freie Arztwahl und Krankenhauswahl - also Versicherungsschutz wie bei Privatpatienten. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt.

Einzelne Risikosportarten werden regelmässig angefragt:

  • Tauchen: Die medizinische Behandlung von Tauchunfällen einschliesslich Dekompressionskammer ist versichert ohne Tiefenbegrenzung.
  • Hochgebirge: Höhenwandern, Bergsteigen oder Trekking im Hochgebirge ist versichert ohne Höhenbegrenzung. Ebenfalls versichert ist der Krankentransport ins Krankenhaus, bei Notwendigkeit auch mit dem Helikopter (Hubschrauber) nach einer in der Regel zuvor erfolgten Bergung.
  • Verletzungsanfällige Sportarten wie beispielsweise Skifahren, Fussballspielen oder Kiten sind versichert.


Eine Bestätigung zum Versicherungsschutz für Sport einschliesslich Risikosport oder zur Vorlage beispielsweise bei der Tauchschule oder der Universität im Ausland stellen wir bei Bedarf aus.

Welche Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist ohne Wartezeit sofort gültig?

Unter einer Wartezeit oder auch Karenzzeit in der Auslandskrankenversicherung versteht man den leistungsfreien Zeitraum zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Bestehen einer Versicherungsleistung mit der Folge, dass ein Anspruch auf diese Versicherungsleistung erst nach Ablauf der Wartezeit besteht.

In der Young Travellers Auslandskrankenversicherung gibt es keine Wartezeit für medizinisch notwendige Behandlungen aufgrund Krankheit, Unfall oder Zahnschmerzen. Das gilt für während der Reise erstmals eingetretene Beschwerden, für eine während der Reise eingetretene Schwangerschaft (Tarifvariante Premium) und auch für das unerwartete Akutwerden von Vorerkrankungen. Einzige Ausnahme: Vorsorgeleistungen wie Zahnvorsorge, Krebsvorsorge oder gynäkologische Vorsorge. Nur diese sind erst nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten versichert.

Ebenfalls ohne Wartezeit kann die Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn beantragt werden, sofern seit der Abreise und bis zum Beginn der Young Travellers Auslandskrankenversicherung nach Abreise eine anderweitige, lückenlose Vorversicherung bestand. Ohne lückenlose Vorversicherung greift eine leistungsfreie Karenzzeit von 31 Tagen. Davon ausgenommen sind akut notwendige Behandlungen zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr.

Welcher Versicherungsschutz für Vorerkrankungen besteht mit der Auslandskrankenversicherung?

Unter einer Vorerkrankung versteht man jede Erkrankung, die zum Versicherungsbeginn der Auslandskrankenversicherung bereits bekannt ist. Das betrifft Vorerkrankungen, die aktuell in Behandlung sind genauso wie Vorerkrankungen ohne aktuelle Behandlungsnotwendigkeit. In gleicher Weise gemeint sind Vorschäden, also Verletzungen oder chronische Leiden, die zum Versicherungsbeginn bereits bestanden. Vorerkrankungen sind also chronische oder akute gesundheitliche Probleme, die vor dem Auftreten einer neuen Krankheit oder Verletzung während der Reise bereits bestanden haben. Auch mit einer Vorerkrankung können Sie unsere Auslandskrankenversicherungen abschließen.

Bei der Frage nach dem Versicherungsschutz der Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist es in den Altersstufen bis 39 Jahre nicht relevant, wie lange eine Vorerkrankung oder ein Vorschaden nicht mehr behandlungsbedürftig war. Einzig entscheidend ist die Abgrenzung der Erwartbarkeit einer Behandlung der Vorerkrankung während der Reise. In der Altersstufe 40-55 Jahre besteht Versicherungsschutz für Vorerkrankungen mit Einschränkungen und Wartezeit:

  • In den Altersstufen bis 39 Jahre besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit für akut notwendige Heilbehandlungen einer Vorerkrankung aufgrund einer unerwarteten Verschlechterung während der Reise. Versichert sind also alle ambulanten oder stationären Behandlungen der Vorerkrankung, wenn sie im Ausland akut behandlungsbedürftig wird.
  • In der Altersstufe 40-55 Jahre ist die Regelung diese: (1.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses Krankheiten oder andere Beschwerden, die Ihnen bekannt oder in Behandlung sind: Diese sind nicht versichert. (2.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses keine Gesundheitsbeschwerden, müssen aber während der versicherten Zeit wegen des Akutwerdens früherer Gesundheitsbeschwerden behandelt werden: Diese sind nur dann versichert, wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlungen stattfanden.
  • Nicht versichert sind alle medizinischen Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, deren Notwendigkeit dem Grunde nach zum Versicherungsbeginn bekannt war. Typische Beispiele dafür sind Nachverschreibung von Medikamenten, die Fortsetzung von vor der Reise begonnenen Behandlungen wie etwa Physiotherapie, Routinechecks oder vor der Reise verordnete medizinische Behandlungen.


Eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Arztes im Heimatland ist keine Bedingung für den Abschluss der Young Travellers Auslandskrankenversicherung, sie kann aber im Schadenfall hilfreich zur Abgrenzung der Erwartbarkeit von während der Reise in Anspruch genommenen Heilbehandlungen sein. Mit der Unbedenklichkeitsbestätigung bestätigt der Arzt, dass aus seiner fachlichen Sicht während der geplanten Reisezeit keine Verschlechterung und damit Behandlungsbedürfigkeit der Vorerkrankung erwartet wird.

Für Langzeitreisende, die eine bestehende Vorerkrankung vollständig, also auch für erwartbare Behandlungen oder Medikamentenverschreibungen, versichern möchten, wäre die zeitlich unbegrenzte internationale Krankenversicherung die Lösung. Bei dieser Krankenversicherung geben Sie bei der Antragstellung die Vorerkrankung an, die dann nach Annahme des Antrags vollständig mitversichert werden kann. Die oben dargestellten Einschränkungen gelten hier nicht. Die Mindestvertragsdauer beträgt hier 1 Jahr.

Welche Vorsorgeuntersuchungen sind mit der Auslandskrankenversicherung versichert?

Vorsorgeuntersuchungen sind präventive Maßnahmen zur Feststellung und Früherkennung von Gesundheitsrisiken. Diese Untersuchungen werden also durchgeführt, bevor es zu akuten Gesundheitsbeschwerden kommt mit dem Ziel, vorbeugend und vor dem Eintreten einer tatsächlichen Erkrankung Krankheitsrisiken zu erkennen und zu verhindern.

Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen sind mit unserem Tarif Young Travellers Premium Auslandskrankenversicherung versichert, den Sie für jeden beliebigen Zeitraum bis maximal 5 Jahre abschließen können. Dabei greift eine Wartezeit von 6 Monaten, beginnend mit dem Versicherungsbeginn. Das bedeutet, dass die nachfolgend aufgeführten Vorsorgemaßnahmen ab dem Beginn des 7. versicherten Reisemonats versichert sind. Ausgenommen (also ohne Wartezeit sofort gültig) sind Schwangerschaftsvorsorgeleistungen bei einer während der versicherten Reisezeit eingetretenen Schwangerschaft. Derselbe Versicherungsschutz besteht auch während einer versicherten Unterbrechung der Reise (vorübergehende Rückkehr in das Heimatland).

Versichert sind die in Deutschland geförderten Vorsorgeprogramme - auch dann, wenn Ihr Wohnsitz in einem anderen Land liegt:

1. Schwangerschaftsvorsorge:

Voraussetzung ist, dass die Schwangerschaft während der versicherten Reisezeit eingetreten ist. Versichert sind die am Aufenthaltsort üblichen Schwangerschaftsvorsorgemaßnahmen. Hat die Schwangerschaft zum Versicherungsbeginn (= Abreise am Reisebeginn) bereits bestanden, sind Schwangerschaftsvorsorgeleistungen nicht versichert. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt. Zu den versicherten Vorsorgeleistungen gehören:

  • Untersuchung und Beratung der Schwangeren sowie Untersuchung der Entwicklung des Ungeborenen. Versichert sind Untersuchungen, Behandlungen und Arzneimittel sofern diese aufgrund einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung oder einer Vorsorgeuntersuchung durchgeführt und verordnet wurden. Reine Beratungsleistungen oder individuelle Gesundheitsleistungen (wie etwa differentialdiagnostische Abklärungen) sind ohne Indikation nicht versichert.
  • Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften. Die Erkennung von Risikoschwangerschaften erfolgt im Rahmen der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge oder einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung. Gezieltes Screening auf Risikoschwangerschaften ist nicht versichert. Sofern eine Risikoschwangerschaft vorliegt, werden im Rahmen der Vorsorge alle weitere Untersuchungen und Behandlungen, die bei einer Risikoschwangerschaft üblicherweise vorgenommen werden, in der Variante Premium übernommen.
  • Ultraschalldiagnostik
  • Weitere serologische Untersuchungen auf Infektionen, inklusive HIV-Testangebot. Blutuntersuchungen, welche durch Mutterschaftsrichtlinien vorgegeben sind, sind in der Variante Premium versichert. Dazu zählt auch die Abklärung von Infektionskrankheiten wie HIV.
  • Beratung und Untersuchung der Wöchnerin und des Neugeborenen
  • Dieser Versicherungsschutz besteht sowohl im Ausland als auch bei einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden versicherten Unterbrechung der Reise.
     

2. Krebsfrüherkennung:

Der Höchstbetrag für gynäkologische Vorsorge beträgt 100 € je Versicherungsjahr. Der Höchstbetrag für weitere Krebserkennungsmaßnahmen je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Krebsfrühkennungsmaßnahmen und Gesundheits-Check-Ups (siehe nachfolgend).

3. Gesundheits-Check-Ups:

Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Gesundheits-Check-Ups und Krebsfrühkennungsmaßnahmen (siehe zuvor).

4. Zahnvorsorgeuntersuchungen:

Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 100 €. Nicht Gegenstand der Zahnvorsorge und damit nicht versichert ist Zahnpflege, insbesondere eine Zahnreinigung.

5. U-Untersuchungen von während der Reise neu geborenen Kindern:

  • Während der Reise neugeborene Kinder werden ab dem Tag der Geburt zum Tarif Young Travellers Premium nachversichert, wenn auch mindestens 1 Elternteil diesen Tarif gebucht hat.
  • Die U-Untersuchungen sind dann nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten der Police des Elternteils zum Tarif Young Travellers Premium im Rahmen der in Deutschland anerkannten Programme versichert. Hinsichtlich der Wartezeit ist also entscheidend, ob und dass die Police des Elternteils bereits länger als 6 Monate besteht; anderenfalls greift die dortige Wartezeit bis zum Ablauf von 6 Monaten der Police des Elternteils.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern.html
  • Die Kosten dieser Untersuchungen sind in Summe mit den in Ziffern 2 und 3 (zuvor) dargestellten Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung und zu Gesundheits-Check-Ups bis maximal 500 € je Versicherungsjahr versichert.

In welchen Ländern braucht man auf jeden Fall eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung bietet Versicherungschutz im Ausland und ist grundsätzlich für jede Reise empfehlenswert. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet zwar einen gewissen Versicherungsschutz im Ausland, allerdings in vielen Fällen nur lückenhaft, ohne Leistungen für einen Rücktransport und außerhalb der EU gar nicht. In Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Ihrem Heimatland gilt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Ferner ist in einzelnen Ländern wie Kuba, Russland oder Iran eine Auslandskrankenversicherung Voraussetzung für die Einreise, also verpflichtend.

Die Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherungen bieten Versicherungsschutz weltweit im Ausland. Ausland sind alle Länder, in denen Sie keinen auf Dauer eingerichteten Wohnsitz haben. Wenn Sie sich nur vorübergehend in einem anderen Land anmelden müssen, beispielsweise im Rahmen eines Auslandsstudiums, bleibt dieses Land weiterhin Ausland im Sinn der Auslandskrankenversicherung, weil Sie dort keinen dauerhaften Wohnsitz begründen, sondern sich nur für eine vorübergehende Zeit aufhalten. Wenn Sie also beispielsweise in Deutschland leben, sind alle Länder außerhalb Deutschlands, also auch in Europa, Ausland und damit versichert im Rahmen der Auslandskrankenversicherung.

Möchten Sie im Ausland wie ein Privatpatient versichert sein und das in allen Ländern, die Sie bereisen möchten, brauchen Sie eine leistungsstarke Auslandskrankenversicherung. Dabei entscheiden Sie insbesondere:

  • ob Sie auch USA und Kanada bereisen oder nicht
  • wie lange Sie maximal reisen werden


Je nach Ihrer Reiseplanung wählen und buchen Sie die dazu passende Young Travellers Auslandskrankenversicherung. Diese ist gültig unabhängig davon, ob Sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes bei Ihrer Krankenversicherung im Heimatland abmelden oder nicht. Sie sind dann weltweit (mit oder ohne USA und Kanada) während der versicherten Reisezeit versichert. Je nach der Laufzeit Ihres Vertrages haben Sie darüber hinaus auch Versicherungsschutz im Heimatland, wenn Sie sich dort vorübergehend aufhalten (zeitlich befristeter Unterbrechungsschutz). Die Details dazu sowie alle Leistungen sehen Sie immer in der Leistungsübersicht des gewählten Tarifs oberhalb der Preistabelle.

Wer übernimmt die Kosten einer Begleitperson bei stationärer Behandlung des Kindes im Krankenhaus?

Muss ein minderjähriges Kind während der Auslandsreise stationär im Krankenhaus behandelt werden, sind die Kosten der Unterbringung für eine Begleitperson (in der Regel ein Elternteil) im selben Krankenhaus versichert.

Die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus ist, dass das Kind sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dass es mit einer Young Travellers Auslandskrankenversicherung versichert ist.

Beachten Sie bitte, dass Kinder genauso versichert werden müssen wie die Eltern, wenn auch die Kinder versichert sein sollen. Die Prämie (der Preis) der Auslandskrankenversicherung ist immer pro versicherter Person zu verstehen. Kinder - auch Kleinkinder - sind nicht im Rahmen der für die Eltern bezahlten Auslandskrankenversicherung mitversichert. Jede Person kann unabhängig vom Alter in ärztliche Behandlung gehen und damit Arztkosten für die Behandlung auch minderjähriger Kinder verursachen.

Während der Reise neugeborene Kinder können wir ab dem Tag der Geburt zum selben Tarif nachversichern, den auch die Eltern gebucht haben. Dazu benötigen wir innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes und die Bestätigung, dass keine anderweitige Krankenversicherung für das Kind besteht.

Was sind Bergungskosten und mit welcher Auslandskrankenversicherung sind sie versichert?

Die Frage nach der Bezahlung von Bergungskosten im Ausland ist in der Praxis meistens die Frage nach einem Krankentransport. Es müssen zunächst beide Begriffe erklärt werden, um den Versicherungsschutz der Reiseversicherungen abzugrenzen:

  • Bergungskosten entstehen aufgrund von Suche, Bergung und Rettung nach einem Unfall. Dabei wird der Sucheinsatz, Bergungseinsatz oder Rettungseinsatz von einem öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdienst durchgeführt - beispielsweise eine Bergrettung durch die Bergwacht. Die Versicherungssumme der Reiseversicherung für Bergungskosten ist in der Regel begrenzt. Bergungskosten werden also nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag bezahlt.
  • Kosten für Krankentransporte zur stationären Behandlung im Krankenhaus im Ausland entstehen mit oder ohne Anordnung durch einen Arzt vor Ort. Ein Krankentransport kann mit dem Krankenwagen erfolgen oder, sofern notwendig und durch den Arzt angeordnet, auch mit einem anderen Fahrzeug einschließlich eines Helikopters - beispielsweise nach einem Unfall. Der Krankentransport ist in unseren Reisekrankenversicherungen mit einer unbegrenzten Versicherungssumme versichert.


Eine reine Bergung wäre beispielsweise nur die Rettung eines Kletterers aus dem Gebirge durch die Bergwacht - ohne daran anschließende medizinische Behandlung und ohne Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus. In diesem Fall sind die Kosten der Bergung in der Reiseunfallversicherung versichert und darüber hinaus auch in der Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premium - in beiden Fällen mit einer auf 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro begrenzten Versicherungssumme. Haben Sie beide Reiseversicherungen gebucht, werden Bergungskosten also sowohl im Rahmen der Reiseunfallversicherung als auch im Rahmen der Auslandskrankenversicherung bezahlt.

Erfordert die zuvor erfolgte Bergung aufgrund beispielsweise von Verletzungen einen Transport ins Krankenhaus, sind diese Kosten in unbegrenzter Höhe im Rahmen der Auslandskrankenversicherung als Krankentransport versichert. Nicht anders wäre es, wenn es ohne vorherige Bergung zu einem Krankentransport kommt. Müssen Sie nach einem Verkehrsunfall oder Sportunfall zur Behandlung ins Krankenhaus, erfolgt keine Bergung, sondern nur ein Krankentransport, dessen Kosten im Rahmen der Auslandskrankenversicherung bezahlt werden.

Welches ist der optimale Versicherungsschutz für Reisen mit dem Campervan, Wohnmobil oder Wohnwagen?

Reisen mit dem eigenen oder einem gemieteten Campervan können mit den Young Travellers Reiseversicherungen umfassend versichert werden. Versicherungsschutz im Ausland besteht für kurze Reisen und für Langzeitreisen oder Weltreisen mit dem Campermobil oder Wohnwagen und mit bis zur 5 Jahren Dauer:

  • Die Young Travellers Auslandskrankenversicherung bietet hervorragenden Versicherungsschutz bei Reisen mit dem Campervan - mit unbegrenzter Versicherungssumme, ohne Selbstbehalt in der Variante Premium und für alle medizinischen Behandlungen aufgrund Krankheit, Unfall, Zahnschmerzen oder Schwangerschaft während der Auslandsreise. Versichert sind alle Sportarten einschliesslich Tauchen oder Risikosportarten.
  • Zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung können mit dem Young Travellers Komfortschutz weitere Versicherungen gebucht werden: Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung und Reisegepäckversicherung mit Versicherungsschutz auch auf offiziellen Campingplatzen oder Wohnmobilplätzen.
  • Haben Sie einen Campervan, ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen gemietet, kann der im Mietvertrag vereinbarte Selbstbehalt mit der Kautionsversicherung für Campervans versichert werden. Mit der Selbstbehalt-Ausschlussversicherung senken Sie den im Fahrzeugmietvertrag vereinbarten Selbstbehalt im Schadenfall auf Null. Die Kautionsversicherung kann für Fahrzeuganmietungen von bis zu 92 Tagen gebucht werden.


Die Young Travellers Auslandsreiseversicherungen bieten hervorragenden Versicherungsschutz für alle Reisen mit dem eigenen oder gemieteten Fahrzeug.

Welcher Versicherungsschutz besteht beim Fahren ohne gültigen Führerschein im Ausland?

Wenn Sie während der Auslandsreise aufgrund eines Verkehrsunfalls mit dem Auto, Motorrad oder Moped in ärztliche Behandlung müssen, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Die Auslandskrankenversicherung leistet für die notwendigen Behandlungskosten beim Arzt oder im Krankenhaus, wenn Verletzungen nach einem Verkehrsunfall behandelt werden müssen. 

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie einen gültigen Führerschein haben. Ohne gültige Fahrerlaubnis für das Land Ihres Aufenthaltes kann der Versicherer die Leistung ablehnen, wenn Sie im Ausland ohne Führerschein fahren und in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. Es liegt dann eine Gefahrenerhöhung im Sinn der §§ 23 und folgende VVG (Versicherungsvertragsgesetz) vor mit der Begründung, dass Sie fahrlässig oder sogar vorsätzlich eine Gefahrenerhöhung herbeigeführt haben, die den Versicherungsschutz ausschliesst. In diesem Fall müssten Sie die Arztkosten für ambulante oder stationäre Behandlungen nach einem Verkehrsunfall im Ausland selbst tragen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ein auf der Reise gemietetes oder geliehenes Fahrzeug nur mit einer vor Ort gültigen Fahrerlaubnis fahren. Je nach Aufenthaltsland ist es auch möglich, einen vorhandenen Führerschein in einen vor Ort gültigen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Informationen dazu erhalten Sie in der Regel vom Konsulat Ihres Reiselandes.

Welchen Versicherungsschutz bietet die Auslandskrankenversicherung bei einem Heimaturlaub?

Die Young Travellers Auslandskrankenversicherungen einen befristeten Versicherungsschutz im Heimatland abhängig von der insgesamt versicherten Zeit Ihres Vertrages. Das gilt für die Tarife Young Travellers und Active Travellers in gleicher Weise.

Die Voraussetzungen für das Bestehen des Krankenversicherungsschutzes im Heimatland bei einer Reiseunterbrechung sind:

  1. Die Versicherungsdauer - also die versicherte Zeit Ihres Vertrages - beträgt mindestens 7 Monate.
  2. Sie unterbrechen die Reise durch vorübergehende Rückkehr ins Heimatland und nachweisliche Fortsetzung der Auslandsreise.

Der Unterbrechungsschutz besteht in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer - also der Länge der versicherten Zeit entsprechend Ihrer Versicherungsbestätigung - jederzeit nach der Abreise wie folgt:

  • Versicherungsdauer von nicht mehr als 6 Monaten = kein Versicherungsschutz im Heimatland bei einer Reiseunterbrechung.
  • Versicherungsdauer 7 - 11 Monate = 3 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland bei einer Reiseunterbrechung.
  • Versicherungsdauer 12 oder mehr Monate = 6 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland je Versicherungsjahr bei einer Reiseunterbrechung.


Welcher Unterbrechungsschutz im Heimatland besteht, wenn Sie länger im Heimatland bleiben als die vom Versicherungsschutz erfassten 3 Wochen (versicherte Zeit 7-11 Monate) bzw. 6 Wochen (versicherte Zeit 12 oder mehr Monate)? Hier sehen Sie eine Übersicht über die häufig dazu gestellten Fragen und Antworten:

Sie planen von vornherein, länger als vom Unterbrechungsschutz erfasst im Heimatland zu bleiben. Dann gilt:

  • Wenn Sie die Reise nachweislich fortsetzen, besteht Versicherungsschutz für 3 bzw. 6 Wochen und danach bis zur Fortsetzung der Auslandsreise nicht mehr. Sie sind dann in der restlichen Zeit bis zur Ausreise nicht krankenversichert. Wenn Sie im Heimatland ein Arbeitsverhältnis eingehen, muss Ihr Arbeitgeber Sie versichern.
  • Wenn Sie die Reise nachweislich fortsetzen wollten, aber nicht fortsetzen können, weil Sie aufgrund Krankheit oder Unfall daran gehindert werden, besteht Versicherungsschutz für 3 bzw. 6 Wochen und danach bis zur Fortsetzung der Auslandsreise nicht mehr. Sie sind dann in der restlichen Zeit bis zur Ausreise nicht krankenversichert. In diesem Fall müssen Sie die geplante Fortsetzung der Auslandsreise nachweisen können durch Buchungsbestätigungen zu einem Verkehrsmittel (Flug, Bus, Bahn, Schiff) oder bei Reisen mit dem Kfz durch Hotelbuchungen im Ausland. Ohne Nachweis der geplanten Fortsetzung der Reise wird der Versicherer im Einzelfall entscheiden, ob er die dargestellten Planungen akzeptiert.
  • Wenn Sie die Reise nicht mehr fortsetzen wollen und uns das mitteilen, endet der Versicherungsschutz entsprechend § 80 VVG zum Tag der Mitteilung, frühestens zum Tag der tatsächlichen Rückkehr.


Während der versicherten Zeit des Unterbrechungsschutzes im Heimatland kommt es zu einem neuen Schadenfall (Krankheit, Unfall). Dann gilt:

  • Die medizinisch notwendigen Behandlungen im Heimatland sind versichert; dazu zählt auch eine Operation.
  • Daraus resultierende notwendige Folgebehandlungen, auch eine Folge-Operation, sind versichert, auch wenn sie nach der Fortsetzung der Auslandsreise im Ausland stattfinden.
  • Soll eine aus der Operation resultierende Folge-Operation so geplant werden, dass sie im nächsten Versicherungsjahr und erneut im Heimatland stattfindet, ist auch diese Folge-Operation versichert, wenn sie innerhalb der versicherten Unterbrechungszeit im Heimatland erfolgt. Nicht versichert sind Reisekosten zur Rückreise ins Heimatland und Fortsetzung der Auslandsreise.
  • Führt der im Heimatland eingetretene Schadenfall zu einer stationären Behandlung und zum Wegfall der Reisefähigkeit, besteht Versicherungsschutz solange, bis Sie wieder reisefähig sind und die Auslandsreise fortsetzen (Nachhaftung).

Langzeit-Auslandskrankenversicherungen: Versicherungsleistungen & Kosten

Young Travellers - Tarife 2026 im Überblick

Eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung ist unverzichtbar für alle Reisenden, die mehrere Monate oder Jahre im Ausland verbringen - beispielsweise für Work & Travel, Weltreisen, Auslandsstudium, Outdoor und Sport auf Reisen, Digital Nomads, Influencer oder Remote Work. Standard-Reisekrankenversicherungen eignen sich häufig nicht für Langzeitreisen, da sie nur kurze Aufenthalte im Ausland von wenigen Wochen gelten. Langzeit-Tarife hingegen bieten speziell für lange Auslandsaufenthalte entwickelten Versicherungsschutz mit besonderen Versicherungsleistungen für lange Reisen.

Die Young Travellers-Tarife gehören zu den beliebesten Auslandskrankenversicherungen für Langzeitreisende, sind flexibel anwendbar, auch für schon begonnene Reisen geeignet, preiswert und weltweit gültig für bis zu 5 Jahren Reisedauer.


Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherungen im Überblick
Sie sehen hier einen Überblick über unsere Auslandskrankenversicherungen. Die Versicherungsleistungen, Versicherungsbedingungen und Prämien selbst sehen Sie beim gewählten Tarif. Ihre Buchung nehmen Sie direkt beim gewählten Tarif vor.
Tarif der Auslandskrankenversicherung:Prämie pro
Person ab
AlterslimitLaufzeitVersicherungsleistungen
und Preise
Young Travellers Auslandskrankenversicherung:
weltweit ohne USA, Kanada, Mexiko30 € je Monat55 Jahre5 JahreDirekt zum Tarif
weltweit mit allen Ländern45 € je Monat55 Jahre5 JahreDirekt zum Tarif
Active Travellers Auslandskrankenversicherung:
weltweit mit oder ohne USA und Kanada27 € je Monat31 Jahre3 JahreDirekt zum Tarif
Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn:
weltweit mit oder ohne USA und Kanada44 € je Monat55 Jahre5 JahreDirekt zum Tarif
Auslandskrankenversicherung für Schweizer:
weltweit mit oder ohne USA, Kanada, Mexiko58 € je Monat74 Jahre5 JahreDirekt zum Tarif
Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen (mit Wohnsitz DE):
weltweit mit oder ohne USA und Kanada1,15 € je Tag35 Jahre5 JahreDirekt zum Tarif
Auslandskrankenversicherung für Auswanderer:
weltweit für die benötigten Zielländerindividuell74 JahreunbegrenztDirekt zum Tarif
Auslandskrankenversicherung ohne Altersgrenze (mit Wohnsitz DE):
weltweit mit oder ohne USA und Kanada1,25 € je Tagunbegrenzt1 JahrDirekt zum Tarif
Auslandskrankenversicherung ohne Altersgrenze (mit Wohnsitz AT):
weltweit mit oder ohne USA und Kanada1,50 € je Tagunbegrenzt1 JahrDirekt zum Tarif

Häufige Fragen (FAQ)

Die Wahl der besten Auslandskrankenversicherung ist bei Langzeitreisen eine der wichtigsten Vorbereitungsmaßnahmen. Daher sollten Sie darauf achten, die bestmögliche Langzeit-Reisekrankenversicherung zu buchen. Häufig haben Young Travellers - Kunden diese Fragen:


Welches sind die wichtigsten Merkmale der bestmöglichen Langzeit-Auslandskrankenversicherung?

  • unbegrenzte Deckungssumme
  • kein Selbstbehalt (Eigenanteil) im Schadenfall
  • Leistungen auch bei Vorerkrankungen
  • Rücktransport ins Heimatland uneingeschränkt versichert
  • Geltungsbereich weltweit
  • Versicherungsschutz für mehrere Jahre
  • Heimaturlaub mitversichert


Die Young Travellers - Tarife bieten diesen Versicherungsschutz und gehören damit zu den preislich attraktivsten Langzeit-Auslandskrankenversicherungen mit umfassenden Versicherungsleistungen.

Young Travellers Auslandskrankenversicherung hier buchen

Active Travellers Auslandskrankenversicherung hier buchen


Was kostet die beste Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherung?

Preisbeispiele für Langzeitreisende

  • Die beste Young Travellers Langzeit-Auslandkrankenversicherung kostet in der Alterstufe 22-39 Jahre nur 37 € je Reisemonat (mit Selbstbehalt) und 55 € je Monat (ohne Selbstbehalt) und das für Langzeitreisen von 12 Monaten.
  • Bei einer Reisedauer von 5 Jahren ist derselbe Tarif mit 56 € (mit Selbstbehalt) und 94 € (ohne Selbstbehalt) je Reisemonat äußerst preiswert.
  • Die auf 3 Jahre begrenzte Active Travellers Auslandskrankenversicherung, abschließbar bis zum Alter von 31 Jahren zum Versicherungsbeginn, kostet ohne USA und Kanada und ohne Selbstbehalt 34 € je Monat für die ersten 12 Reisemonate und 63 € für jeden weiteren Reisemonat.

Ist eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung Pflicht?

Nein - aber sie ist dringend empfohlen. Natürlich können Sie Ihre Langzeitreise auch ohne Krankenversicherungsschutz antreten, aber Sie gehen damit das Risiko ein, hohe Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland selbst bezahlen zu müssen. Insbesondere in Ländern wie USA, Kanada, Mexiko oder Thailand könnten selbst ambulante Behandlungen schnell mehrere tausend oder zehntausend Euro kosten. Dieses finanzielle Risiko können Sie mit einer Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherung zu 100 % versichern.


Kann die Krankenversicherung in Deutschland, Österreich oder einem anderen Heimatland gekündigt werden?

Ja - die Abmeldung von der gesetzlichen Pflichtversicherung im Heimatland ist möglich und wird von den meisten Langzeit-Reisenden vorgenommen. An der Gültigkeit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung ändert das nichts. Sie können sich also abmelden, eine Antwartschaft vereinbaren oder im Heimatland weiterversichert blieben - der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht in jedem Fall.

Welche medizinischen Leistungen werden von der Auslandskrankenversicherung übernommen?

Eine Auslandskrankenversicherung ist für jede Reise sinnvoll und bietet Versicherungsschutz für medizinische Leistungen durch einen Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus wegen Erkrankung, Unfallverletzung, Zahnschmerzen, Sportunfall oder auch Schwangerschaft während der Reise. Versichert sind Arztkosten für Heilbehandlungen, mit denen Sie vor oder zum Versicherungsbeginn nicht rechnen mussten und die Sie während der versicherten Reisezeit in Anspruch nehmen müssen. Der entscheidende Begriff bei der Frage, welche Leistungen im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung bezahlt werden, ist “absehbar” oder auch “unerwartet”.

Bezahlt werden also die Kosten für Behandlungen, Verschreibungen, Krankentransporte einschliesslich Helikopter (Transport ins Krankenhaus mit dem Hubschrauber) oder einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland, deren Notwendigkeit sich unerwartet während der Reise ergibt aufgrund von Krankheit, Verletzung bei einem Unfall oder beim Sport, Zahnschmerzen oder auch einer während der Reise eingetretenen Schwangerschaft. Letztere ist in der Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premium mitversichert. Ergibt sich die Notwendigkeit der ärztlichen Behandlungen oder Verschreibungen während der Reise, sind die daraus resultierenden Behandlungskosten zum Versicherungsbeginn nicht absehbar gewesen und damit versichert.

Kosten für Heilbehandlungen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit hingegen zum Versicherungsbeginn bereits absehbar (also erwartbar) war, sind nicht versichert und müssen selbst getragen werden. Die typischen Beispiele dafür sind Nachverschreibung von regelmäßig benötigten Medikamenten, Fortsetzung von vor der Reise begonnenen oder verordneten Maßnahmen wie beispielsweise Physiotherapie oder Routinechecks und in Bezug auf eine zum Versicherungsbeginn schon eingetretene Schwangerschaft auch die Schwangerschaftsvorsorge und die Geburt während der Reise.

Eine besondere Abgrenzung von Kosten, die die Auslandskrankenversicherung bezahlt bzw. nicht bezahlt, ist in Bezug auf Vorerkrankungen erforderlich. Die medizinische Behandlung von Vorerkrankungen während der Reise ist mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premiumdann versichert, wenn die Vorerkrankung während der versicherten Reisezeit unerwartet (also nicht absehbar) akut wird und aufgrund dieser Verschlechterung behandlungsbedürftig wird. Ein solcher nicht erwartbarer Krankheitsschub wäre versichert. Nicht versichert und damit nicht bezahlt werden Kosten für erwartbare Behandlungen von Vorerkrankungen. Im Schadenfall würde die Schadenabteilung Rücksprache mit Ihrem Arzt im Heimatland nehmen, um die Frage der Erwartbarkeit zu klären. Vor der Reise könnten Sie sich von Ihrem Arzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen, mit der der Arzt bestätigt, dass aus seiner ärztlichen Sicht keine Verschlechterung der Vorerkrankung während der Reisezeit erwartbar ist. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist keine Bedingung für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung, aber hilfreich im Schadenfall.

Die Bezahlung der Behandlungskosten erfolgt bei ambulanten Behandlungen beim Arzt zunächst durch Sie. Anschliessend reichen Sie die Behandlungsbelege und Kostennachweise zur Bearbeitung in der Schadenabteilung ein. Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus werden die Krankenhauskosten direkt an das Krankenhaus bezahlt, wenn Sie oder das Krankenhaus zu Beginn des stationären Aufenthaltes die 24/7-Hotline telefonisch kontaktiert haben. In diesem Fall müssen Sie die Arztkosten also nicht verauslagen.

Was ist ein medizinisch sinnvoller Rücktransport mit Rückholung in das Heimatland?

Ein medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport in das Heimatland und dort in das Ihrem Wohnort nächstgelegene und geeignete Krankenhaus findet statt, wenn die Fortsetzung der Reise wie geplant aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr möglich ist. Ein Rücktransport nach Hause findet immer und nur nach vorheriger Abstimmung zwischen dem Versicherer und den behandelnden Ärzten vor Ort im Ausland statt. Der medizinsch sinnvolle Rücktransport ist in der Young Travellers Auslandskrankenversicherung mit unbegrenzter Versicherungssumme versichert.

Voraussetzung für die Rückholung nach Hause durch einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ist, dass er aus ärztlicher Sicht für erforderlich und durchführbar gehalten wird, Sie also zurücktransportiert werden sollten und können (Transportfähigkeit). Das ist in der Regel dann der Fall, wenn die notwendige medizinische Versorgung am Ort Ihres Aufenthaltes nicht verfügbar ist.

Ebenfalls sinnvoll ist ein Rücktransport in das Heimatland, wenn die Behandlung im Ausland noch so lange andauern wird, dass es für den Versicherer wirtschaftlich vorteilhafter wäre, Sie nach Hause zu transportieren. Ihre Transportfähigkeit vorausgesetzt, kann der Versicherer den Rücktransport aus wirtschaftlichen Gründen verlangen, wenn nach der Prognose der Ärzte die stationäre Behandlung im Ausland noch mindestens 14 Tagen fortdauern würde. Lehnen Sie dann den Rücktransport ab, kann der Versicherer den Versicherungsschutz beenden.

Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport im Rahmen einer Auslandskrankenversicherung wird immer von der 24/7-Notfallzentrale organisiert, mit den Ärzten im Ausland und dem Krankenhaus im Heimatland abgestimmt und dann auch durchgeführt. Ihr Reisegepäck wird in diesem Fall auch an Ihren Heimatort zurücktransportiert.

Kommt es zu einem Krankenrücktransport nach Hause, gilt Ihre Reise mit Ankunft im Krankenhaus am Wohnort als beendet. Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung endet in diesem Fall ebenfalls. Für die Zeit danach zu viel bezahlte Prämien werden Ihnen erstattet und Sie melden sich ab dem Tag der Ankunft im Heimatland wieder bei der heimischen Pflichtversicherung an.

Obligatorische Reisekrankenversicherung zur Erfüllung von Einreisevorschriften

Eine Reihe von Ländern verlangen bei der Einreise den Nachweis einer obligatorischen Reisekrankenversicherung. Beispielsweise für Reisen in den Iran, nach Kuba oder Russland muss Krankenversicherungsschutz nachgewiesen - teilweise einschließlich Covid-19.

Mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung erfüllen Sie die Einreisevorschriften und die Krankenversicherungspflicht bei der Einreise. Der Versicherungsschutz besteht für alle Länder weltweit mit unbegrenzter Versicherungssumme, also ohne Höchstbetrag, und für alle Arten von Aufenthalten von bis zu 5 Jahre Dauer. Auch die medizinische Behandlung einer Erkrankung an Corona (Covid-19) ist uneingeschränkt versichert.

Die Versicherungsbestätigung, also den Nachweis der obligatorischen Reisekrankenversicherung, erhalten Sie automatisch in Deutsch, Englisch und Spanisch. Erforderliche Sonderbestätigungen stellen wir gern aus.

Auslandskrankenversicherung bei Psychoanalyse und Psychotherapie

Mit einer Auslandskrankenversicherung besteht ein begrenzter Versicherungsschutz für akute psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen.

In der Young Travellers Auslandskrankenversicherung sind Behandlungen beim Psychiater, Psychologen oder Neurologen unter bestimmten Voraussetzungen versichert. Im Detail ist der Versicherungsschutz so definiert:

  • Versichert ist die erstmalige und einmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt bei Aufenthalten in den USA und Kanada. Ein Facharzt ist ein Psychiater, ein Psychologe oder ein Neurologe. Andere Ärzte wie beispielsweise Allgemeinmediziner sind keine Fachärzte in diesem Sinn.
  • In der Tarifvariante Premium sind ambulante psychoanalytische Behandlungen bis zu 5 Sitzungen, maximal 750 Euro je Versicherungsjahr versichert.
  • Ergibt sich dabei die Notwendigkeit einer stationären Behandlung, werden die zusätzlichen Rückreisekosten in das Heimatland übernommen. Ersetzt werden nur die Kosten der einfachsten Sitzklasse.


Eine Therapie als solche ist nicht versichert. Darunter versteht man Behandlungen mit einem geplanten, langfristigen, zielgerichteten Charakter - also auf Dauer ausgerichtete ärztliche Maßnahmen. Somit geht eine Therapie über den zuvor dargestellten Umfang des Versicherungsschutzes hinaus.

Was ist eine Reiseabbruchversicherung und welchen Versicherungsschutz bietet sie?

Eine Reiseabbruchversicherung bietet Versicherungsschutz für begonnene Reisen, die aus einem versicherten Grund vorzeitig beendet werden oder auch verlängert werden müssen. Die Reisebruchversicherung beginnt in dem Augenblick, in dem die Reise angetreten wird. Ebenfalls in diesem Augenblick endet der Versicherungsschutz einer Rücktrittskostenversicherung, da ein Rücktritt von der begonnenen Reise nicht möglich ist.

Die Leistungen der Young Travellers Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt sind im Versicherungsfall umfangreich:

  • Erstattung der nicht genutzten und versicherten Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise. Versichert sind die Reiseleistungen, die bei der Angabe des Reisepreises im Zuge der Buchung der Versicherung berücksichtigt wurden und nun aufgrund des Reiseabbruchs verfallen.
  • Erstattung der Mehrkosten der Rückreise (z.B. Flugumbuchung) bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise. Mehrkosten sind in der Regel die Kosten der Umbuchung oder Neubuchung des Rückflugs.
  • Erstattung der vor Ort nicht genutzten und versicherten Reiseleistungen ohne vorzeitige Rückreise. Hierbei geht es um den Fall, dass beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder eines Krankenhausaufenthaltes im Ausland Reiseleistungen wie Hotel oder Sportkurse verfallen, ohne dass die Reise vorzeitig beendet wird.
  • Erstattung der Kosten der Nachreise bei einer Tour oder Rundreise bzw. Kosten der Rückkehr an den Urlaubsort im Fall einer Reiseunterbrechung. Dabei geht es darum, dass Sie beispielsweise eine Rundreise unterbrechen müssen, um eine Krankheit oder Verletzung behandeln zu lassen, und dann wieder zur Reisegruppe nachreisen.


Die Reiseabbruchversicherung bietet also einen weitreichenden Versicherungsschutz für die versicherten Leistungen. Bei der Buchung der Reiseabbruchversicherung addieren Sie alle für die Reise gebuchten Reiseleistungen und geben die Summe als Reisepreis an: Flüge, Unterkunft, Sportprogramme, Touren, Mietwagen oder auch Semestergebühren der ausländischen Universität. Reiseleistungen, die Sie während der Reise buchen, sind nicht versichert. Der Abschluss der Reiseabbruchversicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen und kann für jede Reisedauer bis zu 1 Jahr erfolgen.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Reiseabbruchversicherung ist ein versichertes Ereignis. Neben den häufigsten Gründen Krankheit oder Unfallverletzung während der Reise sind in der Young Travellers Reiseabbruchversicherung auch besondere Ereignisse versichert wie die Absage von Auslandssemestern durch die Universität im Ausland, die Absage oder Verschiebung eines Auslandspraktikums oder Heimweh Minderjähriger.

Welchen Versicherungsschutz bietet eine Reisegepäckversicherung bei Auslandsreisen?

Mit der Young Travellers Reisegepäckversicherung versichern Sie Ihr Reisegepäck für die gesamte Zeit Ihrer Auslandsreise - von wenigen Wochen bis zu Langzeitreisen von 5 Jahren Dauer.

Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisedauer bis zur Höhe der Versicherungssumme (2.000 Euro bei Einzelpersonen, 4.000 Euro bei Familien) für:

  • Diebstahl von Reisegepäck
  • Beschädigung von Reisegepäck durch Dritte
  • Verlust von Reisegepäck durch die Fluggesellschaft, Reederei oder das Busunternehmen
  • Ersatzkäufe bis 500 Euro bei verspäteter Anlieferung des Reisegepäcks am Zielflughafen


Zum Reisegepäck gehören diejenigen Gegenstände, die Sie auf die Reise mitnehmen. Dazu können auch Medikamente gehören, die Sie mitnehmen und für den Fall versichern möchten, dass Ihnen die mitgenommenen Medikamente im Ausland gestohlen werden. Nicht versichert sind Gegenstände, die Sie während der Reise kaufen. Versichert ist der Zeitwert der gestohlenen oder betroffenen Gegenstände, also der Wert, den Sie im Zeitpunkt des Schadeneintritts marktüblich haben.

Neben den üblichen Sachen wie Textilien, Bade- oder Hygieneartikeln umfasst das Reisegepäck auch Wertgegenstände wie Notebook, Laptop, Tablet oder iPad, Fotoausrüstung, Schmuck oder Mobiltelefone, die Sie auf die Reise mitnehmen. Bei Wertsachen besteht eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht. Wertsachen sind nur versichert, wenn Sie sie entweder in einem für Sie verschlossenen Zimmer oder Safe aufbewahren oder wenn Sie sie im persönlichen Gewahrsam, also bei sich, haben. Lassen Sie Wertsachen frei zugänglich liegen, sind sie nicht versichert.

Der Schaden an Ihrem Reisegepäck muss von Dritten verursacht worden sein, also nicht von Ihnen selbst. Wird Ihnen Reisegepäck gestohlen, erstatten Sie unverzüglich polizeiliche Anzeige und reichen sie diese mit der Schadenmeldung ein. Die Schadenmeldung muss auch Kaufbelege für Wertsachen umfassen, wenn diese betroffen waren.

Bei Verlust oder verspäteter Anlieferung des Reisegepäcks durch die Fluggesellschaft am Zielort der Reise lassen Sie sich bitte von der Airline bestätigen, das Ihr Reisegepäck nicht oder mindestens eine Nacht zu spät angeliefert wurde. Bei einem Verlust des Gepäcks auf dem Hinflug ist das abhandengekommene Reisegepäck versichert. Bei einer Verspätung des Reisegepäcks sind notwendige Ersatzkäufe mit maximal 500 Euro versichert.

Eine Reihe von Gegenständen sind mit einer Reisegepäckversicherung nicht versichert. Dazu gehören insbesondere Bargeld oder Prepaid-Karten, Drohnen oder andere motorbetriebene Geräte oder Gegenstände, die zum Zweck der Berufsausübung mitgenommen wurden.

Welchen Versicherungsschutz bietet eine Reisehaftpflichtversicherung bei Auslandsreisen?

Die Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung bietet wertvollen Versicherungsschutz für Personenschäden oder Sachschäden, die Sie Dritten während einer Auslandsreise versehentlich zufügen. Der Versicherer leistet dabei sowohl für den Schaden selbst als auch für einen möglichen Rechtsstreit dazu. Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht während der gesamten Langzeitreise und auch bei Work and Travel, Auslandspraktikum oder einem Auslandssemester:

  • Personenschaden: Sie verletzen versehentlich eine andere Person, die aus diesem Grund privatrechtliche Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend macht - also beispielsweise Schmerzensgeld.
  • Sachschaden: Sie beschädigen versehentlich das Eigentum einer anderen Person, die aus diesem Grund privatrechtliche Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend macht - beispielsweise aufgrund von Schäden, die Sie während Work and Travel beim Arbeitgeber angerichtet haben.


In der Praxis häufig relevanter Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht beispielsweise bei:

  • Schäden an Räumen zu Wohnzwecken, die Sie vorübergehend gemietet haben - also etwa ein Hotelzimmer
  • Schäden an Einrichtungen der Universität oder Hochschule, an der Sie ihr Auslandssemester verbringen
  • Verletzung einer anderen Person, die Sie ihr versehentlich zugefügt haben und die nun beispielsweise zu Invaliditätsansprüchen gegen Sie führen
  • Schlüsselverlust oder Schäden im Haushalt einer Gastfamilie, bei der Sie als Au Pair oder Austauschschüler sind


Kein Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht insbesondere für:

  • Halten, Führen oder Besitzen eines Kfz - beispielsweise Auto, Motorrad, Moped. Es besteht kein Versicherungsschutz für sämtliche Schäden im Zusammenhang mit einem Kfz. Dazu bedarf es einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Motorbetriebene Fluggeräte wie beispielsweise Drohnen.
  • Schäden an gemieteten Sportgeräten wie etwa Surfbrettern oder Kites sind nicht versichert. Versichert sind aber Schäden, die Sie mit einem gemieteten Surfbrett oder Kite jemand anderem zufügen.
  • Schäden aus der Vermietung, dem Verleih oder der Gebrauchsüberlassung von Gegenständen. Betreiben Sie also einen Verleih oder eine Vermietung etwa von Sportausrüstung, besteht kein Versicherungsschutz aus einer Reisehaftpflichtversicherung. Hierzu bedarf es einer Gewerbeversicherung.
  • Schäden, die sich gemeinsam Reisende gegenseitig zufügen, sind nicht versichert.

Versichert eine Reisehaftpflichtversicherung auch Kraftfahrzeugschäden im Ausland?

Eine Reisehaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge, die Sie für Ihre Auslandsreise mieten, leihen oder kaufen. Schäden an einem Auto, Motorrad oder Moped aufgrund eines Verkehrsunfalls sind nicht vom Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung gedeckt. Die Reisehaftpflichtversicherung leistet weder für Schäden am eigenen Fahrzeug, noch für Schäden an fremden Fahrzeugen beispielsweise des Unfallgegners.

Für den Versicherungsschutz für Kfz-Schäden bedarf es einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die beispielsweise beim Fahrzeugvermieter abgeschlossen werden kann. Eine Reisehaftpflichtversicherung ist keine Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wie sind Surfbretter, Kites und Wellenbretter mit der Reisehaftpflichtversicherung versichert?

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes der Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung für Schäden im Zusammenhang mit Surfbrettern, Kites oder Wellenbrettern muss unterschieden werden:

  • Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie Dritten (also anderen Personen) mit einem Surfbrett, Kite oder Wellenbrett zufügen - beispielsweise, wenn Sie während der Auslandsreise mit einem eigenen, gemieteten oder geliehenen Surfbrett jemand anderem einen Personenschaden oder Sachschaden zufügen.
  • Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie selbst an dem gemieteten oder geliehenen Surfbrett, Kite oder Wellenbrett einen Schaden verursachen, es also beschädigen.
  • Ebenfalls nicht versichert ist der Verleih, die Vermietung oder eine andere Form der Gebrauchsüberlassung an Dritte. Verleihen Sie also ein Surfbrett an jemand anderen, haben Sie selbst keinen Versicherungsschutz aus der Reisehaftpflichtversicherung.

Die Reisehaftpflicht für Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahre Dauer ist im Young Travellers Basisschutz oder alternativ im Young Travellers Komfortschutz (hier mit zusätzlicher Reisegepäckversicherung) enthalten.

Besteht Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung bei Reisestornierung wegen chronischer Vorerkrankung?

Eine Vorerkrankung oder ein chronischen Leiden sind kein Hinderniss für den Abschluss der Young Travellers Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt. Dieser Versicherungsschutz für Stornokosten bei einer Reisestornierung kann von jedermann und ohne Altersgrenze gebucht werden.

Verschlechtert sich eine Vorerkrankung, ein chronisches Leiden oder ein anderer Vorschaden zwischen dem Abschluss der Rücktrittskostenversicherung und der geplanten Abreise und führt damit zur Stornierung der gebuchten und versicherten Reise, besteht dieser Versicherungsschutz:

  • Grundsätzlich ist jede Vorerkrankung ohne Wartezeit für den Fall der Verschlechterung nach dem Versicherungsabschluss versichert, wenn der behandelnde Arzt das Akutwerden der Vorerkrankung und die daraus resultierende Reiseunfähigkeit bestätigt.
  • Bei bestimmten Vorerkrankungen besteht dieser Versicherungsschutz nur, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Abschluss der Rücktrittskostenversicherung keine stationäre Behandlung stattfand. Reine Kontrolluntersuchungen bleiben dabei unberücksichtigt. Hierunter fallen Erkrankungen im Zusammenhang mit Herzleiden, Schlaganfällen, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie und multipler Sklerose.


Der Abschluss der Rücktrittskostenversicherung sollte so früh als möglich erfolgen, da nur dann sofortiger Versicherungsschutz besteht. Spätestens muss der Abschluss 30 Tage vor der geplanten Abreise erfolgen.

Kommt es zur Stornierung der versicherten Reise, besteht Versicherungsschutz für die entsprechend der Buchungsbestätigungen geschuldeten Stornokosten beispielsweise für Flüge, Hotels, Mietwagen, Sportkurse oder Pauschalreisen, wenn der volle Reisepreis versichert wurde. Der Stornierung vorausgehen müssen die ärztlich festgestellte Verschlechterung der Vorerkrankung sowie die Bestätigung der Reiseunfähigkeit.

War die Reise für mehrere Personen gebucht und versichert, besteht Versicherungsschutz auch für die weiteren Personen, da gemeinsam Reisende gegenseitig versichert sind. Voraussetzung ist, dass auch die weiteren Personen mit der Rücktrittskostenversicherung versichert wurden.

Welchen Versicherungsschutz bietet eine Reiseunfallversicherung bei Auslandsreisen?

Eine Reiseunfallversicherung bietet Versicherungsschutz auf Auslandsreisen für den Fall, dass durch einen Unfall eine dauerhafte Invalidität oder der Tod verursacht wurde. Ein Unfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis wie beispielsweise Verkehrsunfall, Sportunfall oder ein Unfall beim Arbeiten im Rahmen von Work and Travel, Auslandspraktikum oder Auslandssemester. Versichert sind auch Tauchunfälle, Ertrinken oder Ersticken.

Die Leistungen der Young Travellers Reiseunfallversicherung sind pauschalierte Zahlungen abhängig vom Grad des ärztlich festgestellten Invaliditätsgrades oder im Todesfall als Unfallfolge. Nicht Gegenstand der Reiseunfallversicherung sind Kosten für medizinische Behandlungen oder Krankentransporte. Diese Leistungen sind Gegenstand der Auslandskrankenversicherung.

Führt beispielsweise ein Verkehrsunfall oder Sportunfall zu Verletzungen, die beim Arzt oder im Krankenhaus behandelt werden müssen und zusätzlich noch zu Invalidität oder Tod, leistet die Auslandskrankenversicherung für die medizinischen Behandlungen und die Reiseunfallversicherung zusätzlich mit der Invaliditätszahlung oder Todesfallzahlung.

Die Reiseunfallversicherung ist enthalten im Young Travellers Basisschutz und alternativ im Young Travellers Komfortschutz mit zusätzlicher Reisegepäckversicherung. Beide Versicherungspakete können zusammen mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung oder auch ohne diese gebucht werden.

Wie können Tauchen und Tauchunfälle auf Auslandsreisen versichert werden?

Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen nach einem Tauchunfall oder für bleibende Schäden nach einem Tauchunfall ist in den Young Travellers Reiseversicherungen gegeben:

  • Young Travellers Auslandskrankenversicherung: Versichert sind medizinische Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus aufgrund Krankheit oder Unfall beim Tauchen einschliesslich einer notwendigen Behandlung in der Dekompressionskammer. Es gibt keine Tiefenbeschränkungen und keine Begrenzung der Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist somit unbegrenzt bei freier Wahl des Arztes oder Krankenhauses.
  • Young Travellers Reiseunfallversicherung: Bei der Unfallversicherung geht es nicht um die Kosten medizinischer Behandlungen; diese sind in der Krankenversicherung versichert. Die Reiseunfallversicherung leistet eine pauschale Summe in dem Fall, dass Sie aufgrund eines Tauchunfalls dauerhaft invalide sind oder zu Tode kommen. Die Höhe der Leistung bei Invalidität ist abhängig vom ärztlich festgestellten Grad der Invalidität. Im Todesfall geht die Leistung an Ihre Erben.


Damit sind die Young Travellers Auslandskrankenversicherung und Reiseunfallversicherung hervorragende Tauchversicherungen für Ihren Auslandsaufenthalt. Der Versicherungsschutz kann für jeden beliebigen Zeitraum bis zu 5 Jahre gebucht werden - wahlweise mit oder ohne USA und Kanada in der Krankenversicherung. Die Bezahlung der Prämie kann monatlich erfolgen. Eine Bestätigung zum Versicherungsschutz für Tauchen und Tauchunfälle stellen wir aus, sofern sie zur Vorlage bei einer Tauchschule benötigt wird.

Work and Travel - Versicherungen weltweit gültig

Der komplette Versicherungsguide 2026 für Ihren Auslandaufenthalt.

Work and Travel ist eine äußerst beliebte Möglichkeit, Reisen und Arbeiten miteinander zu verbinden, andere Länder, Menschen und Kulturen kennenzulernen und dabei Arbeitserfahrung zu sammeln. Dafür ist umfassender Versicherungsschutz unbedingt erforderlich, der auch medizinische Behandlungen nach Arbeitsunfällen vollständig absichert.

In diesem Guide erfahren Sie, mit welchen Work and Travel - Versicherungen Sie sich bestmöglich und umfassend versichern und sich vor finanziellen Risiken während des Auslandsaufenthaltes schützen können. Die Young Travellers - Tarife bieten hervorragenden Versicherungsschutz sowohl beim Arbeiten als auch beim Reisen weltweit.


Was ist eine Work and Travel - Versicherung?

Mit einer umfassenden Work and Travel - Versicherung verfügen Sie über ein speziell auf die Anforderungen eines längeren Auslandsaufenthaltes zugeschnittenen Versicherungspaketes, das Versicherungsschutz beim Reisen und beim Arbeiten gleichwertig bietet. Anders als Reiseversicherungen für Urlaubsreisen oder kürzere Reisen sind auch Risiken beim Arbeiten abgedeckt.

Die Young Travellers - Versicherungstarife für Work and Travel im weltweiten Ausland beinhalten:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reisegepäckversicherung

Sie bieten Ihnen den vollständigen Rundum-Schutz für mehrere Monate bis zu 5 Jahren im Ausland.


Warum benötigen Sie eine Work and Travel - Versicherung?

Vollständig versichert bei Krankheit, Unfall, Schadenersatz und Reisegepäckschäden.

Ein längerer Auslandsaufenthalt ohne ausreichenden Versicherungsschutz bedeutet, dass Sie schnell hohe Kosten für medizinische Behandlungen tragen müssen, wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Unfalls beim Arbeiten mit Maschinen oder Tieren in ärztliche Behandlung müssen. In manchen Ländern, die häufig für Work and Travel bereist werden wie etwa Australien, Kanada oder Neuseeland, sind Behandlungen im Krankenhaus sehr teuer und können leicht mehrere tausend Euro pro Tag bedeuten.

Eine Auslandskrankenversicherung für Work and Travel ist also aus mehreren Gründen unbedingt erforderlich:

  • 100 % Deckung auch für teure medizinische Behandlungen
  • kein oder nur sehr begrenzter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenversicherungen
  • Arbeitsunfälle sind bei Reiseversicherungen für Urlaubsreisen nicht versichert
  • Nachweis einer leistungsstarken Krankenversicherung ist häufig Visumvoraussetzung

Zusätzlich zum Krankenversicherungsschutz ist weiterer Versicherungsschutz erforderlich, damit Unfallfolgen, gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche oder Ihr Reisegepäck versichert sind.


Auslandskrankenversicherung für Work and Travel

Die Work and Travel Krankenversicherung ist der wichtigste Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt. Die wichtigsten Leistungen bestehen für:

  • unbegrenzte Versicherungssumme (100 %)
  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • Zahnbehandlungen
  • Schwangerschaft im Ausland
  • freie Arztwahl und Krankenhauswahl
  • Medikamente, Diagnostik, MRT und Physiotherapie
  • Rettungstransporte (auch per Helikopter)
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport
  • Heimaturlaub
  • 24/7 Notfallhotline
  • Behandlungen nach Arbeitsunfällen

Reisehaftpflichtversicherung für Work and Travel

Mit der Reisehaftpflichtversicherung für Work and Travel sichern Sie sich für den Fall ab, dass aufgrund von Personenschäden oder Sachschäden, die Sie versehentlich verursacht haben, Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden - beispielsweise:

  • Sie beschädigen beim Arbeiten Arbeitsgeräte des Arbeitgebers.
  • Sie verursachen einen Schaden an Räumen oder Anlagen des Arbeitgebers.
  • Sie verletzen versehentlich eine andere Person.


Die Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung bietet umfassenden Haftpflichtschutz sowohl während der Zeit, in der Sie reisen als auch beim Arbeiten oder Jobben mit Tieren, Maschinen oder auf Farmen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich arbeiten, ob Sie an einem organisierten Work and Travel-Programm teilnehmen oder Ihr Praktikum im Ausland selbst organisiert haben.


Reiseunfallversicherung für Work and Travel

Mit der Work and Travel - Reiseunfallversicherung sind Sie abgesichert für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls im Ausland zu Tode kommen oder dauerhaft invalide werden. Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Unfälle beim Reisen wie etwa Verkehrsunfälle oder Sportunfälle als auch für Arbeitsunfälle beim Arbeiten im Ausland als Praktikant oder bei Work and Travel.

Die Versicherungsleistungen sind:

  • Invaliditätszahlung
  • Todesfallzahlung an Ihre Angehörigen
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall
  • kosmetische Operationen als notwendige Maßnahme nach einem Unfall


Wichtig: Die Reiseunfallversicherung übernimmt keine Kosten für medizinische Behandlungen. Diese sind einzig und vollständig Gegenstand der Auslandskrankenversicherung.


Reisegepäckversicherung für Work and Travel

Mit der Reisegepäckversicherung sichern Sie Ihr Reisegepäck durchgehend während der gesamten Zeit des Auslandsaufenthaltes ab für den Fall der Beschädigung, Zerstörung oder des Diebstahls durch Dritte. Zum versicherten Reisegepäck gehören diejenigen Gegenstände, die Sie auf die Reise mitnehmen - zum Beispiel:

  • Laptop oder Tablet
  • Fotoausrüstung
  • Smartphone
  • teure Trekking- oder Outdoorausrüstung
  • Fahrräder


Die Reisegepäckversicherung bietet damit wertvollen Versicherungsschutz für Langzeitreisende, Backpacker und Work and Travel im weltweiten Ausland.


Was ist bei der Auswahl der Work and Travel - Versicherung besonders wichtig?

Beim Abschluss der Reiseversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt sollten Sie unbedingt beachten und sicherstellen:

  1. Gültigkeit weltweit: Achten Sie bei der Tarifauswahl darauf, ob Länder wie USA und Kanada eingeschlossen sein müssen.
  2. Dauer der Versicherung: Ihre Work and Travel - Versicherung sollte für lange Auslandsaufenthalte von bis zu 5 Jahren verfügbar sein.
  3. Monatliche Ratenzahlung: Sie ist äußest hilfreich, damit Sie die Kosten der Work and Travel - Versicherung nicht auf einmal bezahlen müssen.
  4. Arbeiten im Ausland gedeckt: Prüfen Sie, ob jede Arbeit im Ausland versichert ist, also keine Ausschlüsse bestehen.
  5. Abschluss vor oder nach Reisebeginn: Der Abschluss vor der Abreise ist üblich und am besten. Young Travellers bietet aber auch einen Abschluss nach dem Reisebeginn an.

Was ist eine Work and Travel - Versicherung?

Mit einer umfassenden Work and Travel - Versicherung verfügen Sie über ein speziell auf die Anforderungen eines längeren Auslandsaufenthaltes zugeschnittenen Versicherungspaketes, das Versicherungsschutz beim Reisen und beim Arbeiten gleichwertig bietet. Anders als Reiseversicherungen für Urlaubsreisen oder kürzere Reisen sind auch Risiken beim Arbeiten abgedeckt.

Die Young Travellers - Versicherungstarife für Work and Travel im weltweiten Ausland beinhalten:

  • Auslandskrankenversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reisegepäckversicherung

Sie bieten Ihnen den vollständigen Rundum-Schutz für mehrere Monate bis zu 5 Jahren im Ausland.


Warum benötigen Sie eine Work and Travel - Versicherung?

Vollständig versichert bei Krankheit, Unfall, Schadenersatz und Reisegepäckschäden.

Ein längerer Auslandsaufenthalt ohne ausreichenden Versicherungsschutz bedeutet, dass Sie schnell hohe Kosten für medizinische Behandlungen tragen müssen, wenn Sie beispielsweise aufgrund eines Unfalls beim Arbeiten mit Maschinen oder Tieren in ärztliche Behandlung müssen. In manchen Ländern, die häufig für Work and Travel bereist werden wie etwa Australien, Kanada oder Neuseeland, sind Behandlungen im Krankenhaus sehr teuer und können leicht mehrere tausend Euro pro Tag bedeuten.

Eine Auslandskrankenversicherung für Work and Travel ist also aus mehreren Gründen unbedingt erforderlich:

  • 100 % Deckung auch für teure medizinische Behandlungen
  • kein oder nur sehr begrenzter Versicherungsschutz durch gesetzliche Krankenversicherungen
  • Arbeitsunfälle sind bei Reiseversicherungen für Urlaubsreisen nicht versichert
  • Nachweis einer leistungsstarken Krankenversicherung ist häufig Visumvoraussetzung

Zusätzlich zum Krankenversicherungsschutz ist weiterer Versicherungsschutz erforderlich, damit Unfallfolgen, gegen Sie erhobene Schadenersatzansprüche oder Ihr Reisegepäck versichert sind.


Auslandskrankenversicherung für Work and Travel

Die Work and Travel Krankenversicherung ist der wichtigste Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt. Die wichtigsten Leistungen bestehen für:

  • unbegrenzte Versicherungssumme (100 %)
  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • Zahnbehandlungen
  • Schwangerschaft im Ausland
  • freie Arztwahl und Krankenhauswahl
  • Medikamente, Diagnostik, MRT und Physiotherapie
  • Rettungstransporte (auch per Helikopter)
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport
  • Heimaturlaub
  • 24/7 Notfallhotline
  • Behandlungen nach Arbeitsunfällen

Reisehaftpflichtversicherung für Work and Travel

Mit der Reisehaftpflichtversicherung für Work and Travel sichern Sie sich für den Fall ab, dass aufgrund von Personenschäden oder Sachschäden, die Sie versehentlich verursacht haben, Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden - beispielsweise:

  • Sie beschädigen beim Arbeiten Arbeitsgeräte des Arbeitgebers.
  • Sie verursachen einen Schaden an Räumen oder Anlagen des Arbeitgebers.
  • Sie verletzen versehentlich eine andere Person.


Die Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung bietet umfassenden Haftpflichtschutz sowohl während der Zeit, in der Sie reisen als auch beim Arbeiten oder Jobben mit Tieren, Maschinen oder auf Farmen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie entgeltlich oder unentgeltlich arbeiten, ob Sie an einem organisierten Work and Travel-Programm teilnehmen oder Ihr Praktikum im Ausland selbst organisiert haben.


Reiseunfallversicherung für Work and Travel

Mit der Work and Travel - Reiseunfallversicherung sind Sie abgesichert für den Fall, dass Sie aufgrund eines Unfalls im Ausland zu Tode kommen oder dauerhaft invalide werden. Der Versicherungsschutz besteht sowohl für Unfälle beim Reisen wie etwa Verkehrsunfälle oder Sportunfälle als auch für Arbeitsunfälle beim Arbeiten im Ausland als Praktikant oder bei Work and Travel.

Die Versicherungsleistungen sind:

  • Invaliditätszahlung
  • Todesfallzahlung an Ihre Angehörigen
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall
  • kosmetische Operationen als notwendige Maßnahme nach einem Unfall


Wichtig: Die Reiseunfallversicherung übernimmt keine Kosten für medizinische Behandlungen. Diese sind einzig und vollständig Gegenstand der Auslandskrankenversicherung.


Reisegepäckversicherung für Work and Travel

Mit der Reisegepäckversicherung sichern Sie Ihr Reisegepäck durchgehend während der gesamten Zeit des Auslandsaufenthaltes ab für den Fall der Beschädigung, Zerstörung oder des Diebstahls durch Dritte. Zum versicherten Reisegepäck gehören diejenigen Gegenstände, die Sie auf die Reise mitnehmen - zum Beispiel:

  • Laptop oder Tablet
  • Fotoausrüstung
  • Smartphone
  • teure Trekking- oder Outdoorausrüstung
  • Fahrräder


Die Reisegepäckversicherung bietet damit wertvollen Versicherungsschutz für Langzeitreisende, Backpacker und Work and Travel im weltweiten Ausland.


Was ist bei der Auswahl der Work and Travel - Versicherung besonders wichtig?

Beim Abschluss der Reiseversicherung für Ihren Auslandsaufenthalt sollten Sie unbedingt beachten und sicherstellen:

  1. Gültigkeit weltweit: Achten Sie bei der Tarifauswahl darauf, ob Länder wie USA und Kanada eingeschlossen sein müssen.
  2. Dauer der Versicherung: Ihre Work and Travel - Versicherung sollte für lange Auslandsaufenthalte von bis zu 5 Jahren verfügbar sein.
  3. Monatliche Ratenzahlung: Sie ist äußest hilfreich, damit Sie die Kosten der Work and Travel - Versicherung nicht auf einmal bezahlen müssen.
  4. Arbeiten im Ausland gedeckt: Prüfen Sie, ob jede Arbeit im Ausland versichert ist, also keine Ausschlüsse bestehen.
  5. Abschluss vor oder nach Reisebeginn: Der Abschluss vor der Abreise ist üblich und am besten. Young Travellers bietet aber auch einen Abschluss nach dem Reisebeginn an.

Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

  • Kreditkartenversicherungen nutzen: Diese bieten häufig nur eingeschränkten und zeitlich begrenzten Versicherungsschutz. Auch besteht Versicherungsschutz oftmals nur unter der Bedingung, dass Sie die Reiseleistungen per Kreditkarte bezahlt haben.
  • Nur auf den Preis achten: Weniger Versicherungsschutz bedeutet zwar auch niedrigere Preise, aber entscheidend sollte sein, dass Sie optimal und umfassend versichert sind. Um wenige Euro je Monat höhere Preise können im Schadenfall mehrere zehntausend Euro Erstattung bedeuten, die sie ansonsten selbst tragen.
  • Verzicht auf den Haftpflichtschutz: Damit tragen Sie selbst das Risiko von Schadenersatzansprüchen beispielsweise aufgrund von Schäden, die Sie beim Arbeitgeber verursachen.
  • Verzicht auf Reisegepäckschutz: Leider werden oft wertvolle Gegenstände wie Tablet oder Fotoausrüstung gestohlen. Ohne Reisegepäckversicherung erhalten Sie dann keine Entschädigung bei Diebstahl von Reisegepäck.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist eine Work and Travel - Versicherung Pflicht?

  • In machen Ländern ist sie in der Tat Bedingung für ein Work and Travel-Visum, aber unabhängig davon ist sie immer zu empfehlen, damit Sie hohe finanzielle Risiken vermeiden.


Reicht die gesetzliche Krankenversicherung?

  • Nein - sie bietet nur einen zeitlich begrenzten Versicherungsschutz, eingeschränkte Leistungen und keinen Versicherungsschutz außerhalb Europas.


Wie viel kostet eine Work and Travel - Versicherung?

  • Die Young Travellers Auslandskrankenversicherung für Work and Travel gibt es ab 30 € je Monat. Schließen Sie USA, Kanada & Mexiko mit ein, kostet der Tarif ab 45 € je Monat.
  • Der Young Travellers Komfortschutz mit Haftpflicht-, Unfall- und Gepäckversicherung ist weltweit gültig und kostet 13,50 € je Monat

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