Jahres-Reisekrankenversicherung

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Reisekrankenversicherung
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Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr

Die Jahres-Auslandskrankenversicherung der HanseMerkur für beliebig viele Reisen im Jahr und für Personen mit Wohnsitz in Österreich:

  • versichert sind alle Reisen im Versicherungsjahr weltweit mit einer Reisedauer nicht länger als jeweils 62 Tage
  • Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall, bei ambulanter oder stationärer Arztbehandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • Schwangerschaft (Komplikationen, Frühgeburt und Versorgung des Frühgeborenen)
  • Krankentransporte zur stationären Behandlung im Krankenhaus
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Österreich
  • unbegrenzte Versicherungssumme
  • kein Selbstbehalt


Versicherungsschutz besteht für alle Reisen, die nach dem Versicherungsbeginn der Jahres-Krankenversicherung angetreten werden.

Die günstige Jahres-Auslandskrankenversicherung für Einzelpersonen, Paare oder Familien ist auch gültig, wenn versicherte Familienmitglieder oder Partner allein reisen. Der Versicherungsschutz verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.

Versicherung hier buchen!

Leistungsübersicht Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr bis jeweils 62 Tage
Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht Österreich. Voraussetzung für den Abschluss ist ein Wohnsitz in Österreich.
versicherte Leistungen: 
ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland:
während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen100 %
unerwartetes Akutwerden von Vorerkrankungen100 %
Schwangerschaftsbeschwerden (Komplikationen)100 %
Entbindung bis zur 36. Woche (Frühgeburt)100 %
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz100 %
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel100 %
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen100 %
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik100 %
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls100 %
Röntgendiagnostik100 %
unaufschiebbare Operationen100 %
Informationsleistungen:
zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service100 %
bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten100 %
bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen100 %
Versicherungsleistungen bei Frühgeburten im Ausland:
bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftwoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Auslandja
Betreuungsleistungen im Ausland:
bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus100 %
Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können100 %
Beschaffung über Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen)100 %
bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes100 %
bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tageja
Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten:
Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt oder wenn der Rücktransport wirtschaftlich geboten ist100 %
Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist100 %
Krankentransport zur ambulanten oder stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft100 %
Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen100 %
Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten100 %
Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen100 %
Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten100 %
Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen100 %
Nachleistung im Ausland:
bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit100 %
weitere Leistungen:
Such-, Rettungs- und Bergungskosten nach einem Unfall5.000 €
Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit dem Notruf-Service im Versicherungsfallja
sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungenja
ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kostenja
Selbstbehalt je Schadenfall:nein
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.


Jahres-Auslandskrankenversicherung für beliebig viele Reisen im Jahr
ohne Selbstbehalt und für Reisen bis jeweils 62 Tage
 Einzelperson Familie / Paar
Alter:bis 64 Jahreab 65 Jahrebis 64 Jahreab 65 Jahre
Prämie pro Jahr:29 €99 €55 €219 €
eingeschlossene Versicherungen: Reisekrankenversicherung
Familie: maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es sind kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der gewählten Familienversicherungssumme. Gilt auch für 2 Erwachsene ohne Kind (Paar).
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