Versicherungsschutz für Reisegepäck bieten wir Ihnen mit unseren Young Travellers Reisegepäckversicherungen an:
Diese Reisegepäckversicherungen stehen Ihnen zur Verfügung:
Alle Leistungen beider Reisegepäckversicherungen sehen Sie im Leistungsvergleich unten.
Leistungsvergleich STAY Travel und Young Travellers Reisegepäckversicherung | ||
Sie sehen hier eine Gegenüberstellung der Leistungen der Reisegepäckversicherung unserer Tarife "STAY Travel Insurance" sowie "Young Travellers" | ||
Tarif: | STAY Travel | Young Travellers |
Versicherungssumme (2 Optionen beim Tarif Young Travellers): | 2.000 € | 1.500 € oder 3.000 € |
versicherte Ereignisse: | ||
Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck (aufgegeben etwa bei der Airline oder zur Verwahrung etwa im Hotel) | ja | ja |
Abhandenkommen von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck (Verlust des Reisegepäcks durch die Airline oder einen anderen Transporteur) | ja | ja |
Flugreisen und Busreisen: notwendige Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung durch den Beförderer nicht am Zielort der Hinreise nicht am Tag der Ankunft dort) | 500 € | 250 € |
Schiffsreisen (Kreuzfahrten): notwendige Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung durch den Beförderer nicht am Zielort der Hinreise nicht am Tag der Ankunft dort) | 500 € | 500 € |
strafbare Handlung Dritter (Diebstahl, Raub) | ja | ja |
Schäden bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen | ja | ja |
Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse (etwa Erdbeben, Fluten, Vulkanausbrüche) | ja | ja |
Entschädigungsgrenzen für bestimmte Gegenstände: | ||
Wertsachen: Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmausrüstung, Notebooks, Laptops (jeweils mit Zubehör) | 50 % | 50 % |
tragbare Audioplayer, Videoplayer, Smartphones (jeweils mit Zubehör) | 250 € | 50 % |
Golfausrüstung, Tauchausrüstung, Fahrrad (jeweils mit Zubehör), sofern sie nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind | 750 € | 50 % |
Wellenbretter, Kite, Segelsurfgeräte (jeweils mit Zubehör), sofern sie nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind | 750 € | 50 % |
andere Sportgeräte (jeweils mit Zubehör), sofern sie nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind | 100 % | 50 % |
zu privaten Zwecken mitgeführte Musikinstrumente (jeweils mit Zubehör) | 250 € | 100 % |
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte | 250 € | nein |
Filmematerial, Bild-, Ton- und Datenträger | Materialwert | Materialwert |
Geschenke und Reiseandenken | 300 € | 10 % |
Personalausweise, Reisepässe, Kfz-Papiere, sonstige amtliche Ausweispapiere: amtliche Gebühren der Wiederbeschaffung | ja | ja |
Selbstbehalt: | nein | nein |
Erklärungen: | ||
Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert. | ||
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. | ||
Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. | ||
Versicherungsschutz im Kfz: Besteht für das Reisegepäck (ausgenommen sind Wertsachen), das aus dem verschlossenen Kfz gestohlen wird und von außen nicht sichtbar verstaut war, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Bei Fahrtunterbrechungen von maximal 2 Stunden besteht jederzeit Versicherungsschutz. | ||
Versicherungsschutz auf Campingplätzen: Besteht nur beim Zelten oder Campen auf offiziellen Campingplätzen | ||
nicht versicherte Sachen: | ||
Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. | ||
Geltungsbereich: | ||
Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft. | ||
Hinweis:Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |