
Kann man eine Auslandskrankenversicherung auch dann buchen, wenn man sich von der gesetzlichen Krankenversicherung im Heimatland abmeldet?
Ja – das ist möglich und mittlerweile melden sich die meisten Langzeitreisenden im Heimatland ab. Die Tarife Young Travellers Auslandskrankenversicherung und Active Travellers Auslandskrankenversicherung können mit und ohne Beibehaltung der gesetzlichen Krankenversicherung gebucht werden. Beim Abschluss geben Sie Ihre bisherige Adresse im Heimatland an. Bei einer vorübergehenden Rückkehr ins Heimatland (Heimaturlaub) haben Sie in jedem Fall den zeitlich begrenzten Unterbrechungsschutz mit denselben Versicherungsleistungen wie im Ausland.
Die Befreiung von der Versicherungspflicht im Heimatland endet mit der endgültigen Rückkehr in das Heimatland am Reiseende. An diesem Tag enden die Auslandsreise und damit auch der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie mit einem medizinisch sinnvollen Rücktransport zurückgekehrt sind. Kosten für medizinische Behandlungen nach dem Reiseende müssen Sie mit Ihrer Krankenversicherung im Heimatland abrechnen.
Young Travellers Auslandskrankenversicherung: Buchbar für maximal 5 Jahre, Altersgrenze 55 Jahre, verfügbar mit jedem Wohnsitzland außer CH und UK.
Active Travellers Auslandskrankenversicherung: Buchbar für maximal 3 Jahre, Altersgrenze 31 Jahre, verfügbar mit Wohnsitzland Deutschland oder Österreich.
Active Travellers Auslandskrankenversicherung
Young Travellers Auslandskrankenversicherung