Young Travellers Reiseversicherungslexikon

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Was leistet eine Reiseabbruchversicherung bei Auslandsreisen?

Eine Reiseabbruchversicherung bietet Versicherungsschutz für begonnene Reisen, die aus einem versicherten Grund vorzeitig beendet werden oder auch verlängert werden müssen. Die Reisebruchversicherung beginnt in dem Augenblick, in dem die Reise angetreten wird. Ebenfalls in diesem Augenblick endet der Versicherungsschutz einer Rücktrittskostenversicherung, da ein Rücktritt von der begonnenen Reise nicht möglich ist.

Die Leistungen der Young Travellers Reiseabbruchversicherung ohne Selbstbehalt sind im Versicherungsfall umfangreich:

  • Erstattung der nicht genutzten und versicherten Reiseleistungen bei vorzeitigem Abbruch der Reise. Versichert sind die Reiseleistungen, die bei der Angabe des Reisepreises im Zuge der Buchung der Versicherung berücksichtigt wurden und nun aufgrund des Reiseabbruchs verfallen.
  • Erstattung der Mehrkosten der Rückreise (z.B. Flugumbuchung) bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise. Mehrkosten sind in der Regel die Kosten der Umbuchung oder Neubuchung des Rückflugs.
  • Erstattung der vor Ort nicht genutzten und versicherten Reiseleistungen ohne vorzeitige Rückreise. Hierbei geht es um den Fall, dass beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder eines Krankenhausaufenthaltes im Ausland Reiseleistungen wie Hotel oder Sportkurse verfallen, ohne dass die Reise vorzeitig beendet wird.
  • Erstattung der Kosten der Nachreise bei einer Tour oder Rundreise bzw. Kosten der Rückkehr an den Urlaubsort im Fall einer Reiseunterbrechung. Dabei geht es darum, dass Sie beispielsweise eine Rundreise unterbrechen müssen, um eine Krankheit oder Verletzung behandeln zu lassen, und dann wieder zur Reisegruppe nachreisen.


Die Reiseabbruchversicherung bietet also einen weitreichenden Versicherungsschutz für die versicherten Leistungen. Bei der Buchung der Reiseabbruchversicherung addieren Sie alle für die Reise gebuchten Reiseleistungen und geben die Summe als Reisepreis an: Flüge, Unterkunft, Sportprogramme, Touren, Mietwagen oder auch Semestergebühren der ausländischen Universität. Reiseleistungen, die Sie während der Reise buchen, sind nicht versichert. Der Abschluss der Reiseabbruchversicherung muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen und kann für jede Reisedauer bis zu 1 Jahr erfolgen.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz der Reiseabbruchversicherung ist ein versichertes Ereignis. Neben den häufigsten Gründen Krankheit oder Unfallverletzung während der Reise sind in der Young Travellers Reiseabbruchversicherung auch besondere Ereignisse versichert wie die Absage von Auslandssemestern durch die Universität im Ausland, die Absage oder Verschiebung eines Auslandspraktikums oder Heimweh Minderjähriger.

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