FAQ mit Antworten zu

häufig gestellten Fragen

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FAQ in Kurzform mit den wichtigsten Antworten und Erklärungen zu Young Travellers Auslandsreiseversicherungen

Hier finden Sie in kurzer und prägnanter Form die Antworten und Erklärungen zu den am häufigsten gestellten Fragen bei der Auswahl der passenden Auslandsreiseversicherung. Alle FAQ und Informationen beziehen sich auf die von uns angebotenen Reiseversicherungstarife.

Die wichtigsten Vorteile und Leistungen der günstigen Auslandskrankenversicherungen in Übersicht:
 

Leistungsvergleich Tarife Young Travellers und Active Travellers
 

Kurzinformation Auswanderer-Krankenversicherung


Wann schließe ich eine Reiseversicherung ab?

Alle Auslandsreiseversicherungen mit Ausnahme der Reisestornoversicherungen (Rücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung) können jederzeit bis zur Abreise aus dem Heimatland gebucht werden. Die Reisestornoversicherungen müssen bis 30 Tage vor der Abreise gebucht werden. Anders ist es bei der Auswanderer-Krankenversicherung: Diese kann jederzeit auch nach dem Reisebeginn vom Ausland aus beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Abschluss der Young Travellers Auslandskrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und Reisegepäckversicherung aus dem Ausland heraus nur dann gültig ist, wenn er zuvor genehmigt wurde und die Ausstellung der Police durch uns erfolgt. Ohne Genehmigung dazu ist der Vertrag ungültig. Zur Klärung der Genehmigung und Ausstellung der Police kontaktieren Sie uns bitte:

Anfrage an Young Travellers senden
 

Was ist mein Heimatland?

Heimatland ist das Land Ihres ständigen Wohnsitzes - also das Land, in dem Sie leben, aus dem Sie Ihre Reise beginnen und in das Sie nach der Reise zurückkehren. Dieses Land bleibt auch Ihr Heimatland, wenn Sie sich für die Zeit der Auslandsreise dort abmelden oder wenn Sie sich vorübergehend während der Reisezeit in einem anderen Land anmelden (müssen).
 

Sind ein gemeldeter Wohnsitz oder eine Krankenversicherung im Heimatland Bedingung?

Nein. Sie können sich im Heimatland für die Zeit der Auslandsreise abmelden. Ihre Auslandskrankenversicherung ist der für die Abmeldung bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung im Heimatland erforderliche Nachweis einer anderweitigen Krankenversicherung für die Reisezeit. Ob Sie sich also abmelden oder nicht oder mit Ihrer Krankenversicherung eine Anwartschaft vereinbaren, ist Ihnen freigestellt. Ihre Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist gültig.

direkt zu Informationen zur Abmeldung im Heimatland


Wo gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung gilt im Ausland, also außerhalb Ihres Heimatlandes. Auch alle europäischen Länder in der EU und außerhalb der EU sind Ausland und somit versichert.
 

Wie lange bin ich versichert?

Versicherungsschutz besteht im Ausland während der versicherten Reisezeit. Diese beginnt mit der Abreise aus dem Heimatland und endet mit der endgültigen Rückkehr dorthin am Reiseende. Vorsetzung ist natürlich, dass Sie diesen Zeitraum vollständig versichern.
 

Bin ich im Heimatland versichert?

Mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung besteht Versicherungsschutz auch im Heimatland bei einer Reiseunterbrechung. Das bedeutet, dass Sie vorübergehend für wenige Wochen in Ihr Heimatland zurückkehren und die Reise dann fortsetzen. Im Schadenfall müssen Sie anhand von Reisebelegen nachweisen, dass Sie nur vorübergehend zu Hause waren und die Reise fortgesetzt haben. Vor dem Reisebeginn (Abreise) und nach dem Reiseende (Rückkehr) besteht kein Versicherungsschutz. Mit der Auswanderer-Krankenversicherung, die auch für Langzeitreisen, Digital Nomads oder jeden anderen Auslandsaufenthalt gültig ist, haben Sie zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz im Heimatland.
 

Wer übernimmt Kosten ärztlicher Behandlungen im Heimatland nach einem Rücktransport?

Ein Rücktransport fndet statt, wenn die Reise nicht mehr fortgesetzt werden kann. Das bedeutet, dass die Reise mit der Ankunft im Heimatland beendet ist. Damit ist auch der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung beendet. Sie müssen sich ab diesem Zeitpunkt wieder im Heimatland versichern.
 

Was mache ich im Schadenfall (ambulante oder stationäre medizinische Behandlung), um Leistungen der Auslandskrankenversicherung zu erhalten?

Sie haben freie Arztwahl und Krankenhauswahl. Bei einer ambulanten Behandlung wählen Sie einen Arzt, lassen sich behandeln und bezahlen den Arzt. Nach Abschluss der Behandlungen reichen Sie die Behandlungsbelege zur Erstattung ein. Bei einer stationären Behandlungen müssen Sie keine Behandlungskosten verauslagen, sondern nur die 24/7 - Notfallhotline anrufen und einen Kontakt zum Krankenhaus herstellen. Die Abrechnung erfolgt dann direkt mit dem Krankenhaus.

direkt zur Schadenmeldung HanseMerkur Reiseversicherung

direkt zur Schadenmeldung Advigon Reiseversicherung

direkt zur Schadenmeldung April International


Sind Medikamentennachkäufe oder bei der Abreise feststehende oder geplante Untersuchungen versichert?

Das kommt auf den gewählten Tarif an. In der Auslandskrankenversicherung (alle Tarife bis zu 5 Jahre) besteht Versicherungsschutz für während der Reise akut erforderliche Heilbehandlungen wegen Krankheit, Unfall oder beispielsweise Zahnschmerzen. Alle Behandlungsmaßnahmen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit bei der Abreise bereits bekannt waren, sind mit einer Auslandskrankenversicherung nicht versichert. In der Auswanderer-Krankenversicherung können Sie diese Leistungen (Vorerkrankungen) während der Antragstellung uneingeschränkt in den Versicherungsschutz aufnehmen.
 

Sind Vorerkrankungen versichert?

Ja, wenn Sie während der Reise akut behandlungsbedürftig werden. Eine bestehende Erkrankung ist also versichert, wenn es während der Reise zu einer beim Reisebeginn nicht absehbaren Verschlechterung kommt und deshalb ärztliche Behandlungen notwendig werden. In der Auswanderer-Krankenversicherung sind Vorerkrankungen uneingeschränkt versichert, wenn es bei der Antragsstellung so beantragt und vereinbart wurde.

alle Informationen zu Vorerkrankungen auf Auslandsreisen


Kann ich eine Auslandsreiseversicherung verlängern?

Ja, aber eine Verlängerung muss genehmigt werden und bedeutet immer einen neuen Versicherungsvertrag mit der Folge, dass bereits eingetretene Schadenfälle als Vorschaden ausgeschlossen werden. Ferner kann eine höhere Prämie zur Anwendung kommen, wenn Sie zum Beispiel mittlerweile eine Altersgrenze überschritten haben. Es empfiehlt sich daher, die Auslandsreiseversicherung von Anfang an über eine möglicherweise zu lange Zeit zu buchen und bei vorzeitigem Reiseende ebenfalls vorzeitig zu beenden. Auch bei einer verlängerten Auslandsreiseversicherung werden bei vorzeitiger Rückkehr zu viel bezahlte Prämien wieder erstattet.

Verlängerung der Auslandsreiseversicherung hier beantragen


Kann ich eine Auslandsreiseversicherung vorzeitig kündigen?

Ja - bei vorzeitiger Rückkehr endet die Reise und damit die Reiseversicherung. Wir beenden Ihre Young Travellers Auslandsreiseversicherung zum Tag der nachgewiesenen Rückkehr oder bei einer späteren Mitteilung (nach der Rückkehr) von Ihnen zum Tag der Mitteilung. Dazu senden Sie uns bitte einen Nachweis über die Rückkehr in das Heimatland - zum Beispiel die Bordkarte des Heimflugs, ein Busticket, ein Bahnticket oder bei einer Rückkehr mit dem Van oder anderem Kfz einen Tankbeleg nach Grenzübertritt, der Ihren Namen ausweist (z.B. bei Zahlung per Kreditkarte). Zu viel bezahlte Versicherungsprämien für vollständig nicht genutzte Reisemonate (Prämienmonate) werden Ihnen erstattet.

vorzeitige Beendigung der Auslandsreiseversicherung hier beantragen


Kann ich mir ein Angebot erstellen lassen?

Ja - das machen wir gern. Bitte verwenden Sie dazu dieses Webformular:


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