Selbstbehaltversicherung für Mietfahrzeuge auf Reisen

Selbstbehalt- & Haftpflichtschutz

für Pkw und Motorräder

Pkw &
Motorräder
weltweit

Kautionsversicherung
und Kfz-Haftpflicht

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Selbstbehaltversicherung für Mietwagen und Motorräder weltweit

Schutz vor hohen Kosten bei Schäden am gemieteten Fahrzeug

Mit der Selbstbehaltversicherung für Mietwagen und Motorräder schützen Sie sich umfassend vor hohen Kosten in einem Schadenfall. Versicherungsschutz besteht für alle Reisen weltweit mit einem gemieteten Fahrzeug oder Motorrad und schützt Sie vor einem erheblichen Selbstbehalt bei einer Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs.

Die Selbstbehaltversicherung kann für die Anmietung eines Pkw oder Motorrads weltweit und für bis zu 93 Tage Mietdauer abgeschlossen werden. Sie bietet leistungsstarken Versicherungsschutz:

  • Absicherung des vertraglich geschuldeten Selbstbehaltes bis 2.500 Euro aus Fahrzeugunfällen und Fahrzeugdiebstahl
  • zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung für Personenschäden und Sachschäden zur Erhöhung der Versicherungssumme einer bestehenden Haupt-Kfz-Haftpflichtversicherung

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Warum ist die Selbstbehaltversicherung für Pkw und Motorräder sinnvoll?

Bei den meisten Fahrzeuganmietungen ist bereits eine Vollkaskoversicherung (CDW) enthalten, allerdings häufig mit einem darin enthaltenen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass Sie im Schadenfall einen erheblichen Eigenanteil von mehreren hundert oder tausend Euro bezahlen müssen.

Die Selbstbehaltversicherung (auch Kautionsversicherung) ist eine Zusatzversicherung zur bestehenden Kfz-Versicherung für das Mietfahrzeug, mit der der Selbstbehalt (Eigenanteil) abgesichert ist, den Sie im Schadenfall bezahlen müssen. Dieser Selbstbehalt kann mit der Selbstbehaltversicherung vollständig versichert werden.

  • Erstattung des Eigenanteils (Selbstbehalt) bis 2.500 €
  • Versicherungsschutz bei Unfall oder Diebstahl
  • Ergänzung zur bestehenden Kfz-Hauptversicherung

Für welche Reisen eignet sich die Selbstbehaltversicherung?

Die Selbstbehaltversicherung für Campervans kann für jede Reise mit einem gemieteten Pkw oder Motorrad abgeschlossen werden, die Sie weltweit im Ausland unternehmen - zum Beispiel:

  • Urlaubsreisen mit dem Mietwagen
  • Rundreisen mit dem Mietfahrzeug
  • Roadtrip mit einem gemieteten Motorrad


Die maximale Versicherungsdauer sind 93 Tage je Fahrzeuganmietung.


Was ist versichert und was ist nicht versichert?

Versicherungsschutz besteht für:

  • Erstattung des Selbstbehaltes bei Schäden durch einen Unfall bis 2.500 €
  • Erstattung der Kaution bei Diebstahl des Mietfahrzeugs bis 2.500 €
  • zusätzliche Erhöhung der Haftpflichtdeckung der bestehenden Kfz-Versicherung


Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Selbstbehaltversicherung Ausschlüsse. Kein Versicherungsschutz besteht für:

  • Schäden bei der Nutzung von nicht erlaubten Strassen
  • große Fahrlässigkeit wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer
  • Verschleiß oder Bedienungsfehler
  • Schäden aus der Teilnahme an Kfz-Rennen
  • Schäden an Bar- und Küchengeräten, Dachkoffern, Funkrufempfängern, hydraulischer Ladebordwand, Markisen, Multifunktionsgeräten, Navigationssystemen, Spezialaufbauten und Vorzelten


Bitte prüfen Sie in jedem Fall, welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes die vom Vermieter des Fahrzeugs angebotene Kfz-Hauptversicherung beinhaltet.


Ihre Vorteile im Überblick

Die Selbstbehaltversicherung schützt Sie vor hohen Kosten in einem Schadenfall mit dem gemieteten Pkw oder Motorrad:

  • Erstattung des vertraglich geschuldeten Selbstbehaltes im Schadenfall bis 2.500 €
  • weltweiter Schutz für Mietfahrzeuge
  • Erweiterung der Kfz-Haftpflicht eingeschlossen
  • keine eigene Selbstbeteiligung
  • geeignet für Fahrzeuganmietungen von 1 Tag bis 93 Tage
  • günstige Tagesprämie je Miet-Tag

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Leistungsübersicht Selbstbehalt-Ausschlussversicherung für Mietwagen
Gegenstand der Versicherung:
Die Selbstbehalt-Ausschlussversicherung ist eine Zusatz-Kfz-Versicherung für Mietkraftfahrzeuge, die als Ergänzung zu einer bestehenden (Haupt-) Kfz-Versicherung gilt. Es muss eine (Haupt-) Kfz-Versicherung vorhanden sein.
versicherte Ereignisse:
Beschädigungen am Mietfahrzeug durch einen Unfall
Totalentwendung (Diebstahl) des Mietfahrzeugs durch strafbare Handlung Dritter
versicherte Leistung:
Erstattung des Selbstbehaltes (Eigenanteils) bis maximal:2.500 €
Ausschlüsse - für die nachfolgend aufgeführten Schäden oder Schadenursachen ist kein Versicherungsschutz vorgesehen:
Bei nicht vorgesehenem Versicherungsschutz der (Haupt-) Kfz-Versicherung des Fahrzeugvermietungsunternehmens.
Bei Beteiligung an legalen oder illegalen Wettfahrten.
Bei Nutzung von seitens des Fahrzeugvermieters nicht genehmigten Strassen, Plätzen und Routen oder nicht für den Autoverkehr vorgesehenen Strecken.
Bei Fahrzeugführung unter Einfluss von alkoholischen Getränken, Drogen oder Medikamenten.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietfahrzeugs.
Bei fehlerhafter Bedienung oder Verschleiss.
nicht versicherte Sachen:
Die Versicherung erstreckt sich nicht auf die nachfolgend aufgeführten Fahrzeug- und Zubehörteile, auch wenn diese fest mit dem gemieteten Kraftfahrzeug verbunden sind:
Bar- und Küchengeräte
Dachkoffer
Funkrufempfänger
hydraulische Ladebordwand
Markisen
Multifunktionsgeräte (Audio-, Video- und/oder Telekommunikationsgeräte inklusive Zubehör)
Navigations- und ähnliche Verkehrsleitsysteme, auch kombiniert z. B. mit Radio
Spezialaufbauten und Vorzelte
Selbstbehalt:
kein Selbstbehalt
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Leistungsübersicht Kfz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen
Gegenstand der Versicherung:
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ergänzt die Deckungssumme der abgeschlossenen (Haupt-) Kfz-Haftpflichtversicherung und dient der Absicherung anfallender Kosten sowie der Übernahme gerichtlicher Klärungen, wenn auf der Reise Schadenersatzansprüche aus Haftpflichtrisiken erhoben werden. Sie tritt in Kraft, wenn die Deckungssumme der (Haupt-) Kfz-Haftpflichtversicherung ausgeschöpft ist.
versicherte Ereignisse:
Bei Gebrauch eines Mietwagens und eine in dessen Folge verursachte:
Verletzung oder Gesundheitsbeschädigung von Menschen (Personenschaden)
Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)
nicht mit Personen- und Sachschäden zusammenhängende Auslösung von Vermögensschäden
versicherte Leistungen:
Prüfung und Kostenübernahme der erhobenen Ansprüche
Prüfung der Haftpflichtfrage
Abwehr unberechtigter Ansprüche auf Schadenersatzverpflichtung (bis maximal 1 Mio. Euro)
Führung und Kostenübernahme eines Rechtsstreits
Übernahme der Sicherheitsleistung oder Hinterlegung bei geschuldeten Renten (bis maximal 1 Mio. Euro)
Ausschlüsse - für die nachfolgend aufgeführten Schäden ist unter anderen kein Versicherungsschutz vorgesehen:
Bei vertragswidrigem oder unberechtigtem Gebrauch des Mietfahrzeugs.
Bei Fahrzeugführung ohne die erforderliche Fahrerlaubnis.
Bei Fahrzeugführung unter Einfluss von alkoholischen Getränken, Drogen oder Medikamenten.
Bei Beteiligung an legalen oder illegalen Wettfahrten oder dafür bestimmten Übungsfahrten.
Bei Ansprüchen der versicherten Personen untereinander und ihrer mitreisenden Angehörigen.
Bei Ansprüchen auf Entschädigung mit Strafcharakter ("punitive and exemplary damages").
Selbstbehalt:
kein Selbstbehalt
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Prämien Mietwagen-Schutz für Pkw und Motorräder
eingeschlossene Versicherungen:Selbstbehalt-Ausschlussversicherung (CDW)
Kfz-Haftpflichtversicherung
Prämie je Tag der Anmietung:7,90 €
Der Versicherungsschutz besteht für ein Mietfahrzeug (Pkw oder Motorrad) mit Anmietung bei einer offiziellen und gewerbsmäßig tätigen Fahrzeugvermietung für Fahrten im öffentlichen Strassenverkehr.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Entgegennahme des Fahrzeugs und endet zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit der Beendigung der Reise, spätestens nach 93 Tagen.
Im Fall eines erforderlichen Fahrzeugwechsels geht der Versicherungsschutz innerhalb der abgeschlossenen Vertragslaufzeit ohne erneute Prämienzahlung auf das neue Fahrzeug über.
In Deutschland besteht kein Versicherungsschutz der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Der Versicherungsabschluss muss vor Entgegennahme des Fahrzeugs erfolgen.

Angebot erstellen und


Kurz und Knapp:

Abschlussfrist: Jederzeit bis zur Übernahme des Fahrzeugs mit Versicherungsbeginn am Tag der Fahrzeugübernahme.
Maximale Versicherungsdauer: 93 Tage
Höchstalter: unbegrenzt

Versicherer: HanseMerkur

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