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Auslandskrankenversicherung bei Vorerkrankungen

In den von uns angebotenen Auslandskrankenversicherungen ist das während der Reise unerwartet eintretende Akutwerden von bestehenden Leiden grundsätzlich genauso versichert wie eine während der Reise erstmals eingetretene Erkrankung. Im Tarif für Auswanderer, Digital Nomads oder Langzeitreisende können Vorerkrankungen uneingeschränkt mitversichert werden, wenn sie bei der Antragstellung benannt und vom Versicherer akzeptiert wurden:

  • Tarif Young Travellers Auslandskrankenversicherung (Altersstufen bis 39 Jahre): Versicherungsschutz für Vorerkrankungen, die während der Reise akut behandlungsbedürftig werden, besteht ohne Einschränkung im Rahmen der versicherten Leistungen.
  • Tarif Young Travellers Auslandskrankenversicherung Plus (Altersstufe 40 bis 55 Jahre): Kein Versicherungsschutz für Vorerkrankungen.
  • Tarif Active Travellers: Vorerkrankungen (Krankheiten, Beschwerden, Unfallfolgen), die zum Versicherungsbeginn bekannt sind, sind nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten versichert bei dann folgendem Akutwerden.
  • Tarif Auswanderer-Krankenversicherung: Vorerkrankungen können bei Antragstellung uneingeschränkt mitversichert werden, also auch für schon begonnenen und bekannte Heilbehandlungen und Medikamentenverschreibungen.


Beim Tarif Young Travellers ist die Regelung im Detail: Müssen Sie wegen der akuten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung (Vorerkrankung) oder chronischen Erkrankung während der Reise behandelt werden, haben Sie im Versicherungsfall denselben Versicherungsschutz wie bei einer erstmals auftretenden Erkrankung.

Die Verschlechterung einer Vorerkrankung ist dann unerwartet (also akut), wenn vor Reisebeginn nicht mit dem Eintreten einer behandlungsbedürftigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen war und auch aus medizinischer Sicht keine Einwände seitens des Arztes gegen die Durchführung der geplanten Reise bestanden. Eine durch Ihren Arzt vor der Abreise ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht Bedingung für den Versicherungsschutz, im Schadenfall aber hilfreich.

Davon abzugrenzen und nicht versichert sind Kosten für Heilbehandlungen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit bereits bei der Abreise bekannt war. Das ist beispielsweise der Fall bei:

  • Nachkauf (Verschreibung) von regelmäßig benötigten Medikamenten
  • Fortsetzung von vor der Abreise bereits begonnenen Behandlungen
  • Routinechecks zu bestehenden Erkrankungen
  • Behandlungen während der Reise mit einer Verschreibung bereits vor der Reise
     

Unsere Auslandskrankenversicherungen mit Versicherungsschutz für Vorerkrankungen:


Young Travellers Auslandskrankenversicherung ohne USA und Kanada bis 5 Jahre buchen

Young Travellers Auslandskrankenversicherung mit USA und Kanada bis 5 Jahre buchen

Active Travellers Auslandskrankenversicherung bis 3 Jahre buchen

Auswanderer-Krankenversicherung ohne zeitliche Begrenzung

Kurz und Knapp:

Versicherungsschutz für Vorerkrankungen bei Reiseversicherungen bis 5 Jahre Dauer:

  • Versichert sind ärztliche Heilbehandlungen einer Vorerkrankung oder Verschreibungen, wenn sich die Behandlungsnotwendigkeit aufgrund einer während der Reise eingetretenen akuten Verschlechterung der Erkrankung ergibt.
  • Nicht versichert sind Kosten für Heilbehandlungen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit dem Grunde nach bereits bei der Abreise feststand. Beispiele: Nachkauf von regelmäßig benötigten Medikamenten, Fortsetzung von vor der Reise begonnenen Behandlungen oder Behandlungen, die vor der Reise verordnet wurden und während der Reise durchgeführt wurden.

Versicherungsschutz für Vorerkrankungen bei der Auswanderer-Krankenversicherung für beliebig lange Auslandsaufenthalte:

  • Versichert sind Vorerkrankungen ohne Einschränkung, wenn Sie bei der Antragstellung angegeben und vom Versicherer akzeptiert wurden.

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, wenn Sie Ihren Versicherungsschutz während der Reise besprechen möchten.

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