Auslandskrankenversicherung bei Vorerkrankungen
Eine Vorerkrankung oder auch chronische Erkrankung ist eine Erkrankung, die zum Versicherungsbeginn bereits eingetreten und damit bekannt war. Mit den Young Travellers Auslandskrankenversicherungen besteht Versicherungsschutz auch für Vorerkrankungen.
Versichert ist das während der Reise unerwartet eintretende Akutwerden einer Vorerkrankung, also von bestehenden Leiden und das grundsätzlich genauso, wie eine während der Reise erstmals eingetretene Erkrankung. Im Tarif für Auswanderer, Digital Nomads oder Langzeitreisende können Vorerkrankungen uneingeschränkt mitversichert werden, wenn sie bei der Antragstellung benannt und vom Versicherer akzeptiert wurden:
- Tarif Young Travellers Auslandskrankenversicherung für Abschlüsse vor Reisebeginn: Versicherungsschutz für Vorerkrankungen, die während der Reise akut behandlungsbedürftig werden, besteht ohne Wartezeit im Rahmen der versicherten Leistungen in den Altersstufen bis 39 Jahre zum Versicherungsbeginn.
- Tarif Young Travellers Auslandskrankenversicherung Plus (Altersstufe 40 bis 55 Jahre): (1.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses Krankheiten oder andere Beschwerden, die Ihnen bekannt oder in Behandlung sind: Diese sind nicht versichert. (2.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses keine Gesundheitsbeschwerden, müssen aber während der versicherten Zeit wegen des Akutwerdens früherer Gesundheitsbeschwerden behandelt werden: Diese sind nur dann versichert, wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlungen stattfanden.
- Tarif Active Travellers: Vorerkrankungen (Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen), die zum Versicherungsbeginn bekannt sind, sind nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten versichert bei dann folgendem Akutwerden.
- Tarif Auswanderer-Krankenversicherung: Vorerkrankungen können bei Antragstellung uneingeschränkt mitversichert werden, also auch für schon begonnene und bekannte Heilbehandlungen und Medikamentenverschreibungen. Dazu geben Sie bei der Antragstellung die bestehende Vorerkrankung an, die dann geprüft wird. Wird die Vorerkrankung in den Vertrag aufgenommen, ist sie vollständig versichert.
Die Verschlechterung einer Vorerkrankung ist dann unerwartet (also akut), wenn vor Reisebeginn nicht mit dem Eintreten einer behandlungsbedürftigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen war und auch aus medizinischer Sicht keine Einwände seitens des Arztes gegen die Durchführung der geplanten Reise bestanden. Eine durch Ihren Arzt vor der Abreise ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht Bedingung für den Versicherungsschutz, im Schadenfall aber hilfreich.
Davon abzugrenzen und nicht versichert (außer bei der Auswanderer-Krankenversicherung) sind Kosten für Heilbehandlungen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit bereits bei der Abreise bekannt war. Das ist beispielsweise der Fall bei:
- Nachkauf (Verschreibung) von regelmäßig benötigten Medikamenten
- Fortsetzung von vor der Abreise bereits begonnenen Behandlungen
- Routinechecks zu bestehenden Erkrankungen
- Behandlungen während der Reise mit einer Verschreibung bereits vor der Reise
Unsere Auslandskrankenversicherungen mit Versicherungsschutz für Vorerkrankungen:
Young Travellers Auslandskrankenversicherung ohne USA und Kanada bis 5 Jahre buchen
Young Travellers Auslandskrankenversicherung mit USA und Kanada bis 5 Jahre buchen
Active Travellers Auslandskrankenversicherung bis 3 Jahre buchen
Auswanderer-Krankenversicherung ohne zeitliche Begrenzung