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Schadenmeldungen und Notfallhotline zur STAY Travel Reiseversicherung der HanseMerkur

Bei jeder Schadenmeldung - auch in einem Notfall - benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer, die Sie in der Versicherungsbestätigung (Versicherungspolice) finden, die Sie nach der Buchung erhalten haben. Bei ambulanten Behandlungen beim Arzt müssen Sie keine Versicherungskarte vorlegen, da Sie als privat versicherte Selbstzahler in diesem Fall in Vorleistung gehen und danach die Belege zu den Arztkosten einreichen. Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus erfolgt die Abrechnung direkt zwischen dem Krankenhaus und der 24/7-Notfallzentrale, die Sie dazu zu Beginn des Krankenhausaufenthaltes kontaktieren.

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Nur akute Notfälle erfordern also die sofortige Kontaktaufnahme mit dem Notfallservice. Schadenfälle ohne akuten Notfall, meist ambulante Behandlungen beim Arzt ohne Krankenhausaufenthalt können nach Abschluss der Behandlungen gemeldet werden.

Akuter Notfall mit stationärer Behandlung im Krankenhaus

Bitte wenden Sie sich nur in einem akuten Notfall (das ist in der Regel ein stationärer Krankenhausaufenthalt) während der Reise an die 24/7-Notrufnummer der HanseMerkur Reiseversicherung:

  • HanseMerkur Reiseversicherung: +49-(0)40-55557877


Bei einer anstehenden stationären Behandlung im Krankenhaus kontaktieren Sie gleich zu Beginn die Notfallzentrale (Ambulanzzentrale) und stellen einen Kontakt zum Krankenhaus her. Die Notfallzentrale übernimmt dann alles Weitere - insbesondere die weitere Abstimmung und Begleitung des Notfalls sowie die Abrechnung mit dem Krankenhaus. Auch die Organisation und Durchführung eines Rücktransportes in Ihr Heimatland wird zwischen der Notfallzentrale und den Ärzten vor Ort übernommen. Die Entscheidung über einen Rücktransport trifft der Versicherer in Abstimmung mit den Ärzten.

Schadenfälle ohne akuten Notfall

Bei einem Schadenfall ohne notwendige Kontaktaufnahme mit der Notfallzentrale können Sie die Schadenbelege während oder nach Ihrer Reise einreichen. Dabei handelt es sich meistens um nur ambulante Behandlungen beim Arzt, Stornoschadenfälle, Reisehaftpflichtschäden oder Reisegepäckschäden. Die Schadeneinreichung muss spätestens 3 Jahre nach Schadeneintritt erfolgen. Sie können Schadenmeldungen bequem von unterwegs aus erledigen.


Schadenmeldung über Formulare der HanseMerkur Reiseversicherung:


Schadeneinreichung per Post:

Wenn Sie Ihre Schadenunterlagen postalisch einreichen möchten, verwenden Sie bitte diese Adresse des Versicherers:

  • HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, D-20354 Hamburg


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