Mit der Young Travellers Reisegepäckversicherung versichern Sie Ihr Reisegepäck für die gesamte Zeit Ihrer Auslandsreise - von wenigen Wochen bis zu Langzeitreisen von 5 Jahren Dauer.
Versicherungsschutz besteht während der gesamten Reisedauer bis zur Höhe der Versicherungssumme (2.000 Euro bei Einzelpersonen, 4.000 Euro bei Familien) für:
Zum Reisegepäck gehören diejenigen Gegenstände, die Sie auf die Reise mitnehmen. Nicht versichert sind Gegenstände, die Sie während der Reise kaufen. Versichert ist der Zeitwert der gestohlenen oder betroffenen Gegenstände, also der Wert, den Sie im Zeitpunkt des Schadeneintritts marktüblich haben.
Neben den üblichen Sachen wie Textilien, Bade- oder Hygieneartikeln umfasst das Reisegepäck auch Wertgegenstände wie Notebook, Laptop oder Tablet, Fotoausrüstung, Schmuck oder Mobiltelefone, die Sie auf die Reise mitnehmen. Bei Wertsachen besteht eine erhöhte Aufmerksamkeitspflicht. Wertsachen sind nur versichert, wenn Sie sie entweder in einem für Sie verschlossenen Zimmer oder Safe aufbewahren oder wenn Sie sie im persönlichen Gewahrsam, also bei sich, haben. Lassen Sie Wertsachen frei zugänglich liegen, sind sie nicht versichert.
Der Schaden an Ihrem Reisegepäck muss von Dritten verursacht worden sein, also nicht von Ihnen selbst. Wird Ihnen Reisegepäck gestohlen, erstatten Sie unverzüglich polizeiliche Anzeige und reichen sie diese mit der Schadenmeldung ein. Die Schadenmeldung muss auch Kaufbelege für Wertsachen umfassen, wenn diese betroffen waren.
Bei Verlust oder verspäteter Anlieferung des Reisegepäcks durch die Fluggesellschaft am Zielort der Reise lassen Sie sich bitte von der Airline bestätigen, das Ihr Reisegepäck nicht oder mindestens eine Nacht zu spät angeliefert wurde. Bei einem Verlust des Gepäcks auf dem Hinflug ist das abhandengekommene Reisegepäck versichert. Bei einer Verspätung des Reisegepäcks sind notwendige Ersatzkäufe mit maximal 500 Euro versichert.
Eine Reihe von Gegenständen sind mit einer Reisegepäckversicherung nicht versichert. Dazu gehören insbesondere Bargeld oder Prepaid-Karten, Drohnen oder andere motorbetriebene Geräte oder Gegenstände, die zum Zweck der Berufsausübung mitgenommen wurden.