Young Travellers Rücktrittskostenversicherung mit Reiseabbruchversicherung

Reiserücktrittskosten- und

Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt

Stornoschutz
vor & nach
der Abreise!

Reiserücktritt und
Reiseabbruch für alle
Reisen weltweit

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Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt

100 % Versicherungsschutz für Reisekosten weltweit

Sie planen eine Weltreise, Langzeitreise, ein Auslandssemester, ein Auslandsschuljahr oder Work & Travel und werden dafür Reiseleistungen buchen und bezahlen? Mit der Reiserücktrittskostenversicherung & Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt schützen Sie sich umfassend vor finanziellen Risiken im Fall einer Reisestornierung, eines Reiseabbruchs oder einer Reiseunterbrechung.

Die Young Travellers Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung bietet Versicherungsschutz für 100 % der bezahlten Reisekosten vor und während der Reise - ohne jegliche Selbstbeteiligung im Schadenfall. Versicherbar sind alle vor der Reise für die Reise gebuchten Reiseleistungen wie Flüge, Unterkunft, Campervan, Studiengebühren ausländischer Universitäten, Sprachschulkosten, Sportkurse oder Work & Travel-Programme. Im Versicherungsfall werden Ihnen die Stornierungskosten bei Reiserücktritt vor der Reise oder der verlorene Reisepreis sowie die Mehrkosten der Rückreise bei Reiseabbruch während der Reise erstattet.


Reiserücktritts- und Abbruchversicherung hier buchen

Leistungsübersicht Young Travellers Reiserücktrittsversicherung
versicherte Leistungen:
Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (mitversichert ist auch ein gesondert ausgewiesenes Vermittlungsentgelt eines Reisebüros bis 100 €)
Ersatz der Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären)
Kosten der Umbuchung aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären)
Kosten der Umbuchung aus beliebigem sonstigem Grund bis 42 Tage vor Reisebeginn (max. 30 €)
Ersatz des Einzelzimmerzuschlags bei Stornierung der versicherten mitreisenden Person aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären)
kein Selbstbehalt
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen:
unerwartete und schwere Erkrankung
Tod
schwere Unfallverletzung
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn
Impfunverträglichkeit
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung mit anschließender Arbeitslosmeldung
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus
konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern der Arbeitgeber die Kurzarbeit nach Abschluss der Versicherung anmeldet
(freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel, sofern die versicherte Reise in die Probezeit (max. 6 Monate) des neuen Arbeitsverhältnisses fällt
erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter
versicherte Ereignisse nur bei versicherten Personen:
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde
Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Studien-, Praktikums-, Forschungs- oder Lehrgangsaufenthaltes durch die durchführende Organisation
unerwartete Ansetzung einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach, um eine zeitliche Verlängerung des Schul- oder Studienaufenthaltes zu vermeiden bzw. den Abschluss zu erreichen
Nichtversetzung eines Schülers (bei Klassenfahrten / Schulfahrten)
unerwartete Verschiebung eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich fixierten Prüfungstermins im Heimatland durch die Schule oder Hochschule, der nun in die Reisezeit fällt
erstmalige Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung mit mindestens 12 Monaten Vetragsdauer innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Schul- oder Studienausbildung mit Arbeitsbeginn vor oder während der versicherten Reisezeit bei einem Arbeitgeber, für den in den vergangenen 12 Monaten keine Tätigkeit ausgeübt wurde
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung
Einreichung der Scheidungsklage bzw. des Antrags bei einvernehmlicher Trennung unmittelbar vor der gemeinsamen Reise der Ehepartner
Auflösung der seit mindestens 6 Monaten bestehenden Lebensgemeinschaft vor der gemeinsamen Reise (Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung der Betroffenen)
Ablehnung der Visumerteilung (Visumverweigerung) durch die zuständige Vertretung des Reiseziellandes. Voraussetzung ist, dass das Visum durch eine Visagentur beantragt wurde oder zwingend online betragt werden musste.
unerwartete Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Auslandsaufenthaltes durch die Gasteltern
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden
Diebstahl von für die Reise erforderlichen Reisedokumenten, die bis zur Abreise nicht mehr ersatzweise beschafft werden können
Ausfall des Transportmittels, mit dem das Hauptreiseziel erreicht werden sollte, aufgrund Abhandenkommen oder Beschädigung durch ein externes Ereignis innerhalb einer Woche vor Reisebeginn
Gefährung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort aufgrund von Ereignissen dort, die das Auswärtige Amt zu einer Reisewarnung veranlasst haben
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes
mitversicherte Risikopersonen:
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert)
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte)
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
1 weitere beliebige, nahestehende Person, die bei der Buchung namentlich angegeben werden muss
Vorerkrankungen:
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Erkrankungen im Zusammenhang mit Herzleiden, Schlaganfällen, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, multipler Sklerose sind nicht versichert, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsbeginn eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Leistungsübersicht Young Travellers Reiseabbruchversicherung
versicherte Leistungen:
Ersatz der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei Unterbrechung der Reise
Erstattung des Reisepreises (bis zu 100 %) bei Abbruch der Reise
Ersatz der Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung (Rundreise oder Kreuzfahrt) bis max. zur Höhe der noch nicht genutzten Reiseleistungen
Erstattung der zusätzlichen Unterbringungskosten bei verspäteter Rückreise
Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten
Ersatz der zusätzlichen Kosten der Wiederaufnahme der Reise bis 1.000 € (Rückreise an den letzten Aufenthaltsort)
kein Selbstbehalt
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen:
unerwartete und schwere Erkrankung
Tod
schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Impfunverträglichkeit
erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter
versicherte Ereignisse nur bei versicherten Personen:
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden
Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen oder Elementarereignissen am Urlaubsort oder Abbruch der Reise aufgrund von Epidemien am Urlaubsort
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde
Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort aufgrund von Ereignissen dort, die das Auswärtige Amt zu einer Reisewarnung veranlasst haben
Diebstahl von für die Weiterreise erforderlichen Reisedokumenten, die bis zur Weiterreise nicht mehr ersatzweise beschafft werden können
unerwartete Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Studien-, Praktikums-, Forschungs- oder Lehrgangsaufenthaltes durch die durchführende Organisation während der Reise
Scheitern des Auslandsaufenthaltes Minderjähriger aufgrund von Heimweh (schriftliche Bestätigung durch die Betreuungsorganisation oder andere geeignete Nachweise). Übernommen werden nur die zusätzlichen Rückreisekosten.
mitversicherte Risikopersonen:
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert)
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte)
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
1 weitere beliebige, nahestehende Person, die bei der Buchung namentlich angegeben werden muss
Vorerkrankungen:
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Erkrankungen im Zusammenhang mit Herzleiden, Schlaganfällen, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, multipler Sklerose sind nicht versichert, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsbeginn eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Young Travellers Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt
Reisepreis bis: Prämien pro PersonPrämien pro Familie oder Mietobjekt
100 €10 €nicht verfügbar
250 €23 €nicht verfügbar
500 €38 €39 €
750 €50 €53 €
1.000 €59 €66 €
1.500 €71 €78 €
2.000 €95 €104 €
2.500 €122 €134 €
3.000 €134 €161 €
10.000 €5,0 %5,3 %
20.000 €5,5 %5,9 %
Reisepreis ist die Summe aller Reiseleistungen, die Sie vor der Reise für die Reise gebucht haben wie etwa: Flug, Unterkunft, Touren, Sportkurse, Mietwagen, Studiengebühren, Sprachschulgebühren, Visakosten. Bei einer Pauschalreise geben Sie den Pauschalreisepreis an.
Familie: 1 oder 2 Erwachsene + mindestens 1 mitreisendes Kind bis 21 Jahre, insgesamt maximal 7 Personen.
Mietobjekte sind gemietete Unterkünfte oder Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile, Yachten), die nur zu einem festen Preis je Objekt (z.B. Wochenmiete) angeboten werden, unabhängig von der Anzahl der Personen, die das Mietobjekt nutzen.

Warum ist eine Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung sinnvoll?

Ein längerer und umfangreicher Auslandsaufenthalt wird meist Monate im Voraus geplant, gebucht und bezahlt. Doch unerwartete Ereignisse wie beispielsweise Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Todesfall können jederzeit eintreten und bedeuten ohne Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung ein erhebliches finanzielles Risiko im Fall des Verlustes der schon bezahlten Reiseleistungen.

Die Young Travellers Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung bietet vollständigen Versicherungsschutz für 100 % der bezahlten Reisekosten:

  • volle Kostenerstattung (100 %) im Schadenfall
  • kein Selbstbehalt (keine Eigenbeteiligung)
  • Versicherungsschutz vor der Abreise und während der Reise
  • gültig für jede Reiseart und alle Reisenden
  • abschließbar für Reisepreise bis 20.000 € pro Person
  • kein Alterslimit

Mit der Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung verringern Sie das finanzielle Risiko des bezahlten Reisepreises vollständig.


Was ist versichert?

1. Reiserücktrittsversicherung (vor der Reise):

Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, werden Ihnen erstattet:

  • Stornokosten bis zu 100 %
  • Umbuchungkosten
  • Mehrkosten einer verspäteten Hinreise
  • Einzelzimmerzuschlag bei Ausfall des mitversicherten Reisepartners


Voraussetzung ist das Eintreten eines versicherten Stornogrundes - zum Beispiel:

  • unerwartet schwere Erkrankung oder Unfall
  • Tod - auch eines Angehörigen
  • Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen
  • Ablehnung eines beantragten Visums
  • Absage eines zugesicherten Auslandsstudienplatzes oder Auslandspraktikums
  • Verschiebung von Prüfungsterminen im Heimatland


Besonders wichtig für junge Reisende: Auch studien- oder ausbildungsbezogene Gründe sind versichert!

2. Reiseabbruchversicherung (während der Reise):

Wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder unterbrechen müssen, werden Ihnen erstattet:

  • bereits bezahlte, aber nicht genutzte Reiseleistungen
  • zusätzliche Rückreisekosten
  • Mehrkosten für Unterkünfte im Ausland
  • Kosten der Nachreise zu einer Rundreise oder Gruppenreise nach einer Reiseunterbrechung


Die vollständige Leistungsübersicht sehen Sie unten oberhalb der Preistabelle.


Für wen eignet sich diese Versicherung?

Mit der Rücktrittskosten- & Reiseabbruchversicherung kann jede Reise aus beliebigem Grund und zu einem beliebigen Zweck versichert werden - zum Beispiel:

Reisende und Urlauber:

  • Pauschalreisen, Individualreisen, Weltreisen, Langzeitreisen
  • Flüge, Hotels und andere Unterkünfte, Kreuzfahrten
  • Campervan-Anmietungen, Ferienwohnungen


Studenten und Sprachschüler:

  • Auslandssemester weltweit
  • Sprachreisen
  • Studiengebühren, Sprachschulkosten oder Kosten eines Auslandsschuljahres


Work & Travel und Praktikum:

  • Langzeitreisen
  • Working Holiday - Programme
  • Auslandspraktika


Abenteuer und Outdoor:

  • Tauchkurse, Trekkingtouren, Sportreisen
  • geführte Expeditionsreisen


Wichtig: Neben den üblichen Reisekosten können auch Kursgebühren, Semestergebühren oder Visakosten versichert werden.


Beispiel: Warum lohnt sich die Rücktrittskosten- & Reiseabbruchversicherung?

Sie buchen eine Reise im Wert von 7.000 €, bestehend aus mehreren Reiseleistungen und müssen diese entweder vor der Reise stornieren oder vorzeitig abbrechen:

ohne Versicherungsschutz:

  • Sie verlieren bis zu 100 % des Reisepreises bei einer Stornierung vor dem Reisebeginn.
  • Sie verlieren die bezahlten, aber aufgrund vorzeitigem Reiseabbruch nicht genutzten Reiseleistungen.


mit Versicherungsschutz:

  • Bei einer Stornierung vor der Abreise werden Ihnen Stornokosten bis zu 7.000 € erstattet.
  • Alternativ werden Ihnen die Mehrkosten einer umgebuchten Reise erstattet - zum Beispiel für neu gebuchte Flüge.
  • Bei einem Reiseabbruch nach der Hälfte der geplanten Reisedauer werden Ihnen die für die zweite Reisehälfte gebuchten Reiseleistungen erstattet und zusätzlich die Mehrkosten der umgebuchten Rückreise.


Fazit: Sie senken Ihr finanzielles Risiko von 7.000 € auf Null €.


Preise und Preisberechnung:

Der Preis der Rücktrittskosten- & Abbruchversicherung richtet sich nach dem Reisepreis Ihrer Reise. Der Reisepreis ist die Summe der vor der Reise für die Reise gebuchten und bezahlten Reiseleistungen. Der Reisepreis bestimmt die Versicherungsprämie - also den Preis der Versicherung.

Preisbeispiele:

  • Reisepreis 1.500 € = Versicherungsprämie 71 €
  • Reisepreis 3.000 € = Versicherungsprämie 134 €
  • Reisepreis 20.000 € = Versicherungsprämie 5,5 %

Häufige Fragen (FAQ)

100 % Versicherungsschutz für Reisekosten weltweit

Wann sollte der Abschluss der Versicherung erfolgen:

  • Am besten ist der Abschluss direkt bei oder nach der Reisebuchung.
  • Von da an bis zur Abreise haben Sie Versicherungsschutz der Reiserücktrittsversicherung.
  • Ab der Abreise haben Sie Versicherungsschutz der Reiseabbruchversicherung.


Sind mehrere gemeinsam Reisende gegenseitig abgesichert?

  • Ja - und zwar unabhängig davon, ob sie miteinander verwandt sind oder nicht.
  • Versichern sich alle gemeinsam Reisenden und tritt bei einer Person ein Versicherungsfall ein, können sich die Mitreisenden auf diesen Versicherungsfall berufen und sind ebenso versichert.


Können auch Studienkosten oder Kosten eines Auslandsschuljahres versichert werden?

  • Ja - auch diese Kosten sind Bestandteil des Reisepreises und können mitversichert werden.
  • Im Versicherungsfall werden Ihnen auch verlorene Kosten eines Auslandssemesters oder Auslandsschuljahres erstattet.

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Kurz und Knapp:

Abschlussfrist: Jederzeit bis 30 Tage vor Reisebeginn. Bei Reisebuchung selbst in den letzten 30 Tagen vor Abreise: innerhalb von 3 Werktagen.

Für alle Reisearten und Reisepreise bis 20.000 €.

Ihre Versicherungsbestätigung erhalten Sie in Deutsch, Englisch und Spanisch.

Versicherer: HanseMerkur

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