Die Frage nach der Bezahlung von Bergungskosten im Ausland ist in der Praxis meistens die Frage nach einem Krankentransport. Es müssen zunächst beide Begriffe erklärt werden, um den Versicherungsschutz der Reiseversicherungen abzugrenzen:
Eine reine Bergung wäre beispielsweise nur die Rettung eines Kletterers aus dem Gebirge durch die Bergwacht - ohne daran anschließende medizinische Behandlung und ohne Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus. In diesem Fall sind die Kosten der Bergung in der Reiseunfallversicherung versichert und darüber hinaus auch in der Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premium - in beiden Fällen mit einer auf 10.000 Euro bzw. 5.000 Euro begrenzten Versicherungssumme. Haben Sie beide Reiseversicherungen gebucht, werden Bergungskosten also sowohl im Rahmen der Reiseunfallversicherung als auch im Rahmen der Auslandskrankenversicherung bezahlt.
Erfordert die zuvor erfolgte Bergung aufgrund beispielsweise von Verletzungen einen Transport ins Krankenhaus, sind diese Kosten in unbegrenzter Höhe im Rahmen der Auslandskrankenversicherung als Krankentransport versichert. Nicht anders wäre es, wenn es ohne vorherige Bergung zu einem Krankentransport kommt. Müssen Sie nach einem Verkehrsunfall oder Sportunfall zur Behandlung ins Krankenhaus, erfolgt keine Bergung, sondern nur ein Krankentransport, dessen Kosten im Rahmen der Auslandskrankenversicherung bezahlt werden.