Kautionsversicherung
und Kfz-Haftpflicht
Young Travellers Mietwagen-Schutz mit Kautionsversicherung und Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge, die zu Reisezwecken bei einem Fahrzeugvermieter weltweit gemietet wurden.
Preiswerte Selbstbehaltversicherung für Pkw und Motorräder mit niedrigen Prämien und mit umfassendem Versicherungsschutz bei Fahrzeuganmietungen bis zu 93 Tage:
Der Versicherungsschutz der Selbstbehalt-Ausschlussversicherung erstreckt sich auf den Selbstbehalt in einem Versicherungsfall, der in Ihrem für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Fahrzeugmietvertrag vereinbart wurde. Diesen Selbstbehalt können Sie mit der Selbstbehaltversicherung absichern und im Versicherungsfall erstattet bekommmen. Die Selbstbehaltversicherung für Mietfahrzeuge ist also keine Kfz-Versicherung für das Fahrzeug selbst, sondern eine an die Kfz-Versicherung anschließende Absicherung des Eigenanteils (Selbstbehalt) im Versicherungsfall.
Mit der ebenfalls enthaltenen Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie den Versicherungsschutz aus der weiterhin erforderlichen (Haupt-) Kfz-Haftpflichtversicherung erweitern. Auch hier besteht Versicherungsschutz also im Anschluss an diese.
Die Kautionsversicherung ist abschließbar für alle Anmietungen von Pkw und Motorrädern für bis zu 93 Tage weltweit.
Leistungsübersicht Selbstbehalt-Ausschlussversicherung für Mietwagen | ||
Gegenstand der Versicherung: | ||
Die Selbstbehalt-Ausschlussversicherung ist eine Zusatz-Kfz-Versicherung für Mietkraftfahrzeuge, die als Ergänzung zu einer bestehenden (Haupt-) Kfz-Versicherung gilt. Es muss eine (Haupt-) Kfz-Versicherung vorhanden sein. | ||
versicherte Ereignisse: | ||
Beschädigungen am Mietfahrzeug durch einen Unfall | ||
Totalentwendung (Diebstahl) des Mietfahrzeugs durch strafbare Handlung Dritter | ||
versicherte Leistung: | ||
Erstattung des Selbstbehaltes (Eigenanteils) bis maximal: | 2.500 € | |
Ausschlüsse - für die nachfolgend aufgeführten Schäden oder Schadenursachen ist kein Versicherungsschutz vorgesehen: | ||
Bei nicht vorgesehenem Versicherungsschutz der (Haupt-) Kfz-Versicherung des Fahrzeugvermietungsunternehmens. | ||
Bei Beteiligung an legalen oder illegalen Wettfahrten. | ||
Bei Nutzung von seitens des Fahrzeugvermieters nicht genehmigten Strassen, Plätzen und Routen oder nicht für den Autoverkehr vorgesehenen Strecken. | ||
Bei Fahrzeugführung unter Einfluss von alkoholischen Getränken, Drogen oder Medikamenten. | ||
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietfahrzeugs. | ||
Bei fehlerhafter Bedienung oder Verschleiss. | ||
nicht versicherte Sachen: | ||
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf die nachfolgend aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile, auch wenn diese fest mit dem gemieteten Kraftfahrzeug verbunden sind: | ||
Bar- und Küchengeräte | ||
Dachkoffer | ||
Funkrufempfänger | ||
hydraulische Ladebordwand | ||
Markisen | ||
Multifunktionsgeräte (Audio-, Video- und/oder Telekommunikationsgeräte inklusive Zubehör) | ||
Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme, auch kombiniert z. B. mit Radio | ||
Spezialaufbauten und Vorzelte | ||
Selbstbehalt: | ||
kein Selbstbehalt | ||
Hinweis: | ||
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Leistungsübersicht Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen | ||
Gegenstand der Versicherung: | ||
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ergänzt die Deckungssumme der abgeschlossenen (Haupt-) Kfz-Haftpflichtversicherung und dient der Absicherung anfallender Kosten sowie der Übernahme gerichtlicher Klärungen, wenn auf der Reise Schadenersatzansprüche aus Haftpflichtrisiken erhoben werden. Sie tritt in Kraft, wenn die Deckungssumme der (Haupt-) Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschöpft ist. | ||
versicherte Ereignisse: | ||
Bei Gebrauch eines Mietwagens und eine in dessen Folge verursachte: | ||
Verletzung oder Gesundheitsbeschädigung von Menschen (Personenschaden) | ||
Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) | ||
nicht mit Personen- und Sachschäden zusammenhängende Auslösung von Vermögensschäden | ||
versicherte Leistungen: | ||
Prüfung und Kostenübernahme der erhobenen Ansprüche | ||
Prüfung der Haftpflichtfrage | ||
Abwehr unberechtigter Ansprüche auf Schadenersatzverpflichtung (bis maximal 1 Mio. Euro) | ||
Führung und Kostenübernahme eines Rechtsstreits | ||
Übernahme der Sicherheitsleistung oder Hinterlegung bei geschuldeten Renten (bis maximal 1 Mio. Euro) | ||
Ausschlüsse - für die nachfolgend aufgeführten Schäden ist unter anderen kein Versicherungsschutz vorgesehen: | ||
Bei vertragswidrigem oder unberechtigtem Gebrauch des Mietfahrzeugs. | ||
Bei Fahrzeugführung ohne die erforderliche Fahrerlaubnis. | ||
Bei Fahrzeugführung unter Einfluss von alkoholischen Getränken, Drogen oder Medikamenten. | ||
Bei Beteiligung an legalen oder illegalen Wettfahrten oder dafür bestimmten Übungsfahrten. | ||
Bei Ansprüchen der versicherten Personen untereinander und ihrer mitreisenden Angehörigen. | ||
Bei Ansprüchen auf Entschädigung mit Strafcharakter ("punitive and exemplary damages"). | ||
Selbstbehalt: | ||
kein Selbstbehalt | ||
Hinweis: | ||
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Prämien Mietwagen-Schutz für Pkw und Motorräder | |
eingeschlossene Versicherungen: | Selbstbehalt-Ausschlussversicherung (CDW) |
Kfz-Haftpflichtversicherung | |
Prämie je Tag der Anmietung: | 7,90 € |
Der Versicherungsschutz besteht für ein Mietfahrzeug (Pkw oder Motorrad) mit Anmietung bei einer offiziellen und gewerbsmäßig tätigen Fahrzeugvermietung für Fahrten im öffentlichen Strassenverkehr. | |
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Entgegennahme des Fahrzeugs und endet zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit der Beendigung der Reise, spätestens nach 93 Tagen. | |
Im Fall eines erforderlichen Fahrzeugwechsels geht der Versicherungsschutz innerhalb der abgeschlossenen Vertragslaufzeit ohne erneute Prämienzahlung auf das neue Fahrzeug über. | |
In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung. | |
Der Versicherungsabschluss muss vor Entgegennahme des Fahrzeugs erfolgen. |