Versicherungsschutz für Reisegepäck bieten wir Ihnen mit unseren Young Travellers Reisegepäckversicherungen an:
Diese preiswerte Reisegepäckversicherungen für Auslandsreisen bietet Versicherungsschutz während der gesamten Reisezeit:
Alle Leistungen der Reisegepäckversicherung sehen Sie unten.
Leistungsübersicht Reisegepäckversicherung | ||
versicherte Ereignisse: | ||
Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck | ||
Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung am Zielort der Reise nicht am Tag der Ankunft dort; erstattet werden notwendige Ersatzkäufe bis max. 500 €) | ||
strafbare Handlungen Dritter (meist Diebstahl oder Raub) | ||
Schäden bei Verkehrsunfällen | ||
Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignis | ||
Versicherungssummen: | ||
Einzelpersonen (je versicherter Person) | 2.000 € | |
Familien (je versicherter Familie) | 4.000 € | |
Entschädigungsgrenzen (Maximalerstattungen für diese Gegenstände): | ||
Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, Notebooks, Laptops | 50 % | |
tragbare Audio- und DVD-Player, Mobiltelefone mit Zubehör | 250 € | |
Golf- und Tauchausrüstung, Fahrrad jeweils mit Zubehör | 750 € | |
Wellenbretter, Kite, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör | 750 € | |
Musikinstrumente mit Zubehör (zu privaten Zwecken) | 250 € | |
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte | 250 € | |
Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen | 500 € | |
Filme, Bild-, Ton- und Datenträger | Materialwert | |
Personalausweise, Reisepässe, Kfz-Papiere, sonstige Ausweispapiere | amtliche Gebühren | |
Selbstbehalt: nein | ||
versicherte Sachen: | ||
Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert. | ||
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. | ||
Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. | ||
nicht versicherte Sachen: | ||
Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. | ||
Geltungsbereich: | ||
Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft. | ||
Hinweis: | ||
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |