Unsere Auslandskrankenversicherung für Abschlüsse nach bereits erfolgtem Reisebeginn kann jederzeit während der begonnen Reise von unterwegs aus beantragt werden:
In diesen Fällen ist der Abtrag zur Anschlussversicherung von unterwegs aus möglich - beispielsweise für oder im Anschluss an ein Auslandsstudium, Auslandspraktikum, Work and Travel, Digital Nomads, Schüleraustausch oder eine andere Langzeitreise. Versicherungsschutz besteht für medizinische Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, die während der versicherten Zeit erforderlich werden. Sämtliche Sportarten (auch Risikosport) und Arbeiten im Ausland sind versichert. Ebenfalls besteht Versicherungsschutz bei vorübergehender Rückkehr ins Heimatland (Reiseunterbrechung). Kein Versicherungsschutz besteht bei diesem Tarif für Vorerkrankungen sowie Folgen von Krankheiten oder Unfällen (Vorschäden), die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsbeginn unserer Police behandelt wurden.
Die Anschlussversicherung muss genehmigt und von uns ausgestellt werden. Dazu verwenden Sie bitte das Antragsformular und laden es am Ende dieser Webseite hoch, damit wir die Genehmigung klären und nach erfolgter Genehmigung Ihre Versicherungsbestätigung ausstellen können.
Leistungsübersicht Young Travellers Auslandskrankenversicherung (Abschluss nach der Abreise) | ||
Versicherungsabschluss nach der Abreise (nur möglich, wenn er zuvor von uns genehmigt und die Police von uns ausgestellt wurde; wenden Sie sich bitte in jedem Fall an uns): Leistungsfreie Wartezeit von 31 Tagen ab Beginn unseres Versicherungsschutzes. Die Wartezeit entfällt, wenn eine Krankenversicherung mit Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten seit der Abreise bis zum Beginn unseres Versicherungsschutzes nachweislich, lückenlos und seit mindestens 31 Tagen besteht. Die Wartezeit entfällt ferner bei Behandlungen von Unfällen, die nach Abschluss unseres Vertrages eingetreten sind oder bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. | ||
Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht Deutschland sowie das Staatsgebiet anderer Länder, in denen Sie einen dauerhaften Wohnsitz haben. | ||
versicherte Leistungen: | Variante: | |
Basic | Premium | |
ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland: | ||
während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen | 100 % | 100 % |
Schwangerschaftsbeschwerden (Komplikationen) | 100 % | 100 % |
Entbindung bis zur 36. Woche (Frühgeburt) einschliesslich Erstversorgung des Neugeborenen | 100 % | 100 % |
Behandlungen wegen Fehlgeburt | 100 % | 100 % |
medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch | 100 % | 100 % |
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr) | 300 € | 100 % |
aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz | 1.000 € | 1.000 € |
Behandlungen durch gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen | nein | 100 % |
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % | 100 % |
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen | 100 % | 100 % |
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik | 100 % | 100 % |
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % | 100 % |
Röntgendiagnostik | 100 % | 100 % |
unaufschiebbare Operationen | 100 % | 100 % |
vom Arzt verordnete Behandlung durch gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen | nein | ja |
Rehabilitationsmaßnahmen | nein | 100 % |
Aufenthalte in den USA oder Kanada: ambulante psychoanalytische Behandlungen bis zu 5 Sitzungen je Versicherungsjahr. Bei nachgewiesener Notwendigkeit stationärer Behandlung: Übernahme der Rückreisekosten. | nein | 750 € |
Ausschluss von Vorerkrankungen bei Versicherungsabschluss nach der Abreise: | ||
Alle bei Vertragsabschluss bekannten Krankheiten sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind absehbare Folgen von Krankheiten oder Unfällen, die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss behandelt wurden - also auch von Krankheiten oder Unfällen, die bei Vertragsabschluss nicht mehr bestehen oder als geheilt gelten. | ||
ärztliche Vorsorgebehandlungen im Ausland: | ||
Schwangerschaftsvorsorge-Untersuchungen, sofern die Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn eingetreten ist | nein | 100 % |
Entbindung durch einen Arzt, sofern die Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn eingetreten ist (Wartezeit 8 Monate); Kosten für Untersuchungen oder Behandlungen durch Hebammen sind nur versichert, wenn diese nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden | nein | 100 % |
sonstige ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 500 € |
gynäkologische Vorsorgeuntersuchung für Frauen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 100 € |
Zahnvorsorge nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 100 € |
Informationsleistungen: | ||
zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service | 100 % | 100 % |
bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten | 100 % | 100 % |
bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen | 100 % | 100 % |
Versicherungsleistungen bei Frühgeburten im Ausland: | ||
bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Ausland bis 50.000 €; bei einer versicherten Zeit ab 3 Monaten unbegrenzt | ja | ja |
Betreuungsleistungen im Ausland: | ||
bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus | 100 % | 100 % |
Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können | 100 % | 100 % |
Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen) | 100 % | 100 % |
bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes | 100 % | 100 % |
bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tage | ja | ja |
Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten: | ||
Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt | 100 % | 100 % |
Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist | 100 % | 100 % |
Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft | 100 % | 100 % |
Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder bei nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunft | nein | 100 % |
Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen | 100 % | 100 % |
Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten | 100 % | 100 % |
Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall | nein | 5.000 € |
Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen | 100 % | 100 % |
Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten | 100 % | 100 % |
Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen | 100 % | 100 % |
Nachleistung im Ausland: | ||
bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100 % | 100 % |
weitere Leistungen: | ||
Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfall | ja | ja |
sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungen | ja | ja |
ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten | ja | ja |
Selbstbehalt je Schadenfall: | 100 € | nein |
Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: (Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Fortsetzung der Auslandsreise innerhalb der versicherten Zeit und spätestens nach Ablauf der versicherten Unterbrechungszeit) | ||
Versicherte Zeit 7-12 Monate: 3 Wochen Schutz; versicherte Zeit 13 Monate und mehr: 6 Wochen Schutz pro Versicherungsjahr (kein "Ansparen" des Unterbrechungsschutzes). Es gelten die Versicherungsbedingungen der gebuchten Reiseversicherung. | ja | ja |
Hinweis: Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Prämien Young Travellers Plus Auslandskrankenversicherung (Abschluss nach der Abreise) | ||||||
Reisedauer 1 - 60 Monate: | Monatsprämie pro Person | |||||
bis 21 Jahre | 22 - 39 Jahre | 40 - 55 Jahre | ||||
Basic | Premium | Basic | Premium | Basic | Premium | |
ohne USA und Kanada | 44 € | 62 € | 55 € | 80 € | 84 € | 112 € |
mit USA und Kanada | 55 € | 73 € | 72 € | 94 € | 155 € | 183 € |
Altersgrenzen und Ratenzahlung: Maßgeblich für die Höhe der Prämie der Police ist Ihr Alter zum Versicherungsbeginn der Erstpolice bzw. der Verlängerung (Anschlussvertrag). Sie können bei der Buchung eine der angebotenen Ratenzahlungsoptionen wählen - zum Beispiel monatliche Ratenzahlung. | ||||||
Versicherungsabschluss nach der Abreise: Ist möglich nach Beantwortung von Gesundheitsfragen und wenn er zuvor von uns genehmigt und die Police von uns ausgestellt wurde; wenden Sie sich bitte in jedem Fall an uns. Ohne lückenlose Vorversicherung greift eine leistungsfreie Wartezeit von 31 Tagen ab Beginn unseres Versicherungsvertrages. Die Wartezeit entfällt, wenn eine Krankenversicherung mit Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlungskosten seit der Abreise bis zum Beginn unseres Versicherungsvertrages nachweislich, lückenlos und seit mindestens 31 Tagen besteht. Die Wartezeit entfällt ferner bei Behandlungen von Unfällen, die nach Abschluss unseres Vertrages eingetreten sind oder bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. | ||||||
Ausschluss von Vorerkrankungen bei Versicherungsabschluss nach der Abreise: Alle bei Vertragsabschluss bekannten Krankheiten sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind absehbare Folgen von Krankheiten oder Unfällen, die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss behandelt wurden - also auch von Krankheiten oder Unfällen, die bei Vertragsabschluss nicht mehr bestehen oder als geheilt gelten. | ||||||
Verlängerungen (Anschlussverträge): Die Verlängerung (Anschlussvertrag) auch einer nach der Abreise genehmigten und ausgestellten Auslandskrankenversicherung sollten Sie möglichst vermeiden, da sie nachteilig ist: (1) Verlängerungen (Anschlussverträge) müssen genehmigt, können also auch abgelehnt werden, (2) Sie müssen dazu Gesundheitsfragen beantworten, (3) Vorschäden (bereits eingetretene Schadenfälle) sind mit Beginn der Verlängerungspolice nicht mehr versichert, (4) Verlängerungen (Anschlussverträge) erfolgen zur mittlerweile erreichten Altersstufe. Wir empfehlen daher, den Vertrag von Anfang an über die maximal mögliche Dauer mit monatlicher Ratenzahlung vorzunehmen. Bei vorzeitiger Rückkehr beenden wir Ihre Police ebenfalls vorzeitig. | ||||||
Aufenthalte in USA und Kanada: Die Prämie ohne USA und Kanada kann auch gebucht werden, wenn Sie bei beliebiger Reisedauer nur eine Umsteigeverbindung mit maximal 1 Übernachtung dort verbringen oder wenn Sie mindestens 7 Monate versichern und sich dabei maximal einmalig 14 Tage in USA oder Kanada aufhalten. Übersteigt der Aufenthalt in USA oder Kanada diese Ausnahmen, gibt es zwei Möglichkeiten: (1) Sie versichern die gesamte Reisezeit in der Variante mit USA und Kanada oder (2) Sie versichern die gesamte Reisezeit in der Variante ohne USA und Kanada und melden sich bei uns, wenn Sie sich während der Reise entscheiden, dorthin zu reisen. Wir stellen dann für die Zeit in USA und Kanada eine zweite, zusätzliche Police mit USA und Kanada aus (Nachversicherung USA und Kanada). |