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customers@young-travellers.com
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Langzeit-Reisepäckversicherungen für Wertsachen, Fotoausrüstung, Laptop und Handy

Versicherungsschutz für Reisegepäck bieten wir Ihnen mit unseren Young Travellers Reisegepäckversicherungen an:

  • Ihr Reisegepäck ist während der gesamten Reisezeit versichert.
  • Versicherungsschutz für Beschädigung, Zerstörung oder Diebstahl des Reisegepäcks durch Dritte.
  • Mitversichert sind Wertsachen wir Fotoausrüstung, Laptop oder Mobiltelefon.
  • Ersatzkäufe bei Gepäckverlust durch die Fluggesellschaft versichert.
  • Kein Selbstbehalt.


Diese preiswerten Reisegepäckversicherungen für Auslandsreisen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Tarif STAY Travel Komfortschutzpaketes mit der Versicherungssumme 2.000 € (Einzelpersonen) oder 4.000 € (Familien) - buchbar für Reise bis 5 Jahre mit monaticher Ratenzahlung.
  • Tarif Young Travellers mit der Versicherungssumme wahlweise 1.500 € oder 3.000 € (Familien).


Alle Leistungen beider Reisegepäckversicherungen sehen Sie im Leistungsvergleich unten.


STAY Travel Komfortschutz buchen

Young Travellers Reisegepäckversicherung buchen

Leistungsvergleich STAY Travel und Young Travellers Reisegepäckversicherung
Sie sehen hier eine Gegenüberstellung der Leistungen der Reisegepäckversicherung unserer Tarife "STAY Travel Insurance" sowie "Young Travellers"
Tarif:STAY TravelYoung Travellers
Versicherungssumme (2 Optionen beim Tarif Young Travellers):2.000 €1.500 € oder 3.000 €
 
versicherte Ereignisse:
Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck (aufgegeben etwa bei der Airline oder zur Verwahrung etwa im Hotel)jaja
Abhandenkommen von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck (Verlust des Reisegepäcks durch die Airline oder einen anderen Transporteur)jaja
Flugreisen und Busreisen: notwendige Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung durch den Beförderer nicht am Zielort der Hinreise nicht am Tag der Ankunft dort)500 €250 €
Schiffsreisen (Kreuzfahrten): notwendige Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung durch den Beförderer nicht am Zielort der Hinreise nicht am Tag der Ankunft dort)500 €500 €
strafbare Handlung Dritter (Diebstahl, Raub)jaja
Schäden bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällenjaja
Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse (etwa Erdbeben, Fluten, Vulkanausbrüche)jaja
Entschädigungsgrenzen für bestimmte Gegenstände:
Wertsachen: Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmausrüstung, Notebooks, Laptops (jeweils mit Zubehör)50 %50 %
tragbare Audioplayer, Videoplayer, Smartphones (jeweils mit Zubehör)250 €50 %
Golfausrüstung, Tauchausrüstung, Fahrrad (jeweils mit Zubehör), sofern sie nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind750 €50 %
Wellenbretter, Kite, Segelsurfgeräte (jeweils mit Zubehör), sofern sie nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind750 €50 %
andere Sportgeräte (jeweils mit Zubehör), sofern sie nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind100 %50 %
zu privaten Zwecken mitgeführte Musikinstrumente (jeweils mit Zubehör)250 €100 %
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte250 €nein
Filmematerial, Bild-, Ton- und DatenträgerMaterialwertMaterialwert
Geschenke und Reiseandenken300 €10 %
Personalausweise, Reisepässe, Kfz-Papiere, sonstige amtliche Ausweispapiere: amtliche Gebühren der Wiederbeschaffungjaja
Selbstbehalt:neinnein
Erklärungen:
Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert.
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.
Versicherungsschutz im Kfz: Besteht für das Reisegepäck (ausgenommen sind Wertsachen), das aus dem verschlossenen Kfz gestohlen wird und von außen nicht sichtbar verstaut war, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Bei Fahrtunterbrechungen von maximal 2 Stunden besteht jederzeit Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz auf Campingplätzen: Besteht nur beim Zelten oder Campen auf offiziellen Campingplätzen
nicht versicherte Sachen:
Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft.
Hinweis:Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.
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