Stornoschutz bei
Reiserückücktritt und
Reiseabbruch
Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung mit Versicherungsschutz sowohl bei Reisestornierung vor der Reise als auch bei Abbruch oder verspäteter Rückkehr von der Reise. Gültig für alle Reisen mit einer Reisedauer nicht über 56 Tage, die Sie im Versicherungsjahr machen.
Versicherungsleistungen bei einer Stornierung vor der Abreise:
Mit Antritt der Reise endet der Versicherungsschutz der Reiseücktrittsversicherung und es beginnt die Reiseabbruchversicherung mit diesen Leistungen:
Der Abschluss der Jahresversicherung setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus. Allein reisende Personen einer Familien- oder Paar-Versicherung sind mit 50 % der Versicherungssumme versichert.
Mit automatischer Verlängerung der Jahres-Rücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.
Leistungsübersicht Jahres-Reiserücktrittsversicherung für beliebig viele Reisen |
versicherte Leistungen: |
Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (mitversichert ist auch ein gesondert ausgewiesenes Vermittlungsentgelt eines Reisebüros bis 100 €) |
Ersatz der Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
Kosten der Umbuchung aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
Kosten der Umbuchung aus beliebigem sonstigem Grund bis 42 Tage vor Reisebeginn (max. 30 €) |
Ersatz des Einzelzimmerzuschlags bei Stornierung der versicherten mitreisenden Person aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
kein Selbstbehalt |
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen: |
unerwartete und schwere Erkrankung |
Tod |
schwere Unfallverletzung |
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn |
Impfunverträglichkeit |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken |
Spende oder Empfang von Organen oder Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes |
Adoption eines minderjährigen Kindes |
Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung mit anschließender Arbeitslosmeldung |
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus |
konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern der Arbeitgeber die Kurzarbeit nach Abschluss der Versicherung anmeldet |
(freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel, sofern die versicherte Reise in die Probezeit (max. 6 Monate) des neuen Arbeitsverhältnisses fällt |
erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter |
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde |
unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder freiwillingen ökologischen Jahres |
unerwartete Ansetzung einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach, um eine zeitliche Verlängerung des Schul- oder Studienaufenthaltes zu vermeiden bzw. den Abschluss zu erreichen |
Nichtversetzung eines Schülers (bei Klassenfahrten / Schulfahrten) |
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung |
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden oder aufgrund eines Verkehrsunfalls während der Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Beifahrer beteiligt sind |
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes |
mitversicherte Risikopersonen: |
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert) |
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte) |
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen |
Vorerkrankungen: |
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung bzw. vor Buchung der Reise bei einer schon bestehenden Versicherung keine Behandlungsnotwendigkeit bestand. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Leistungsübersicht Jahres-Reiseabbruchversicherung für beliebig viele Reisen |
versicherte Leistungen: |
Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückkehr einschließlich dadurch verursachter zusätzlicher Übernachtungs- oder Verpflegungskosten. |
Erstattung der bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bei einem Pauschalreisepreis anteilig auf die gebuchte Reisezeit bezogen). Keine Erstattung erfolgt bei einer einfachen Hin- und Rückfahrt bzw. einem einfachen Hin- und Rückflug. |
Erstattung der Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung (Rundreise oder Kreuzfahrt) bis maximal zur Höhe der noch nicht genutzten Reiseleistungen. |
Erstattung der zusätzlichen Unterbringungskosten bei verspäteter Rückreise bis zur Höhe der Versicherungssumme, wenn eine mitreisende Risikoperson wegen eines versicherten Ereignisses nicht transportfähig ist oder wenn Sie vor Ort von einer Naturkatastrophe betroffen sind. |
kein Selbstbehalt |
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen: |
unerwartete und schwere Erkrankung |
Tod |
schwere Unfallverletzung |
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn |
Impfunverträglichkeit |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken |
Spende oder Empfang von Organen oder Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes |
Adoption eines minderjährigen Kindes |
erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter |
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde |
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung |
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden oder aufgrund eines Verkehrsunfalls während der Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Beifahrer beteiligt sind |
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes |
mitversicherte Risikopersonen: |
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert) |
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte) |
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen |
Vorerkrankungen: |
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung bzw. vor Buchung der Reise bei einer schon bestehenden Versicherung keine Behandlungsnotwendigkeit bestand. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Jahres-Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr | ||||
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ohne Selbstbehalt und für Reisen weltweit bis jeweils 56 Tage
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Reisepreis pro Reise: | Einzelperson pro Jahr | Familie / Paar
pro Jahr | ||
bis 64 Jahre | ab 64 Jahre | bis 64 Jahre | ab 64 Jahre | |
1.000 € | 54 € | 129 € | nicht verfügbar | |
1.500 € | 62 € | 139 € | nicht verfügbar | |
2.000 € | 73 € | 159 € | 89 € | 185 € |
3.000 € | 105 € | 219 € | 115 € | 229 € |
4.000 € | 139 € | 239 € | 135 € | 269 € |
6.000 € | 169 € | 319 € | 195 € | 349 € |
8.000 € | 259 € | 429 € | 259 € | 465 € |
10.000 € | 319 € | 549 € | 329 € | 599 € |
12.500 € | 429 € | 729 € | 419 € | 699 € |
15.000 € | 529 € | 899 € | 509 € | 879 € |
eingeschlossene Versicherungen: Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung | ||||
Familie: maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es sind kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der gewählten Familienversicherungssumme. Gilt auch für 2 Erwachsene ohne Kind (Paar). |