Krankenversicherung
ohne Selbstbehalt
für alle Reisen bis
jeweils 56 Tage
Die Auslandskrankenversicherung als Jahresversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr:
Versicherungsschutz besteht für alle Reisen weltweit einschliesslich USA und Kanada, die nach dem Versicherungsbeginn der Jahres-Auslandskrankenversicherung beginnen und maximal 56 Tage dauern. Machen Sie eine Reise, die länger als 56 Tage dauert, muss diese Reise vollständig, beginnend mit Ihrer Abreise aus Deutschland, mit einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung versichert werden. Die Jahres-Krankenversicherung kann in diesem Fall nicht für die ersten Wochen der Reise verwendet werden.
Die preiswerte Jahres-Auslandskrankenversicherung für Einzelpersonen, Paare oder Familien ist auch gültig, wenn versicherte Familienmitglieder oder Partner allein reisen. Mit automatischer Verlängerung der Jahres-Reisekrankenversicherung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt. In diesem Fall wird die Prämie für das folgende Versicherungsjahr automatisch dem von Ihnen angegebenen Zahlungsmittel belastet.
Leistungsübersicht Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr bis jeweils 56 Tage | |
Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht Deutschland. Voraussetzung für den Abschluss ist ein Wohnsitz in Deutschland | |
versicherte Leistungen: | |
ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland: | |
während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen | 100 % |
unerwartetes Akutwerden von Vorerkrankungen | 100 % |
Schwangerschaftsbeschwerden (Komplikationen) | 100 % |
Entbindung bis zur 36. Woche (Frühgeburt) | 100 % |
bei nach Versicherungsbeginn eingetretenen Schwangerschaften: 5 Vorsorge-Untersuchungen und Entbindung | 100 % |
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz | 100 % |
aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz | 500 € |
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % |
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen | 100 % |
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik | 100 % |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % |
Röntgendiagnostik | 100 % |
unaufschiebbare Operationen | 100 % |
Informationsleistungen: | |
zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service | 100 % |
bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten | 100 % |
bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen | 100 % |
Versicherungsleistungen bei Frühgeburten im Ausland: | |
bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftwoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Ausland | ja |
Betreuungsleistungen im Ausland: | |
bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus | 100 % |
Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können | 100 % |
Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen) | 100 % |
bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes | 100 % |
bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tage | ja |
Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten: | |
Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt oder wenn der Rücktransport wirtschaftlich geboten ist | 100 % |
Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist | 100 % |
Krankentransport zur ambulanten oder stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft | 100 % |
Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen | 100 % |
Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten | 100 % |
Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen | 100 % |
Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten | 100 % |
Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen | 100 % |
Nachleistung im Ausland: | |
bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100 % |
weitere Leistungen: | |
Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall | 5.000 € |
Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service im Versicherungsfall | ja |
sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungen | ja |
ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten | ja |
Selbstbehalt je Schadenfall: | nein |
Hinweis: | |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr | ||||
ohne Selbstbehalt und für Reisen weltweit bis jeweils 56 Tage | ||||
Einzelperson | Familie / Paar | |||
bis 64 Jahre | ab 64 Jahre | bis 64 Jahre | ab 64 Jahre | |
Prämie pro Jahr: | 18 € | 65 € | 32 € | 89 € |
eingeschlossene Versicherungen: Auslandskrankenversicherung | ||||
Familie: maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es sind kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der gewählten Familienversicherungssumme. Gilt auch für 2 Erwachsene ohne Kind (Paar). |