Kundenservice | Young Travellers Reiseversicherungen

Young Travellers Kundenservice

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Verlängerung meiner Young Travellers Weltreiseversicherung

Sie haben bereits eine Young Travellers Weltreiseversicherung für Ihre Auslandsreise bei uns gebucht und möchten diese nun aufgrund der Verlängerung Ihres Auslandsaufenthaltes verlängern? Dann können Sie den Anschlussvertrag zur Verlängerung gern hier beantragen. 

Was ist wichtig zu wissen?

  1. Bitte stellen Sie den Verlängerungsantrag frühestens 8 Wochen vor dem Ablauf Ihres aktuellen Versicherungsvertrags.
  2. Der Verlängerungsantrag muss pro Person gestellt werden - auch, wenn mehrere Personen gemeinsam versichert sind.
  3. Sie können mit dem Verlängerungsantrag die Versicherungszeit auf insgesamt bis zu 3 Jahre erweitern.
  4. Bei der Berechnung der Verlängerungsprämie wird die Gesamtlaufzeit Ihres Vertrages zugrundegelegt (bisher versicherte Zeit plus beantragte Verlängerungszeit) und die dazu passende Prämie abgerechnet.
  5. Es gelten die aktuellen Prämien (Preise) Ihres Tarifs entsprechend Ihres aktuellen Alters. Die Preisliste sehen Sie nachfolgend dargestellt.

Den Verlängerungsantrag stellen Sie bitte über das unten angebotene Formular. Nach Erhalt Ihres Antrags klären wir die Genehmigung und Ausstellung der Anschlussversicherung, die Sie per E-Mail erhalten.

Vollständige Informationen, Versicherungsbedingungen und Preise

Young Travellers Weltreiseversicherung bis 3 Jahre

Sie können den Verlängerungsantrag für denselben Tarif stellen, den Sie auch bisher abgeschlossen haben. Das ist der Tarif Young Travellers Weltreiseversicherung in einer der beiden Varianten:

  • Basic mit Selbstbehalt
  • Comfort mit Selbstbehalt
  • Premium ohne Selbstbehalt

Bitte beachten Sie: Sie können Verlängerungen nicht selbst buchen, sondern nur über das nachfolgenden Webformular beantragen. Die Ausstellung einer Verlängerungspolice erfolgt immer durch uns.

Eine Verlängerung erfolgt zu den nachfolgend dargestellen Preisen und Konditionen. Die Versicherungsbedingungen finden Sie hier:

  • Versicherungsbedingungen Young Travellers Weltreiseversicherung

Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Auslandskrankenversicherung   Tarifvarianten   BasicComfortPremiumAltersgrenze zum Versicherungsbeginn ist das vollendete: 55. Lebensjahr Versicherungsdauer kann jeder Zeitraum sein bis maximal: 36 Monate Heimatland (Wohnsitzland) zum Versicherungsbeginn: jedes beliebige Land Abschluss nach Abreise möglich: ja Verlängerung während der Reise entsprechend der Prämienprogression möglich: ja Höchstversicherungssumme je Versicherungsjahr: unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen je Versicherungsjahr maximal: 250 € 150 € keiner versicherte Leistungen:ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland: während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen 100 % 100 % 100 % schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr) 300 € 2.000 € 100 % Genehmigung von teuren Zahnbehandlungen: Übersteigt eine Zahnbehandlung nach Kostenplan des Zahnarztes 2.000 €, muss sie vor Beginn der Behandlungen vom Versicherer genehmigt werden nicht erforderlich nicht erforderlich ja aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz 500 € 1.000 € 1.500 € nicht unfallbedingter Zahnersatz (je Versicherungsjahr, Wartezeit 6 Monate) nein 500 € 1.000 € ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel aufgrund von akuten Gesundheitsbeschwerden während der Reise 100 % 100 % 100 % ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen 100 % 100 % 100 % ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Physiotherapie 100 % 100 % 100 % ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls 100 % 100 % 100 % Röntgendiagnostik (bei ärztlich festgestellter Notwendigkeit und Verordnung auch MRT Magnetresonanztomographie, MR Magnetresonanz, CT Computertomographie) 100 % 100 % 100 % unaufschiebbare Operationen 100 % 100 % 100 % Rehabilitationsmaßnahmen nach Erkrankung oder Unfall während der versicherten Zeit nein 100 % 100 % Herzschrittmacher und Prothesen nach einem Unfall, die zur Herstellung Ihrer Transportfähigkeit notwendig sind 100 % 100 % 100 % Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen bis zu 10 Sitzungen. Voraussetzung ist die vor Beginn der Behandlungen erfolgte Genehmigung durch den Versicherer unter Nachweis der während der Versicherungszeit eingetretenen medizinischen Notwendigkeit dieser Behandlungen. (Versicherungssumme je Versicherungsjahr | Wartezeit 6 Monate ab Vertragsbeginn) nein 750 € 1.500 € Übernahme der Rückreisemehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung aufgrund von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen nein nein 100 % Versicherungsschutz für Vorerkrankungen: Notwendige Behandlungen wegen unerwarteten Akutwerdens von Vorerkrankungen während der Reise sind versichert. Voraussetzung ist eine in den letzten 4 Wochen vor der Reise vom Arzt im Heimatland ausgestellte Unbedenklichkeitsbestätigung mit explizit bestätigter Reisefähigkeit; bei Anträgen nach Reisebeginn eine vom Ausland aus beim Arzt angeforderte Unbedenklichkeitsbestätigung (im Schadenfall einzureichen). Ausgeschlossen sind absehbare (erwartbare) Folgen von Krankheiten oder Unfällen, die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss behandelt wurden - also auch von Krankheiten oder Unfällen, die bei Vertragsabschluss nicht mehr bestehen oder als geheilt gelten. Nicht versichert sind (a) Medikamenten-Nachkäufe und (b) die Fortsetzung von vor der Abreise begonnenen Behandlungen. nein ja ja vor und nach der Abreise eingetretene Schwangerschaften: ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen 100 % 100 % 100 % medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch 100 % 100 % 100 % Entbindung bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche 100 % 100 % 100 % Fehlgeburt bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche einschliesslich Erstversorgung des Neugeborenen 100 % 100 % 100 % Nachversicherung des Neugeborenen ab dem Tag der Geburt zum selben Tarif, den die Mutter seit mindestens 3 Monaten hat ja ja ja während der versicherten Zeit eingetretene SchwangerschaftWartezeit bzgl. Vorsorge und Geburt für während der Reise eingetretene Schwangerschaften = diese Leistungen sind nur versichert für Schwangerschaften, die nach Ablauf der jeweils genannten Wartezeit eingetreten sind nicht versichert 8 Monate 6 Monate Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen nein 1.000 € 100 % ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen incl. Frühgeburt und Kaiserschnitt 100 % 100 % 100 % Entbindung durch einen Arzt (ohne Komplikationen) nein 2.500 € 100 % Kaiserschnitt (ohne Komplikationen) nein 2.500 € 100 % medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch 100 % 100 % 100 % Geburtshelfer und Hebammen (sofern diese Leistungen nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden) nein 2.500 € 100 % postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen nein 100 % 100 % Nachversicherung des Neugeborenen ab dem Tag der Geburt zum selben Tarif, den die Mutter seit mindestens 3 Monaten hat ja ja ja bei Frühgeburten im Ausland: bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Ausland ja ja ja ärztliche Vorsorgebehandlungen im Ausland: (Versicherungsumme je Versicherungsjahr, Wartezeit ab Vertragsbeginn) sonstige ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate) nein 300 € 500 € gynäkologische Vorsorgeuntersuchung für Frauen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Wartezeit 6 Monate) nein 250 € 500 € Zahnvorsorge nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate) nein 150 € 250 € Impfungen während der versicherten Zeit unter diesen Bedingungen: (a) Wartezeit 12 Monate, (b) nur für die Einreise in das (nächste) Zielland zwingend vorgeschriebene Impfungen, die (c) aufgrund begrenzter Wirkdauer des Impfstoffes nicht vor der Abreise möglich waren. Im Schadenfall müssen die Kunden einreichen: (a) aktuelle Kopie der Webseite des Ziellandes mit der Einreisevorschrift bzgl. Impfungen und (b) Bestätigung des Hausarztes im HKL, dass die Impfung aufgrund begrenzter Wirkdauer des Impfstoffes nicht vor der Abreise möglich war. Nicht versichert sind (a) Auffrischungsimpfungen und (b) Fortsetzung von bereits begonnenen Impfserien. nein nein 200 € Alternativmedizin: Behandlungen durch am Aufenthaltsort zugelassene und gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen sind versichert, ohne dass es zuvor einer Verordnung durch einen Schulmediziner bedarf. Diese alternativmedizinischen Leistungen können also ohne vorherigen Besuch bei einem Schulmediziner in Anspruch genommen werden. Je Versicherungsjahr: nein 1.000 € 100 % Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben oder am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland keine schulmedizinische Heilbehandlung verfügbar ist. Diese Leistungen sind also nur dann versichert, wenn kein Schulmediziner verfügbar ist. Je Versicherungsjahr: nein 1.000 € 100 % Informationsleistungen: zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service 100 % 100 % 100 % bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten 100 % 100 % 100 % bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen 100 % 100 % 100 % Betreuungsleistungen im Ausland: bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus 100 % 100 % 100 % Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können 100 % 100 % 100 % Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen) nein 1.000 € 100 % bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes nein 1.000 € 100 % bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tage nein ja ja Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten: Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt 100 % 100 % 100 % Übernahme der Kosten für eine Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist 100 % 100 % 100 % Übernahme der Kosten für eine mitreisende Begleitperson, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist 100 % 100 % 100 % Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft 100 % 100 % 100 % Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder bei nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunft nein 100 % 100 % Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen nein 100 % 100 % Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten nein 100 % 100 % Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall nein 5.000 € 10.000 € im Todesfall: Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen 100 % 100 % 100 % im Todesfall: alternativ zur Überführung ins Heimatland Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten 100 % 100 % 100 % Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen nein 100 % 100 % Nachleistung im Ausland: bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit 100 % 100 % 100 % weitere Leistungen: Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfall ja ja ja sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungen ja ja ja ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten ja ja ja Kosten der außerplanmäßigen und vorübergehenden Rückreise in das Heimatland aufgrund eines Todesfalles in der Familie (begrenzt auf Eltern, Großeltern, Geschwister) mit nachgewiesener Fortsetzung der Reise für mindestens 4 Wochen Dauer (maximale Erstattung bis) nein nein 1.000 € Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise:
Der Unterbrechungsschutz besteht bei einer vorübergehende Rückkehr in das Heimatland mit anschließender nachgewiesener Fortsetzung der Auslandsreise (a) innerhalb der versicherten Unterbrechungszeit, (b) spätestens nach Ablauf der versicherten Unterbrechungszeit und (c) mit einem an die Reiseunterbrechung anschließenden Auslandsaufenthalt von mindestens 4 Wochen Dauer. Während der versicherten Unterbrechungszeit besteht Versicherungsschutz für Schadenfälle, die in der Zeit des Aufenthaltes im Heimatland neu eingetreten sind. Die Fortsetzung von bereits im Ausland begonnenen Behandlungen oder die Rückkehr in das Heimatland zur erstmaligen Aufnahme von medizinischen Behandlungen aufgrund schon im Ausland eingetretener Erkrankungen, Verletzungen, Zahnbeschwerden oder Schwangerschaften ist nur versichert, wenn in diesen Fällen die Kostenübernahme vor der Rückreise in das Heimatland beim Versicherer beantragt und von diesem genehmigt wurde. Versicherungsschutz im Heimatland: (1) Versicherte Zeit 1–6 Monate = kein Unterbrechungsschutz im Heimatland. (2) Versicherte Zeit 7-36 Monate = 8 Wochen Unterbrechungsschutz im Heimatland je Versicherungsjahr. Hinweis: Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Reiseunfallversicherung
versicherte Ereignisse in der Reiseunfallversicherung:
Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
Zerrungen und Bänderriss
Ertrinken oder Ersticken
Versicherungssummen:
Grundsumme für Invalidität30.000 €
progressive Invaliditätsstaffel350 %
im Todesfall15.000 €
Bergungskosten bis5.000 €
kosmetische Operationen nach einem Unfall bis5.000 €
Unfall: ein plötzlich von aussen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwillig erlittenen Gesundheitsschädigung führt. Mitversichert sind tauchtypische Gesundheitsschäden sowie Verrenkungen, Zerrungen oder Risse an Gelenken oder der Wirbelsäule aufgrund erhöhter Kraftanstrengung.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Reisehaftpflichtversicherung
Leistungen:
Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche
Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten
Kosten eines Rechtsstreites
versicherte Ereignisse:
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens2 Mio. €
Haftpflichtansprüche aufgrund Mietsachschäden je Versicherungsfall25.000 €
Berufshaftpflicht für Au-Pairs bei der Ausübung von Au-Pair-Tätigkeitenja
Schlüsselverlust bei Au-Pair-Aufenthalt in der Gastfamilie250 €
Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt der Au-Pair-Gastfamilie2.500 €
Selbstbehalt:
Bei Mietsachschäden oder Schäden im Haushalt der Gastfamilie wird vom ermittelten Schadenbetrag ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 150 € abgezogen.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Reisegepäckversicherung
versicherte Ereignisse:
Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung am Zielort der Reise nicht am Tag der Ankunft dort; erstattet werden notwendige Ersatzkäufe bis max. 500 €)
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung
vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte
Schäden bei Transportmittelunfall oder Unfall des Versicherten
Schäden durch Sturm, Überschwemmung, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen, Brand, Blitzschlag, Explosion
Versicherungssummen:
Einzelpersonen (je versicherter Person)2.000 €
Versicherungsleistungen und Entschädigungsgrenzen (Maximalerstattungen für diese Gegenstände):
Erstattung des Versicherungswertes für zerstörte und abhandengekommene Sachen100 %
Erstattung der Reparaturkosten für beschädigte, reparaturfähige Sachen100 %
Erstattung des Materialwertes für Film-, Bild-, Ton- und Datenträger100 %
Erstattung der amtlichen Gebühren für die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen,
Kraftfahrzeugpapieren und Führerscheinen
100 %
Erstattung für Geschenke und Reiseandenken200 €
Erstattung für Schmuck, Pelze und Gegenstände aus Edelmetall1.000 €
Erstattung für Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme, Laptops und Spielkonsolen, jeweils mit Zubehör1.000 €
Erstattung für Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (ausgenommen Motoren)750 €
Erstattung für Mobiltelefone, jeweils mit Zubehör250 €
Erstattung für Audio-Player und tragbare DVD-Player, jeweils mit Zubehör250 €
Selbstbehalt: nein
versicherte Sachen:
Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert.
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.
nicht versichert:
Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Musikinstrumente, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör, Schäden während des Zeltens oder Campings sowie Schäden durch Verlieren, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Versicherungsprämien Young Travellers Weltreiseversicherung
Geltungsbereich: alle Länder weltweit ohne USA, Kanada, Mexiko
(Auslandskrankenversicherung: Prämien pro Person und Versicherungsmonat)
Mitversichert sind: (1) Umsteigeverbindungen mit maximal 2 Übernachtungen für die Dauer des Transits bei jeder Versicherungsdauer und (2) einmalig ein Aufenthalt von maximal 14 Tagen in einem dieser Länder bei mindestens 7 Monaten Versicherungsdauer. Längere Aufenthalte in diesen Ländern können während der Reise nachversichert werden (Erklärungen siehe unten).
Altersstufe:bis 24 Jahre25 - 39 Jahre40 - 55 Jahre
Reisedauer:1-12 Monate1-36 Monate1-12 Monate1-36 Monate1-12 Monate1-36 Monate
Basic25 €33 €35 €46 €45 €59 €
Comfort32 €45 €42 €58 €54 €75 €
Premium39 €55 €49 €69 €65 €99 €
Geltungsbereich: alle Länder weltweit
(Auslandskrankenversicherung: Prämien pro Person und Versicherungsmonat)
Altersstufe:bis 24 Jahre25 - 39 Jahre40 - 55 Jahre
Reisedauer:1-12 Monate1-36 Monate1-12 Monate1-36 Monate1-12 Monate1-36 Monate
Basic39 €49 €44 €55 €66 €88 €
Comfort49 €59 €52 €66 €75 €109 €
Premium59 €69 €59 €83 €89 €149 €
 
Zusatzpakete: Zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung können Sie diese Zusatzpaket wählen.
Paket 1: Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Reisenotfallversicherunggültig weltweit9 € je Monat
Paket 2: Reisegepäckversicherung (2.000 € Gepäckwert)gültig weltweit10 € je Monat
Erklärungen zur Auslandskrankenversicherung:
Selbstbehalt (je Versicherungsjahr): Der Selbstbehalt besteht nur bei ambulanten Behandlungen und ist auf 250 € (Variante Basic) bzw. 150 € (Variante Comfort) je Versicherungsjahr begrenzt - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen. Das bedeutet, dass Sie nur ersten 250 € bzw. 150 € der Kosten ambulanter Behandlungen eines Versicherungsjahres selbst tragen. Keinen Selbstbehalt gibt es bei stationären Behandlungen sowie generell in der Variante Premium.
Altersgrenzen und Ratenzahlung: Maßgeblich für die Höhe der Prämie der Police ist Ihr Alter zum Versicherungsbeginn der Erstpolice bzw. der Verlängerung (Anschlussvertrag). Sie können bei der Buchung eine der angebotenen Ratenzahlungsoptionen wählen - zum Beispiel monatliche Ratenzahlung. Wenn Sie einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten zur Prämie 1-36 Monate versichern und die Reise nach 12 oder weniger Monaten beenden, werden Sie in die niedrige Prämie 1-12 Monate zurückgestuft und erhalten die Differenz erstattet.

Antrag zur Verlängerung eines bestehenden Vertrags | Young Travellers Weltreiseversicherung

Welchen Antrag können Sie hier stellen?

Mit diesem Formular können die Verlängerung eines bestehenden Vertrags zur Young Travellers Weltreiseversicherung beantragen. Die Prämien und Leistungen zu diesen Tarifen sehen Sie über die oben angebotenen Links. Bitte beachten Sie, dass Sie die Verlängerung frühestens 8 Wochen vor dem Ablauf Ihres aktuellen Vertrags beantragen können.

Persönliche Daten und bisheriger Versicherungsschutz:
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