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Versicherte Vorsorgeleistungen in der Auslandskrankenversicherung

Vorsorgeleistungen sind nur in unserem Tarif STAY Travel Premium Auslandskrankenversicherung versichert, den Sie für jeden beliebigen Zeitraum bis maximal 5 Jahre und auf Wunsch auch mit monatlicher Ratenzahlung der Prämie abschließen können. Es greift eine Wartezeit von 6 Monaten, beginnend mit dem Versicherungsbeginn. Das bedeutet, dass die hier aufgeführten Vorsorgemaßnahmen ab dem Beginn des 7. versicherten Reisemonats versichert sind. Derselbe Versicherungsschutz besteht auch während einer versicherten Unterbrechung der Reise (vorübergehende Rückkehr in das Heimatland).

  1. Schwangerschaftsvorsorge:

Voraussetzung ist, dass die Schwangerschaft während der versicherten Reisezeit eingetreten ist. Versichert sind die am Aufenthaltsort üblichen Schwangerschaftsvorsorgemaßnahmen. Hat die Schwangerschaft zum Versicherungsbeginn (= Abreise am Reisebeginn) bereits bestanden, sind Schwangerschaftsvorsorgeleistungen nicht versichert. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt. Zu den versicherten Vorsorgeleistungen gehören:

  • Untersuchung und Beratung der Schwangeren sowie Untersuchung der Entwicklung des Ungeborenen. Versichert sind vom Arzt verordnete und durchgeführte Untersuchungen, Behandlungen und Arzneimittel sofern diese aufgrund einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung oder einer Vorsorgeuntersuchung verordnet und durchgeführt wurden. Reine Beratungsleistungen oder individuelle Gesundheitsleistungen (beispielsweise differentialdiagnostische Abklärungen) sind ohne Indikation nicht versichert.
  • Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften. Die Erkennung von Risikoschwangerschaften erfolgt im Rahmen der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge oder einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung. Gezieltes Screening auf Risikoschwangerschaften ist nicht versichert. Sofern eine Risikoschwangerschaft vorliegt, werden im Rahmen der Vorsorge alle weitere Untersuchungen und Behandlungen, die bei einer Risikoschwangerschaft üblicherweise vorgenommen werden, in der Variante Premium übernommen.
  • Ultraschalldiagnostik
  • Weitere serologische Untersuchungen auf Infektionen, inklusive HIV-Testangebot. Blutuntersuchungen, welche durch Mutterschaftsrichtlinien vorgegeben sind, sind in der Variante Premium versichert. Dazu zählt auch die Abklärung von Infektionskrankheiten wie HIV.
  • Beratung und Untersuchung der Wöchnerin und des Neugeborenen.
  • Dieser Versicherungsschutz besteht sowohl im Ausland als auch bei einer den Versicherungsbedingungen entsprechenden versicherten Unterbrechung der Reise.
     
  1. Krebsfrüherkennung:

Der Höchstbetrag für gynäkologische Vorsorge beträgt 100 € je Versicherungsjahr. Der Höchstbetrag für weitere Krebserkennungsmaßnahmen je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Krebsfrühkennungsmaßnahmen und Gesundheits-Check-Ups (siehe nachfolgend).

  1. Gesundheits-Check-Ups:

Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 500 € in Summe für Gesundheits-Check-Ups und Krebsfrühkennungsmaßnahmen (siehe zuvor).

  1. Zahnvorsorgeuntersuchungen:

Der Höchstbetrag je Versicherungsjahr beträgt 100 €. Nicht Gegenstand der Zahnvorsorge und damit nicht versichert ist Zahnpflege, insbesondere eine Zahnreinigung.

  1. U-Untersuchungen von während der Reise neugeborenen Kindern:
  • Während der Reise neugeborene Kinder werden ab dem Tag der Geburt zum Tarif STAY Travel Premium nachversichert, wenn auch mindestens 1 Elternteil diesen Tarif gebucht hat.
  • Die U-Untersuchungen sind dann nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten der Police des Elternteils zum Tarif STAY Travel Premium im Rahmen der in Deutschland anerkannten Programme versichert. Hinsichtlich der Wartezeit ist also entscheidend, ob und dass die Police des Elternteils bereits länger als 6 Monate besteht; anderenfalls greift die dortige Wartezeit bis zum Ablauf von 6 Monaten der Police des Elternteils.
    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/frueherkennungsuntersuchung-bei-kindern.html
  • Die Kosten dieser Untersuchungen sind in Summe mit den in Ziffern 2 und 3 (zuvor) dargestellten Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung und zu Gesundheits-Check-Ups bis maximal 500 € je Versicherungsjahr versichert.


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