Jahres-Auslandskrankenversicherung mit Wohnsitz Österreich

Jahres-Reisekrankenversicherung

mit Wohnsitz Österreich

Mit Wohnsitz
in Österreich!

Reisekrankenversicherung
ab 49 €
Jahresprämie

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Jahres-Auslandskrankenversicherung mit Wohnsitz in Österreich

Optimaler Schutz für beliebig viele Reisen weltweit - ohne Selbstbehalt & ohne Altersgrenze.

Eine Jahres-Auslandskrankenversicherung mit Wohnsitz in Österreich ist die ideale Lösung für alle, die mehrmals im Jahr ins Ausland reisen. Statt jede Reise einzeln zu versichern, profitieren Sie von einem durchgehenden Schutz für beliebig viele Trips – egal ob Urlaub, Geschäftsreise oder Kurztrip. Versichert sind alle Reisen mit einer Reisedauer von maximal 62 Tagen, die Sie innerhalb eines Jahres machen. Ohne Selbstbehalt und ohne Altersgrenze verfügbar ab 49 € Jahresprämie.

Gerade bei medizinischen Notfällen im Ausland können auch bei kurzen Reisen schnell hohe Kosten entstehen. Eine leistungsstarke Auslandskrankenversicherung übernimmt diese Kosten und schützt Sie vor finanziellen Risiken.

Jahres-Reisekrankenversicherung hier buchen!

Leistungsübersicht Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr bis jeweils 62 Tage
Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht Österreich. Voraussetzung für den Abschluss ist ein Wohnsitz in Österreich.
versicherte Leistungen: 
ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland:
während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen100 %
unerwartetes Akutwerden von Vorerkrankungen100 %
Schwangerschaftsbeschwerden (Komplikationen)100 %
Entbindung bis zur 36. Woche (Frühgeburt)100 %
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz100 %
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel100 %
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen100 %
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik100 %
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls100 %
Röntgendiagnostik100 %
unaufschiebbare Operationen100 %
Informationsleistungen:
zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service100 %
bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten100 %
bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen100 %
Versicherungsleistungen bei Frühgeburten im Ausland:
bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftwoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Auslandja
Betreuungsleistungen im Ausland:
bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus100 %
Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können100 %
Beschaffung über Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen)100 %
bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes100 %
bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tageja
Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten:
Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt oder wenn der Rücktransport wirtschaftlich geboten ist100 %
Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist100 %
Krankentransport zur ambulanten oder stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft100 %
Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen100 %
Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten100 %
Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen100 %
Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten100 %
Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen100 %
Nachleistung im Ausland:
bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit100 %
weitere Leistungen:
Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall5.000 €
Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service im Versicherungsfallja
sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungenja
ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kostenja
Selbstbehalt je Schadenfall:nein
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.


Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
ohne Selbstbehalt und für Reisen bis jeweils 62 Tage
 Einzelperson Familie / Paar
Alter:bis 64 Jahreab 65 Jahrebis 64 Jahreab 65 Jahre
Prämie pro Jahr:49 €99 €95 €219 €
eingeschlossene Versicherungen: Reisekrankenversicherung
Familie: maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es sind kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der gewählten Familienversicherungssumme. Gilt auch für 2 Erwachsene ohne Kind (Paar).

Was ist eine Jahres-Auslandskrankenversicherung?

Eine Jahres-Auslandskrankenversicherung ist eine Reisekrankenversicherung, die sich an Personen in Österreich richtet, die mehrere kurze Reisen im Jahr machen:

  • Versicherungsschutz für alle Reisen innerhalb eines Jahres
  • unbegrenzte Anzahl an Reisen abgedeckt
  • gültig für alle Reisen mit maximal 62 Tagen Dauer
  • alle Länder weltweit

Sie eignet sich besonders für:

  • Vielreisende
  • Geschäftsreisende
  • Familien mit mehreren Urlauben pro Jahr
  • Wochenend- und Städtetrips

Für wen ist eine Jahres-Auslandskrankenversicherung sinnvoll?

Wenn Sie regelmäßig ins Ausland reisen, sparen Sie mit einer Jahrespolice Zeit und Geld. Statt jede Reise einzeln abzusichern, genügt ein einziger Abschluss, der Sie jeweils 1 Jahr lang versichert. Die Jahres-Auslandskrankenversicherung eignet sich für:

  • Einzelpersonen
  • Familien und Paare mit Familien- und Paar-Prämien
  • Geschäftsreisende


Haben Sie eine Familien-Jahresversicherung abgeschlossen, besteht Versicherungsschutz auch, wenn einzelne Familienmitglieder alleine reisen.


Voraussetzungen: Wohnsitz in Österreich

Eine wichtige Voraussetzung für den Abschluss dieser Jahres-Auslandskrankenversicherung ist ein Wohnsitz in Österreich.

Das bedeutet:

  • Die Versicherung wird vor Beginn der ersten Abreise aus Österreich abgeschlossen.
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausreise aus Österreich.
  • Während der Reise gilt Österreich als „Heimatland“, in das auch ein medizinisch sinnvoller Rücktransport erfolgen würde.

Leistungen der Jahres-Auslandskrankenversicherung

Der Versicherungsschutz besteht für alle während der Reise erforderlichen medizinischen Behandlungen aufgrund Krankheit, Unfall, Zahnbeschwerden oder Schwangerschaft.

Medizinische Versorgung:

  • ambulante Behandlungen beim Arzt
  • stationäre Behandlungen im Krankenhaus mit Kostenübernahmegarantie
  • Operationen, MRT und andere medizinisch notwendige Eingriffe
  • Medikamente und Hilfsmittel

Zahnbehandlungen:

  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Reparatur von vorhandenem Zahnersatz

Transport und Rückführung:

  • Krankentransporte im Ausland
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Österreich
  • Rückführung im Todesfall

Such-, Rettungs- und Bergungskosten:

  • versichert mit 5.000 €

Die vollständige Leistungsübersicht mit allen Versicherungsleistungen im Detail können Sie weiter unten einblenden.


Wichtige Kriterien beim Vergleich von Jahres-Auslandskrankenversicherungen

Bei der Auswahl der für Sie besten Jahres-Auslandskrankenversicherung sollten Sie auf diese Kriterien achten:

Leistungsumfang:

  • 100 % Kostenübernahme
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Österreich inklusive
  • Zahnleistungen mitversichert


Reisedauer pro Reise:

  • Versicherungsschutz auch für mehrwöchige Reisen von 6-7 Wochen


Selbstbehalt:

  • kein Selbstbehalt im Schadenfall und damit volle Erstattung der Behandlungskosten


Geltungsbereich:

  • weltweit
  • einschließlich teurer Länder wie USA, Kanada, Thailand oder Mexiko


Die Young Travellers Jahres-Auslandskrankenversicherung bietet diesen Versicherungsschutz.

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie lange darf eine Reise dauern?

  • Die Reisedauer darf nicht länger als 62 Tage betragen, damit Versicherungsschutz der Jahres-Auslandskrankenversicherung besteht.

Muss man weiterhin in Österreich krankenversichert sein?

  • Die Jahres-Auslandskrankenversicherung ist kein Ersatz für die Versicherungspflicht in Österreich.

Wie kurzfristig kann der Abschluss erfolgen?

  • Sie können den Abschluss bis 1 Tag vor Ihrer Abreise aus Österreich vornehmen.

Kann die Jahres-Auslandskrankenversicherung für die ersten Wochen einer Langzeitreise genutzt werden?

  • Nein - Versicherungsschutz besteht nur, wenn Ihre Reise nicht länger als 62 Tage dauer. Dauert sie länger, muss sie vollständig mit einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung versichert werden.
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