
Reiserücktritt und
Reiseabbruch für alle
Reisen weltweit
Sie planen eine Weltreise, Langzeitreise, ein Auslandssemester, ein Auslandsschuljahr oder Work & Travel und werden dafür Reiseleistungen buchen und bezahlen? Mit der Reiserücktrittskostenversicherung & Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt schützen Sie sich umfassend vor finanziellen Risiken im Fall einer Reisestornierung, eines Reiseabbruchs oder einer Reiseunterbrechung.
Die Young Travellers Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung bietet Versicherungsschutz für 100 % der bezahlten Reisekosten vor und während der Reise - ohne jegliche Selbstbeteiligung im Schadenfall. Versicherbar sind alle vor der Reise für die Reise gebuchten Reiseleistungen wie Flüge, Unterkunft, Campervan, Studiengebühren ausländischer Universitäten, Sprachschulkosten, Sportkurse oder Work & Travel-Programme. Im Versicherungsfall werden Ihnen die Stornierungskosten bei Reiserücktritt vor der Reise oder der verlorene Reisepreis sowie die Mehrkosten der Rückreise bei Reiseabbruch während der Reise erstattet.
| Leistungsübersicht Young Travellers Reiserücktrittsversicherung |
| versicherte Leistungen: |
| Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (mitversichert ist auch ein gesondert ausgewiesenes Vermittlungsentgelt eines Reisebüros bis 100 €) |
| Ersatz der Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
| Kosten der Umbuchung aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
| Kosten der Umbuchung aus beliebigem sonstigem Grund bis 42 Tage vor Reisebeginn (max. 30 €) |
| Ersatz des Einzelzimmerzuschlags bei Stornierung der versicherten mitreisenden Person aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
| kein Selbstbehalt |
| versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen: |
| unerwartete und schwere Erkrankung |
| Tod |
| schwere Unfallverletzung |
| Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn |
| Impfunverträglichkeit |
| Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken |
| Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung mit anschließender Arbeitslosmeldung |
| Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus |
| konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern der Arbeitgeber die Kurzarbeit nach Abschluss der Versicherung anmeldet |
| (freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel, sofern die versicherte Reise in die Probezeit (max. 6 Monate) des neuen Arbeitsverhältnisses fällt |
| erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter |
| versicherte Ereignisse nur bei versicherten Personen: |
| Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde |
| Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Studien-, Praktikums-, Forschungs- oder Lehrgangsaufenthaltes durch die durchführende Organisation |
| unerwartete Ansetzung einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach, um eine zeitliche Verlängerung des Schul- oder Studienaufenthaltes zu vermeiden bzw. den Abschluss zu erreichen |
| Nichtversetzung eines Schülers (bei Klassenfahrten / Schulfahrten) |
| unerwartete Verschiebung eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich fixierten Prüfungstermins im Heimatland durch die Schule oder Hochschule, der nun in die Reisezeit fällt |
| erstmalige Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung mit mindestens 12 Monaten Vetragsdauer innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Schul- oder Studienausbildung mit Arbeitsbeginn vor oder während der versicherten Reisezeit bei einem Arbeitgeber, für den in den vergangenen 12 Monaten keine Tätigkeit ausgeübt wurde |
| Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung |
| Einreichung der Scheidungsklage bzw. des Antrags bei einvernehmlicher Trennung unmittelbar vor der gemeinsamen Reise der Ehepartner |
| Auflösung der seit mindestens 6 Monaten bestehenden Lebensgemeinschaft vor der gemeinsamen Reise (Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung der Betroffenen) |
| Ablehnung der Visumerteilung (Visumverweigerung) durch die zuständige Vertretung des Reiseziellandes. Voraussetzung ist, dass das Visum durch eine Visagentur beantragt wurde oder zwingend online betragt werden musste. |
| unerwartete Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Auslandsaufenthaltes durch die Gasteltern |
| Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden |
| Diebstahl von für die Reise erforderlichen Reisedokumenten, die bis zur Abreise nicht mehr ersatzweise beschafft werden können |
| Ausfall des Transportmittels, mit dem das Hauptreiseziel erreicht werden sollte, aufgrund Abhandenkommen oder Beschädigung durch ein externes Ereignis innerhalb einer Woche vor Reisebeginn |
| Gefährung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort aufgrund von Ereignissen dort, die das Auswärtige Amt zu einer Reisewarnung veranlasst haben |
| Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes |
| mitversicherte Risikopersonen: |
| gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert) |
| nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte) |
| Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen |
| 1 weitere beliebige, nahestehende Person, die bei der Buchung namentlich angegeben werden muss |
| Vorerkrankungen: |
| Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Erkrankungen im Zusammenhang mit Herzleiden, Schlaganfällen, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, multipler Sklerose sind nicht versichert, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsbeginn eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen. |
| Hinweis: |
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
| Leistungsübersicht Young Travellers Reiseabbruchversicherung |
| versicherte Leistungen: |
| Ersatz der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bei Unterbrechung der Reise |
| Erstattung des Reisepreises (bis zu 100 %) bei Abbruch der Reise |
| Ersatz der Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung (Rundreise oder Kreuzfahrt) bis max. zur Höhe der noch nicht genutzten Reiseleistungen |
| Erstattung der zusätzlichen Unterbringungskosten bei verspäteter Rückreise |
| Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten |
| Ersatz der zusätzlichen Kosten der Wiederaufnahme der Reise bis 1.000 € (Rückreise an den letzten Aufenthaltsort) |
| kein Selbstbehalt |
| versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen: |
| unerwartete und schwere Erkrankung |
| Tod |
| schwere Unfallverletzung |
| Schwangerschaft |
| Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken |
| Impfunverträglichkeit |
| erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter |
| versicherte Ereignisse nur bei versicherten Personen: |
| Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden |
| Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen oder Elementarereignissen am Urlaubsort oder Abbruch der Reise aufgrund von Epidemien am Urlaubsort |
| Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde |
| Gefährdung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort aufgrund von Ereignissen dort, die das Auswärtige Amt zu einer Reisewarnung veranlasst haben |
| Diebstahl von für die Weiterreise erforderlichen Reisedokumenten, die bis zur Weiterreise nicht mehr ersatzweise beschafft werden können |
| unerwartete Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Studien-, Praktikums-, Forschungs- oder Lehrgangsaufenthaltes durch die durchführende Organisation während der Reise |
| Scheitern des Auslandsaufenthaltes Minderjähriger aufgrund von Heimweh (schriftliche Bestätigung durch die Betreuungsorganisation oder andere geeignete Nachweise). Übernommen werden nur die zusätzlichen Rückreisekosten. |
| mitversicherte Risikopersonen: |
| gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert) |
| nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte) |
| Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen |
| 1 weitere beliebige, nahestehende Person, die bei der Buchung namentlich angegeben werden muss |
| Vorerkrankungen: |
| Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Erkrankungen im Zusammenhang mit Herzleiden, Schlaganfällen, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, multipler Sklerose sind nicht versichert, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsbeginn eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen. |
| Hinweis: |
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
| Young Travellers Reiserücktrittsversicherung & Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt | ||
| Reisepreis bis: | Prämien pro Person | Prämien pro Familie oder Mietobjekt |
| 100 € | 10 € | nicht verfügbar |
| 250 € | 23 € | nicht verfügbar |
| 500 € | 38 € | 39 € |
| 750 € | 50 € | 53 € |
| 1.000 € | 59 € | 66 € |
| 1.500 € | 71 € | 78 € |
| 2.000 € | 95 € | 104 € |
| 2.500 € | 122 € | 134 € |
| 3.000 € | 134 € | 161 € |
| 10.000 € | 5,0 % | 5,3 % |
| 20.000 € | 5,5 % | 5,9 % |
| Reisepreis ist die Summe aller Reiseleistungen, die Sie vor der Reise für die Reise gebucht haben wie etwa: Flug, Unterkunft, Touren, Sportkurse, Mietwagen, Studiengebühren, Sprachschulgebühren, Visakosten. Bei einer Pauschalreise geben Sie den Pauschalreisepreis an. | ||
| Familie: 1 oder 2 Erwachsene + mindestens 1 mitreisendes Kind bis 21 Jahre, insgesamt maximal 7 Personen. | ||
| Mietobjekte sind gemietete Unterkünfte oder Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile, Yachten), die nur zu einem festen Preis je Objekt (z.B. Wochenmiete) angeboten werden, unabhängig von der Anzahl der Personen, die das Mietobjekt nutzen. | ||
Ein längerer und umfangreicher Auslandsaufenthalt wird meist Monate im Voraus geplant, gebucht und bezahlt. Doch unerwartete Ereignisse wie beispielsweise Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Todesfall können jederzeit eintreten und bedeuten ohne Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung ein erhebliches finanzielles Risiko im Fall des Verlustes der schon bezahlten Reiseleistungen.
Die Young Travellers Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung bietet vollständigen Versicherungsschutz für 100 % der bezahlten Reisekosten:
Mit der Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung verringern Sie das finanzielle Risiko des bezahlten Reisepreises vollständig.
1. Reiserücktrittsversicherung (vor der Reise):
Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, werden Ihnen erstattet:
Voraussetzung ist das Eintreten eines versicherten Stornogrundes - zum Beispiel:
Besonders wichtig für junge Reisende: Auch studien- oder ausbildungsbezogene Gründe sind versichert!
2. Reiseabbruchversicherung (während der Reise):
Wenn Sie Ihre Reise abbrechen oder unterbrechen müssen, werden Ihnen erstattet:
Die vollständige Leistungsübersicht sehen Sie unten oberhalb der Preistabelle.
Mit der Rücktrittskosten- & Reiseabbruchversicherung kann jede Reise aus beliebigem Grund und zu einem beliebigen Zweck versichert werden - zum Beispiel:
Reisende und Urlauber:
Studenten und Sprachschüler:
Work & Travel und Praktikum:
Abenteuer und Outdoor:
Wichtig: Neben den üblichen Reisekosten können auch Kursgebühren, Semestergebühren oder Visakosten versichert werden.
Sie buchen eine Reise im Wert von 7.000 €, bestehend aus mehreren Reiseleistungen und müssen diese entweder vor der Reise stornieren oder vorzeitig abbrechen:
ohne Versicherungsschutz:
mit Versicherungsschutz:
Fazit: Sie senken Ihr finanzielles Risiko von 7.000 € auf Null €.
Der Preis der Rücktrittskosten- & Abbruchversicherung richtet sich nach dem Reisepreis Ihrer Reise. Der Reisepreis ist die Summe der vor der Reise für die Reise gebuchten und bezahlten Reiseleistungen. Der Reisepreis bestimmt die Versicherungsprämie - also den Preis der Versicherung.
Preisbeispiele:
Wann sollte der Abschluss der Versicherung erfolgen:
Sind mehrere gemeinsam Reisende gegenseitig abgesichert?
Können auch Studienkosten oder Kosten eines Auslandsschuljahres versichert werden?