
Exklusiv niedrige
Prämien für Young
Travellers bis 31 Jahre!
Die Active Travellers Auslandskrankenversicherung ist eine speziell entwickelte Langzeit-Auslandskrankenversicherung für junge Reisende bis 31 Jahre und mit bisherigem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich, die weltweit unterwegs sein möchten - zum Beispiel Work & Travel, Auslandsstudium, Praktikum, Weltreise, Auslandsschuljahr, Digital Nomads.
Mit flexiblen Laufzeiten von 1 Monat bis zu 3 Jahren, günstigen Monatsprämien ab 27 € (ohne USA und Kanada) und ab 37 € (mit USA und Kanada) je Monat und umfassendem Versicherungsschutz bietet dieser Tarif eine optimale Absicherung für alle, die länger im Ausland reisen, arbeiten oder sportlichen Outdoor-Aktivitäten nachgehen möchten.
Bei der Buchung der Active Travellers Auslandskrankenversicherung werden Ihnen die optionalen Zusatzpakete Basisschutz (Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung) sowie Komfortschutz (Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Reisegepäckversicherung) angeboten, die Sie auf Wunsch hinzuwählen können.
Ausführliche Erklärungen zum Versicherungsschutz sehen Sie unterhalb der nachfolgenden Preistabelle.
| Leistungsübersicht Active Travellers Auslandskrankenversicherung | ||
| Versicherbarer Personenkreis: Personen bis zum vollendeten 31. Lebensjahr mit einem Wohnsitz in Deutschland oder Österreich zum Versicherungsbeginn. Die Abmeldung im Heimatland für die Zeit des Auslandsaufenthaltes ist möglich. | ||
| Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht das Staatsgebiet derjenigen Länder, in denen Sie einen dauerhaften Wohnsitz haben. | ||
| versicherte Leistungen: | Variante: | |
| Basic Travel | Best Active | |
| ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland: | ||
| während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen | 100 % | 100 % |
| schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr) | 300 € | 100 % |
| aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz | 1.000 € | 1.000 € |
| ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel (nicht: Nähr- und Stärkungsmittel oder kosmetische Präparate) | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Physiotherapie | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % | 100 % |
| Röntgendiagnostik | 100 % | 100 % |
| unaufschiebbare Operationen | 100 % | 100 % |
| vom Arzt verordnete Behandlung durch gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen | nein | 100 % |
| Rehabilitationsmaßnahmen | nein | 100 % |
| bei Aufenthalten in den USA oder Kanada: erstmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt sowie Übernahme der Rückreisemehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung | 100 % | 100 % |
| bei Aufenthalten in den USA oder Kanada: ambulante psychoanalytische Behandlungen bis zu 5 Sitzungen je Versicherungsjahr | nein | 750 € |
| Versicherungsschutz für Vorerkrankungen: | ||
| Für Kosten für die Heilbehandlung von Krankheiten, Beschwerden und Unfallfolgen, die in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsbeginn bekannt waren, besteht eine Wartezeit von 6 Monaten. Nach Ablauf der Wartezeit besteht Versicherungsschutz bei unerwartetem Akutwerden von Vorerkrankungen. | ||
| vor und während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft: | ||
| ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen während der versicherte Zeit | 100 % | 100 % |
| medizinisch bedinger Schwangerschaftsabbruch aufgund von Komplikationen während der versicherten Zeit | 100 % | 100 % |
| Entbindung bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche aufgrund von Komplikationen während der versicherten Zeit | 100 % | 100 % |
| Fehlgeburt bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche aufgrund von Komplikationen während der versicherten Zeit | 100 % | 100 % |
| während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft: | ||
| Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen | nein | 100 % |
| Entbindung durch einen Arzt (Wartezeit 8 Monate) | nein | 100 % |
| Kaiserschnitt (nur, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist, eine andere Geburtsform also nicht möglich war) | 100 % | 100 % |
| medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch | 100 % | 100 % |
| Geburtshelfer und Hebammen (sofern diese Leistungen nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden) | nein | 100 % |
| postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen | nein | 100 % |
| bei Frühgeburten im Ausland: | ||
| Bei Frühgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Ausland bis 50.000 €, sofern kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt, wennn die Versicherungsdauer mindestens 3 Monate beträgt. | ja | ja |
| Alternativmedizin: | ||
| Behandlungen durch am Aufenthaltsort zugelassene und gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen sind versichert, ohne dass es zuvor einer Verordnung durch einen Schulmediziner bedarf. Diese alternativmedizinischen Leistungen können also ohne vorherigen Besuch bei einem Schulmediziner in Anspruch genommen werden. | nein | ja |
| Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben oder am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland keine schulmedizinische Heilbehandlung verfügbar ist. Diese Leistungen sind also nur dann versichert, wenn kein Schulmediziner verfügbar ist. | nein | ja |
| Informationsleistungen: | ||
| zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service | 100 % | 100 % |
| bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten | 100 % | 100 % |
| bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen | 100 % | 100 % |
| Betreuungsleistungen im Ausland: | ||
| bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus | 100 % | 100 % |
| Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können | 100 % | 100 % |
| Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen) | 100 % | 100 % |
| bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes | 100 % | 100 % |
| bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tage | ja | ja |
| Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten: | ||
| Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland, wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt oder die weitere Heilbehandlung im Ausland voraussichtlich mehr kostet als der Rücktransport. | 100 % | 100 % |
| Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist | 100 % | 100 % |
| Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft | 100 % | 100 % |
| Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunft | nein | 100 % |
| Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten mit einem Verkehrsmittel gleicher Qualität wie von Ihnen gebucht bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen. Bei einer Rückreise mit dem Flugzeug werden die Kosten für einen Sitzplatz in der einfachsten Flugzeugklasse erstattet. | 100 % | 100 % |
| Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten | 100 % | 100 % |
| Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall | nein | 5.000 € |
| Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen | 100 % | 100 % |
| Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten | 100 % | 100 % |
| Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen | 100 % | 100 % |
| Nachleistung im Ausland: | ||
| bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100 % | 100 % |
| weitere Leistungen: | ||
| Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfall | ja | ja |
| sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungen | ja | ja |
| ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten | ja | ja |
| Selbstbehalt je Schadenfall: | 100 € | nein |
| Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: (Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Fortsetzung der Auslandsreise innerhalb der versicherten Zeit und spätestens nach Ablauf der versicherten Unterbrechungszeit) | ||
| (1) Versicherte Zeit 1–6 Monate = kein Unterbrechungsschutz im Heimatland. (2) Versicherte Zeit 7-11 Monate = 3 Wochen Unterbrechungsschutz im Heimatland. (3) Versicherte Zeit 12 oder mehr Monate = 6 Wochen Unterbrechungsschutz je Versicherungsjahr. | ||
| Bei ärztlichen Behandlungen in Deutschland werden die Behandlungskosten bis zur Höhe der Schwellenwerte der in Deutschland gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) übernommen: GOZ = 2,3-facher Gebührensatz sowie GOÄ 1,15-facher Satz für Laborleistungen, 1,8-facher Satz für technische Verrichtungen und 2,3-facher Satz für alle anderen Leistungen. Bei ärztlichen Behandlungen in anderen Ländern werden die tatsächlichen, dort üblichen Behandlungskosten übernommen. | ||
| Prämien Active Travellers Auslandskrankenversicherung für Auslandsaufenthalte bis 3 Jahre | ||||
| ohne USA und Kanada | mit USA und Kanada | |||
| Prämie je Reisemonat: | Basic Travel | Best Active | Basic Travel | Best Active |
| Reisemonate 1 bis 12 | 27 € | 34 € | 37 € | 45 € |
| Reisemonate 13 bis 36 | 42 € | 63 € | 54 € | 72 € |
| Prämienberechnung: Die Prämien folgen den oben dargestellten Stufen. Für die ersten 12 Monate zahlen Sie die niedrige Prämie, für die Monate 13 bis 36 die höhere Prämie. | ||||
| Beispiel für die Prämienberechnung zum Tarif Best Active ohne USA und Kanada für 36 Monate: Berechnet werden 12 x 34 € plus 24 x 63 €, insgesamt also 1.920 €, die in monatlichen Raten bezahlt werden können. | ||||
| Gültiger Personenkreis: Personen, die zum Versicherungsbeginn das 31. Lebensjahr nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz bei Antragstellung in Deutschland oder Österreich haben. Die Abmeldung im Heimatland für die Zeit des versicherten Auslandsaufhaltes ist möglich. | ||||
Altersgrenzen und Ratenzahlung:
Nachversicherung USA & Kanada während der Reise möglich:
Verlängerungen vermeiden:
Junge Langzeitreisende unterschätzen oftmals das Risiko von hohen Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, die aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft ärztliche Behandlungsmaßnahmen erforderlich machen - zum Beispiel:
Stationäre Behandlungen im Krankenhaus sind in manchen Ländern wie USA, Kanada, Mexiko oder Thailand sehr teuer. Ein Rücktransport ins Heimatland kann bei einem Sonderflug mit Arztbegleitung über 100.000 € kosten.
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet außerhalb Europas nur begrenzten oder gar keinen Versicherungsschutz und auch in Europa nur für eine kurze Zeit. Deshalb ist eine private Langzeit-Auslandskrankenversicherung bei längeren Reisen unverzichtbar.
Die Active Travellers Auslandskrankenversicherung kann für jeden Auslandsaufenthalt gebucht werden und bietet Versicherungsschutz für:
Der Tarif ist nicht an einen bestimmten Reisezweck gebunden und kann ohne Einschränkung für jeden beliebigen Auslandsaufenthalt von Personen bis zum vollendeten 31. Lebensjahr gebucht werden. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland oder Österreich, der für die Zeit der Reise auch abgemeldet werden kann.
Die Active Travellers Auslandskrankenversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz mit unbegrenzter Versicherungssumme bei Krankheit, Unfall und anderen medizinischen Behandlungsfällen bis 100 % der Behandlungskosten:
Medizinische Versorgung:
Zahnbehandlungen:
Schwangerschaft und Familie:
Arbeitsunfälle und Sport:
Transport und Rückführung:
Heimaturlaub:
Die vollständige Leistungsübersicht mit allen Versicherungsleistungen im Detail können Sie weiter unten einblenden.
| Varianten Basic und Best - die Unterschiede | ||
| Leistung: | Basic: | Best: |
| Selbstbehalt | 100 € je Schadenfall | kein Selbstbehalt |
| Zahnbehandlungen | begrenzt auf 300 € pro Jahr | unbegrenzt |
| Alternativmedizin | nicht enthalten | enthalten |
| Schwangerschaft | eingeschränkt auf Komplikationen | umfassend versichert |
| Bergungskosten | nicht enthalten | enthalten |
Langzeitreisende interessieren sich häufig für diese Informationen zu den gestellten Fragen:
Wie lange kann man sich versichern?
Sie können jeden beliebigen Zeitraum von 1 Monat bis 36 Monaten versichern.
Ist eine Verlängerung während der Reise möglich?
Ja - eine Verlängerung ist möglich und kann während der Reise beantragt werden. Wir empfehlen aber, Verlängerungen zu vermeiden und von Anfang an die maximale Dauer zu versichern. Bei vorzeitiger Rückkehr kann der Vertrag gekündigt werden.
Muss man in Deutschland oder Österreich gemeldet bleiben?
Nein - das ist nicht erforderlich. Sie können sich im Heimatland abmelden oder dort gemeldet bleiben.
Sind Vorerkrankungen versichert?
Die Behandlung von während der Reise akuten Verschlechterungen einer Vorerkrankung ist versichert nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Abreise aus dem Heimatland.