
Häufig merken Reisende erst, wenn sie unterwegs im Ausland sind, dass sie keine oder keine ausreichend gute Auslandskrankenversicherung haben. Auch kann es sein, dass eine zuvor bestehende Reisekrankenversicherung nicht verlängert werden kann und nun eine Anschlussversicherung benötigt wird.
In diesen Fällen ist der Abschluss der Young Travellers Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn möglich, die
Dabei gelten die speziellen Bedingungen, Versicherungsleistungen und Preise dieses Tarifs, die Sie vollständig weiter unten sehen. Der Antrag kann für bis zu 5 Jahre Versicherungszeit gestellt werden.
Antrag zur Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn stellen
Die Young Travellers Auslandskrankenversicherung für begonnene Reisen richtet sich an alle Reisenden bis zum Alter von 55 Jahren zum Versicherungsbeginn, die vom Ausland aus einen Krankenversicherungsschutz suchen:
In allen diesen Fällen kann der Antrag zur Auslandskrankenversicherung vom Ausland aus gestellt werden.
Der Abschluss der Young Travellers Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn ist einfach und innerhalb kurzer Zeit erledigt:
Die Ausstellung und Zusendung der Versicherungsbestätigung an Sie erfolgt immer durch Young Travellers.
Eine Wartezeit gibt es nur dann und das auch nur begrenzt, wenn Sie aktuell keine lückenlose Vorversicherung haben - also keine gültige Krankenversicherung mehr haben:
Der Abschluss der Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn bedeutet, dass Sie vom Ausland aus einen neuen Versicherungsvertrag schließen. Dabei gelten diese Einschränkungen:
Antrag zur Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn stellen
| Leistungsübersicht Young Travellers Auslandskrankenversicherung | ||
| Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht Deutschland sowie das Staatsgebiet anderer Länder, in denen Sie einen dauerhaften Wohnsitz haben. | ||
| versicherte Leistungen: | Variante: | |
| Basic | Premium | |
| ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland: | ||
| während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen | 100 % | 100 % |
| schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr) | 300 € | 100 % |
| aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz | 1.000 € | 1.000 € |
| ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Physiotherapie | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % | 100 % |
| Röntgendiagnostik | 100 % | 100 % |
| unaufschiebbare Operationen | 100 % | 100 % |
| vom Arzt verordnete Behandlung durch gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen | nein | ja |
| Rehabilitationsmaßnahmen | nein | 100 % |
| bei Aufenthalten in den USA, Kanada, Mexiko, China, Japan, Hongkong, Thailand, Singapur, VAE: erstmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt sowie Übernahme der Rückreisemehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung | nein | 100 % |
| bei Aufenthalten in den USA, Kanada, Mexiko, China, Japan, Hongkong, Thailand, Singapur, VAE: ambulante psychoanalytische Behandlungen bis zu 5 Sitzungen je Versicherungsjahr | nein | 750 € |
| Leistungen für Vorerkrankungen (Altersstufen bis 39 Jahre zum Versicherungsbeginn): | ||
| Beim Versicherungsabschluss bestehende oder bekannte Vorerkrankungen werden während der versicherten Zeit aufgrund von Verschlechterungen unerwartet behandlungsbedürftig (Akutwerden von Vorerkrankungen): Diese sind ohne Wartezeit versichert. | ||
| Leistungen für Vorerkrankungen (Altersstufen 40 - 55 Jahre zum Versicherungsbeginn): | ||
| (1.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses Krankheiten oder andere Beschwerden, die Ihnen bekannt oder in Behandlung sind: Diese sind nicht versichert. (2.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses keine Gesundheitsbeschwerden, müssen aber während der versicherten Zeit wegen des Akutwerdens früherer Gesundheitsbeschwerden behandelt werden: Diese sind nur dann versichert, wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlungen stattfanden. | ||
| vor und während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft: | ||
| ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen (bis zur Geburt) | 100 % | 100 % |
| medizinisch bedinger Schwangerschaftsabbruch aufgund von Komplikationen (bis zur Geburt) | 100 % | 100 % |
| Frühgeburt bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche einschliesslich Erstversorgung des Neugeborenen | 100 % | 100 % |
| Frühgeburt verursacht durch Schwangerschaftskomplikationen (bis zur Geburt) | 100 % | 100 % |
| während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft: | ||
| Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen | nein | 100 % |
| Entbindung durch einen Arzt (Wartezeit 8 Monate) | nein | 100 % |
| Kaiserschnitt (nur, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist, eine andere Geburtsform also nicht möglich war) | 100 % | 100 % |
| medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch | 100 % | 100 % |
| Geburtshelfer und Hebammen (sofern diese Leistungen nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden) | nein | 100 % |
| postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen | nein | 100 % |
| bei Frühgeburten im Ausland: | ||
| bei Frühgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Ausland | ja | ja |
| ärztliche Vorsorgebehandlungen im Ausland: | ||
| sonstige ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 500 € |
| gynäkologische Vorsorgeuntersuchung für Frauen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 100 € |
| Zahnvorsorge nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 100 € |
| Alternativmedizin: | ||
| Behandlungen durch am Aufenthaltsort zugelassene und gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen sind versichert, ohne dass es zuvor einer Verordnung durch einen Schulmediziner bedarf. Diese alternativmedizinischen Leistungen können also ohne vorherigen Besuch bei einem Schulmediziner in Anspruch genommen werden. | nein | ja |
| Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben oder am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland keine schulmedizinische Heilbehandlung verfügbar ist. Diese Leistungen sind also nur dann versichert, wenn kein Schulmediziner verfügbar ist. | nein | ja |
| Informationsleistungen: | ||
| zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service | 100 % | 100 % |
| bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten | 100 % | 100 % |
| bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen | 100 % | 100 % |
| Betreuungsleistungen im Ausland: | ||
| bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus | 100 % | 100 % |
| Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können | 100 % | 100 % |
| Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen) | 100 % | 100 % |
| bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes | 100 % | 100 % |
| bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tage | ja | ja |
| Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten: | ||
| Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt | 100 % | 100 % |
| Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist | 100 % | 100 % |
| Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft | 100 % | 100 % |
| Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunft | nein | 100 % |
| Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen | 100 % | 100 % |
| Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten | 100 % | 100 % |
| Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall | nein | 5.000 € |
| Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen | 100 % | 100 % |
| Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten | 100 % | 100 % |
| Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen | 100 % | 100 % |
| Nachleistung im Ausland: | ||
| bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100 % | 100 % |
| weitere Leistungen: | ||
| Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfall | ja | ja |
| sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungen | ja | ja |
| ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten | ja | ja |
| Selbstbehalt (nur in der Variante Basic): Der Selbstbehalt besteht nur bei ambulanten Behandlungen und ist auf 200 € je Versicherungsjahr begrenzt - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen. Das bedeutet, dass Sie nur ersten 200 € der Kosten ambulanter Behandlungen eines Versicherungsjahres selbst tragen. Keinen Selbstbehalt gibt es bei stationären Behandlungen sowie generell in der Variante Premium. | 200 € | nein |
| Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: (Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Fortsetzung der Auslandsreise innerhalb der versicherten Zeit und spätestens nach Ablauf der versicherten Unterbrechungszeit) | ||
| (1) Versicherte Zeit 1–6 Monate = kein Unterbrechungsschutz im Heimatland. (2) Versicherte Zeit 7-11 Monate = 3 Wochen Unterbrechungsschutz im Heimatland. (3) Versicherte Zeit 12 oder mehr Monate = 6 Wochen Unterbrechungsschutz je Versicherungsjahr. | ja | ja |
| Hinweis: Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | ||
| Prämien der Young Travellers Auslandskrankenversicherung (Abschluss nach Abreise) | ||||||
| Tarifzone 2: alle Länder weltweit ohne USA, Kanada, Mexiko, (Prämien pro Person und Versicherungsmonat) | ||||||
| Mitversichert sind: (1) Umsteigeverbindungen für die Dauer des Transits bei jeder Versicherungsdauer und (2) einmalig ein Aufenthalt von maximal 14 Tagen in einem dieser Länder bei mindestens 7 Monaten Versicherungsdauer. Längere Aufenthalte in diesen Ländern können während der Reise nachversichert werden (Erklärungen siehe unten). | ||||||
| Altersstufe: | bis 21 Jahre | 22 - 39 Jahre | 40 - 55 Jahre | |||
| Reisedauer: | Basic | Premium | Basic | Premium | Basic | Premium |
| 1 - 12 Monate | 30 € | 49 € | 37 € | 55 € | 49 € | 72 € |
| 1 - 60 Monate | 42 € | 68 € | 56 € | 94 € | 83 € | 129 € |
| Tarifzone 1: alle Länder weltweit (Prämien pro Person und Versicherungsmonat) | ||||||
| Altersstufe: | bis 21 Jahre | 22 - 39 Jahre | 40 - 55 Jahre | |||
| Reisedauer: | Basic | Premium | Basic | Premium | Basic | Premium |
| 1 - 12 Monate | 45 € | 66 € | 53 € | 77 € | 94 € | 131 € |
| 1 - 60 Monate | 51 € | 86 € | 72 € | 116 € | 152 € | 225 € |
| Antragstellung: Der Antrag kann jederzeit nach der Abreise gestellt werden - unabhängig davon, ob bzw. welche anderweitige Auslandskrankenversicherung Sie bisher haben. Der Abschluss ist für maximal 5 Jahre möglich, wobei die Zeit seit Ihrer letzten Abreise aus dem Heimatland angerechnet wird. | ||||||
| Unterschiede zwischen Basic und Premium: (1) Basic enthält einen Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen. (2) Basic enthält keine Gesundheitsvorsorge (Zahnvorsorge, Krebsvorsorge, gynäkologische Vorsorge, Schwangerschaftsvorsorge) und keine Bergungskosten. Premium ist ohne jeglichen Selbstbehalt und ohne die in der Variante Basic enthaltenen Einschränkungen. | ||||||
| Selbstbehalt (nur in der Variante Basic): Der Selbstbehalt besteht nur bei ambulanten Behandlungen und ist auf maximal 200 € je Versicherungsjahr begrenzt - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen. Das bedeutet, dass Sie nur ersten 200 € der Kosten ambulanter Behandlungen eines Versicherungsjahres selbst tragen. Keinen Selbstbehalt gibt es bei stationären Behandlungen sowie generell in der Variante Premium. | ||||||
| Altersgrenzen und Ratenzahlung: Maßgeblich für die Höhe der Prämie der Police ist Ihr Alter zum Versicherungsbeginn der Erstpolice bzw. der Verlängerung (Anschlussvertrag). Sie können bei der Buchung eine der angebotenen Ratenzahlungsoptionen wählen - zum Beispiel monatliche Ratenzahlung. Wenn Sie einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten zur Prämie 1-60 Monate versichern und die Reise nach 12 oder weniger Monaten beenden, werden Sie in die niedrige Prämie 1-12 Monate zurückgestuft und erhalten die Differenz erstattet. | ||||||
| Umsteigeverbindungen über USA, Kanada, Mexiko: (1) In der Prämienvariante ohne diese Länder sind Umsteigeverbindungen (Transit) für die Dauer des Transits dort bei jeder Versicherungsdauer mitversichert. (2) Wenn Sie mindestens 7 Monate versichert haben, ist in der Prämienvariante ohne diese Länder ein einmaliger Aufenthalt von maximal 14 Tagen Dauer in einem dieser Länder mitversichert. | ||||||
| Nachversicherung von Aufenthalten in USA, Kanada, Mexiko: Die Prämie ohne diese Länder kann auch gebucht werden, wenn Sie zu Beginn Ihrer Reise nicht planen, in diese Länder zu reisen. Entscheiden Sie sich während der Reise, eines oder mehrere der genannten Länder zu bereisen, kann die Aufenthaltszeit dort von uns udn nach Genehmigung mit einer zweiten Police incl. dieser Länder nachversichert werden. Die zusätzliche Prämie wird dann nur für die Zeit des Aufenthaltes in den genannten Ländern berechnet. | ||||||
| Verlängerungen (Anschlussverträge): Sie sollten Verlängerungen (Anschlussverträge) möglichst vermeiden, da sie nachteilig sind: (1) Verlängerungen (Anschlussverträge) müssen genehmigt, können also auch abgelehnt werden, (2) Sie müssen dazu Gesundheitsfragen beantworten, (3) Vorschäden (bereits eingetretene Schadenfälle) sind mit Beginn der Verlängerungspolice nicht mehr versichert, (4) Verlängerungen (Anschlussverträge) erfolgen zur mittlerweile erreichten Altersstufe und mittlerweile gültigen Prämie. Wenn Sie bisher die Prämie für 1-12 Monate gebucht haben und die versicherte Zeit aufgrund der Verlängerung auf 13 oder mehr Monate steigt, wird die Prämie für 1-60 Monate auch für die ersten 12 Monate nachbelastet. Sie zahlen also die Differenz zwischen bisheriger Prämie (1-12 Monate) und der Prämie für 1-60 Monate nach. Wenn Sie es für möglich halten, dass Sie mehr als 12 Monate reisen werden, empfehlen wir daher von Anfang an, die Buchung über 60 Monate mit monatlicher Ratenzahlung vorzunehmen. Bei vorzeitiger Rückkehr beenden wir Ihre Police ebenfalls vorzeitig. Sollten Sie durch die vorzeitige Rückkehr wieder auf 12 oder weniger Versicherungsmonate sinken, werden Sie in die niedrigere Prämie für 1-12 Monate zurückgestuft und erhalten die Differenz wieder erstattet. | ||||||