
Die Auslandskrankenversicherung für Schweizer ist unverzichtbar, wenn Sie sich für längere Zeit aus beliebigem Grund im Ausland aufhalten - zum Beispiel für eine Weltreise, Work & Travel, Auslandsstudium, Digital Nomad oder Auswandern. Der Versicherungsschutz der schweizerischen Grundversicherung ist im Ausland oftmals eingeschränkt oder gar nicht mehr gegeben, wenn Sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthaltes in der Schweiz abmelden.
Young Travellers bietet eine Auslandskrankenversicherung für Schweizer an, mit der Sie umfassenden Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen aufgrund Krankheit, Unfall, Zahnbeschwerden oder Schwangerschaft haben - weltweit und auch bei einem Heimaturlaub:
Mit der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz sind Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland nur begrenzt versichert und das auch nur, solange keine Abmeldung des Wohnsitzes und damit der Grundversicherung in der Schweiz erfolgt. Die meisten Langzeitreisenden aus der Schweiz melden aber ihren Wohnsitz für die Zeit der Auslandsreise ab und sind damit nicht mehr krankenversichert. Insbesondere außerhalb Europas können Behandlungskosten leicht mehrere tausend Euro und in Ländern wie USA, Kanada, Mexiko oder Thailand auch mehrere zehntausend Euro.
Mit der Auslandskrankenversicherung für Schweizer können Sie sich umfassend vor hohen Behandlungskosten im Ausland schützen:
Medizinische Notfälle während der Langzeitreise sind damit hervorragend versichert - weltweit und für bis zu 5 Jahre je Versicherungsvertrag.
Mit der Auslandskrankenversicherung für Schweizer besteht umfassender Versicherungsschutz für medizinische Behandlungen, die während der Auslandsreise erforderlich werden:
Medizinische Grundversorgung:
Notfall- und Transportleistungen:
Zahnmedizinische Leistungen:
Vorsorge und spezielle Versicherungsleistungen:
Alle Leistungen der einzelnen Tarifvarianten der Auslandskrankenversicherung für Schweizer sehen Sie in den Versicherungsbedingungen im Bereich “Kurz und Knapp”.
Bei der Beantragung der Auslandskrankenversicherung für Schweizer können Sie die Dauer und den Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend Ihrer Anforderungen wählen und eine Reihe von wertvollen Vorteilen nutzen:
Die Auslandskrankenversicherung für Schweizer ist damit eine wichtige Absicherung für längere Auslandsaufenthalte. Sie schützt Sie vor hohen Kosten für medizinische Behandlungen, bietet maximale Flexibilität und ist für jeden Auslandsaufenthalt aus beliebigem Grund gültig - zum Beispiel Weltreise, Backpacker, Work & Travel, Auslandsstudium, Digital Nomad, geplantes oder noch ungewisses Auswandern.
| Varianten Basic, Comfort und Premium - die Unterschiede | |||
| Leistung je Versicherungsjahr: | Basic: | Comfort: | Premium: |
| Selbstbehalt | 150 € | 150 € oder 500 € | 0 €, 150 € oder 1.000 € |
| Zahnbehandlungen | 600 € pro Jahr | unbegrenzt | unbegrenzt |
| Vorsorgeuntersuchungen | nicht enthalten | 250 € | 500 € |
| Psychotherapie | 500 € | 1.000 € | 1.500 € |
| Schwangerschaft | umfassend versichert | umfassend versichert | umfassend versichert |
| Heimaturlaub | 30 Tage | 45 Tage | 90 Tage |
| Weiterversicherungsrecht über 5 Jahre hinaus | nein | ja | ja |
| Leistungsübersicht Auslandskrankenversicherung für Auswanderer und Langzeitreisende | |||
| Versicherbar sind Personen bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres (80. Geburtstag), die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und bei Abschluss des Versicherungsvertrages das 75. Lebensjahr (vor dem 75. Geburtstag) noch nicht vollendet haben (Höchsteintrittsalter). Nicht versicherbar sind Personen, (1) die bei Antragstellung das 75. Lebensjahr vollendet haben oder (2) im Aufenthaltsland Deutschland einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen oder (3) im Aufenthaltsland Leistungssport betreiben oder einer der in Anlage 1 der Versicherungsbedingungen aufgeführten körperlichen Tätigkeit nachgehen oder (4) dauernd pflegebedürfig sind oder (5) im Zeitpunkt der Antragstellung während der Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland einen oder mehrer aufeinanderfolgende Krankenversicherungsverträge abgeschlossen haben, deren Gesamtversicherungszeit den gesetzlichen Zeitraum überschritten hat oder (6) sich bei Antragstellung bereits 12 Monate oder länger ohne gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsvertrag im Ausland aufhalten oder (7) illegal in das Aufenthaltsland eingereist sind bzw. sich illegal dort aufhalten. | |||
| Abschluss eines Anschlussvertrages: Bei einer Verlängerung des Auslandsaufenthaltes kann für den weiteren, bisher nicht versicherten Auslandsaufenthalt ein Anschlussvertrag unter diesen Voraussetzungen beantragt werden: (1) Der Antrag auf den Anschlussvertrag muss vor Ablauf des laufenden Versicherungsvertrages erfolgen und (2) der Anschlussvertrag wird durch den Versicherer ausdrücklich angenommen und bestätigt. Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, Unfallfolgen, Krankheite und Krankheitssymptome sowie deren Folgen, die nach Beantragung des Anschlussvertrages neu eingetreten sind. | |||
| Kindernachversicherung: Der Versicherungsschutz für Neugeborene beginnt ohne Risikozuschläge mit dem Tag der Geburt, sofern die Anmeldung zur Versicherung des Kindes beim Versicherer nachweislich spätestens 2 Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt ist. Voraussetzung für die Kindernachversicherung ist, dass (1) der Vertrag des versicherten Elternteils am Tag der Geburt mindestens 3 Monate ununterbrochen bestanden hat und (2) der beantragte Versicherungsschutz nicht umfassender und nicht höher ist, als der des versicherten Elternteils und (3) kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. | |||
| Mindestvertragszeit: 3 Monate | |||
| Hinweis zur nachfolgenden Übersicht: Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen und weder Grundlage noch Bestandteil des beantragten Versicherungsvertrages. Grundlage und Bestandteil des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. Diese können Sie auf dieser Webseite öffnen. | |||
| versicherte Leistungen: | Variante: | ||
| Basic | Comfort | Premium | |
| medizinisch notwendige ambulante Heilbehandlung | 100 % | 100 % | 100 % |
| stationäre Behandlung im Krankenhaus (allgemeine Pflegeklasse in den Varianten Basic und Comfort, 1- oder 2-Bettzimmer bei Behandlungen außerhalb Deutschlands nur in der Variante Premium) | 100 % | 100 % | 100 % |
| Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen Rücktransports | 100 % | 100 % | 100 % |
| Nachhaftung im Ausland bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 1 Monat | 3 Monate | unbegrenzt |
| schmerzstillende Zahnbehandlungen einschliesslich einer jährlichen Kontrolluntersuchung | 600 € | 100 % | 100 % |
| unfallbedingt erforderlicher Zahnersatz einschließlich Reparatur von vorhandenem Zahnersatz nach Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Beginn der Behandlungen - je Unfallereignis (Höchstbeträge je Versicherungsjahr in Klammern): | 80 % (1.000 €) | 80 % (2.000 €) | 100 % (3.000 €) |
| nicht unfallbedingter Zahnersatz einschliesslich Reparturen | nein | 60 % | 80 % |
| ärztliche Behandlungen einschließlich durch akute Beschwerden hervorgerufene, medizinisch notwendige Schwangerschaftsbehandlungen, Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt), Behandlungen wegen Fehlgeburt sowie medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche | 100 % | 100 % | 100 % |
| Entbindungen nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten einschließlich der notwendigen Unterbringungskosten nach einer Entbindung im Krankenhaus des oder der gesunden Neugeborenen für einen Zeitraum von maximal 10 Kalendertagen. | 100 % | 100 % | 100 % |
| Schwangerschaftsuntersuchungen, sofern die Schwangerschaft bei Versicherungsbeginn des Erstvertrages bzw. bei Versicherungsbeginn des Anschlussvertrages noch nicht bestanden hat | 100 % | 100 % | 100 % |
| Heilmittel | 250 € | 500 € | 1.500 € |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel | 500 € (unfallbedingt) | 500 € (Hör- und Sprechhilfen, Rollstühle 1.000 €) | 100 % (max. 2.500 €) |
| Psychotherapie | 500 € (100 je Sitzung) | 1.000 € (100 je Sitzung) | 1.500 € (150 je Sitzung) |
| ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % | 100 % | 100 % |
| ambulante Rehamaßnahmen | 21 Tage | 21 Tage | 21 Tage |
| Sehhilfen | nein | 100 € | 300 € |
| Krankenhaustagegeld (pauschal 100 € bei Krankenhausaufenthalt von mehr als 14 Tagen) | ja | nein | nein |
| Krankenhaustagegeld | nein | 20 € (bis 20 Tage) | 30 € (bis 30 Tage) |
| Vorsorgeuntersuchungen | nein | 250 € | 500 € |
| auf Antrag: Transportkosten für den Besuch 1 Familienangehörigen bei stationärer Krankenhausbehandlung von mindestens 14 Tagen Dauer | nein | 500 € | 1.000 € |
| Überführungs- oder Bestattungskosten bei Tod | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € |
| Anschlussvertrag: | |||
| Weiterversicherungsrecht | nein | ja | ja |
| Aufnahmegarantie für einen Anschlussvertrag | nein | ja | ja |
| Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Weiterreise ins Ausland innerhalb der versicherten Zeit. Voraussetzung ist eine versicherte Zeit von mindestens 1 Jahr und die vorherige Anmeldung des Heimatlandaufenthaltes. | |||
| je Versicherungsjahr für maximal: | 30 Tage | 45 Tage | 90 Tage |
| Vorerkrankungen: (bestehende Erkrankungen, Folgen von Unfällen, bestehende Gebrechen) einschließlich daraus resultierender Beschwerden sind mitversichert, auch soweit diese vor Beantragung des Versicherungsschutzes bekannt waren, sofern die Behandlungsbedürftigkeit sich während der versicherten Zeit unerwartet ergibt, also die Behandlungsbedürftigkeit bei Beantragung des Versicherungsschutzes nicht bekannt war. Die maximale Leistung des Versicherers beträgt 30.000 € je Person für die gesamte Vertragszeit. Die Selbstbeteiligung beträgt 5.000 € je Person pro angefangenem Versicherungsjahr. | |||
| Prämien Auslandskrankenversicherung (ohne USA, Kanada & Mexiko) | ||||||
| Basic | Comfort | Premium | ||||
| Selbstbeteiligung pro Jahr: | 150 € | 150 € | 500 € | 0 € | 150 € | 1.000 € |
| Mindestdauer: 3 Monate | Prämie pro Person und Monat | |||||
| Eintrittsalter 0 - 12 Jahre | 64 € | 104 € | 81 € | 191 € | 149 € | 117 € |
| Eintrittsalter 13 - 40 Jahre | 58 € | 84 € | 63 € | 181 € | 141 € | 109 € |
| Eintrittsalter 41 - 60 Jahre | 68 € | 103 € | 77 € | 256 € | 201 € | 156 € |
| Eintrittsalter 61 - incl. 74 Jahre | 246 € | 322 € | 248 € | 432 € | 336 € | 263 € |
| Prämien Auslandskrankenversicherung (mit USA, Kanada & Mexiko) | ||||||
| Basic | Comfort | Premium | ||||
| Selbstbeteiligung pro Jahr: | 150 € | 150 € | 500 € | 0 € | 150 € | 1.000 € |
| Mindestdauer: 3 Monate | Prämie pro Person und Monat | |||||
| Eintrittsalter 0 - 12 Jahre | 175 € | 280 € | 220 € | 495 € | 385 € | 300 € |
| Eintrittsalter 13 - 40 Jahre | 145 € | 225 € | 170 € | 465 € | 363 € | 285 € |
| Eintrittsalter 41 - 60 Jahre | 195 € | 265 € | 210 € | 660 € | 515 € | 405 € |
| Eintrittsalter 61 - incl. 74 Jahre | 710 € | 920 € | 725 € | 1.175 € | 965 € | 750 € |
| Versicherungsdauer: Sie können den Versicherungsschutz zunächst für mindestens 3 Monate und maximal 60 Monate beantragen. Nach Ablauf dieser 60 Monate können Sie ihn um weitere 60 Monate für Aufenthalte außerhalb Deutschlands verlängern (einmalige Annahmegarantie für einen Anschlussvertrag über maximal weitere 60 Monate gültig für Comfort und Premium). | ||||||
| Geltungsbereich: für Aufenthalte im Ausland. Kein Versicherungsschutz besteht in Staatsgebieten, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen und/oder in dem Sie vor Reiseantritt einen ständigen Wohnsitz hatten. Bei Abschluss der Prämie "ohne USA, Kanada & Mexiko" besteht auch dort Versicherungsschutz für maximal 42 Tage je Versicherungsjahr bei Verträgen mit mindestens 1 vollem Jahr Dauer. Bei unterjährig endender Vertragsdauer reduziert sich der Versicherungsschutz in USA, Kanada & Mexiko zeitlich anteilig. | ||||||
| Versicherbar sind Personen: (1) mit ständigem Wohnsitz vor Reiseantritt in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein oder einem anderen EU-Land bzw. Schengen-Mitgliedsland für deren Aufenthalte im weltweiten Ausland. (2) mit ständigem Wohnsitz vor Reiseantritt im weltweiten Ausland für deren Aufenthalte in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein oder einem anderen EU-Land bzw. Schengen-Mitgliedsland. (3) mit ständigem Wohnsitz vor Reiseantritt in Deutschland, Österreich, Schweiz, Liechtenstein oder einem anderen EU-Land bzw. Schengen-Mitgliedsland für deren Aufenthalte innerhalb dieser Länder. | ||||||
| Gesundheitsprüfung: Im Zuge des Onlineantrags werden Gesundheitsfragen gestellt. Die oben genannten Prämien beziehen sich auf ein positives Ergebnis dieser Gesundheitsprüfung. Sofern die Gesundheitsprüfung ein erhöhtes Risiko ergibt, wird Ihnen im Nachgang des Online-Antrags ein individuelles Prämienangebot per E-Mail zugestellt. Erst nach Annahme dieses Angebotes durch Sie kommt der Vertragsschluss zustande. | ||||||