
Sie haben eine Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherung, sind bereits im Ausland und möchten diese nun um USA, Kanada oder Mexiko erweitern? Wenn Sie sich während der Auslandsreise für einen Aufenthalt in diesen Ländern spontan entscheiden, können Sie zu Ihrem bestehenden Vertrag eine Nachversicherung von USA, Kanada oder Mexiko von unterwegs aus vornehmen. Dazu stellen Sie unten den Antrag zur Nachversicherung USA, Kanada, Mexiko.
Was ist wichtig zu wissen?
Den Nachversicherungsantrag stellen Sie bitte über das unten angebotene Formular. Nach Erhalt Ihres Antrags klären wir die Genehmigung und Ausstellung der Police, die Sie per E-Mail erhalten.
Sie können den Nachversicherungsantrag zusätzlich zu demselben Tarif stellen, den Sie auch bisher abgeschlossen haben. Das ist der Tarif Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherung für Reisen bis zu 5 Jahre Dauer.
Die Prämie je Monat der Nachversicherung richtet sich nach der Tarifvariante Ihres bestehenden Vertrags (Basic oder Premium), nach Ihrem Alter und nach der geplanten Aufenthaltsdauer in USA, Kanada oder Mexiko.
| Prämien der Young Travellers Auslandskrankenversicherung | ||||||
| Nachversicherung USA, Kanada, Mexiko (Prämien pro Person und Versicherungsmonat) | ||||||
| Altersstufe: | bis 21 Jahre | 22 - 39 Jahre | 40 - 55 Jahre | |||
| Aufenthaltsdauer: | Basic | Premium | Basic | Premium | Basic | Premium |
| 1 - 12 Monate | 45 € | 66 € | 53 € | 77 € | 94 € | 131 € |
| 1 - 60 Monate | 51 € | 86 € | 72 € | 116 € | 152 € | 225 € |
| Unterschiede zwischen Basic und Premium: (1) Basic enthält einen Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen. (2) Basic enthält keine Gesundheitsvorsorge (Zahnvorsorge, Krebsvorsorge, gynäkologische Vorsorge, Schwangerschaftsvorsorge) und keine Bergungskosten. Premium ist ohne jeglichen Selbstbehalt und ohne die in der Variante Basic enthaltenen Einschränkungen. | ||||||
| Selbstbehalt (nur in der Variante Basic): Der Selbstbehalt besteht nur bei ambulanten Behandlungen und ist auf maximal 200 € je Versicherungsjahr begrenzt - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen. Das bedeutet, dass Sie nur ersten 200 € der Kosten ambulanter Behandlungen eines Versicherungsjahres selbst tragen. Keinen Selbstbehalt gibt es bei stationären Behandlungen sowie generell in der Variante Premium. | ||||||