Young Travellers Rücktrittskostenversicherung

Reiserücktrittsversicherung

ohne Selbstbehalt

Für alle
Reisearten
weltweit geeignet!

Rücktrittsschutz
ohne Selbstbehalt bis
20.000 € Reisepreis

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Young Travellers Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt

100 % Schutz vor Stornokosten - weltweit, für alle Reisen & ohne Alterslimit

Mit der Young Travellers Rücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt sichern Sie die für Ihre Reise bezahlten Reisekosten bis zur Höhe von 20.000 € pro Person umfassend ab - ohne Eigenanteil im Schadenfall und ohne Alterslimit. Versicherungsschutz für jede Reise weltweit - Urlaubsreisen, Weltreisen, Work & Travel, Auslandssemester, Auslandsschuljahr, Sprachreise oder Kreuzfahrt. Im Versicherungsfall erhalten Sie bis zu 100 % der Stornokosten erstattet, wenn Sie die geplante Reise aus einem versicherten Grund nicht antreten konnten - zum Beispiel:

  • Krankheit, Unfall oder Tod (auch nicht mitreisender Angehöriger)
  • Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikation
  • Visumverweigerung (Ablehnung des Visums)
  • Verschiebung von Prüfungsterminen an der Schule oder Hochschule im Heimatland
  • Absage eines Auslandsstudienplatzes (Auslandssemester)
  • Verschiebung oder Absage eines Praktikums im Ausland
  • Ausfall der Gasteltern (bei einem versicherten Auslandsaufenthalt Minderjähriger)
  • Diebstahl von Reisedokumenten, die für die Reise notwendig sind


Reiserücktrittsversicherung hier buchen

Leistungsübersicht Young Travellers Reiserücktrittsversicherung
versicherte Leistungen:
Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (mitversichert ist auch ein gesondert ausgewiesenes Vermittlungsentgelt eines Reisebüros bis 100 €)
Ersatz der Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären)
Kosten der Umbuchung aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären)
Kosten der Umbuchung aus beliebigem sonstigem Grund bis 42 Tage vor Reisebeginn (max. 30 €)
Ersatz des Einzelzimmerzuschlags bei Stornierung der versicherten mitreisenden Person aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären)
kein Selbstbehalt
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen:
unerwartete und schwere Erkrankung
Tod
schwere Unfallverletzung
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn
Impfunverträglichkeit
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung mit anschließender Arbeitslosmeldung
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus
konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern der Arbeitgeber die Kurzarbeit nach Abschluss der Versicherung anmeldet
(freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel, sofern die versicherte Reise in die Probezeit (max. 6 Monate) des neuen Arbeitsverhältnisses fällt
erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter
versicherte Ereignisse nur bei versicherten Personen:
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde
Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Studien-, Praktikums-, Forschungs- oder Lehrgangsaufenthaltes durch die durchführende Organisation
unerwartete Ansetzung einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach, um eine zeitliche Verlängerung des Schul- oder Studienaufenthaltes zu vermeiden bzw. den Abschluss zu erreichen
Nichtversetzung eines Schülers (bei Klassenfahrten / Schulfahrten)
unerwartete Verschiebung eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich fixierten Prüfungstermins im Heimatland durch die Schule oder Hochschule, der nun in die Reisezeit fällt
erstmalige Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung mit mindestens 12 Monaten Vetragsdauer innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Schul- oder Studienausbildung mit Arbeitsbeginn vor oder während der versicherten Reisezeit bei einem Arbeitgeber, für den in den vergangenen 12 Monaten keine Tätigkeit ausgeübt wurde
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung
Einreichung der Scheidungsklage bzw. des Antrags bei einvernehmlicher Trennung unmittelbar vor der gemeinsamen Reise der Ehepartner
Auflösung der seit mindestens 6 Monaten bestehenden Lebensgemeinschaft vor der gemeinsamen Reise (Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung der Betroffenen)
Ablehnung der Visumerteilung (Visumverweigerung) durch die zuständige Vertretung des Reiseziellandes. Voraussetzung ist, dass das Visum durch eine Visagentur beantragt wurde oder zwingend online betragt werden musste.
unerwartete Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Auslandsaufenthaltes durch die Gasteltern
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden
Diebstahl von für die Reise erforderlichen Reisedokumenten, die bis zur Abreise nicht mehr ersatzweise beschafft werden können
Ausfall des Transportmittels, mit dem das Hauptreiseziel erreicht werden sollte, aufgrund Abhandenkommen oder Beschädigung durch ein externes Ereignis innerhalb einer Woche vor Reisebeginn
Gefährung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort aufgrund von Ereignissen dort, die das Auswärtige Amt zu einer Reisewarnung veranlasst haben
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes
mitversicherte Risikopersonen:
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert)
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte)
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
1 weitere beliebige, nahestehende Person, die bei der Buchung namentlich angegeben werden muss
Vorerkrankungen:
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Erkrankungen im Zusammenhang mit Herzleiden, Schlaganfällen, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, multipler Sklerose sind nicht versichert, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsbeginn eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Prämien Young Travellers Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt
Reisepreis bis: Prämien pro PersonPrämien pro Familie oder Mietobjekt
100 €9 €nicht verfügbar
250 €18 €nicht verfügbar
500 €33 €32 €
750 €39 €41 €
1.000 €47 €50 €
1.500 €59 €62 €
2.000 €68 €71 €
2.500 €89 €98 €
3.000 €113 €131 €
10.000 €4,3 %4,5 %
20.000 €4,7 %4,9 %
Reisepreis ist die Summe aller Reiseleistungen, die Sie vor der Reise für die Reise gebucht haben wie etwa: Flug, Unterkunft, Touren, Sportkurse, Mietwagen, Studiengebühren, Sprachschulgebühren, Visakosten. Bei einer Pauschalreise geben Sie den Pauschalreisepreis an.
Familie: 1 oder 2 Erwachsene + mindestens 1 mitreisendes Kind bis 21 Jahre, insgesamt maximal 7 Personen.
Mietobjekte sind gemietete Unterkünfte oder Fahrzeuge (z.B. Wohnmobile, Yachten), die nur zu einem festen Preis je Objekt (z.B. Wochenmiete) angeboten werden, unabhängig von der Anzahl der Personen, die das Mietobjekt nutzen.

Versicherungsleistungen im Überblick

Die Leistungen der Young Travellers Rücktrittskostenversicherung bei Stornierung oder Umbuchung der Reise aus einem versicherten Grund (Rücktrittsgrund):

Erstattung von Stornokosten:

  • Übernahme der vertraglich geschuldeten Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
  • Absicherung des Reisepreises bis zu 100 %

Erstattung von Umbuchungskosten:

  • wenn Sie alternativ zur Stornierung die Reise umbuchen

Mehrkosten bei verspäteter Hinreise:

  • Übernahme zusätzlicher Hinreisekosten (zum Beispiel neu gebuchte Flüge)

Versicherungsschutz bei Ausfall von Mitreisenden:

  • Erstattung des Einzelzimmerzuschlags bei Ausfall des mitversicherten Reisepartners im Doppelzimmer

kein Selbstbehalt:

  • keine Eigenbeteiligung im Schadenfall - also Erstattung bis zur Höhe des versicherten Reisepreises (100 %)

Alle versicherten Stornogründe und Versicherungsleistungen sehen Sie unten in der Leistungsübersicht oberhalb der Preistabelle.


Welche Reiseleistungen können versichert werden?

Mit der Young Travellers Rücktrittskostenversicherung können Sie alle vor der Reise für die Reise gebuchten Leistungen versichern - zum Beispiel:

  • Flüge, Bahntickets, Bustickets
  • Fährpassagen oder Kreuzfahrten
  • Hotels, Apartments, Hostels und andere Unterkünfte
  • Pauschalreisen, Weltreisen, Langzeitreisen
  • Sportkurse - zum Beispiel Tauchgänge, Kite-Kurse oder geführte Trekkingtouren
  • Sprachkurse & Studiengebühren ausländischer Universitäten
  • Work & Travel - Programme

Für wen ist die Rücktrittskostenversicherung geeignet?

Mit der Young Travellers Rücktrittskostenversicherung ohne Selbstbehalt kann jede Reise weltweit aus beliebigem Grund versichert werden - zum Beispiel:

  • junge Reisende & Backpacker: Work & Travel, Weltreise oder Sabbatical
  • Studierende & Schüler: Auslandssemester, Sprachreisen, Austauschprogramme
  • Outdoor & andere Aktivitäten: Sportreisen, Kursprogramme oder Abenteuerreisen

Versicherungssummen und Prämienberechnung

  • Absicherung von Reisepreisen (Reisekosten) bis 20.000 € pro Person
  • Prämien für Einzelpersonen, Familien und Paare
  • Absicherung von Mietobjekten - zum Beispiel Ferienhaus oder Campervan


Die Versicherungssumme ist der Reisepreis. Der Reisepreis ist die Summe der vor der Reise für die Reise gebuchten und bezahlten Reiseleistungen. Der Reisepreis bestimmt die Versicherungsprämie - also den Preis der Reiserücktrittsversicherung.

Preisbeispiele:

  • Reisepreis 1.000 € = Versicherungsprämie 47 €
  • Reisepreis 3.000 € = Versicherungsprämie 113 €
  • Reisepreis 15.000 € = Versicherungsprämie 4,7 %

Häufige Fragen (FAQ)

Wann sollte man eine Rücktrittskostenversicherung abschließen?

  • Die Abschlussfrist ist 30 Tage vor Abreise.
  • Wenn die Reiseleistungen selbst erst in den letzten 30 Tagen vor Abreise gebucht werden, muss der Abschluss innerhalb von 3 Tagen erfolgen.
  • Sinnvoll ist allerdings der Abschluss sofort bei oder nach der Reisebuchung, damit sofortiger Versicherungsschutz besteht.


Was bedeutet “Selbstbehalt”?

  • Der Selbstbehalt ist ein Eigenanteil, den Sie im Schadenfall tragen. Bei der Young Travellers Rücktrittskostenversicherung gibt es keinen Selbstbehalt.


Was passiert bei einer Erkrankung vor der Reise?

  • Tritt die Erkrankung nach Abschluss der Rücktrittskostenversicherung ein, besteht Versicherungsschutz und es werden Ihnen die Stornokosten erstattet.


Was passiert, wenn nahe Angehörige erkranken oder sterben?

  • Auch dann besteht Versicherungsschutz - auch, wenn Ihre Angehörigen nicht an der Reise teilnehmen sollten.
  • Angehörige sind mitversicherte Risikopersonen. Den vollständigen Katalog aller mitversicherten Angehörigen sehen Sie in der Leistungsübersicht oberhalb der Preistabelle.

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Kurz und Knapp:

Abschlussfrist: Jederzeit bis 30 Tage vor Reisebeginn. Bei Reisebuchung selbst in den letzten 30 Tagen vor Abreise: innerhalb von 3 Werktagen.

Für alle Reisearten und Reisepreise bis 20.000 € pro Person.

Ihre Versicherungsbestätigung erhalten Sie in Deutsch, Englisch und Spanisch.

Versicherer: HanseMerkur

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