
Sie haben bereits eine Young Travellers Weltreiseversicherung für Ihre Auslandsreise bei uns gebucht und möchten diese nun aufgrund der Verlängerung Ihres Auslandsaufenthaltes verlängern? Dann können Sie den Anschlussvertrag zur Verlängerung gern hier beantragen.
Was ist wichtig zu wissen?
Den Verlängerungsantrag stellen Sie bitte über das unten angebotene Formular. Nach Erhalt Ihres Antrags klären wir die Genehmigung und Ausstellung der Anschlussversicherung, die Sie per E-Mail erhalten.
Sie können den Verlängerungsantrag für denselben Tarif stellen, den Sie auch bisher abgeschlossen haben. Das ist der Tarif Young Travellers Weltreiseversicherung in einer der beiden Varianten:
Bitte beachten Sie: Sie können Verlängerungen nicht selbst buchen, sondern nur über das nachfolgenden Webformular beantragen. Die Ausstellung einer Verlängerungspolice erfolgt immer durch uns.
Eine Verlängerung erfolgt zu den nachfolgend dargestellen Preisen und Konditionen. Die Versicherungsbedingungen finden Sie hier:
| Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Auslandskrankenversicherung | |||
| Tarifvarianten | |||
| Basic | Comfort | Premium | |
| Altersgrenze zum Versicherungsbeginn ist das vollendete: | 55. Lebensjahr | ||
| Versicherungsdauer kann jeder Zeitraum sein bis maximal: | 36 Monate | ||
| Heimatland (Wohnsitzland) zum Versicherungsbeginn: | jedes beliebige Land | ||
| Abschluss nach Abreise möglich: | ja | ||
| Verlängerung während der Reise entsprechend der Prämienprogression möglich: | ja | ||
| Höchstversicherungssumme je Versicherungsjahr: | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
| Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen je Versicherungsjahr maximal: | 250 € | 150 € | keiner |
| versicherte Leistungen: | |||
| ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland: | |||
| während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen | 100 % | 100 % | 100 % |
| schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr) | 300 € | 2.000 € | 100 % |
| Genehmigung von teuren Zahnbehandlungen: Übersteigt eine Zahnbehandlung nach Kostenplan des Zahnarztes 2.000 €, muss sie vor Beginn der Behandlungen vom Versicherer genehmigt werden | nicht erforderlich | nicht erforderlich | ja |
| aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz | 500 € | 1.000 € | 1.500 € |
| nicht unfallbedingter Zahnersatz (je Versicherungsjahr, Wartezeit 6 Monate) | nein | 500 € | 1.000 € |
| ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel aufgrund von akuten Gesundheitsbeschwerden während der Reise | 100 % | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen | 100 % | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Physiotherapie | 100 % | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % | 100 % | 100 % |
| Röntgendiagnostik (bei ärztlich festgestellter Notwendigkeit und Verordnung auch MRT Magnetresonanztomographie, MR Magnetresonanz, CT Computertomographie) | 100 % | 100 % | 100 % |
| unaufschiebbare Operationen | 100 % | 100 % | 100 % |
| Rehabilitationsmaßnahmen nach Erkrankung oder Unfall während der versicherten Zeit | nein | 100 % | 100 % |
| Herzschrittmacher und Prothesen nach einem Unfall, die zur Herstellung Ihrer Transportfähigkeit notwendig sind | 100 % | 100 % | 100 % |
| Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen bis zu 10 Sitzungen. Voraussetzung ist die vor Beginn der Behandlungen erfolgte Genehmigung durch den Versicherer unter Nachweis der während der Versicherungszeit eingetretenen medizinischen Notwendigkeit dieser Behandlungen. (Versicherungssumme je Versicherungsjahr | Wartezeit 6 Monate ab Vertragsbeginn) | nein | 750 € | 1.500 € |
| Übernahme der Rückreisemehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung aufgrund von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen | nein | nein | 100 % |
| Versicherungsschutz für Vorerkrankungen: | |||
| Notwendige Behandlungen wegen unerwarteten Akutwerdens von Vorerkrankungen während der Reise sind versichert. Voraussetzung ist eine vor der Reise vom Arzt im Heimatland ausgestellte Unbedenklichkeitsbestätigung mit explizit bestätigter Reisefähigkeit (im Schadenfall einzureichen). Ausgeschlossen sind absehbare (erwartbare) Folgen von Krankheiten oder Unfällen, die in den letzten 6 Monaten vor Vertragsabschluss behandelt wurden - also auch von Krankheiten oder Unfällen, die bei Vertragsabschluss nicht mehr bestehen oder als geheilt gelten. Nicht versichert sind (a) Medikamenten-Nachkäufe und (b) die Fortsetzung von vor der Abreise begonnenen Behandlungen. | nein | ja | ja |
| vor und nach der Abreise eingetretene Schwangerschaften: | |||
| ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen | 100 % | 100 % | 100 % |
| medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch | 100 % | 100 % | 100 % |
| Entbindung bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche | 100 % | 100 % | 100 % |
| Fehlgeburt bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche einschliesslich Erstversorgung des Neugeborenen | 100 % | 100 % | 100 % |
| während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft | |||
| Wartezeit bzgl. Vorsorge und Geburt für während der Reise eingetretene Schwangerschaften = diese Leistungen sind nur versichert für Schwangerschaften, die nach Ablauf der jeweils genannten Wartezeit eingetreten sind | nicht versichert | 8 Monate | 6 Monate |
| Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen | nein | 1.000 € | 100 % |
| ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen incl. Frühgeburt und Kaiserschnitt | 100 % | 100 % | 100 % |
| Entbindung durch einen Arzt (ohne Komplikationen) | nein | 2.500 € | 100 % |
| Kaiserschnitt (ohne Komplikationen) | nein | 2.500 € | 100 % |
| medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch | 100 % | 100 % | 100 % |
| Geburtshelfer und Hebammen (sofern diese Leistungen nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden) | nein | 2.500 € | 100 % |
| postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen | nein | 100 % | 100 % |
| Nachversicherung des Neugeborenen ab dem Tag der Geburt zum selben Tarif, den die Mutter hat | ja | ja | ja |
| bei Frühgeburten im Ausland: | |||
| bei Frühgeburt bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Ausland | ja | ja | ja |
| ärztliche Vorsorgebehandlungen im Ausland: (Versicherungsumme je Versicherungsjahr, Wartezeit ab Vertragsbeginn) | |||
| sonstige ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate) | nein | 300 € | 500 € |
| gynäkologische Vorsorgeuntersuchung für Frauen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Wartezeit 6 Monate) | nein | 250 € | 500 € |
| Zahnvorsorge nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate) | nein | 150 € | 250 € |
| Impfungen während der versicherten Zeit unter diesen Bedingungen: (a) Wartezeit 12 Monate, (b) nur für die Einreise in das (nächste) Zielland zwingend vorgeschriebene Impfungen, die (c) aufgrund begrenzter Wirkdauer des Impfstoffes nicht vor der Abreise möglich waren. Im Schadenfall müssen die Kunden einreichen: (a) aktuelle Kopie der Webseite des Ziellandes mit der Einreisevorschrift bzgl. Impfungen und (b) Bestätigung des Hausarztes im HKL, dass die Impfung aufgrund begrenzter Wirkdauer des Impfstoffes nicht vor der Abreise möglich war. Nicht versichert sind (a) Auffrischungsimpfungen und (b) Fortsetzung von bereits begonnenen Impfserien. | nein | nein | 200 € |
| Alternativmedizin: | |||
| Behandlungen durch am Aufenthaltsort zugelassene und gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen sind versichert, ohne dass es zuvor einer Verordnung durch einen Schulmediziner bedarf. Diese alternativmedizinischen Leistungen können also ohne vorherigen Besuch bei einem Schulmediziner in Anspruch genommen werden. Je Versicherungsjahr: | nein | 1.000 € | 100 % |
| Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben oder am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland keine schulmedizinische Heilbehandlung verfügbar ist. Diese Leistungen sind also nur dann versichert, wenn kein Schulmediziner verfügbar ist. Je Versicherungsjahr: | nein | 1.000 € | 100 % |
| Informationsleistungen: | |||
| zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service | 100 % | 100 % | 100 % |
| bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten | 100 % | 100 % | 100 % |
| bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen | 100 % | 100 % | 100 % |
| Betreuungsleistungen im Ausland: | |||
| bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus | 100 % | 100 % | 100 % |
| Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können | 100 % | 100 % | 100 % |
| Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen) | nein | 1.000 € | 100 % |
| bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes | nein | 1.000 € | 100 % |
| bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tage | nein | ja | ja |
| Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten: | |||
| Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt | 100 % | 100 % | 100 % |
| Übernahme der Kosten für eine Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist | 100 % | 100 % | 100 % |
| Übernahme der Kosten für eine mitreisende Begleitperson, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist | 100 % | 100 % | 100 % |
| Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft | 100 % | 100 % | 100 % |
| Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder bei nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunft | nein | 100 % | 100 % |
| Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen | nein | 100 % | 100 % |
| Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten | nein | 100 % | 100 % |
| Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall | nein | 5.000 € | 10.000 € |
| im Todesfall: Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen | 100 % | 100 % | 100 % |
| im Todesfall: alternativ zur Überführung ins Heimatland Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten | 100 % | 100 % | 100 % |
| Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen | nein | 100 % | 100 % |
| Nachleistung im Ausland: | |||
| bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100 % | 100 % | 100 % |
| weitere Leistungen: | |||
| Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfall | ja | ja | ja |
| sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungen | ja | ja | ja |
| ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten | ja | ja | ja |
| Kosten der außerplanmäßigen und vorübergehenden Rückreise in das Heimatland aufgrund eines Todesfalles in der Familie (begrenzt auf Eltern, Großeltern, Geschwister) mit nachgewiesener Fortsetzung der Reise für mindestens 4 Wochen Dauer (maximale Erstattung bis) | nein | nein | 1.000 € |
| Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: Der Unterbrechungsschutz besteht bei einer vorübergehende Rückkehr in das Heimatland mit anschließender nachgewiesener Fortsetzung der Auslandsreise (a) innerhalb der versicherten Unterbrechungszeit, (b) spätestens nach Ablauf der versicherten Unterbrechungszeit und (c) mit einem an die Reiseunterbrechung anschließenden Auslandsaufenthalt von mindestens 4 Wochen Dauer. Während der versicherten Unterbrechungszeit besteht Versicherungsschutz für Schadenfälle, die in der Zeit des Aufenthaltes im Heimatland neu eingetreten sind. Die Fortsetzung von bereits im Ausland begonnenen Behandlungen oder die Rückkehr in das Heimatland zur erstmaligen Aufnahme von medizinischen Behandlungen aufgrund schon im Ausland eingetretener Erkrankungen, Verletzungen, Zahnbeschwerden oder Schwangerschaften ist nur versichert, wenn in diesen Fällen die Kostenübernahme vor der Rückreise in das Heimatland beim Versicherer beantragt und von diesem genehmigt wurde. | |||
| Versicherungsschutz im Heimatland: (1) Versicherte Zeit 1–6 Monate = kein Unterbrechungsschutz im Heimatland. (2) Versicherte Zeit 7-36 Monate = 8 Wochen Unterbrechungsschutz im Heimatland je Versicherungsjahr. | |||
| Hinweis: | |||
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | |||
| Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Reiseunfallversicherung | |
| versicherte Ereignisse in der Reiseunfallversicherung: | |
| Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis | |
| Zerrungen und Bänderriss | |
| Ertrinken oder Ersticken | |
| Versicherungssummen: | |
| Grundsumme für Invalidität | 30.000 € |
| progressive Invaliditätsstaffel | 350 % |
| im Todesfall | 15.000 € |
| Bergungskosten bis | 5.000 € |
| kosmetische Operationen nach einem Unfall bis | 5.000 € |
| Unfall: ein plötzlich von aussen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwillig erlittenen Gesundheitsschädigung führt. Mitversichert sind tauchtypische Gesundheitsschäden sowie Verrenkungen, Zerrungen oder Risse an Gelenken oder der Wirbelsäule aufgrund erhöhter Kraftanstrengung. | |
| Hinweis: | |
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | |
| Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Reisehaftpflichtversicherung | |
| Leistungen: | |
| Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche | |
| Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten | |
| Kosten eines Rechtsstreites | |
| versicherte Ereignisse: | |
| Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens | 2 Mio. € |
| Haftpflichtansprüche aufgrund Mietsachschäden je Versicherungsfall | 25.000 € |
| Berufshaftpflicht für Au-Pairs bei der Ausübung von Au-Pair-Tätigkeiten | ja |
| Schlüsselverlust bei Au-Pair-Aufenthalt in der Gastfamilie | 250 € |
| Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt der Au-Pair-Gastfamilie | 2.500 € |
| Selbstbehalt: | |
| Bei Mietsachschäden oder Schäden im Haushalt der Gastfamilie wird vom ermittelten Schadenbetrag ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 150 € abgezogen. | |
| Hinweis: | |
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | |
| Versicherungsleistungen Young Travellers Weltreiseversicherung: Reisegepäckversicherung | ||
| versicherte Ereignisse: | ||
| Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung am Zielort der Reise nicht am Tag der Ankunft dort; erstattet werden notwendige Ersatzkäufe bis max. 500 €) | ||
| Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, räuberische Erpressung | ||
| vorsätzliche Sachbeschädigung durch Dritte | ||
| Schäden bei Transportmittelunfall oder Unfall des Versicherten | ||
| Schäden durch Sturm, Überschwemmung, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen, Brand, Blitzschlag, Explosion | ||
| Versicherungssummen: | ||
| Einzelpersonen (je versicherter Person) | 2.000 € | |
| Versicherungsleistungen und Entschädigungsgrenzen (Maximalerstattungen für diese Gegenstände): | ||
| Erstattung des Versicherungswertes für zerstörte und abhandengekommene Sachen | 100 % | |
| Erstattung der Reparaturkosten für beschädigte, reparaturfähige Sachen | 100 % | |
| Erstattung des Materialwertes für Film-, Bild-, Ton- und Datenträger | 100 % | |
| Erstattung der amtlichen Gebühren für die Wiederbeschaffung von Personalausweisen, Reisepässen, Kraftfahrzeugpapieren und Führerscheinen | 100 % | |
| Erstattung für Geschenke und Reiseandenken | 200 € | |
| Erstattung für Schmuck, Pelze und Gegenstände aus Edelmetall | 1.000 € | |
| Erstattung für Foto- und Filmapparate, tragbare Videosysteme, Laptops und Spielkonsolen, jeweils mit Zubehör | 1.000 € | |
| Erstattung für Sportgeräte, jeweils mit Zubehör (ausgenommen Motoren) | 750 € | |
| Erstattung für Mobiltelefone, jeweils mit Zubehör | 250 € | |
| Erstattung für Audio-Player und tragbare DVD-Player, jeweils mit Zubehör | 250 € | |
| Selbstbehalt: nein | ||
| versicherte Sachen: | ||
| Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert. | ||
| Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. | ||
| Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. | ||
| nicht versichert: | ||
| Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Musikinstrumente, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör, Schäden während des Zeltens oder Campings sowie Schäden durch Verlieren, Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen | ||
| Geltungsbereich: | ||
| Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft. | ||
| Hinweis: | ||
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | ||
| Versicherungsprämien Young Travellers Weltreiseversicherung | ||||||
| Geltungsbereich: alle Länder weltweit ohne USA, Kanada, Mexiko (Auslandskrankenversicherung: Prämien pro Person und Versicherungsmonat) | ||||||
| Mitversichert sind: (1) Umsteigeverbindungen mit maximal 2 Übernachtungen für die Dauer des Transits bei jeder Versicherungsdauer und (2) einmalig ein Aufenthalt von maximal 14 Tagen in einem dieser Länder bei mindestens 7 Monaten Versicherungsdauer. Längere Aufenthalte in diesen Ländern können während der Reise nachversichert werden (Erklärungen siehe unten). | ||||||
| Altersstufe: | bis 24 Jahre | 25 - 39 Jahre | 40 - 55 Jahre | |||
| Reisedauer: | 1-12 Monate | 1-36 Monate | 1-12 Monate | 1-36 Monate | 1-12 Monate | 1-36 Monate |
| Basic | 25 € | 33 € | 35 € | 46 € | 45 € | 59 € |
| Comfort | 32 € | 45 € | 42 € | 58 € | 54 € | 75 € |
| Premium | 39 € | 55 € | 49 € | 69 € | 65 € | 99 € |
| Geltungsbereich: alle Länder weltweit (Auslandskrankenversicherung: Prämien pro Person und Versicherungsmonat) | ||||||
| Altersstufe: | bis 24 Jahre | 25 - 39 Jahre | 40 - 55 Jahre | |||
| Reisedauer: | 1-12 Monate | 1-36 Monate | 1-12 Monate | 1-36 Monate | 1-12 Monate | 1-36 Monate |
| Basic | 39 € | 49 € | 44 € | 55 € | 66 € | 88 € |
| Comfort | 49 € | 59 € | 52 € | 66 € | 75 € | 109 € |
| Premium | 59 € | 69 € | 59 € | 83 € | 89 € | 149 € |
| Zusatzpakete: Zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung können Sie diese Zusatzpaket wählen. | ||||||
| Paket 1: Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Reisenotfallversicherung | gültig weltweit | 9 € je Monat | ||||
| Paket 2: Reisegepäckversicherung (2.000 € Gepäckwert) | gültig weltweit | 10 € je Monat | ||||
| Erklärungen zur Auslandskrankenversicherung: | ||||||
| Selbstbehalt (je Versicherungsjahr): Der Selbstbehalt besteht nur bei ambulanten Behandlungen und ist auf 250 € (Variante Basic) bzw. 150 € (Variante Comfort) je Versicherungsjahr begrenzt - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen. Das bedeutet, dass Sie nur ersten 250 € bzw. 150 € der Kosten ambulanter Behandlungen eines Versicherungsjahres selbst tragen. Keinen Selbstbehalt gibt es bei stationären Behandlungen sowie generell in der Variante Premium. | ||||||
| Altersgrenzen und Ratenzahlung: Maßgeblich für die Höhe der Prämie der Police ist Ihr Alter zum Versicherungsbeginn der Erstpolice bzw. der Verlängerung (Anschlussvertrag). Sie können bei der Buchung eine der angebotenen Ratenzahlungsoptionen wählen - zum Beispiel monatliche Ratenzahlung. Wenn Sie einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten zur Prämie 1-36 Monate versichern und die Reise nach 12 oder weniger Monaten beenden, werden Sie in die niedrige Prämie 1-12 Monate zurückgestuft und erhalten die Differenz erstattet. | ||||||