
Was muss man beim Abschluss der Auslandskrankenversicherung unbedingt wissen? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten mit Erklärungen zur Gültigkeit und Anwendbarkeit der Young Travellers Reisekrankenversicherungen für Langzeitreisen. Alle Informationen beziehen sich auf die häufigsten Fragen zu unseren Versicherungstarifen für Auslandsreisen: Auslandskrankenversicherung für alle Auslandsaufenthalte von bis zu 5 Jahren Dauer.
Sie profitieren von mehr als 25 Jahren Expertise und Fachwissen der Young Travellers - Experten für Langzeit-Auslandskrankenversicherung und persönlichem Kundenservice zertifizierter Spezialisten für Auslandskrankenversicherungen.
Zur Vorbereitung Ihrer Langzeitreisen erklären wir Ihnen gerne unsere Reiseversicherungstarife und helfen Ihnen bei der Auswahl der besten Young Travellers Auslandskrankenversicherung!
Die wichtigsten Vorteile und Leistungen der Langzeit-Auslandskrankenversicherungen in Übersicht:
Leistungsvergleich Young Travellers und Active Travellers
Kurzinformation Auswanderer-Krankenversicherung
Die Buchung der Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist für alle Personen bis zum Alter von 55 Jahren beim Versicherungsbeginn möglich. Es bestehen keine Einschränkungen oder Anforderungen in Bezug auf den Grund Ihrer Reise. Sie können also in jedem Fall den Abschluss vornehmen für jeden Auslandsaufenthalt von 1 Monat bis zu 60 Monaten.
Ebenfalls ist der Abschluss der Young Travellers Auslandskrankenversicherung auch mit einem anderen Heimatland als Deutschland möglich - also beispielsweise, wenn Sie in Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande oder einen anderen Land wohnen.
Alle Auslandsreiseversicherungen mit Ausnahme der Reisestornoversicherungen (Rücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung) können jederzeit bis zur Abreise aus dem Heimatland gebucht werden. Das gilt für die Auslandskrankenversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und Reisegepäckversicherung.
Die Reisestornoversicherungen müssen bis 30 Tage vor der Abreise gebucht werden. Anders ist es bei der Auswanderer-Krankenversicherung: Diese kann jederzeit auch nach dem Reisebeginn vom Ausland aus beantragt werden.
Immer vorzuziehen ist die beste Young Travellers Auslandskrankenversicherung bis 5 Jahre! Aber wann macht die Auswanderer-Krankenversicherung Sinn?
Solange Sie nicht planen, länger als 5 Jahre im Ausland zu bleiben, ist die Auslandskrankenversicherung bis 5 Jahre immer vorzuziehen. Sie ist preislich vorteilhaft und bietet hervorragende Leistungen bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft, Zahnschmerzen, Sport oder Arbeiten im Ausland. Sie kann ohne Gesundheitsangaben vor der Abreise gebucht werden.
Auslandskrankenversicherung bis 5 Jahre
Die Auswanderer-Krankenversicherung mit höheren Prämien und einer Gesundheitsprüfung ist dann die richtige Lösung, wenn Sie entweder bereits bis zu 5 Jahre im Ausland sind und noch länger dort bleiben möchten, oder wenn Sie vorn vorherein planen, mehr als 5 Jahre bis dauerhaft im Ausland zu bleiben. Dann bietet sich unsere Auswanderer-Krankenversicherung an, die Ihnen einen zeitlich unbegrenzten Vertrag bietet. Sie kann immer und von überall aus beantragt werden.
Der Versicherungsschutz der Young Travellers Auslandskrankenversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiseunfallversicherung und Reisehaftpflichtversicherung gilt weltweit im Ausland, also außerhalb Ihres Heimatlandes. Es sind also auch alle europäischen Länder in der EU und außerhalb der EU versichert, genauso wie alle Länder Asiens, Afrikas, Südamerikas, Mittelamerikas, Nordamerikas sowie Australien und Neuseeland.
Heimatland ist das Land Ihres ständigen Wohnsitzes - also das Land, in dem Sie leben, aus dem Sie Ihre Reise beginnen oder begonnen haben und in das Sie nach der Reise zurückkehren. Dieses Land bleibt auch Ihr Heimatland, wenn Sie sich für die Zeit der Auslandsreise dort abmelden oder wenn Sie sich vorübergehend während der Reisezeit in einem anderen Land anmelden (müssen).
Das beim Abschluss der Auslandskrankenversicherung wichtige Heimatland definiert sich also nicht über die Staatsangehörigkeit, sondern über den aktuellen bzw. letzten Wohnsitz vor Beginn der Auslandsreise.
Nein - das ist keine Voraussetzung. Sie können sich im Heimatland für die Zeit der Auslandsreise abmelden. Ihre Auslandskrankenversicherung ist der für die Abmeldung bei der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung im Heimatland erforderliche Nachweis einer anderweitigen Krankenversicherung für die Reisezeit. Ob Sie sich also abmelden oder nicht oder mit Ihrer Krankenversicherung eine Anwartschaft vereinbaren, ist Ihnen freigestellt. Ihre Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist in jedem Fall gültig - auch bei einer Abmeldung im Heimatland für die Dauer der Auslandsreise.
Der Abschluss der Auslandskrankenversicherung nur für einen Teil der Reise ist bei Young Travellers möglich. Sie können in diesem Fall eine Auslandskrankenversicherung sowie das Zusatzpaket (Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung und Reisegepäckversicherung) sowohl vor Ihrer Abreise als auch von unterwegs aus dem Ausland heraus beantragen. Die Ausstellung Ihrer Versicherungsbestätigung erfolgt nach erteilter Genehmigung durch uns. Ohne Genehmigung dazu ist der Vertrag ungültig. Die Preise und Leistungen der Young Travellers Auslandskrankenversicherung für schon begonnene Auslandsreisen sehen Sie auf dieser Webseite, auf der Sie bitte auch Ihren Antrag stellen:
Auslandskrankenversicherung für einen Teil der Reise beantragen
Der Versicherungsschutz der Young Travellers Auslandskrankenversicherung besteht im Ausland während der versicherten Reisezeit. Die versicherte Reisezeit beginnt mit der Abreise aus dem Heimatland und endet mit der endgültigen Rückkehr dorthin am Reiseende. Bei einem genehmigten Abschluss der Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn besteht Versicherungsschutz für die beantragte und policierte Reisezeit.
Mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung besteht Versicherungsschutz auch im Heimatland bei einer Reiseunterbrechung. Das bedeutet, dass Sie vorübergehend für wenige Wochen in Ihr Heimatland zurückkehren und die Reise dann fortsetzen. Im Schadenfall müssen Sie anhand von Reisebelegen nachweisen, dass Sie nur vorübergehend zu Hause waren und die Reise fortgesetzt haben. Vor dem Reisebeginn (Abreise) und nach dem Reiseende (Rückkehr) besteht kein Versicherungsschutz.
Mit der Auswanderer-Krankenversicherung, die auch für Langzeitreisen, Digital Nomads oder jeden anderen Auslandsaufenthalt gültig ist, haben Sie zeitlich unbegrenzten Versicherungsschutz im Heimatland.
Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland fndet statt, wenn die Reise nicht mehr fortgesetzt werden kann. Das bedeutet, dass die Reise mit der Ankunft im Heimatland beendet ist. Damit ist auch der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung beendet. Sie müssen sich ab diesem Zeitpunkt wieder im Heimatland bei der dortigen Pflichtversicherung krankenversichern.
Sie haben freie Arztwahl und Krankenhauswahl auch für private Ärzte und Krankenhäuser im Ausland. Bei einer ambulanten Behandlung wählen Sie einen Arzt, lassen sich behandeln und bezahlen den Arzt. Nach Abschluss der Behandlungen reichen Sie die Behandlungsbelege zur Erstattung ein.
Bei einer stationären Behandlungen im Krankenhaus müssen Sie keine Behandlungskosten verauslagen, sondern nur die 24/7 - Notfallhotline anrufen und einen Kontakt zum Krankenhaus herstellen. Die Abrechnung der Arztkosten und Krankenhauskosten erfolgt dann direkt mit dem Krankenhaus.
Beim Versicherungsschutz für Nachkäufe von Medikamenten kommt es darauf an, welchen Tarif Sie gewählt haben. In den Young Travellers Auslandskrankenversicherungen (alle Tarife bis zu 5 Jahre) besteht Versicherungsschutz für während der Reise akut erforderliche Heilbehandlungen wegen Krankheit, Unfall oder beispielsweise Zahnschmerzen. Alle Behandlungsmaßnahmen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit bei der Abreise bereits bekannt waren, sind mit einer Auslandskrankenversicherung nicht versichert.
In der zeitlich unbegrenzten Auswanderer-Krankenversicherung können Sie diese Leistungen (Versicherungsschutz für Vorerkrankungen) während der Antragstellung uneingeschränkt in den Versicherungsschutz aufnehmen, sofern der Versicherer sie genehmigt. Dann sind auch Nachkäufe von regelmäßig benötigten Medikamenten versichert.
Ja, Versicherungsschutz der Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherung besteht auch für Vorerkrankungen, wenn sie während der Reise akut behandlungsbedürftig werden. Eine bestehende Erkrankung ist also versichert, wenn es während der Reise zu einer beim Reisebeginn nicht absehbaren akuten Verschlechterung kommt und deshalb ärztliche Behandlungen notwendig werden.
In der Auswanderer-Krankenversicherung sind Vorerkrankungen uneingeschränkt versichert, wenn es bei der Antragsstellung so beantragt und vom Versicherer akzeptiert wurde.
Ja, die Verlängerung der Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist möglich und kann vom Ausland aus beantragt werden. Dazu stellen Sie den Verlängerungsantrag, den wir prüfen und im Fall der Genehmigung der Verlängerung dann die Versicherungsbestätigung ausstellen.
Wir empfehlen immer den Abschluss der Young Travellers Auslandskrankenversicherung von Anfang an für eine ausreichend lange Zeit, um Verlängerungen zu vermeiden. Damit vermeiden Sie die Prüfung des Antrags und auch den Ausschluss vor Vorschäden, der bei einer Verlängerung der Auslandskrankenversicherung greift. Ferner kann eine höhere Prämie zur Anwendung kommen, wenn Sie zum Beispiel mittlerweile eine Altersgrenze überschritten haben. Es empfiehlt sich daher, die Auslandsreiseversicherung von Anfang an über eine möglicherweise zu lange Zeit zu buchen und bei vorzeitigem Reiseende ebenfalls vorzeitig zu beenden. Auch bei einer verlängerten Auslandsreiseversicherung werden bei vorzeitiger Rückkehr zu viel bezahlte Prämien wieder erstattet.
Ja - die Kündigung der Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist möglich. Bei vorzeitiger Rückkehr endet die Reise und damit die Reiseversicherung. Wir beenden Ihre Young Travellers Auslandsreiseversicherung zum Tag der nachgewiesenen Rückkehr oder bei einer späteren Mitteilung (nach der Rückkehr) von Ihnen zum Tag der Mitteilung. Dazu senden Sie uns bitte einen Nachweis über die Rückkehr in das Heimatland - zum Beispiel die Bordkarte des Heimflugs, ein Busticket, ein Bahnticket oder bei einer Rückkehr mit dem Van oder anderem Kfz einen Tankbeleg nach Grenzübertritt, der Ihren Namen ausweist (z.B. bei Zahlung per Kreditkarte). Zu viel bezahlte Versicherungsprämien für vollständig nicht genutzte Reisemonate (Prämienmonate) werden Ihnen erstattet.