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Langzeit-Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn abschliessen

Reisedauer bis 5 Jahre | Antrag jederzeit vom Ausland aus möglich

Die Young Travellers Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn ist eine Langzeit-Reisekrankenversicherung, die jederzeit nach der Abreise vom Ausland aus beantragt werden kann.

Besonders wichtige Vorteile für Sie:

  • Abschluss jederzeit im Ausland möglich
  • verfügbar mit beliebigem Heimatland (außer UK und CH)
  • auch bei Abmeldung im Heimatland während der Auslandsreise
  • sowohl mit als auch ohne vorherige Versicherung möglich
  • Versicherungsschutz für bis zu 5 Jahre
  • keine Wartezeit bei lückenloser Anschlussversicherung an einen beliebigen Vorversicherer
  • auch bei Wartezeit (31 Tage) sofortiger Versicherungsschutz für Unfälle oder ärztliche Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr


Diese Reisekrankenversicherung kann für jeden beliebigen Auslandsaufenthalt von 1 Monat bis zu 5 Jahren beantragt werden - zum Beispiel für Langzeitreisen, Work & Travel, Auslandsstudium oder Praktikum, Digital Nomads oder Weltreisen.

Die Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn muss genehmigt und von Young Travellers ausgestellt werden. Dazu stellen Sie bitte unten am Ende dieser Webseite den Antrag.

Welche Informationen zur Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn sind wichtig für die Beantragung?

Bevor Sie den Antrag zur Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn stellen, können Sie sich über alle Versicherungsleistungen, Preise und Anwendungsmöglichkeiten ausführlich informieren. Zum Antrag selbst kommen Sie nachfolgend unterhalb der Preisliste.

  1. Die Preisliste (Versicherungsprämien) und zusätzliche Erklärungen zur Auslandskrankenversicherung sind nachfolgend dargestellt. Noch ausführlichere Informationen finden Sie auf der Tarifseite der Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherung.
  2. Hier können Sie die Versicherungsbedingungen der Auslandskrankenversicherung einsehen.
  3. Bei der Antragstellung können Sie optional das Zusatzpaket Komfortschutz mit Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisegepäckversicherung hinzuwählen. Die Prämie je Versicherungsmonat ist 13,50 €.

Während der Antragstellung bestätigen Sie bitte auch den Erhalt dieser beiden Erklärungen:

Sofern Sie Ihre Angaben zum Lastschriftmandat nicht im Formular machen möchten, füllen Sie bitte das hier verlinkte SEPA-Mandat vollständig aus und laden Sie es am Ende des Formulars hoch:

Leistungsübersicht Young Travellers Auslandskrankenversicherung
Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht Deutschland sowie das Staatsgebiet anderer Länder, in denen Sie einen dauerhaften Wohnsitz haben.
versicherte Leistungen:Variante:
BasicPremium
ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland:
während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen100 %100 %
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr)300 €100 %
aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz1.000 €1.000 €
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel100 %100 %
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen100 %100 %
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Physiotherapie100 %100 %
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls100 %100 %
Röntgendiagnostik100 %100 %
unaufschiebbare Operationen100 %100 %
vom Arzt verordnete Behandlung durch gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathenneinja
Rehabilitationsmaßnahmennein100 %
bei Aufenthalten in USA, Kanada, Mexiko: erstmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt sowie Übernahme der Rückreisemehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlungnein100 %
bei Aufenthalten in USA, Kanada, Mexiko: ambulante psychoanalytische Behandlungen bis zu 5 Sitzungen je Versicherungsjahrnein750 €
Leistungen für Vorerkrankungen (Altersstufen bis 39 Jahre zum Versicherungsbeginn):
Beim Versicherungsabschluss bestehende oder bekannte Vorerkrankungen werden während der versicherten Zeit aufgrund von Verschlechterungen unerwartet behandlungsbedürftig (Akutwerden von Vorerkrankungen): Diese sind ohne Wartezeit versichert.
Leistungen für Vorerkrankungen (Altersstufen 40 - 55 Jahre zum Versicherungsbeginn):
(1.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses Krankheiten oder andere Beschwerden, die Ihnen bekannt oder in Behandlung sind: Diese sind nicht versichert. (2.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses keine Gesundheitsbeschwerden, müssen aber während der versicherten Zeit wegen des Akutwerdens früherer Gesundheitsbeschwerden behandelt werden: Diese sind nur dann versichert, wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlungen stattfanden.
vor und während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft:
ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen (bis zur Geburt)100 %100 %
medizinisch bedinger Schwangerschaftsabbruch aufgund von Komplikationen (bis zur Geburt)100 %100 %
Frühgeburt bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche einschliesslich Erstversorgung des Neugeborenen100 %100 %
Frühgeburt verursacht durch Schwangerschaftskomplikationen (bis zur Geburt)100 %100 %
während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft:
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungennein100 %
Entbindung durch einen Arzt (Wartezeit 8 Monate)nein100 %
Kaiserschnitt (nur, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist, eine andere Geburtsform also nicht möglich war)100 %100 %
medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch100 %100 %
Geburtshelfer und Hebammen (sofern diese Leistungen nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden)nein100 %
postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenennein100 %
bei Frühgeburten im Ausland:
bei Frühgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Auslandjaja
ärztliche Vorsorgebehandlungen im Ausland:
sonstige ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr)nein500 €
gynäkologische Vorsorgeuntersuchung für Frauen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr)nein100 €
Zahnvorsorge nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr)nein100 €
Alternativmedizin:
Behandlungen durch am Aufenthaltsort zugelassene und gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen sind versichert, ohne dass es zuvor einer Verordnung durch einen Schulmediziner bedarf. Diese alternativmedizinischen Leistungen können also ohne vorherigen Besuch bei einem Schulmediziner in Anspruch genommen werden.neinja
Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben oder am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland keine schulmedizinische Heilbehandlung verfügbar ist. Diese Leistungen sind also nur dann versichert, wenn kein Schulmediziner verfügbar ist.neinja
Informationsleistungen:
zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service100 %100 %
bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten100 %100 %
bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen100 %100 %
Betreuungsleistungen im Ausland:
bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus100 %100 %
Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können100 %100 %
Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen)100 %100 %
bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes100 %100 %
bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tagejaja
Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten:
Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt100 %100 %
Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist100 %100 %
Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft100 %100 %
Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunftnein100 %
Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen100 %100 %
Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten100 %100 %
Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfallnein5.000 €
Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen100 %100 %
Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten100 %100 %
Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen100 %100 %
Nachleistung im Ausland:
bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit100 %100 %
weitere Leistungen:
Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfalljaja
sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungenjaja
ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kostenjaja
Selbstbehalt (nur in der Variante Basic): Der Selbstbehalt besteht nur bei ambulanten Behandlungen und ist auf 200 € je Versicherungsjahr begrenzt - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen. Das bedeutet, dass Sie nur ersten 200 € der Kosten ambulanter Behandlungen eines Versicherungsjahres selbst tragen. Keinen Selbstbehalt gibt es bei stationären Behandlungen sowie generell in der Variante Premium.200 €nein
Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise:
(Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Fortsetzung der Auslandsreise innerhalb der versicherten Zeit und spätestens nach Ablauf der versicherten Unterbrechungszeit)
(1) Versicherte Zeit 1–6 Monate = kein Unterbrechungsschutz im Heimatland. (2) Versicherte Zeit 7-11 Monate = 3 Wochen Unterbrechungsschutz im Heimatland. (3) Versicherte Zeit 12 oder mehr Monate = 6 Wochen Unterbrechungsschutz je Versicherungsjahr.jaja
Hinweis: Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Prämien der Young Travellers Auslandskrankenversicherung
(Abschluss nach Abreise)
Geltungsbereich: alle Länder weltweit ohne USA, Kanada, Mexiko,
(Prämien pro Person und Versicherungsmonat)
Mitversichert sind: (1) Umsteigeverbindungen für die Dauer des Transits bei jeder Versicherungsdauer und (2) einmalig ein Aufenthalt von maximal 14 Tagen in einem dieser Länder bei mindestens 7 Monaten Versicherungsdauer. Längere Aufenthalte in diesen Ländern können während der Reise nachversichert werden (Erklärungen siehe unten).
Altersstufe:bis 21 Jahre22 - 39 Jahre
40 - 55 Jahre
Reisedauer:BasicPremiumBasicPremiumBasicPremium
1 - 12 Monate30 €49 €37 €55 €49 €72 €
1 - 60 Monate42 €68 €56 €94 €83 €129 €
Geltungsbereich: alle Länder weltweit
(Prämien pro Person und Versicherungsmonat)
Altersstufe:bis 21 Jahre
22 - 39 Jahre
40 - 55 Jahre
Reisedauer:BasicPremiumBasicPremiumBasicPremium
1 - 12 Monate45 €66 €53 €77 €94 €131 €
1 - 60 Monate51 €86 €72 €116 €152 €225 €
Antragstellung: Der Antrag kann jederzeit nach der Abreise gestellt werden - unabhängig davon, ob bzw. welche anderweitige Auslandskrankenversicherung Sie bisher haben. Der Abschluss ist für maximal 5 Jahre möglich, wobei die Zeit seit Ihrer letzten Abreise aus dem Heimatland angerechnet wird.
Unterschiede zwischen Basic und Premium: (1) Basic enthält einen Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen. (2) Basic enthält keine Gesundheitsvorsorge (Zahnvorsorge, Krebsvorsorge, gynäkologische Vorsorge, Schwangerschaftsvorsorge) und keine Bergungskosten. Premium ist ohne jeglichen Selbstbehalt und ohne die in der Variante Basic enthaltenen Einschränkungen.
Selbstbehalt (nur in der Variante Basic): Der Selbstbehalt besteht nur bei ambulanten Behandlungen und ist auf maximal 200 € je Versicherungsjahr begrenzt - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen. Das bedeutet, dass Sie nur ersten 200 € der Kosten ambulanter Behandlungen eines Versicherungsjahres selbst tragen. Keinen Selbstbehalt gibt es bei stationären Behandlungen sowie generell in der Variante Premium.
Altersgrenzen und Ratenzahlung: Maßgeblich für die Höhe der Prämie der Police ist Ihr Alter während der Vertragslaufzeit der Erstpolice bzw. der Verlängerung (Anschlussvertrag). Sie können bei der Buchung eine der angebotenen Ratenzahlungsoptionen wählen - zum Beispiel monatliche Ratenzahlung. Wenn Sie einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten zur Prämie 1-60 Monate versichern und die Reise nach 12 oder weniger Monaten beenden, werden Sie in die niedrige Prämie 1-12 Monate zurückgestuft und erhalten die Differenz erstattet.
Umsteigeverbindungen über USA, Kanada, Mexiko: (1) In der Prämienvariante ohne diese Länder sind Umsteigeverbindungen (Transit) für die Dauer des Transits dort bei jeder Versicherungsdauer mitversichert. (2) Wenn Sie mindestens 7 Monate versichert haben, ist in der Prämienvariante ohne diese Länder ein einmaliger Aufenthalt von maximal 14 Tagen Dauer in einem dieser Länder mitversichert.

Antrag zum erstmaligen Abschluss nach bereits erfolgter Abreise | Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Welchen Antrag können Sie hier stellen?

Mit diesem Formular können Sie den Erstantrag zu einer Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn mit oder auch ohne bisher bei uns bestehendem Vorvertrag stellen. Die Prämien und Leistungen zu diesen Tarifen sehen Sie über die oben angebotenen Links.

Persönliche Daten und bisheriger Versicherungsschutz:
Hinweis zu Anträgen ohne lückenlose Vorversicherung:

Wenn Sie bis zum Tag der Antragstellung keine lückenlose Vorversicherung haben, greift eine leistungsfreie Wartezeit von 31 Tagen, beginnend mit dem hier beantragten Versicherungsbeginn. Die Wartezeit entfällt bei Behandlungen von Unfällen, die nach Abschluss unseres Vertrages eingetreten sind oder bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr. Haben Sie eine lückenlose Vorversicherung, gibt es keine Wartezeit.

Kurz und Knapp

Der Antrag kann mit und ohne bisherige Vorversicherung gestellt werden. Haben Sie keine lückenlose Vorversicherung, greift eine leistungsfreie Wartezeit von 31 Tagen. Die Wartezeit entfällt bei Behandlungen von Unfällen, die nach Abschluss unseres Vertrages eingetreten sind oder bei ärztlicher Hilfe zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr.

Unterschied zwischen Basic und Premium:

  • Basic: Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen maximal 200 € je Versicherungsjahr - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen, schmerzstillende Zahnbehandlungen begrenzt auf 300 € im Jahr, keine Vorsorgeleistungen, keine Alternativmedizin, keine Bergungskosten, Schwangerschaft nur bei Komplikationen und Frühgeburt versichert.
  • Premium: kein Selbstbehalt, schmerzstillende Zahnbehandlungen unbegrenzt versichert, Vorsorgeleistungen enthalten, Alternativmedizin und Bergungskosten versichert, Schwangerschaft eingetreten während der Versicherungszeit vollständig versichert.

Bei einem Abschluss nach der Abreise sind in jedem Fall ausgeschlossen:

  • Vorerkrankungen, die Ihnen bekannt oder die in Behandlung sind.
  • Akutwerden von Krankheiten oder Unfällen (Vorschäden), die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsbeginn unserer Police behandelt wurden. Erfolgte die letzte Behandlung der Vorerkrankung mehr als 6 Monate vor Vertragsbeginn unserer Police, ist das unerwartete Akutwerden während der Versicherungszeit versichert.
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