Bei jeder Schadenmeldung - auch in einem Notfall - benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer, die Sie in der Versicherungsbestätigung (Versicherungspolice) finden, die Sie nach der Buchung erhalten haben. Bei ambulanten Behandlungen beim Arzt müssen Sie keine Versicherungskarte vorlegen, da Sie als privat versicherte Selbstzahler in diesem Fall in Vorleistung gehen und danach die Belege zu den Arztkosten einreichen. Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Krankenhaus und der 24/7-Notfallzentrale, die Sie dazu zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes kontaktieren.
Nur akute Notfälle erfordern also die sofortige Kontaktaufnahme mit dem Notfallservice. Schadenfälle ohne akuten Notfall, meist ambulante Behandlungen beim Arzt ohne Krankenhausaufenthalt können nach Abschluss der Behandlungen gemeldet werden.
Bitte wenden Sie sich nur in einem akuten Notfall (das ist in der Regel ein stationärer Krankenhausaufenthalt) während der Reise an die 24/7-Notrufnummer der HanseMerkur Reiseversicherung:
Bei einer anstehenden stationären Behandlung im Krankenhaus kontaktieren Sie gleich zu Beginn die Notfallzentrale (Ambulanzzentrale) und stellen einen Kontakt zum Krankenhaus her. Die Notfallzentrale übernimmt dann alles Weitere - insbesondere die weitere Abstimmung und Begleitung des Notfalls sowie die Abrechnung mit dem Krankenhaus. Auch die Organisation und Durchführung eines Rücktransportes in Ihr Heimatland wird zwischen der Notfallzentrale und den Ärzten vor Ort übernommen. Die Entscheidung über einen Rücktransport trifft der Versicherer in Abstimmung mit den Ärzten.
Bei einem Schadenfall ohne notwendige Kontaktaufnahme mit der Notfallzentrale können Sie die Schadenbelege während oder nach Ihrer Reise einreichen. Dabei handelt es sich meistens um nur ambulante Behandlungen beim Arzt, Stornoschadenfälle, Reisehaftpflichtschäden oder Reisegepäckschäden. Die Schadeneinreichung muss spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt erfolgen.
Schadenmeldungen per App sind nicht möglich. Sie können Schadenmeldungen bequem von unterwegs aus über die unten verlinkten Onlineformulare erledigen.
Schadenfälle in den USA:
Wenn Sie sich in den USA aufhalten und dort ambulante oder stationäre medizinische Behandlungen benötigen, wenden Sie sich bitte vor Beginn der Behandlungen an das US Claims Office:
Das US Claims Office übernimmt die direkte Abstimmung und Abrechnung mit den Ärzten und Krankenhäusern in den USA. Sie können also auch ambulante Behandlungen direkt zwischen dem US Claims Office und dem Arzt abrechnen lassen, wenn Sie die Arztrechnung nicht schon verauslagt haben.
Schadenfälle bei Aufenthalten in anderen Ländern reichen Sie hier ein:
Schadeneinreichung per E-Mail:
Wenn Sie Schadenunterlagen per E-Mail einreichen möchten, senden Sie sie bitte mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer an reiseleistung@hansemerkur.de.
Schadeneinreichung per Post:
Wenn Sie Ihre Schadenunterlagen postalisch einreichen möchten, verwenden Sie bitte diese Adresse des Versicherers: