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Abmeldung im Heimatland

Ist die Abmeldung im Heimatland mit einer Young Travellers Auslandskrankenversicherung möglich?

Gültiger Versicherungsschutz auch bei Abmeldung von Krankenkasse oder Wohnsitz

Viele Langzeitreisende melden ihren Wohnsitz oder auch ihre gesetzliche Krankenversicherung im Heimatland ab, wenn sie für längere Zeit auf Auslandsreise gehen. In diesem Zusammenhang stellen sich wichtige Fragen, um einen gültigen und lückenlosen Versicherungsschutz sicherzustellen:

  • Ist die Auslandskrankenversicherung auch bei Abmeldung im Heimatland gültig?
  • Besteht Versicherungsschutz sowohl bei Wohnsitzabmeldung als auch bei Abmeldung von der gesetzlichen Krankenversicherung?
  • Ist ein Heimaturlaub versichert?
  • Ist die Auslandskrankenversicherung zur Abmeldung im Heimatland geeignet?
  • Wie erfolgt die Wiederaufnahme in die heimische Krankenversicherung nach der Rückkehr am Reiseende?


Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Auslandsreise optimal versichern und sich bei der Krankenversicherung im Heimatland abmelden können.


Wie ist die Vorgehensweise bei der Abmeldung und Wiederanmeldung im Heimatland?

Mit den Young Travellers Auslandskrankenversicherungen können diese Fragen mit “Ja” beantwortet werden! Der Versicherungsschutz ist in jedem Fall gültig:

  1. Die Young Travellers Auslandskrankenversicherungen sind gültig auch dann, wenn Sie sich für die Zeit der Auslandreise im Heimatland abmelden. Wichtig ist, dass Sie bei der Buchung den Tag Ihrer Abreise aus dem Heimatland als Versicherungsbeginn angeben und die gesamte Reisedauer bis zur Rückkehr ins Heimatland versichern.
  2. Der Versicherungsschutz der Young Travellers Auslandskrankenversicherung besteht uneingeschränkt auch bei Abmeldung des Wohnsitzes oder der gesetzlichen Krankenkasse im Heimatland.
  3. Ein Heimaturlaub, also eine vorübergehende Rückkehr ins Heimatland, ist versichert - je nach Tarif und Länge der versicherten Zeit zwischen 3 und 8 Wochen.
  4. Die Versicherungsbestätigung, die Sie nach der Buchung der Young Travellers Auslandskrankenversicherung erhalten, ist geeignet, gültig und ausreichend für die Abmeldung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  5. Wenn Sie vor Ihrer Reise gesetzlich versichert waren und sich für die Zeit im Ausland dort abmelden, muss die bisherige Krankenversicherung Sie ab dem Tag der Rückkehr wieder aufnehmen.

Die Abmeldung von der gesetzlichen Pflichtversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, GKV) in Deutschland ist im Sozialgesetzbuch geregelt in § 190 SGB V (fünf), Absatz 13, Ziffer 1. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt können Sie sich abmelden, wenn Sie die Zeit, die Sie im Ausland verbringen werden, mit einer "anderweitigen Krankenversicherung" versichert haben: 

  • Die anderweitige Krankenversicherung ist die Young Travellers Auslandskrankenversicherung, zu der Sie die Versicherungsbestätigung bei der GKV vorlegen.
  • Weitere Bedingungen gibt es nicht in der gesetzlichen Regelung. 
  • Nach der Rückkehr am Reiseende muss der letzte gesetzliche Krankenversicherer, bei dem Sie versichert waren, Sie ab dem Zeitpunkt der Rückkehr (Reiseende) wieder aufnehmen.

Wenn Sie in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert sind, möchten bitte die Abmeldung von der Krankenversicherung mit ihrem gesetzlichen Versicherer rechtzeitig abstimmen und klären, ob eine Abmeldung, eine Anwartschaft oder die Beibehaltung der Vollmitgliedschaft die für sie beste Herangehensweise ist.

Bei privaten Krankenversicherungen im Heimatland besteht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag kündigen können, aber es bedeutet auch, dass ein privater Krankenversicherer Sie nicht wieder aufnehmen muss. Sie sollten also mit dem Versicherer abstimmen, ob eine Anwartschaft nicht die vorteilhaftere Lösung für Sie wäre.

Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, möchten Sie bitte dort mit Ihrer Krankenversicherung die dortigen Regelungen und die Vorgehensweise besprechen.

In Österreich ist die Abmeldung von der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung (Krankenkasse) anlässlich eines Auslandsaufenthaltes möglich, aber sie muss im Einzelfall mit dem Krankenversicherungsträger abgestimmt werden. Eine generelle und für alle identisch anwendbare Regelung gibt es in Österreich nicht. Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrem Krankenversicherungsträger in Verbindung, um die Möglichkeiten der Abmeldung von der Krankenversicherung zu besprechen - auch die Wiederaufnahme in die Krankenversicherung im Fall einer vorzeitigen Rückkehr beispielsweise aufgrund eines medizinischen Rücktransportes ins Heimatland.

Direkt zum Tariffinder Young Travellers Auslandskrankenversicherungen

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