
Die Young Travellers Auslandskrankenversicherungen einen befristeten Versicherungsschutz im Heimatland abhängig von der insgesamt versicherten Zeit Ihres Vertrages. Das gilt für die Tarife Young Travellers und Active Travellers in gleicher Weise.
Die Voraussetzungen für das Bestehen des Krankenversicherungsschutzes im Heimatland bei einer Reiseunterbrechung sind:
Der Unterbrechungsschutz besteht in Abhängigkeit von der Versicherungsdauer - also der Länge der versicherten Zeit entsprechend Ihrer Versicherungsbestätigung - jederzeit nach der Abreise wie folgt:
Welcher Unterbrechungsschutz im Heimatland besteht, wenn Sie länger im Heimatland bleiben als die vom Versicherungsschutz erfassten 3 Wochen (versicherte Zeit 7-11 Monate) bzw. 6 Wochen (versicherte Zeit 12 oder mehr Monate)? Hier sehen Sie eine Übersicht über die häufig dazu gestellten Fragen und Antworten:
Sie planen von vornherein, länger als vom Unterbrechungsschutz erfasst im Heimatland zu bleiben. Dann gilt:
Während der versicherten Zeit des Unterbrechungsschutzes im Heimatland kommt es zu einem neuen Schadenfall (Krankheit, Unfall). Dann gilt: