
Die Auslandskrankenversicherung für Personen aus der Schweiz eignet sich für lange Reisen, Auswandern und Weltreisen mit Versicherungsschutz weltweit wahlweise mit oder ohne USA, Kanada und Mexiko. Abschließbar für mindestens 3 Monate und auch mehrmals nacheinander für jeweils für 5 Jahre Auslandsaufenthalt und damit zeitlich unbegrenzt. Der Antrag kann vor der Abreise und auch nach der Abreise für schon begonnene Auslandsreisen erfolgen.
Der Antrag kann von Personen gestellt werden, die ihren bisherigen Wohnsitz in der Schweiz haben und bei der Antragstellung nicht älter als 74 Jahre sind. Die Abmeldung in der Schweiz für die Zeit des Auslandsaufenthaltes ist möglich und in Ordnung. Verfügbar in drei Varianten mit jeweils individuellem Leistungsumfang und mit kostenloser Ratenzahlung der Prämie.
Der Versicherungsschutz der Krankenversicherung für Auslandsaufenthalte von Personen aus der Schweiz besteht für medizinische Behandlungen von Krankheit und Unfall - beispielsweise für:
Alle Leistungen der einzelnen Tarifvarianten der Langzeitkrankenversicherung für Langzeitreisende, Auswanderer und Weltreisende aus der Schweiz sehen Sie in den Versicherungsbedingungen im Bereich “Kurz und Knapp”.
| Leistungsübersicht Auslandskrankenversicherung für Auswanderer und Langzeitreisende | |||
| Versicherbar sind Personen bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres (80. Geburtstag), die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und bei Abschluss des Versicherungsvertrages das 75. Lebensjahr (vor dem 75. Geburtstag) noch nicht vollendet haben (Höchsteintrittsalter). Nicht versicherbar sind Personen, (1) die bei Antragstellung das 75. Lebensjahr vollendet haben oder (2) im Aufenthaltsland Deutschland einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen oder (3) im Aufenthaltsland Leistungssport betreiben oder einer der in Anlage 1 der Versicherungsbedingungen aufgeführten körperlichen Tätigkeit nachgehen oder (4) dauernd pflegebedürfig sind oder (5) im Zeitpunkt der Antragstellung während der Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland einen oder mehrer aufeinanderfolgende Krankenversicherungsverträge abgeschlossen haben, deren Gesamtversicherungszeit den gesetzlichen Zeitraum überschritten hat oder (6) sich bei Antragstellung bereits 12 Monate oder länger ohne gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsvertrag im Ausland aufhalten oder (7) illegal in das Aufenthaltsland eingereist sind bzw. sich illegal dort aufhalten. | |||
| Abschluss eines Anschlussvertrages: Bei einer Verlängerung des Auslandsaufenthaltes kann für den weiteren, bisher nicht versicherten Auslandsaufenthalt ein Anschlussvertrag unter diesen Voraussetzungen beantragt werden: (1) Der Antrag auf den Anschlussvertrag muss vor Ablauf des laufenden Versicherungsvertrages erfolgen und (2) der Anschlussvertrag wird durch den Versicherer ausdrücklich angenommen und bestätigt. Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, Unfallfolgen, Krankheite und Krankheitssymptome sowie deren Folgen, die nach Beantragung des Anschlussvertrages neu eingetreten sind. | |||
| Kindernachversicherung: Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt ohne Risikozuschläge mit dem Tag der Geburt, sofern die Anmeldung zur Versicherung des Kindes beim Versicherer nachweislich spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt ist. Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass (1) der Vertrag des versicherten Elternteils am Tag der Geburt mindestens 3 Monate ununterbrochen bestanden hat und (2) der beantragte Versicherungsschutz nicht umfassender und nicht höher ist, als der des versicherten Elternteils und (3) kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. | |||
| Mindesvertragszeit: 3 Monate | |||
| Hinweis zur nachfolgenden Übersicht: Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen und weder Grundlage noch Bestandteil des beantragten Versicherungsvertrages. Grundlage und Bestandteil des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können Sie auf dieser Webseite öffnen. | |||
| versicherte Leistungen: | Variante: | ||
| Basic | Comfort | Premium | |
| medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung | 100 % | 100 % | 100 % |
| stationäre Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse in den Varianten Basic und Comfort, 1- oder 2-Bettzimmer bei Behandlungen außerhalb Deutschlands nur in der Variante Premium) | 100 % | 100 % | 100 % |
| Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports | 100 % | 100 % | 100 % |
| Nachhaftung im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 1 Monat | 3 Monate | unbegrenzt |
| schmerzstillende Zahnbehandlungen einschliesslich einer jährlichen Kontrolluntersuchung | 600 € | 100 % | 100 % |
| unfallbedingt erforderlicher Zahnersatz einschließlich Reparatur von vorhandenem Zahnersatz nach Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Beginn der Behandlungen - je Unfallereignis (Höchstbeträge je Versicherungsjahr in Klammern): | 80 % (1.000 €) | 80 % (2.000 €) | 100 % (3.000 €) |
| nicht unfallbedingter Zahnersatz einschliesslich Reparturen | nein | 60 % | 80 % |
| Heilmittel | 250 € | 500 € | 1.500 € |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel | 500 € (unfallbedingt) | 500 € (Hör- und Sprechhilfen, Rollstühle 1.000 €) | 100 % (max. 2.500 €) |
| Psychotherapie | 500 € (100 je Sitzung) | 1.000 € (100 je Sitzung) | 1.500 € (150 je Sitzung) |
| ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % | 100 % | 100 % |
| ambulante Rehamaßnahmen | 21 Tage | 21 Tage | 21 Tage |
| Sehhilfen | nein | 100 € | 300 € |
| Krankenhaustagegeld (pauschal 100 € bei Krankenhausaufenthalt von mehr als 14 Tagen) | ja | nein | nein |
| Krankenhaustagegeld | nein | 20 € (bis 20 Tage) | 30 € (bis 30 Tage) |
| Vorsorgeuntersuchungen | nein | 250 € | 500 € |
| auf Antrag: Transportkosten für den Besuch 1 Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung von mindestens 14 Tagen Dauer | nein | 500 € | 1.000 € |
| Überführungs- oder Bestattungskosten bei Tod | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € |
| Anschlussvertrag: | |||
| Weiterversicherungsrecht | nein | ja | ja |
| Aufnahmegarantie für einen Anschlussvertrag | nein | ja | ja |
| Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Weiterreise ins Ausland innerhalb der versicherten Zeit. Voraussetzung ist eine versicherte Zeit von mindestens 1 Jahr und die vorherige Anmeldung des Heimatlandaufenthaltes. | |||
| je Versicherungsjahr für maximal: | 30 Tage | 45 Tage | 90 Tage |
| Vorerkrankungen: (bestehende Erkrankungen, Folgen von Unfällen, bestehende Gebrechen) einschließlich daraus resultierender Beschwerden sind mitversichert, auch soweit diese vor Beantragung des Versicherungsschutzes bekannt waren, sofern die Behandlungsbedürftigkeit sich während der versicherten Zeit unerwartet ergibt, also die Behandlungsbedürftigkeit bei Beantragung des Versicherungsschutzes nicht bekannt war. Die maximale Leistung des Versicherers beträgt 30.000 € je Person für die gesamte Vertragszeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 5.000 € je Person pro angefangenem Versicherungsjahr. | |||
| Prämien Auslandskrankenversicherung (ohne USA, Kanada & Mexiko) | ||||||
| Basic | Comfort | Premium | ||||
| Selbstbeteiligung pro Jahr: | 150 € | 150 € | 500 € | 0 € | 150 € | 1.000 € |
| Mindestdauer: 3 Monate | Prämie pro Person und Monat | |||||
| Eintrittsalter 0 - 12 Jahre | 64 € | 104 € | 81 € | 191 € | 149 € | 117 € |
| Eintrittsalter 13 - 40 Jahre | 58 € | 84 € | 63 € | 181 € | 141 € | 109 € |
| Eintrittsalter 41 - 60 Jahre | 68 € | 103 € | 77 € | 256 € | 201 € | 156 € |
| Eintrittsalter 61 - incl. 74 Jahre | 246 € | 322 € | 248 € | 432 € | 336 € | 263 € |
| Prämien Auslandskrankenversicherung (mit USA, Kanada & Mexiko) | ||||||
| Basic | Comfort | Premium | ||||
| Selbstbeteiligung pro Jahr: | 150 € | 150 € | 500 € | 0 € | 150 € | 1.000 € |
| Mindestdauer: 3 Monate | Prämie pro Person und Monat | |||||
| Eintrittsalter 0 - 12 Jahre | 175 € | 280 € | 220 € | 495 € | 385 € | 300 € |
| Eintrittsalter 13 - 40 Jahre | 145 € | 225 € | 170 € | 465 € | 363 € | 285 € |
| Eintrittsalter 41 - 60 Jahre | 195 € | 265 € | 210 € | 660 € | 515 € | 405 € |
| Eintrittsalter 61 - incl. 74 Jahre | 710 € | 920 € | 725 € | 1.175 € | 965 € | 750 € |
| Versicherungsdauer: Sie können den Versicherungsschutz zunächst für mindestens 3 Monate und maximal 60 Monate beantragen. Nach Ablauf dieser 60 Monate können Sie ihn um weitere 60 Monate für Aufenthalte außerhalb Deutschlands verlängern (einmalige Annahmegarantie für einen Anschlussvertrag über maximal weitere 60 Monate gültig für Comfort und Premium). | ||||||
| Geltungsbereich: für Aufenthalte im Ausland. Kein Versicherungsschutz besteht in Staatsgebieten, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen und/oder in dem Sie vor Reiseantritt einen ständigen Wohnsitz hatten. Bei Abschluss der Prämie "ohne USA, Kanada & Mexiko" besteht auch dort Versicherungsschutz für maximal 42 Tage je Versicherungsjahr bei Verträgen mit mindestens 1 vollem Jahr Dauer. Bei unterjährig endender Vertragsdauer reduziert sich der Versicherungsschutz in USA, Kanada & Mexiko zeitlich anteilig. | ||||||
| Versicherbar sind Personen: (1) mit ständigem Wohnsitz vor Reiseantritt in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein oder einem anderen EU-Land bzw. Schengen-Mitgliedsland für deren Aufenthalte im weltweiten Ausland. (2) mit ständigem Wohnsitz vor Reiseantritt im weltweiten Ausland für deren Aufenthalte in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein oder einem anderen EU-Land bzw. Schengen-Mitgliedsland. (3) mit ständigem Wohnsitz vor Reiseantritt in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein oder einem anderen EU-Land bzw. Schengen-Mitgliedsland für deren Aufenthalte innerhalb dieser Länder. | ||||||
| Gesundheitsprüfung: Im Zuge des Onlineantrags werden Gesundheitsfragen gestellt. Die oben genannten Prämien beziehen sich auf ein positives Ergebnis dieser Gesundheitsprüfung. Sofern die Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko ergibt, wird Ihnen im Nachgang des Online-Antrags ein individuelles Prämienangebot per E-Mail zugestellt. Erst nach Annahme dieses Angebotes durch Sie kommt der Vertragsschluss zustande. | ||||||