Selbstbehaltversicherung für Campermobile

Kautionsversicherung &

Komplettschutz für Campervans

Camper &
Wohnwagen
weltweit

Rundumschutz für
Selbstbehalt, Storno
und Gepäck

Sie haben Fragen?
Chat-Telefonat:
In unserem Chat können Sie eine telefonische oder Teams-Beratung anfordern. Bitte hinterlassen Sie dabei auch Ihre E-Mailadresse. Wir melden uns gerne bei Ihnen.

E-Mail:
customers@young-travellers.com
Telefon:
+49-8052-9579646

Selbstbehaltversicherung für Campervans

Rundumschutz für gemietete Camper, Wohnmobile und Wohnwagen weltweit

Bei der Anmietung eines Campervans beispielsweise für einen Roadtrip in Europa, Vanlife in Australien oder eine Nationalparktour in den USA müssen Sie in der Regel eine hohe Kaution hinterlegen und im Schadenfall einen erheblichen Selbstbehalt tragen. Dieses Risiko können Sie mit der Selbstbehaltversicherung für Campervans vollständig absichern.

Mit dem Camperschutz von Young Travellers sichern Sie einen finanziellen Eigenanteil bei einem Schadenfall mit dem Mietfahrzeug ab - einfach, weltweit und optional erweiterbar um weiteren Reiseversicherungsschutz, mit dem Sie die Anmietung eines Campervans, Wohnmobils oder Wohnwagens umfassend versichern können:

  • Selbstbehalt-Versicherung für die hinterlegte Kaution
  • Rücktrittskostenversicherung für den Fall der Stornierung der Fahrzeuganmietung
  • Reiseabbruchversicherung für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Fahrzeuganmietung
  • Reisegepäckversicherung zur Absicherung des mitgenommenen Gepäcks

Selbstbehaltversicherung für Campervans hier buchen

Was ist eine Selbstbehaltversicherung für Campervans?

Die Selbstbehaltversicherung (auch Kautionsversicherung) ist eine Zusatzversicherung zur bestehenden Kfz-Versicherung für das Mietfahrzeug, mit der der Selbstbehalt (Eigenanteil) abgesichert ist, den Sie im Schadenfall bezahlen müssen. Dieser Selbstbehalt kann mit der Selbstbehaltversicherung vollständig versichert werden.

Die Selbstbehaltversicherung ist keine Kfz-Versicherung, sondern eine Ergänzung der Kfz-Versicherung, die Sie in der Regel beim Vermieter des Fahrzeugs abschließen können. Voraussetzung für die Erstattung des Selbstbehaltes ist also immer das Bestehen einer Kfz-Versicherung für die Fahrzeuganmietung.

Beispiel:

  • entstandener Schaden am Miet-Camper: 2.000 €
  • Selbstbehalt laut Kfz-Mietvertrag: 1.500 €
  • Erstattung des vertraglich geschuldeten Selbstbehaltes von 1.500 € durch die Selbstbehaltversicherung

Für welche Reisen eignet sich die Selbstbehaltversicherung?

Die Selbstbehaltversicherung für Campervans kann für jede Reise mit einem gemieteten Fahrzeug abgeschlossen werden, die Sie weltweit im Ausland unternehmen - zum Beispiel:

  • Vanlife-Abenteuer
  • Familien im Wohnmobilurlaub
  • Roadtrip mit einem gemieteten Campervan


Die maximale Versicherungsdauer sind 92 Tage je Fahrzeuganmietung.


Was ist nicht versichert?

Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Selbstbehaltversicherung Ausschlüsse. Kein Versicherungsschutz besteht für:

  • Schäden bei der Nutzung von nicht erlaubten Strassen
  • große Fahrlässigkeit wie beispielsweise Trunkenheit am Steuer
  • Verschleiß oder Bedienungsfehler
  • Schäden aus der Teilnahme an Kfz-Rennen


Bitte prüfen Sie in jedem Fall, welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes die vom Vermieter des Fahrzeugs angebotene Kfz-Hauptversicherung beinhaltet.


Ihre Vorteile im Überblick

Die Selbstbehaltversicherung schützt Sie vor hohen Kosten in einem Kfz-Schadenfall:

  • Erstattung des vertraglich geschuldeten Selbstbehaltes im Schadenfall
  • erhebliche Reduzierung des finanziellen Risikos für Sie


weltweiter Versicherungsschutz:

  • gültig für Fahrzeug-Anmietungen weltweit zu Reisezwecken
  • Versicherungsdauer bis zu 92 Tagen


erweiterer Versicherungsschutz zur Kfz-Versicherung:

  • Glas-, Reifen-, Dach- und Unterbodenschäden abgesichert
  • Erstattung im Schadenfall bis 1.500 €


flexibel kombinierbar mit optionalen Zusatzversicherungen:

  • Reiserücktrittsversicherung: Erstattung von Stornokosten bei Stornierung der Anmietung zum Beispiel wegen Krankheit, Unfall oder Todesfall.
  • Reiseabbruchversicherung: vorzeitiger Reiseabbruch der Reise aufgrund Krankheit, Unfall oder Todesfall.
  • Reisegepäckversicherung: Versicherungsschutz für Beschädigung oder Diebstahl von Reisegepäck.

Selbstbehaltversicherung für Campervans hier buchen


Leistungsübersicht Selbstbehalt-Ausschlussversicherung für Miet-Camper
Gegenstand der Versicherung:
Die Selbstbehalt-Ausschlussversicherung ist eine Zusatz-Kfz-Versicherung für Mietkraftfahrzeuge, die als Ergänzung zu einer bestehenden (Haupt-) Kfz-Versicherung gilt.
versichertes Ereignis:
Ein versichertes Ereignis der Selbstbehalt-Ausschlussversicherung liegt vor, wenn die (Haupt-) Kfz-Versicherung aufgrund von Beschädigungen bzw. Totalverlust am Mietfahrzeug während der Mietdauer einen Selbstbehalt (Eigenanteil) in Rechnung stellt.
Erstattung notwendiger Reparaturkosten für beschädigte, reparaturfähige Sachen
versicherte Leistung:
Erstattung des über 250 € hinausgehenden Selbstbehaltes (Eigenanteils) bis maximal:1.500 €
zusätzlicher Glas- und Reifenschutz:
Übernahme der notwendigen Kosten, die der Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung von Dach-, Unterboden-, Reifen- oder Glasschäden am Mietfahrzeug in Rechnung stellt - bis maximal:1.500 €
Ausschlüsse - für die nachfolgend aufgeführten Schäden oder Schadenursachen ist kein Versicherungsschutz vorgesehen:
Bei nicht vorgesehenem Versicherungsschutz der (Haupt-) Kfz-Versicherung des Fahrzeugvermietungsunternehmens (gilt nicht für den zusätzlichen Glas- und Reifenschutz).
Bei Beteiligung an legalen oder illegalen Wettfahrten.
Bei Nutzung von seitens des Fahrzeugvermieters nicht genehmigten Strassen, Plätzen und Routen oder nicht für den Autoverkehr vorgesehenen Strecken.
Bei unberechtigter Mitführung des Mietfahrzeugs durch den Fahrer.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mietfahrzeugs.
Bei fehlerhafter Bedienung oder Verschleiss.
Bei Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschäden.
Selbstbehalt:
Der Selbstbehalt im Versicherungsfall beträgt 250 €.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Leistungsübersicht Reiserücktrittsversicherung für Miet-Camper
versicherte Leistungen:
Nichtantritt der Reise: Ersatz der vertraglich geschuldeten Stornokosten aus versichertem Grund (Ereignis) inklusive bei der Buchung berechneter Vermittlungsentgelte
Nichtantritt der Reise: Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
Bei verspätetem Reiseantritt: Erstattung der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten
Bei verspätetem Reiseantritt: Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
Bei Umbuchung der Reise: Erstattung der Umbuchungskosten bei Umbuchung aus versichertem Grund (Ereignis)
Bei Umbuchung der Reise: Erstattung der Umbuchungskosten bis 30 € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt, ohne dass ein versicherte Grund (Ereignis) vorliegt
Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 75 € je versicherter Person oder je versichertem Mietobjekt
versicherte Ereignisse:
unerwartete und schwere Erkrankung
Tod
schwere Unfallverletzung
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn
Impfunverträglichkeit
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Spende oder Empfang von Organen oder Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes
Adoption eines minderjährigen Kindes
Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung mit anschließender Arbeitslosmeldung
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus
konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern der Arbeitgeber die Kurzarbeit nach Abschluss der Versicherung anmeldet
(freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel, sofern die versicherte Reise in die Probezeit (max. 6 Monate) des neuen Arbeitsverhältnisses fällt
erheblicher Schaden von mindestens 2.500 € am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde
unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder freiwillingen ökologischen Jahres
unerwartete Ansetzung einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach, um eine zeitliche Verlängerung des Schul- oder Studienaufenthaltes zu vermeiden bzw. den Abschluss zu erreichen
Nichtversetzung eines Schülers (bei Klassenfahrten / Schulfahrten)
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden oder aufgrund eines Verkehrsunfalls während der Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Beifahrer beteiligt sind
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes oder einer zur Reise angemeldeten Katze
mitversicherte Risikopersonen:
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert)
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte)
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
Vorerkrankungen:
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung bzw. vor Buchung der Reise bei einer schon bestehenden Versicherung keine Behandlungsnotwendigkeit bestand. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Leistungsübersicht Reiseabbruchversicherung für Miet-Camper
versicherte Leistungen:
Bei Abbruch der Reise: Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch direkt verursachten höheren Kosten
Bei Abbruch der Reise: Erstattung des Reisepreises, wenn die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Reisetage) abgebrochen wird
Bei Abbruch der Reise: Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, wenn die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (oder spätestens ab dem 9. Reisetag) abgebrochen wird
Bei Unterbrechung der Reise: Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen bzw. Erstattung der nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamte Reisedauer
Bei verspäteter Rückreise: Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch direkt verursachten höheren Kosten
Bei verspäteter Rückreise: Erstattung der zusätzliche Unterkunftskosten bei verlängertem Aufenthalt aufgrund von Elementarereignissen oder der Transportunfähigkeit einer mitreisenden Risikoperson
Selbstbehalt:
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten schweren und unerwarteten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 75 € je versicherter Person oder je versichertem Mietobjekt
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen:
unerwartete und schwere Erkrankung
Tod
schwere Unfallverletzung
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn
Impfunverträglichkeit
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Spende oder Empfang von Organen oder Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes
Adoption eines minderjährigen Kindes
erheblicher Schaden von mindestens 2.500 € am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter
unerwartetes Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung keine Behandlungen stattfanden
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden oder aufgrund eines Verkehrsunfalls während der Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Beifahrer beteiligt sind
Extremwetter oder geologisches Ereignis (z. B. Lawinen, Erdrutsche, Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme oder Feuer)
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes oder einer zur Reise angemeldeten Katze
mitversicherte Risikopersonen:
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert)
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte)
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
Vorerkrankungen:
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung bzw. vor Buchung der Reise bei einer schon bestehenden Versicherung keine Behandlungsnotwendigkeit bestand. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Leistungsübersicht Reisegepäckversicherung für Miet-Camper
versicherte Ereignisse:
Beschädigung oder Abhandenkommen von aufgegebenem Reisegepäck im Fremdgewahrsam (Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieb, Gepäckaufbewahrung)
Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung am Zielort der Reise nicht am Tag der Ankunft dort)
strafbare Handlungen Dritter während der übrigen Reisezeit (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung)
Schäden am Reisegepäck durch Verkehrsunfälle während der übrigen Reisezeit
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben oder Lawinen während der übrigen Reisezeit
versicherte Leistungen:
Erstattung des Zeitwertes im Schadenzeitpunkt (Zeitwert ist der Betrag, der für die Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte am Wohnort erforderlich ist, abzüglich des Betrages für den Zustand der Sachen aufgrund Alter, Abnutzung oder Gebrauch)
Erstattung notwendiger Reparaturkosten für beschädigte, reparaturfähige Sachen
Filme, Bild-, Ton- und Datenträger: Erstattung des Materialwertes
Wiederbeschaffung von Ausweispapieren, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapieren: Erstattung der amtlichen Gebühren
Versicherungssumme:
je Anmietung5.000 €
Entschädigungsgrenzen (Maximalerstattungen für diese Gegenstände innerhalb der Versicherungssumme):
Wertsachen50 %
Handys, Smartphones und Tablet-PCs - jeweils mit Zubehör und je Gegenstand500 €
sonstige EDV-Geräte und elektronische Unterhaltungsgeräte50 %
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör50 %
Golf- und Tauchausrüstung, Fahrräder, Elektrofahrräder und E-Scooter50 %
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente - jeweils mit Zubehör und je Gegenstand250 €
Ersatz der Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen500 €
Selbstbehalt: nein
versicherte Sachen:
Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert.
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.
nicht versicherte Sachen:
Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Prämien Miet-Camper-Schutz für Wohnwagen und Wohnmobile
Variante: Miet-Camper-Schutz BasicMiet-Camper-Schutz Premium
eingeschlossene Versicherungen:Selbstbehalt-AusschlussversicherungSelbstbehalt-Ausschlussversicherung
 Reiserücktrittsversicherung
 Reiseabbruchversicherung
 Reisegepäckversicherung
Mietpreis je Fahrzeug und Tag:Prämie je Tag der AnmietungPrämie je Tag der Anmietung
100 €9,50 €11,50 €
200 €12,50 €14,50 €
300 €14,50 €16,50 €
Der Versicherungsschutz besteht für ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit Anmietung bei einer offiziellen und gewerbsmäßig tätigen Fahrzeugvermietung auf Fahrten im öffentlichen Strassenverkehr, auf Campingplätzen und Fähren.
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Entgegennahme des Fahrzeugs und endet zu dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit der Beendigung der Reise, spätestens nach 92 Tagen.
Im Fall eines erforderlichen Fahrzeugwechsels geht der Versicherungsschutz innerhalb der abgeschlossenen Vertragslaufzeit ohne erneute Prämienzahlung auf das neue Fahrzeug über.
Möchten Sie mit uns chatten?
Klicken Sie hier, um die Verwendung von Cookies zu akzeptieren und die Chat-Funktion zu aktivieren.