Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn

Auslandskrankenversicherung

nach bereits erfolgtem Reisebeginn

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Auslandskrankenversicherung nach dem Reisebeginn abschließen

Abschluss mit und ohne Vorversicherung vom Ausland aus möglich | ab 25 € je Monat

Sie sind bereits abgereist und im Ausland und benötigen nun noch eine Auslandskrankenversicherung? Young Travellers bietet eine Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn an, die direkt von unterwegs aus abgeschlossen werden kann - weltweit gültig und mit sofortigem Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen bei unbegrenzter Versicherungssumme für erforderliche Arzt- und Krankenhauskosten.

Diese Reisekrankenversicherung kann für jeden beliebigen Auslandsaufenthalt von 1 Monat bis zu 3 Jahren beantragt werden - zum Beispiel für:

  • Langzeitreisen
  • Work & Travel
  • Backpacker
  • Auslandsstudium oder Praktikum
  • Digital Nomads
  • Weltreisen

Die Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn muss genehmigt und von Young Travellers ausgestellt werden. Dazu stellen Sie bitte hier den Antrag.

Ausführliche Erklärungen zum Versicherungsschutz sehen Sie unterhalb der nachfolgenden Preistabelle.

Auslandskrankenversicherung hier beantragen

Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Auslandskrankenversicherung
 Tarifvarianten
 BasicComfortPremium
Altersgrenze zum Versicherungsbeginn ist das vollendete:55. Lebensjahr
Versicherungsdauer kann jeder Zeitraum sein bis maximal:36 Monate
Heimatland (Wohnsitzland) zum Versicherungsbeginn:jedes beliebige Land
Abschluss nach Abreise möglich:ja
Verlängerung während der Reise entsprechend der Prämienprogression möglich:ja
Höchstversicherungssumme je Versicherungsjahr:unbegrenztunbegrenztunbegrenzt
Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen je Versicherungsjahr maximal:250 €150 €keiner
versicherte Leistungen:
ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland:
während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen100 %100 %100 %
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr)300 €2.000 €100 %
Genehmigung von teuren Zahnbehandlungen: Übersteigt eine Zahnbehandlung nach Kostenplan des Zahnarztes 2.000 €, muss sie vor Beginn der Behandlungen vom Versicherer genehmigt werdennicht erforderlichnicht erforderlichja
aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz500 €1.000 €1.500 €
nicht unfallbedingter Zahnersatz (je Versicherungsjahr, Wartezeit 6 Monate)nein500 €1.000 €
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel aufgrund von akuten Gesundheitsbeschwerden während der Reise100 %100 %100 %
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen100 %100 %100 %
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Physiotherapie100 %100 %100 %
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls100 %100 %100 %
Röntgendiagnostik (bei ärztlich festgestellter Notwendigkeit und Verordnung auch MRT Magnetresonanztomographie, MR Magnetresonanz, CT Computertomographie)100 %100 %100 %
unaufschiebbare Operationen100 %100 %100 %
Rehabilitationsmaßnahmen nach Erkrankung oder Unfall während der versicherten Zeitnein100 %100 %
Herzschrittmacher und Prothesen nach einem Unfall, die zur Herstellung Ihrer Transportfähigkeit notwendig sind100 %100 %100 %
Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen bis zu 10 Sitzungen. Voraussetzung ist die vor Beginn der Behandlungen erfolgte Genehmigung durch den Versicherer unter Nachweis der während der Versicherungszeit eingetretenen medizinischen Notwendigkeit dieser Behandlungen. (Versicherungssumme je Versicherungsjahr | Wartezeit 6 Monate ab Vertragsbeginn)nein750 €1.500 €
Übernahme der Rückreisemehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung aufgrund von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungenneinnein100 %
Versicherungsschutz für Vorerkrankungen:
Notwendige Behandlungen wegen unerwarteten Akutwerdens von Vorerkrankungen während der Reise sind versichert. Voraussetzung ist eine vor der Reise vom Arzt im Heimatland ausgestellte Unbedenklichkeitsbestätigung mit explizit bestätigter Reisefähigkeit (im Schadenfall einzureichen). Ausgeschlossen sind absehbare (erwartbare) Folgen von Krankheiten oder Unfällen, die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss behandelt wurden - also auch von Krankheiten oder Unfällen, die bei Vertragsabschluss nicht mehr bestehen oder als geheilt gelten. Nicht versichert sind (a) Medikamenten-Nachkäufe und (b) die Fortsetzung von vor der Abreise begonnenen Behandlungen.neinjaja
vor und nach der Abreise eingetretene Schwangerschaften:
ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen100 %100 %100 %
medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch100 %100 %100 %
Entbindung bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche100 %100 %100 %
Fehlgeburt bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche einschliesslich Erstversorgung des Neugeborenen100 %100 %100 %
während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft
Wartezeit bzgl. Vorsorge und Geburt für während der Reise eingetretene Schwangerschaften = diese Leistungen sind nur versichert für Schwangerschaften, die nach Ablauf der jeweils genannten Wartezeit eingetreten sindnicht versichert8 Monate6 Monate
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungennein1.000 €100 %
ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen incl. Frühgeburt und Kaiserschnitt100 %100 %100 %
Entbindung durch einen Arzt (ohne Komplikationen)nein2.500 €100 %
Kaiserschnitt (ohne Komplikationen)nein2.500 €100 %
medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch100 %100 %100 %
Geburtshelfer und Hebammen (sofern diese Leistungen nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden)nein2.500 €100 %
postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenennein100 %100 %
Nachversicherung des Neugeborenen ab dem Tag der Geburt zum selben Tarif, den die Mutter hatjajaja
bei Frühgeburten im Ausland:
bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Auslandjajaja
ärztliche Vorsorgebehandlungen im Ausland: (Versicherungsumme je Versicherungsjahr, Wartezeit ab Vertragsbeginn)
sonstige ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate)nein300 €500 €
gynäkologische Vorsorgeuntersuchung für Frauen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Wartezeit 6 Monate)nein250 €500 €
Zahnvorsorge nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate)nein150 €250 €
Impfungen während der versicherten Zeit unter diesen Bedingungen: (a) Wartezeit 12 Monate, (b) nur für die Einreise in das (nächste) Zielland zwingend vorgeschriebene Impfungen, die (c) aufgrund begrenzter Wirkdauer des Impfstoffes nicht vor der Abreise möglich waren. Im Schadenfall müssen die Kunden einreichen: (a) aktuelle Kopie der Webseite des Ziellandes mit der Einreisevorschrift bzgl. Impfungen und (b) Bestätigung des Hausarztes im HKL, dass die Impfung aufgrund begrenzter Wirkdauer des Impfstoffes nicht vor der Abreise möglich war. Nicht versichert sind (a) Auffrischungsimpfungen und (b) Fortsetzung von bereits begonnenen Impfserien.neinnein200 €
Alternativmedizin:
Behandlungen durch am Aufenthaltsort zugelassene und gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen sind versichert, ohne dass es zuvor einer Verordnung durch einen Schulmediziner bedarf. Diese alternativmedizinischen Leistungen können also ohne vorherigen Besuch bei einem Schulmediziner in Anspruch genommen werden. Je Versicherungsjahr:nein1.000 €100 %
Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben oder am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland keine schulmedizinische Heilbehandlung verfügbar ist. Diese Leistungen sind also nur dann versichert, wenn kein Schulmediziner verfügbar ist. Je Versicherungsjahr:nein1.000 €100 %
Informationsleistungen:
zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service100 %100 %100 %
bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten100 %100 %100 %
bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen100 %100 %100 %
Betreuungsleistungen im Ausland:
bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus100 %100 %100 %
Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können100 %100 %100 %
Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen)nein1.000 €100 %
bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltesnein1.000 €100 %
bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tageneinjaja
Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten:
Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt100 %100 %100 %
Übernahme der Kosten für eine Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist100 %100 %100 %
Übernahme der Kosten für eine mitreisende Begleitperson, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist100 %100 %100 %
Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft100 %100 %100 %
Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder bei nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunftnein100 %100 %
Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagennein100 %100 %
Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versichertennein100 %100 %
Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfallnein5.000 €10.000 €
im Todesfall: Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen100 %100 %100 %
im Todesfall: alternativ zur Überführung ins Heimatland Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten100 %100 %100 %
Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personennein100 %100 %
Nachleistung im Ausland:
bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit100 %100 %100 %
weitere Leistungen:
Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfalljajaja
sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungenjajaja
ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kostenjajaja
Kosten der außerplanmäßigen und vorübergehenden Rückreise in das Heimatland aufgrund eines Todesfalles in der Familie (begrenzt auf Eltern, Großeltern, Geschwister) mit nachgewiesener Fortsetzung der Reise für mindestens 4 Wochen Dauer (maximale Erstattung bis)neinnein1.000 €
Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise:
Der Unterbrechungsschutz besteht bei einer vorübergehende Rückkehr in das Heimatland mit anschließender nachgewiesener Fortsetzung der Auslandsreise (a) innerhalb der versicherten Unterbrechungszeit, (b) spätestens nach Ablauf der versicherten Unterbrechungszeit und (c) mit einem an die Reiseunterbrechung anschließenden Auslandsaufenthalt von mindestens 4 Wochen Dauer. Während der versicherten Unterbrechungszeit besteht Versicherungsschutz für Schadenfälle, die in der Zeit des Aufenthaltes im Heimatland neu eingetreten sind. Die Fortsetzung von bereits im Ausland begonnenen Behandlungen oder die Rückkehr in das Heimatland zur erstmaligen Aufnahme von medizinischen Behandlungen aufgrund schon im Ausland eingetretener Erkrankungen, Verletzungen, Zahnbeschwerden oder Schwangerschaften ist nur versichert, wenn in diesen Fällen die Kostenübernahme vor der Rückreise in das Heimatland beim Versicherer beantragt und von diesem genehmigt wurde.
Versicherungsschutz im Heimatland: (1) Versicherte Zeit 1–6 Monate = kein Unterbrechungsschutz im Heimatland. (2) Versicherte Zeit 7-36 Monate = 8 Wochen Unterbrechungsschutz im Heimatland je Versicherungsjahr.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Reiseunfallversicherung
versicherte Ereignisse in der Reiseunfallversicherung:
Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
Zerrungen und Bänderriss
Ertrinken oder Ersticken
Versicherungssummen:
Grundsumme für Invalidität30.000 €
progressive Invaliditätsstaffel350 %
im Todesfall15.000 €
Bergungskosten bis5.000 €
kosmetische Operationen nach einem Unfall bis5.000 €
Unfall: ein plötzlich von aussen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwillig erlittenen Gesundheitsschädigung führt. Mitversichert sind tauchtypische Gesundheitsschäden sowie Verrenkungen, Zerrungen oder Risse an Gelenken oder der Wirbelsäule aufgrund erhöhter Kraftanstrengung.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Reisehaftpflichtversicherung
Leistungen:
Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche
Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten
Kosten eines Rechtsstreites
versicherte Ereignisse:
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens2 Mio. €
Haftpflichtansprüche aufgrund Mietsachschäden je Versicherungsfall25.000 €
Berufshaftpflicht für Au-Pairs bei der Ausübung von Au-Pair-Tätigkeitenja
Schlüsselverlust bei Au-Pair-Aufenthalt in der Gastfamilie250 €
Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt der Au-Pair-Gastfamilie2.500 €
Selbstbehalt:
Bei Mietsachschäden oder Schäden im Haushalt der Gastfamilie wird vom ermittelten Schadenbetrag ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 150 € abgezogen.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Reisegepäckversicherung
versicherte Ereignisse:
Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung am Zielort der Reise nicht am Tag der Ankunft dort; erstattet werden notwendige Ersatzkäufe bis max. 500 €)
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung
vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte
Schäden bei Transportmittelunfall oder Unfall des Versicherten
Schäden durch Sturm, Überschwemmung, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen, Brand, Blitzschlag, Explosion
Versicherungssummen:
Einzelpersonen (je versicherter Person)2.000 €
Versicherungsleistungen und Entschädigungsgrenzen (Maximalerstattungen für diese Gegenstände):
Erstattung des Versicherungswertes für zerstörte und abhandengekommene Sachen100 %
Erstattung der Reparaturkosten für beschädigte, reparaturfähige Sachen100 %
Erstattung des Materialwertes für Film-, Bild-, Ton- und Datenträger100 %
Erstattung der amtlichen Gebühren für die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen,
Kraftfahrzeugpapieren und Führerscheinen
100 %
Erstattung für Geschenke und Reiseandenken200 €
Erstattung für Schmuck, Pelze und Gegenstände aus Edelmetall1.000 €
Erstattung für Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme, Laptops und Spielkonsolen, jeweils mit Zubehör1.000 €
Erstattung für Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (ausgenommen Motoren)750 €
Erstattung für Mobiltelefone, jeweils mit Zubehör250 €
Erstattung für Audio-Player und tragbare DVD-Player, jeweils mit Zubehör250 €
Selbstbehalt: nein
versicherte Sachen:
Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert.
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.
nicht versichert:
Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Musikinstrumente, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör, Schäden während des Zeltens oder Campings sowie Schäden durch Verlieren, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Versicherungsprämien Young Travellers Weltreiseversicherung
Geltungsbereich: alle Länder weltweit ohne USA, Kanada, Mexiko
(Auslandskrankenversicherung: Prämien pro Person und Versicherungsmonat)
Mitversichert sind: (1) Umsteigeverbindungen mit maximal 2 Übernachtungen für die Dauer des Transits bei jeder Versicherungsdauer und (2) einmalig ein Aufenthalt von maximal 14 Tagen in einem dieser Länder bei mindestens 7 Monaten Versicherungsdauer. Längere Aufenthalte in diesen Ländern können während der Reise nachversichert werden (Erklärungen siehe unten).
Altersstufe:bis 24 Jahre25 - 39 Jahre40 - 55 Jahre
Reisedauer:1-12 Monate1-36 Monate1-12 Monate1-36 Monate1-12 Monate1-36 Monate
Basic25 €33 €35 €46 €45 €59 €
Comfort32 €45 €42 €58 €54 €75 €
Premium39 €55 €49 €69 €65 €99 €
Geltungsbereich: alle Länder weltweit
(Auslandskrankenversicherung: Prämien pro Person und Versicherungsmonat)
Altersstufe:bis 24 Jahre25 - 39 Jahre40 - 55 Jahre
Reisedauer:1-12 Monate1-36 Monate1-12 Monate1-36 Monate1-12 Monate1-36 Monate
Basic39 €49 €44 €55 €66 €88 €
Comfort49 €59 €52 €66 €75 €109 €
Premium59 €69 €59 €83 €89 €149 €
 
Zusatzpakete: Zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung können Sie diese Zusatzpaket wählen.
Paket 1: Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Reisegepäckversicherunggültig weltweit9 € je Monat
Paket 2: Reisegepäckversicherung (2.000 € Gepäckwert)gültig weltweit10 € je Monat
Erklärungen zur Auslandskrankenversicherung:
Selbstbehalt (je Versicherungsjahr): Der Selbstbehalt besteht nur bei ambulanten Behandlungen und ist auf 250 € (Variante Basic) bzw. 150 € (Variante Comfort) je Versicherungsjahr begrenzt - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen. Das bedeutet, dass Sie nur ersten 250 € bzw. 150 € der Kosten ambulanter Behandlungen eines Versicherungsjahres selbst tragen. Keinen Selbstbehalt gibt es bei stationären Behandlungen sowie generell in der Variante Premium.

Varianten Basic, Comfort und Premium - die Unterschiede
Leistung
(je Versicherungsjahr):
Basic:Comfort:Premium:
Selbstbehalt (nur für
ambulante Maßnahmen)
maximal 250 €

maximal 150 €
kein Selbstbehalt
Zahnbehandlungen300 €2.000 €100 %
Vorsorgeuntersuchungennicht enthaltenversichertversichert
Alternativmedizinnicht enthalten1.000 €100 %
Schwangerschaft

eingeschränkt auf
Komplikationen

versichert mit
Höchstbeträgen
umfassend
versichert

psychoanalytische & psychotherapeutische
Behandlungen

nicht enthalten750 €1.500 €
vorgeschriebene Impfungennicht enthaltennicht enthalten200 €
Heimreisekosten bei Tod Angehörigernicht enthaltennicht enthalten1.000 €
Bergungskostennicht enthalten5.000 €10.000 €

Wie errechnet sich der Preis für Ihre Auslandskrankenversicherung?

Altersgrenzen und Ratenzahlung:

  • Maßgeblich für die Höhe der Prämie der Police ist Ihr Alter während der Vertragslaufzeit der Erstpolice bzw. der Verlängerung (Anschlussvertrag). Sie können bei der Beantragung monatliche Ratenzahlung (Lastschrifteinzug) wählen. Wenn Sie einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten zur Prämie 1-36 Monate versichern und die Reise nach 12 oder weniger Monaten beenden, werden Sie in die niedrige Prämie 1-12 Monate zurückgestuft und erhalten die Differenz erstattet.


Nachversicherung USA, Kanada & Mexiko während der Reise möglich:

  • Die Prämie ohne diese Länder kann auch gebucht werden, wenn Sie zu Beginn Ihrer Reise nicht planen, in diese Länder zu reisen. Entscheiden Sie sich während der Reise, eines oder mehrere der genannten Länder zu bereisen, kann die Aufenthaltszeit dort von uns und nach Genehmigung mit einer zweiten Police incl. dieser Länder nachversichert werden. Die zusätzliche Prämie wird dann nur für die Zeit des Aufenthaltes in den genannten Ländern berechnet.


Verlängerungen vermeiden:

  • Sie sollten Verlängerungen (Anschlussverträge) möglichst vermeiden, da sie nachteilig sind: (1) Verlängerungen (Anschlussverträge) müssen genehmigt werden, (2) Sie müssen dazu Gesundheitsfragen beantworten, (3) Vorschäden sind mit Beginn der Verlängerungspolice nicht mehr versichert, (4) es gilt die mittlerweile erreichte Altersstufe und Prämienstufe.
  • Wir empfehlen daher von Anfang an die Buchung über 36 Monate mit monatlicher Ratenzahlung. Bei vorzeitiger Rückkehr kündigen Sie den Vertrag vorzeitig und wenn Sie dadurch auf 12 oder weniger Versicherungsmonate sinken, werden Sie in die niedrigere Prämie für 1-12 Monate zurückgestuft und erhalten die Differenz wieder erstattet.

Was ist eine Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn?

Die Young Travellers Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn ist eine Langzeit-Reisekrankenversicherung, die jederzeit nach der Abreise abgeschlossen werden kann.

Besonders wichtige Vorteile für Sie:

  • Abschluss jederzeit im Ausland möglich
  • auch bei Abmeldung im Heimatland während der Auslandsreise
  • sowohl mit als auch ohne vorherige Versicherung möglich
  • Versicherungsschutz für bis zu 3 Jahre
  • keine Wartezeit bei lückenloser Anschlussversicherung an einen beliebigen Vorversicherer
  • auch bei Wartezeit (31 Tage) sofortiger Versicherungsschutz für Unfälle oder ärztliche Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr

Für wen ist die Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn sinnvoll?

Der Antrag zur Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn ist für zahlreiche Reisende aus verschiedenen Gründen sinnvoll und eine gute Lösung:

  1. Sie sind schon unterwegs und ohne Versicherung: Dann können Sie sich ab sofort für die restliche Reisezeit versichern.
  2. Ihre alte Versicherung läuft aus: Dann können Sie eine Anschlussversicherung beantragen, ohne nach Deutschland zurückkehren zu müssen.
  3. Sie verlängern Ihre Reise spontan: Dann können Sie die Anschlussversicherung für die restliche Reisezeit beantragen.
  4. Sie möchten den Versicherer wechseln: Auch wenn Sie mit dem bisherigen Versicherer unzufrieden sind, können Sie die Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn beantragen.

Versicherungsleistungen im Überblick

Die Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn bietet Ihnen eine flexible Anwendbarkeit und erstklassigen Versicherungsschutz:

  • Versicherungsschutz bei Krankheit, Unfall, Zahnschmerzen und Schwangerschaft
  • ambulante und stationäre Behandlungen
  • Medikamente, Physiotherapie, MRT
  • freie Arztwahl und Krankenhauswahl - Versicherungsschutz als Privatpatient
  • unbegrenzte Versicherungssumme (100 %) für medizinische Behandlungskosten
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland
  • Bergungskosten (Variante Premium)
  • Vorsorgeleistungen (Variante Premium)
  • Akutwerden von Vorerkrankungen mit Unbedenklichkeitsbestätigung des Arztes
  • 24/7 - Notfallhotline mit Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern weltweit
  • psychotherapeutische Maßnahmen (Variante Premium)
  • notwendige Impfungen (Variante Premium)
  • alle Sportarten einschließlich Risikosport und Extremsport versichert
  • Arbeitsunfälle (Work & Travel, Praktikum, Jobben) versichert
  • Versicherungsschutz bei Heimaturlaub: 4 Wochen bei einer versicherten Zeit von 7-11 Monaten bzw. 8 Wochen pro Jahr bei einer versicherten Zeit ab 12 Monaten


Kein Versicherungsschutz besteht bei diesem Tarif für Vorerkrankungen sowie Folgen von Krankheiten oder Unfällen (Vorschäden), die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsbeginn behandelt wurden.

Die vollständige Leistungsübersicht mit allen Versicherungsleistungen im Detail können Sie oberhalb der Preisliste einblenden.

Auslandskrankenversicherung hier beantragen

Kurz und Knapp:

Abschlussfrist: Jederzeit nach der Abreise durch Antragsstellung und Genehmigung.

Maximale Versicherungsdauer: 3 Jahre

Höchstalter bei Versicherungsbeginn: 55 Jahre

Abmeldung im Heimatland: Die Abmeldung im Heimatland für die Zeit der versicherten Auslandsreise ist in Ordnung.

Versicherungsbedingungen:

Diese Reiseversicherung kann auch mit einem letzten Wohnsitz außerhalb Deutschlands oder Österreichs beantragt werden.

Ihre Versicherungsbestätigung erhalten Sie in Deutsch, Englisch und Spanisch.

Bei ungewisser Reisedauer versichern Sie bitte den maximal möglichen Zeitraum und nutzen Sie die kostenlose monatliche Ratenzahlung, um spätere Verlängerungen zu vermeiden. Bei vorzeitiger Rückkehr kann die Police ebenfalls beendet werden. Wie erfolgt eine vorzeitige Beendigung?

Versicherer: Würzburger Versicherung

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