In den von uns angebotenen Auslandskrankenversicherungen ist das während der Reise unerwartet eintretende Akutwerden von bestehenden Leiden grundsätzlich genauso versichert wie eine während der Reise erstmals eingetretene Erkrankung.
Der Versicherungsschutz besteht mit der Abreise am Versicherungsbeginn bei allen angebotenen Auslandskrankenversicherungen. Nur beim Tarif STAY Travel Auslandskrankenversicherung in der Altersstufe 40 bis 55 Jahre besteht eine Ausschlussfrist von 6 Monaten mit der Folge, dass die Behandlung von akuten Beschwerden einer Vorerkrankung nur dann versichert ist, wenn diese Vorerkrankung in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung nicht behandlungsbedürftig war. Bei allen anderen Tarifen und Altersstufen gibt es diese Einschränkung nicht.
Müssen Sie wegen der akuten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung (Vorerkrankung) während der Reise behandelt werden, haben Sie im Versicherungsfall denselben Versicherungsschutz wie bei einer erstmals auftretenden Erkrankung.
Die Verschlechterung einer Vorerkrankung ist dann unerwartet (also akut), wenn vor Reisebeginn nicht mit dem Eintreten einer behandlungsbedürftigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen war und auch aus medizinischer (ärztlicher) Sicht keine Einwände gegen die Durchführung der geplanten Reise bestanden. Eine durch Ihren Arzt vor der Abreise ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht Bedingung für den Versicherungsschutz, im Schadenfall aber hilfreich.
Davon abzugrenzen und nicht versichert sind Kosten für Heilbehandlungen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit bereits bei der Abreise bekannt war. Das ist beispielsweise der Fall bei:
Hier kommen Sie direkt zu unseren Auslandskrankenversicherungen mit Versicherungsschutz auch bei Vorerkrankungen:
Young Travellers Auslandskrankenversicherung für Reisen bis 2 Jahre
STAY Travel Auslandskrankenversicherung ohne USA und Kanada bis 5 Jahre
STAY Travel Auslandskrankenversicherung mit USA und Kanada bis 5 Jahre