FAQ zu Young Travellers Reiseversicherungen

FAQ zu häufigen Fragen

Young Travellers Reiseversicherungen

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im Heimatland

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Auslandskrankenversicherung bei Abmeldung im Heimatland – Alles, was Sie wissen müssen.

Gültig auch bei Abmeldung von Wohnsitz oder Krankenkasse

Wenn Sie sich auf einen längeren Aufenthalt im Ausland vorbereiten, stellen Sie sich - wie viele andere Langzeitreisende auch - die Frage, ob Ihre Auslandskrankenversicherung auch dann gültig ist, wenn Sie sich in Ihrem Heimatland abmelden.

Egal, ob Sie eine Weltreise, Work & Travel, ein Auslandsstudium oder eine andere Langzeitreise machen oder ob Sie sich auf Auswandern vorbereiten - in jedem Fall kann die Frage beantwortet werden mit: Ja - die Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist auch bei Abmeldung im Heimatland gültig.

Wichtig ist dabei, dass Sie die grundlegenden Regeln und Voraussetzungen kennen.

Young Travellers Auslandskrankenversicherung


Was bedeutet Heimatland bei der Auslandskrankenversicherung?

Im Zusammenhang mit einer Auslandskrankenversicherung ist das Heimatland:

  • das Land Ihres aktuellen oder letzten ständigen Wohnsitzes
  • das Land, aus dem Ihre Auslandsreise beginnt oder begonnen hat
  • unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, die nicht relevant ist


Das bedeutet: Dieses Land bleibt Ihr Heimatland, auch wenn Sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes dort abmelden.

Versicherungsschutz auch ohne Wohnsitz oder gesetzliche Krankenversicherung

Für Langzeitreisende wichtig: Sie können die Young Travellers Auslandskrankenversicherung abschließen und nutzen, wenn

  • Sie Ihren Wohnsitz abgemeldet haben
  • nicht mehr gesetzlich oder privat krankenversichert sind

Die Beibehaltung des Wohnsitzes oder eine aktive Krankenversicherung im Heimatland sind keine Voraussetzungen für die Gültigkeit des Versicherungsschutzes der Auslandskrankenversicherung.


Warum ist das möglich?

Entscheidend für die Auslandskrankenversicherung ist, dass und wie lange Sie sich im Ausland aufhalten. Ihre Situation im Heimatland ist dabei nicht relevant. Maßgeblich ist:

  • Beginn des Versicherungsschutzes = Abreise aus dem Heimatland.
  • Ende des Versicherungsschutzes = endgültige Rückkehr in das Heimatland.


Das bedeutet dann in der Folge:

  • Vor der Abreise besteht noch kein Versicherungsschutz.
  • Nach der endgültigen Rückkehr besteht kein Versicherungsschutz mehr.

Abmeldung bei der GKV im Heimatland

Gesetzliche Krankenversicherung: Was müssen Sie beachten?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und für längere Zeit ins Ausland gehen, können Sie sich bei der GKV abmelden,

  • wenn Sie für die Zeit im Ausland einen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweisen können.
  • Gesetzlich geregelt ist das in § 190 SGB V (fünf), Absatz 13, Ziffer 1.
  • Weitere Voraussetzungen für die Abmeldung bei der GKV gibt es nicht.
  • Der Nachweis der “anderweitigen Krankenversicherung” ist die Versicherungsbestätigung, die Sie nach Abschluss der Young Travellers Auslandskrankenversicherung sofort per E-Mail erhalten.

In Österreich ist die Abmeldung von der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung (Krankenversicherung) anlässlich eines Auslandsaufenthaltes möglich, muss aber im Einzelfall mit dem Krankenversicherungsträger abgestimmt werden. Anstelle einer generellen, für alle Personen anwendbaren Regelung gibt es in Österreich die Möglichkeit der Abmeldung von der Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Gebietskrankenkasse in Verbindung.


Optionen für Ihre Krankenversicherung im Heimatland

Rechtzeitig vor der Abreise klären Sie bitte mit Ihrer Krankenversicherung im Heimatland, welche Option Sie wählen möchten:

  • komplette Abmeldung der Krankenversicherung
  • Beibehaltung einer Anwartschaft (empfohlen für freiwillig oder privat Versicherte)
  • vollständige Weiterführung der Krankenversicherung im Heimatland


Egal, welche Option Sie wählen - die Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist gültig.


Besteht Versicherungsschutz bei einem Heimaturlaub?

Ja - mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung besteht Versicherungsschutz auch bei einem Heimaturlaub im Heimatland abhängig von der versicherten Zeit:

  • Versicherungsdauer von nicht mehr als 6 Monaten = kein Versicherungsschutz im Heimatland bei einer Reiseunterbrechung.
  • Versicherungsdauer 7 - 11 Monate = 3 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland bei einer Reiseunterbrechung.
  • Versicherungsdauer 12 oder mehr Monate = 6 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland je Versicherungsjahr bei einer Reiseunterbrechung.

 


Was passiert bei endgültiger Rückkehr in das Heimatland?

Mit dem Ende des Auslandsaufenthaltes endet auch die Auslandskrankenversicherung. Das bedeutet:

  • Der Versicherungsschutz endet mit der Ankunft im Heimatland am Reiseende.
  • Das ist auch dann der Fall, wenn Sie mit einen medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland gebracht wurden.
  • Ab dem Tag des Reiseendes - also der Ankunft im Heimatland - unterliegen Sie wieder der üblichen Versicherungspflicht dort. 
  • In Deutschland haben gesetzlich Pflichtversicherte, die sich bei der GKV abgemeldet haben, einen Anspruch auf sofortige Wiederaufnahme in den Versicherungsschutz der letzten GKV, bei der Sie versichert waren.

Fazit: Auslandskrankenversicherung trotz Abmeldung – das ist problemlos möglich

Die Abmeldung im Heimatland ist kein Hindernis für eine Auslandskrankenversicherung, mit der Sie umfassend versichert sind, auch wenn Sie sich im Heimatland abmelden.

Wichtig ist, dass Sie:

  • Die Auslandskrankenversicherung rechtzeitig vor der Abreise aus dem Heimatland abschließen.
  • Mit der Versicherungsbestätigung die Abmeldung bei der GKV im Heimatland vornehmen.
  • Einen Heimaturlaub auf die mit der Auslandskrankenversicherung versicherte Zeit begrenzen.
  • Sich mit der Rückkehr ins Heimatland am Reiseende wieder bei der GKV anmelden.

Young Travellers Auslandskrankenversicherung hier buchen

Kurz und Knapp:

Auslandskrankenversicherung bei Abmeldung des Wohnsitzes oder der Krankenversicherung im Heimatland:

  • Das Bestehen des Wohnsitzes oder einer Krankenversicherung im Heimatland während der Zeit der Auslandsreise ist keine Voraussetzung für den Abschluss unserer Reisekrankenversicherungen.
  • Die Auslandskrankenversicherung ist gültig auch bei Abmeldung des Wohnsitzes oder der Krankenversicherung für die Zeit des Auslandsaufenthaltes.
  • Beim Abschluss der Auslandskrankenversicherung geben Sie Ihre aktuelle Adresse im Heimatland an.
  • Die Versicherungsbestätigung, die Sie nach der Buchung erhalten, dient zur Vorlage bei der Abmeldung bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Der Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung endet mit der Ankunft im Heimatland am Ende der Reise (endgültige Rückkehr). Ab diesem Zeitpunkt melden Sie sich wieder bei der gesetzlichen Krankenversicherung an.
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