Jahres-Auslandskrankenversicherung mit Wohnsitz Deutschland

Jahres-Auslandskrankenversicherung

mit Wohnsitz Deutschland

ab 25 €
Jahresprämie

Krankenversicherung
ohne Selbstbehalt
für alle Reisen bis
jeweils 56 Tage

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Jahres-Auslandskrankenversicherung ohne Selbstbehalt für beliebig viele Reisen

Die Auslandskrankenversicherung als Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr:

  • versichert sind alle Reisen weltweit mit einer Reisedauer nicht länger als 56 Tage je Reise
  • Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall, schmerzstillender Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnersatz
  • ambulante oder stationäre Behandlung bei freier Arztwahl und Krankenhauswahl
  • während der Reise unerwartbar eintretendes Akutwerden von Vorerkrankungen
  • Schwangerschaft (Komplikationen und Frühgeburt)
  • Krankentransporte zur Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland
  • unbegrenzte Versicherungssumme (keine Maximalsumme), kein Selbstbehalt
  • keine Altershöchstgrenze
  • für Personen mit Wohnsitz in Deutschland


Versicherungsschutz besteht für alle Reisen weltweit einschliesslich USA und Kanada, die nach dem Versicherungsbeginn der Jahres-Auslandskrankenversicherung beginnen und maximal 56 Tage dauern. Machen Sie eine Reise, die länger als 56 Tage dauert, muss diese Reise vollständig, beginnend mit Ihrer Abreise aus Deutschland, mit einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung versichert werden. Die Jahres-Krankenversicherung kann in diesem Fall nicht für die ersten Wochen der Reise verwendet werden.

Die preiswerte Jahres-Auslandskrankenversicherung für Einzelpersonen, Paare oder Familien ist auch gültig, wenn versicherte Familienmitglieder oder Partner allein reisen. Mit automatischer Verlängerung der Jahres-Reisekrankenversicherung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt. In diesem Fall wird die Prämie für das folgende Versicherungsjahr automatisch dem von Ihnen angegebenen Zahlungsmittel belastet.


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Leistungsübersicht Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr bis jeweils 56 Tage  
Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht Deutschland. Voraussetzung für den Abschluss ist ein Wohnsitz in Deutschland.
versicherte Leistungen: 
ambulante Heilbehandlungen im Ausland:
Krankentransporte100 %
ambulante Heilbehandlungen100 %
stationäre Heilbehandlungen im Ausland:
Krankentransporte100 %
stationäre Heilbehandlungen100 %
Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson bei stationärer Behandlung Minderjähriger100 %
Krankenbesuch bei mindestens 5-tägiger stationärer Behandlung (Hin- und Rückreisekosten für 1 nahestehende Person)100 %
Hotelübernachtungen versicherter Mitreisender (maximal 10 Übernachtungen) - maximale Leistung:2.500 €
wahlweise und alternativ anstelle der tatsächlich angefallenen Behandlungskosten: Tagegeld bis zu 30 Tage - pro Tag:50 €
zahnärztliche Behandlungen:
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung100 %
Zahnfülllungen in einfacher Ausfertigung100 %
provisorische Zahnersatzleistungen100 %
Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz100 %
Medikamente, Verband-, Heil- oder Hilfsmittel:
Medikamente und Verbandmittel100 %
Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen100 %
Massagen, Packungen, Inhalationen, Krankengymnastik100 %
Hilfsmittel100 %
Schwangerschaft:
Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftskomplikationen, Fehlgeburt sowie Entbindung vor Vollendung der 36. Woche100 %
bei nach Reiseantritt eingetretener Schwangerschaft: 5 Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen100 %
bei nach Reiseantritt eingetretener Schwangerschaft: Entbindung nach Vollendung der 36. Woche100 %
Frühgeburt:
notwendige Heilbehandlungen des neugeborenen Kindes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit von Mutter und Kind oder bis zur zuvor genehmigten Aufnahme in den Versicherungsvertrag100 %
Krankenrücktransport, Überführung, Bestattung:
Krankenrücktransport, sofern er (a) medizinisch sinnvoll und vertretbar ist oder (b) die Dauer der Behandlung im Ausland voraussichtlich 14 Tage übersteigt oder (c) die Kosten der weiteren Heilbehandlung im Ausland voraussichtlich die Kosten des Rücktransports übersteigen100 %
Kosten der Überführung an den ständigen Wohnort im Heimatland100 %
alternativ Kosten der Bestattung im Ausland bis maximal zur Höhe der Kosten einer Überführung100 %
Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze:
Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze nach einem Unfall durch öffentlich- oder privatrechtlich organisierte Rettungsdienste - bis maximal:15.000 €
Betreuung minderjähriger Kinder:
sofern alle mitreisenden Betreuungspersonen die Reise nicht planmäßig fortsetzen oder beenden können: Organisation und Kostenübernahme der Betreung minderjähriger Kinder, damit diese die Reise fortsetzen oder abbrechen können - einschließlich zusätzlicher Rückreisekosten hierzu100 %
zusätzliche Serviceleistungen:
Telefonkosten für berechtigte Anrufe beim Notruf-Service100 %
Arzneimittelversand100 %
Informationen über Ärzte und Krankenhäuser in der Nähe100 %
Informationsübermittlung zwischen Ärzten100 %
Gepäckrückholung100 %
psychologischer Beistand100 %
medizinischer Dolmetscher-Service100 %
Aufwandsentschädigung:
Krankentagegeld bei stationärer Behandlung bis maximal 14 Tage - pro Tag:50 €
Krankengeld einmalig bei ambulanter Behandlung:25 €
Verlängerung des Versicherungsschutzes (Nachleistung):
Verlängerung des Versicherungsschutzes aufgrund notwendiger Heilbehandlung und fehlender Transportfähigkeit100 %
Selbstbehalt je Schadenfall:nein
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.


Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
ohne Selbstbehalt und für Reisen weltweit bis jeweils 56 Tage
 Einzelperson Familie / Paar
 bis 64 Jahreab 64 Jahrebis 64 Jahreab 64 Jahre
Prämie pro Jahr:25 €95 €44 €139 €
eingeschlossene Versicherungen: Auslandskrankenversicherung
Familie: maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 26. Geburtstag. Es sind kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der gewählten Familienversicherungssumme. Gilt auch für 2 Erwachsene ohne Kind (Paar).
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