
Versicherungsschutz
auch zu Hause bei
Reiseunterbrechung!
Wenn Sie sich auf einen längeren Aufenthalt im Ausland vorbereiten, stellen Sie sich - wie viele andere Langzeitreisende auch - die Frage, ob Ihre Auslandskrankenversicherung auch dann gültig ist, wenn Sie sich in Ihrem Heimatland abmelden.
Egal, ob Sie eine Weltreise, Work & Travel, ein Auslandsstudium oder eine andere Langzeitreise machen oder ob Sie sich auf Auswandern vorbereiten - in jedem Fall kann die Frage beantwortet werden mit: Ja - die Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist auch bei Abmeldung im Heimatland gültig.
Wichtig ist dabei, dass Sie die grundlegenden Regeln und Voraussetzungen kennen.
Im Zusammenhang mit einer Auslandskrankenversicherung ist das Heimatland:
Das bedeutet: Dieses Land bleibt Ihr Heimatland, auch wenn Sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes dort abmelden.
Für Langzeitreisende wichtig: Sie können die Young Travellers Auslandskrankenversicherung abschließen und nutzen, wenn
Die Beibehaltung des Wohnsitzes oder eine aktive Krankenversicherung im Heimatland sind keine Voraussetzungen für die Gültigkeit des Versicherungsschutzes der Auslandskrankenversicherung.
Entscheidend für die Auslandskrankenversicherung ist, dass und wie lange Sie sich im Ausland aufhalten. Ihre Situation im Heimatland ist dabei nicht relevant. Maßgeblich ist:
Das bedeutet dann in der Folge:
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und für längere Zeit ins Ausland gehen, können Sie sich bei der GKV abmelden,
In Österreich ist die Abmeldung von der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung (Krankenversicherung) anlässlich eines Auslandsaufenthaltes möglich, muss aber im Einzelfall mit dem Krankenversicherungsträger abgestimmt werden. Anstelle einer generellen, für alle Personen anwendbaren Regelung gibt es in Österreich die Möglichkeit der Abmeldung von der Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Gebietskrankenkasse in Verbindung.
Rechtzeitig vor der Abreise klären Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung im Heimatland, welche Option Sie wählen möchten:
Egal, welche Option Sie wählen - die Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist gültig.
Ja - mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung besteht Versicherungsschutz auch bei einem Heimaturlaub im Heimatland abhängig von der versicherten Zeit:
Mit dem Ende des Auslandsaufenthaltes endet auch die Auslandskrankenversicherung. Das bedeutet:
Die Abmeldung im Heimatland ist kein Hindernis für eine Auslandskrankenversicherung, mit der Sie umfassend versichert sind, auch wenn Sie sich im Heimatland abmelden.
Wichtig ist, dass Sie: