Beim Abschluss der Reiseversicherung geben Sie Ihre Adresse im Heimatland und als Versicherungsbeginn den Tag Ihrer Abreise von dort an. Heimatland ist das Land Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes - also das Land Ihres ständigen Wohnsitzes, aus dem Sie Ihre Reise beginnen. Der Versicherungsschutz der Auslandsreiseversicherung beginnt mit der Abreise aus dem Heimatland und endet mit der Rückkehr dorthin am Reiseende. Vor der Abreise aus dem Heimatland ins Ausland besteht kein Versicherungsschutz einer Reiseversicherung. Auch bei einem Rücktransport ins Heimatland endet die Reise und damit die Reiseversicherung mit der Ankunft dort.
Die Abmeldung des Wohnsitzes für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes steht dem Abschluss unserer Auslandskrankenversicherung Young Travellers Auslandskrankenversicherung nicht entgegen, sofern Sie sich nur vorübergehend (maximal 5 Jahre) im Ausland aufhalten werden. Bei der Buchung der Reiseversicherung geben Sie bitte trotzdem Ihre bisherige Adresse im Heimatland an.
Ebenfalls ist die Abmeldung von der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung im Heimatland kein Hindernis für den Abschluss der Auslandskrankenversicherung.
Bei der Abmeldung von der gesetzlichen Krankenpflichtversicherung in Deutschland müssen Sie einen "anderweitigen Krankenversicherungsschutz" nachweisen. In Deutschland ist das § 190 SGB V (fünf), Absatz 13, Ziffer 1 deutlich geregelt. Der Nachweis über die "anderweitige Krankenversicherung" ist die Versicherungspolice (Versicherungsbestätigung), die Sie nach der Buchung per E-Mail erhalten.
In Deutschland freiwillig gesetzlich oder privat Versicherte möchten bitte die Abmeldung von der Krankenversicherung mit ihrem gesetzlichen oder privaten Krankenversicherer rechtzeitig besprechen und klären, ob eine Abmeldung, eine Anwartschaft oder die Beibehaltung der Vollmitgliedschaft die für Sie beste Herangehensweise ist.
Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, möchten Sie bitte dort mit Ihrer Krankenversicherung die dortigen Regelungen und die Vorgehensweise besprechen.
In Österreich ist die Abmeldung von der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung (Krankenversicherung) anlässlich eines Auslandsaufenthaltes möglich, muss aber im Einzelfall mit dem Krankenversicherungsträger abgestimmt werden. Anstelle einer generellen, für alle Personen anwendbaren Regelung gibt es in Österreich die Möglichkeit der Abmeldung von der Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte setzen Sie sich daher diesbezüglich mit Ihrem Krankenversicherungsträger in Verbindung.