
Die Young Travellers Auslandskrankenversicherungen bieten je nach der Länge der Versicherungsdauer einen befristeten Versicherungsschutz im Heimatland. Das gilt für die Tarife Young Travellers und Active Travellers in gleicher Weise.
Die Voraussetzungen für die Gültigkeit des Krankenversicherungsschutzes im Heimatland bei einer Reiseunterbrechung sind:
Der Unterbrechungsschutz besteht in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer - also der Länge der versicherten Zeit entsprechend Ihrer Versicherungsbestätigung - jederzeit nach der Abreise wie folgt:
Während der versicherten Unterbrechungszeit besteht im Heimatland derselbe Versicherungsschutz wie im Ausland entsprechend des von Ihnen gebuchten Tarifs. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie sich für die Zeit der Auslandsreise im Heimatland bei der Krankenversicherung oder Krankenkasse abgemeldet haben.
Reichen Sie Behandlungsbelege aus dem Heimatland ein, müssen Sie die Einreise und die Fortsetzung der Auslandsreise nachweisen - beispielsweise anhand von Flugbestätigungen, Bus- oder Bahntickets der Schadenabteilung gegenüber belegen.
Halten Sie sich für länger als die oben dargestellten Zeiträume (3 bzw. 6 Wochen) im Heimatland auf, besteht solange kein Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung mehr, bis Sie die Auslandsreise fortsetzen. Beenden Sie die Reise endgültig, müssen Sie sich ab der Ankunft im Heimatland wieder bei der heimischen Krankenversicherung pflichtversichern. Beginnend mit einer dann später erfolgenden erneuten Abreise können Sie erneut eine Young Travellers Auslandskrankenversicherung buchen.
Das ist auch dann der Fall, wenn es zu einem medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport kommt. Dieser findet statt, wenn die Reise nicht mehr fortgesetzt werden kann mit der Folge, dass sowohl die Reise als auch die Reiseversicherung mit der Ankunft im Heimatland enden.