Jahresversicherung
ohne
Krankenversicherung
Das Jahres-Reiseversicherungspaket Gold ist das Reiseschutzpaket ohne Auslandskrankenversicherung. Versicherungsschutz besteht für alle Reisen im Versicherungsjahr mit einer Reisedauer nicht länger als 56 Tage:
Alle eingeschlossenen Versicherungen sind ohne Selbstbehalt und gelten für alle Reisen im jeweiligen Versicherungsjahr. In der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung besteht Versicherungsschutz bis zur Höhe des Reisepreises pro Reise, den Sie beim Abschluss der Jahresversicherung wählen. Überschreitet der Reisepreis einer Reise diesen Betrag, kann die Differenz nachversichert werden.
Versicherungsschutz des Jahres-Reiseversicherungspaketes besteht auch, wenn einzelne versicherte Personen der Familien-Jahresversicherung oder Paar-Jahresversicherung allein reisen. Die Versicherungssumme in der Stornoversicherung und Gepäckversicherung beträgt dann 50 %.
Mit automatischer Verlängerung der Jahres-Rücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung erfolgt.
Leistungsübersicht Jahres-Reiserücktrittsversicherung für beliebig viele Reisen |
versicherte Leistungen: |
Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (mitversichert ist auch ein gesondert ausgewiesenes Vermittlungsentgelt eines Reisebüros bis 100 €) |
Ersatz der Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
Kosten der Umbuchung aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
Kosten der Umbuchung aus beliebigem sonstigem Grund bis 42 Tage vor Reisebeginn (max. 30 €) |
Ersatz des Einzelzimmerzuschlags bei Stornierung der versicherten mitreisenden Person aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären) |
kein Selbstbehalt |
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen: |
unerwartete und schwere Erkrankung |
Tod |
schwere Unfallverletzung |
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn |
Impfunverträglichkeit |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken |
Spende oder Empfang von Organen oder Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes |
Adoption eines minderjährigen Kindes |
Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung mit anschließender Arbeitslosmeldung |
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus |
konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern der Arbeitgeber die Kurzarbeit nach Abschluss der Versicherung anmeldet |
(freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel, sofern die versicherte Reise in die Probezeit (max. 6 Monate) des neuen Arbeitsverhältnisses fällt |
erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter |
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde |
unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder freiwillingen ökologischen Jahres |
unerwartete Ansetzung einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach, um eine zeitliche Verlängerung des Schul- oder Studienaufenthaltes zu vermeiden bzw. den Abschluss zu erreichen |
Nichtversetzung eines Schülers (bei Klassenfahrten / Schulfahrten) |
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung |
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden oder aufgrund eines Verkehrsunfalls während der Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Beifahrer beteiligt sind |
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes |
mitversicherte Risikopersonen: |
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert) |
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte) |
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen |
Vorerkrankungen: |
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung bzw. vor Buchung der Reise bei einer schon bestehenden Versicherung keine Behandlungsnotwendigkeit bestand. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Leistungsübersicht Jahres-Reiseabbruchversicherung für beliebig viele Reisen |
versicherte Leistungen: |
Erstattung der zusätzlichen Rückreisekosten bei vorzeitiger oder verspäteter Rückkehr einschließlich dadurch verursachter zusätzlicher Übernachtungs- oder Verpflegungskosten. |
Erstattung der bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (bei einem Pauschalreisepreis anteilig auf die gebuchte Reisezeit bezogen). Keine Erstattung erfolgt bei einer einfachen Hin- und Rückfahrt bzw. einem einfachen Hin- und Rückflug. |
Erstattung der Nachreisekosten bei Reiseunterbrechung (Rundreise oder Kreuzfahrt) bis maximal zur Höhe der noch nicht genutzten Reiseleistungen. |
Erstattung der zusätzlichen Unterbringungskosten bei verspäteter Rückreise bis zur Höhe der Versicherungssumme, wenn eine mitreisende Risikoperson wegen eines versicherten Ereignisses nicht transportfähig ist oder wenn Sie vor Ort von einer Naturkatastrophe betroffen sind. |
kein Selbstbehalt |
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen: |
unerwartete und schwere Erkrankung |
Tod |
schwere Unfallverletzung |
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn |
Impfunverträglichkeit |
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken |
Spende oder Empfang von Organen oder Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes |
Adoption eines minderjährigen Kindes |
erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter |
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde |
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung |
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden oder aufgrund eines Verkehrsunfalls während der Anreise, an dem Sie als Fahrer oder Beifahrer beteiligt sind |
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes |
mitversicherte Risikopersonen: |
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert) |
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte) |
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen |
Vorerkrankungen: |
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden und in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung bzw. vor Buchung der Reise bei einer schon bestehenden Versicherung keine Behandlungsnotwendigkeit bestand. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Leistungsübersicht Reisenotfallversicherung |
Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Tod (nur bei Reisen innerhalb Deutschlands): |
Organisation des Transports in das nächstgelegene Krankenhaus am Wohnort bei mindestens 5-tägiger stationärer Behandlung. Übernahme der Mehrkosten der Rückreise bis 2.500 €. Voraussetzung: nachgewiesene Transportfähigkeit |
Kosten für die Suche, Rettung oder Bergung aufgrund eines Unfalls bis 5.000 € |
Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen |
Kosten der Bestattung am Aufenthaltsort bis zur Höhe der Überführungskosten |
Leistungen bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise: |
Organisation der nicht planmäßigen Rückreise |
Darlehen für Mehrkosten der Rückreise bei Tod, schwerer Unfallverletzung oder unerwarteter schwerer Erkrankung von Ihnen, Ihren Reisebegleitern oder nicht mitreisenden Angehörigen |
Darlehen bis 10.000 € bei Entführung von Ihnen oder Ihren Reisebegleitern |
Organisation eines Reiserufs |
Leistungen bei Strafverfolgung: |
Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts oder Dolmetschers |
Darlehen für Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten bis 3.000 € |
Darlehen für Strafkaution bis 15.000 € |
Leistungen bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten: |
Herstellung des Kontaktes zur Hausbank und Hilfe bei der Übermittlung des von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages |
Gewährung eines Darlehens bei Verlust von Zahlungsmitteln bis 500 € |
Hilfe bei der Sperrung von Kredit-, EC- oder Maestro-Karten |
Hilfe bei der Beschaffung von Ersatz-Ausweisdokumenten und Übernahme der Kosten hierfür |
Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten |
Schutzengel für Ihr Zuhause: |
Organisation der Rückreise zum Wohnort und zurück an den Reiseort bei Unterbrechung der Reise aufgrund erheblichen Schadens (mind. 2.500 €) am Eigentum am Heimatort infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter. Erstattung der Kosten für notwendige Reparaturen oder Not-Ersatzkäufe bis 500 €. |
Schutzengel für Ihr Kfz: |
Bei einem erheblichen Schaden (mindestens 2.500,– EUR) an Ihrem privat genutzten PKW, der während Ihrer Urlaubsreise an Ihrem Wohnort zurückbleibt oder zur Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln am Abreisetag in einem Parkhaus (z. B. am Flughafen) für die Dauer der Reise geparkt wird, erstatten wir Ihnen den von Ihrer Kfz-Vollkasko- oder Kfz-Teilkaskoversicherung berechneten Selbstbehalt bis zu einem Betrag von 500,– EUR. |
Fahrradschutz: |
Reparatur- und Weiterreisekosten bei Fahrradpannen bis 75 €. Nicht versichert sind Reifenpannen. |
Weiterreisekosten bei Fahrraddiebstahl bis 250 € |
Leistungen bei Umbuchungen oder Verspätungen: |
Hilfe bei Umbuchungen aufgrund Versäumnis, Verspätung oder Ausfall gebuchter Verkehrsmittel (keine Übernahme von Umbuchungs- oder Reisekosten) |
auf Wunsch Informierung Dritter über Änderungen des Reiseverlaufs |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Leistungsübersicht Jahres-Reisegepäckversicherung | ||
versicherte Ereignisse: | ||
Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von Reisegepäck im Fremdgewahrsam (Beförderungsunternehmen, Beherbergungsbetrieb, Gepäckaufbewahrung) | ||
Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung am Zielort der Reise nicht am Tag der Ankunft dort) | ||
strafbare Handlungen Dritter (Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung) | ||
Schäden bei Verkehrsunfällen | ||
Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmung, Erdrutsch, Erdbeben oder Lawinen | ||
versicherte Leistungen: | ||
Erstattung des Zeitwertes im Schadenzeitpunkt (Zeitwert ist der Betrag, der für die Anschaffung neuer Sachen gleicher Art und Güte am Wohnort erforderlich ist, abzüglich des Betrages für den Zustand der Sachen aufgrund Alter, Abnutzung oder Gebrauch) | ||
Erstattung notwendiger Reparaturkosten für beschädigte, reparaturfähige Sachen | ||
Filme, Bild-, Ton- und Datenträger: Erstattung des Materialwertes | ||
Wiederbeschaffung von Ausweispapieren, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapieren: Erstattung der amtlichen Gebühren | ||
Versicherungssummen (sofern keine Erhöhung gebucht wurde): | ||
Einzelpersonen | 2.000 € | |
Familien (je versicherter Familie) | 4.000 € | |
Entschädigungsgrenzen (Maximalerstattungen für diese Gegenstände): | ||
Wertsachen | 50 % | |
Golf- und Tauchausrüstung, Fahrräder jeweils mit Zubehör | 750 € | |
Wellenbretter, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör | 500 € | |
Musikinstrumente mit Zubehör (zu privaten Zwecken) | 250 € | |
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte | 250 € | |
Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen | 500 € | |
Selbstbehalt: nein | ||
versicherte Sachen: | ||
Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert. | ||
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. | ||
Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. | ||
nicht versicherte Sachen: | ||
Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. | ||
Geltungsbereich: | ||
Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft. | ||
Hinweis: | ||
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Jahres-Reiseversicherungspaket Gold für beliebig viele Reisen im Jahr | ||||
---|---|---|---|---|
ohne Selbstbehalt und für Reisen weltweit bis jeweils 56 Tage | ||||
Reisepreis pro Reise: | Einzelperson pro Jahr | Familie / Paar
pro Jahr | ||
bis 64 Jahre | ab 64 Jahre | bis 64 Jahre | ab 64 Jahre | |
1.000 € | 69 € | 145 € | nicht verfügbar | |
1.500 € | 79 € | 155 € | nicht verfügbar | |
2.000 € | 89 € | 185 € | 103 € | 195 € |
3.000 € | 129 € | 245 € | 129 € | 255 € |
4.000 € | 165 € | 265 € | 179 € | 299 € |
6.000 € | 223 € | 345 € | 209 € | 379 € |
8.000 € | 303 € | 455 € | 269 € | 495 € |
10.000 € | 373 € | 575 € | 373 € | 629 € |
12.500 € | 483 € | 769 € | 463 € | 729 € |
15.000 € | 583 € | 939 € | 553 € | 909 € |
eingeschlossene Versicherungen: Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reisennotfallversicherung, Reisegepäckversicherung | ||||
Familie: maximal 2 Erwachsene und maximal 7 Kinder bis zum 21. Geburtstag. Es sind kein Verwandtschaftsverhältnis oder gemeinsamer Wohnsitz erforderlich. Für allein reisende Familienmitglieder beträgt die Versicherungssumme 50 % der gewählten Familienversicherungssumme. Gilt auch für 2 Erwachsene ohne Kind (Paar). |