Vorsorgeleistungen sind nur in unserem Tarif Young Travellers Premium Auslandskrankenversicherung versichert, den Sie für jeden beliebigen Zeitraum bis maximal 5 Jahre und auf Wunsch auch mit monatlicher Ratenzahlung der Prämie abschließen können. Es greift eine Wartezeit von 6 Monaten, beginnend mit dem Versicherungsbeginn. Das bedeutet, dass die hier aufgeführten Vorsorgemaßnahmen ab dem Beginn des 7. versicherten Reisemonats versichert sind. Derselbe Versicherungsschutz besteht auch während einer versicherten Unterbrechung der Reise (vorübergehende Rückkehr in das Heimatland).
Voraussetzung ist, dass die Schwangerschaft während der versicherten Reisezeit eingetreten ist. Versichert sind die am Aufenthaltsort üblichen Schwangerschaftsvorsorgemaßnahmen. Hat die Schwangerschaft zum Versicherungsbeginn (= Abreise am Reisebeginn) bereits bestanden, sind Schwangerschaftsvorsorgeleistungen nicht versichert. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt. Zu den versicherten Vorsorgeleistungen gehören:
Der Höchstbetrag für gynäkologische Vorsorge beträgt 100 € je Versicherungsjahr. Der Höchstbetrag für weitere Krebserkennungsmaßnahmen je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Krebsfrühkennungsmaßnahmen und Gesundheits-Check-Ups (siehe nachfolgend).
Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Gesundheits-Check-Ups und Krebsfrühkennungsmaßnahmen (siehe zuvor).
Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 100 €. Nicht Gegenstand der Zahnvorsorge und damit nicht versichert ist Zahnpflege, insbesondere eine Zahnreinigung.
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