Rundumschutz für
Selbstbehalt, Storno
und Gepäck
Der Young Travellers Camper-Schutz mit Kautionsversicherung und auf Wunsch auch mit Rücktrittskostenversicherung, Abbruchversicherung und Reisegepäckversicherung als Rundumschutz für Campervans, Wohnmobile und Wohnwagen, die zu Reisezwecken bei einem Fahrzeugvermieter weltweit gemietet wurden.
Preiswerter und hervorragender Versicherungsschutz für Reisen mit dem gemieteten Campervan oder Wohnwagen und für Fahrzeuganmietungen weltweit bis zu 92 Tage. Sie wählen den für Sie passenden Versicherungsschutz:
Der Versicherungsschutz der Selbstbehalt-Ausschlussversicherung erstreckt sich auf den Selbstbehalt in einem Versicherungsfall, der in Ihrem für das gemietete Fahrzeug abgeschlossenen Fahrzeugmietvertrag vereinbart wurde. Diesen Selbstbehalt können Sie mit der Selbstbehaltversicherung absichern und im Versicherungsfall erstattet bekommmen. Die Selbstbehaltversicherung für Mietfahrzeuge ist also keine Kfz-Versicherung für das Fahrzeug selbst, sondern eine an die Kfz-Versicherung anschließende Absicherung des Eigenanteils (Selbstbehalt) im Versicherungsfall.
Versichern Sie zusätzlich mit der Variante Premium die Stornierungskosten bei Absage der Campermobil-Anmietung beispielsweise wegen Krankheit, den vorzeitigen Reiseabbruch und Ihr Reisegepäck, das mit 5.000 € je Anmietung während der gesamten Mietdauer versichert ist.
Die Kautionsversicherung ist abschließbar für alle Anmietungen von Wohnmobilen, Campervans und Wohnwgen für bis zu 92 Tage weltweit.
Leistungsübersicht Selbstbehalt-Ausschlussversicherung für Miet-Camper | ||
Gegenstand der Versicherung: | ||
Die Selbstbehalt-Ausschlussversicherung ist eine Zusatz-Kfz-Versicherung für Mietkraftfahrzeuge, die als Ergänzung zu einer bestehenden (Haupt-) Kfz-Versicherung gilt. | ||
versichertes Ereignis: | ||
Ein versichertes Ereignis der Selbstbehalt-Ausschlussversicherung liegt vor, wenn die (Haupt-) Kfz-Versicherung aufgrund von Beschädigungen bzw. Totalverlust am Mietfahrzeug während der Mietdauer einen Selbstbehalt (Eigenanteil) in Rechnung stellt. | ||
Erstattung notwendiger Reparaturkosten für beschädigte, reparaturfähige Sachen | ||
versicherte Leistung: | ||
Erstattung des über 250 € hinausgehenden Selbstbehaltes (Eigenanteils) bis maximal: | 1.500 € | |
zusätzlicher Glas- und Reifenschutz: | ||
Übernahme der notwendigen Kosten, die der Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung von Dach-, Unterboden-, Reifen- oder Glasschäden am Mietfahrzeug in Rechnung stellt - bis maximal: | 1.500 € | |
Ausschlüsse - für die nachfolgend aufgeführten Schäden oder Schadenursachen ist kein Versicherungsschutz vorgesehen: | ||
Bei nicht vorgesehenem Versicherungsschutz der (Haupt-) Kfz-Versicherung des Fahrzeugvermietungsunternehmens (gilt nicht für den zusätzlichen Glas- und Reifenschutz). | ||
Bei Beteiligung an legalen oder illegalen Wettfahrten. | ||
Bei Nutzung von seitens des Fahrzeugvermieters nicht genehmigten Strassen, Plätzen und Routen oder nicht für den Autoverkehr vorgesehenen Strecken. | ||
Bei unberechtigter Mitführung des Mietfahrzeugs durch den Fahrer. | ||
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietfahrzeugs. | ||
Bei fehlerhafter Bedienung oder Verschleiss. | ||
Bei Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden. | ||
Selbstbehalt: | ||
Der Selbstbehalt im Versicherungsfall beträgt 250 €. | ||
Hinweis: | ||
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Leistungsübersicht Reiserücktrittsversicherung für Miet-Camper |
versicherte Leistungen: |
Nichtantritt der Reise: Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund (Ereignis) inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte |
Nichtantritt der Reise: Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung |
Bei verspätetem Reiseantritt: Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten |
Bei verspätetem Reiseantritt: Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen |
Bei Umbuchung der Reise: Erstattung der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund (Ereignis) |
Bei Umbuchung der Reise: Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherte Grund (Ereignis) vorliegt |
Selbstbehalt: |
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 75 € je versicherter Person oder je versichertem Mietobjekt |
versicherte Ereignisse: |
unerwartete und schwere Erkrankung |
Tod |
schwere Unfallverletzung |
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn |
Impfunverträglichkeit |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken |
Spende oder Empfang von Organen oder Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes |
Adoption eines minderjährigen Kindes |
Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung mit anschließender Arbeitslosmeldung |
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus |
konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern der Arbeitgeber die Kurzarbeit nach Abschluss der Versicherung anmeldet |
(freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel, sofern die versicherte Reise in die Probezeit (max. 6 Monate) des neuen Arbeitsverhältnisses fällt |
erheblicher Schaden von mindestens 2.500 € am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter |
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde |
unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder freiwillingen ökologischen Jahres |
unerwartete Ansetzung einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach, um eine zeitliche Verlängerung des Schul- oder Studienaufenthaltes zu vermeiden bzw. den Abschluss zu erreichen |
Nichtversetzung eines Schülers (bei Klassenfahrten / Schulfahrten) |
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung |
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden oder aufgrund eines Verkehrsunfalls während der Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Beifahrer beteiligt sind |
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes oder einer zur Reise angemeldeten Katze |
mitversicherte Risikopersonen: |
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert) |
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte) |
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen |
Vorerkrankungen: |
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung bzw. vor Buchung der Reise bei einer schon bestehenden Versicherung keine Behandlungsnotwendigkeit bestand. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Leistungsübersicht Reiseabbruchversicherung für Miet-Camper |
versicherte Leistungen: |
Bei Abbruch der Reise: Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch direkt verursachten höheren Kosten |
Bei Abbruch der Reise: Erstattung des Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird |
Bei Abbruch der Reise: Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (oder spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird |
Bei Unterbrechung der Reise: Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamte Reisedauer |
Bei verspäteter Rückreise: Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch direkt verursachten höheren Kosten |
Bei verspäteter Rückreise: Erstattung der zusätzliche Unterkunftskosten bei verlängertem Aufenthalt aufgrund von Elementarereignissen oder der Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson |
Selbstbehalt: |
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 75 € je versicherter Person oder je versichertem Mietobjekt |
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen: |
unerwartete und schwere Erkrankung |
Tod |
schwere Unfallverletzung |
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn |
Impfunverträglichkeit |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken |
Spende oder Empfang von Organen oder Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes |
Adoption eines minderjährigen Kindes |
erheblicher Schaden von mindestens 2.500 € am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter |
unerwartetes Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung keine Behandlungen stattfanden |
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung |
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden oder aufgrund eines Verkehrsunfalls während der Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Beifahrer beteiligt sind |
Extremwetter oder geologisches Ereignis (z. B. Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme oder Feuer) |
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes oder einer zur Reise angemeldeten Katze |
mitversicherte Risikopersonen: |
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert) |
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte) |
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen |
Vorerkrankungen: |
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung bzw. vor Buchung der Reise bei einer schon bestehenden Versicherung keine Behandlungsnotwendigkeit bestand. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Leistungsübersicht Reisegepäckversicherung für Miet-Camper | ||
versicherte Ereignisse: | ||
Beschädigung oder Abhandenkommen von aufgegebenem Reisegepäck im Fremdgewahrsam (Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieb, Gepäckaufbewahrung) | ||
Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung am Zielort der Reise nicht am Tag der Ankunft dort) | ||
strafbare Handlungen Dritter während der übrigen Reisezeit (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung) | ||
Schäden am Reisegepäck durch Verkehrsunfälle während der übrigen Reisezeit | ||
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben oder Lawinen während der übrigen Reisezeit | ||
versicherte Leistungen: | ||
Erstattung des Zeitwertes im Schadenzeitpunkt (Zeitwert ist der Betrag, der für die Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte am Wohnort erforderlich ist, abzüglich des Betrages für den Zustand der Sachen aufgrund Alter, Abnutzung oder Gebrauch) | ||
Erstattung notwendiger Reparaturkosten für beschädigte, reparaturfähige Sachen | ||
Filme, Bild-, Ton- und Datenträger: Erstattung des Materialwertes | ||
Wiederbeschaffung von Ausweispapieren, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapieren: Erstattung der amtlichen Gebühren | ||
Versicherungssumme: | ||
je Anmietung | 5.000 € | |
Entschädigungsgrenzen (Maximalerstattungen für diese Gegenstände innerhalb der Versicherungssumme): | ||
Wertsachen | 50 % | |
Handys, Smartphones und Tablet-PCs - jeweils mit Zubehör und je Gegenstand | 500 € | |
sonstige EDV-Geräte und elektronische Unterhaltungsgeräte | 50 % | |
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör | 50 % | |
Golf- und Tauchausrüstung, Fahrräder, Elektrofahrräder und E-Scooter | 50 % | |
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente - jeweils mit Zubehör und je Gegenstand | 250 € | |
Ersatz der Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen | 500 € | |
Selbstbehalt: nein | ||
versicherte Sachen: | ||
Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert. | ||
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. | ||
Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. | ||
nicht versicherte Sachen: | ||
Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. | ||
Geltungsbereich: | ||
Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft. | ||
Hinweis: | ||
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Prämien Miet-Camper-Schutz für Wohnwagen und Wohnmobile | ||
Variante: | Miet-Camper-Schutz Basic | Miet-Camper-Schutz Premium |
eingeschlossene Versicherungen: | Selbstbehalt-Ausschlussversicherung | Selbstbehalt-Ausschlussversicherung |
Reiserücktrittsversicherung | ||
Reiseabbruchversicherung | ||
Reisegepäckversicherung | ||
Mietpreis je Fahrzeug und Tag: | Prämie je Tag der Anmietung | Prämie je Tag der Anmietung |
100 € | 9,50 € | 11,50 € |
200 € | 12,50 € | 14,50 € |
300 € | 14,50 € | 16,50 € |
Der Versicherungsschutz besteht für ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Anmietung bei einer offiziellen und gewerbsmäßig tätigen Fahrzeugvermietung auf Fahrten im öffentlichen Strassenverkehr, auf Campingplätzen und Fähren. | ||
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Entgegennahme des Fahrzeugs und endet zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit der Beendigung der Reise, spätestens nach 92 Tagen. | ||
Im Fall eines erforderlichen Fahrzeugwechsels geht der Versicherungsschutz innerhalb der abgeschlossenen Vertragslaufzeit ohne erneute Prämienzahlung auf das neue Fahrzeug über. |