Young Travellers Reiseversicherungslexikon

Young Travellers

Reiseversicherungslexikon

Sie haben Fragen?
Chat-Telefonat:
In unserem Chat können Sie eine telefonische Beratung anfordern. Bitte hinterlassen Sie dabei auch Ihre E-Mailadresse. Wir laden Sie dann zu einem Chat-Telefonat ein.

E-Mail:
customers@young-travellers.com
Telefon:
+49-8052-9579646

Abmeldung der Krankenversicherung im Heimatland mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung?

Die Abmeldung von der gesetzlichen Pflichtversicherung (gesetzliche Krankenversicherung, GKV) in Deutschland ist im Sozialgesetzbuch klar geregelt in § 190 SGB V (fünf), Absatz 13, Ziffer 1. Bei einem längeren Auslandsaufenthalt können Sie sich abmelden, wenn Sie die Zeit, die Sie im Ausland verbringen werden, mit einer "anderweitigen Krankenversicherung" versichert haben. Die anderweitige Krankenversicherung ist die Young Travellers Auslandskrankenversicherung, zu der Sie die Versicherungsbestätigung bei der GKV vorlegen; weitere Bedingungen gibt es nicht in der gesetzlichen Regelung. Nach der Rückkehr am Reiseende muss der letzte gesetzliche Krankenversicherer, bei dem Sie versichert waren, Sie ab dem Zeitpunkt der Rückkehr (Reiseende) wieder aufnehmen.

Wenn Sie in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert sind, möchten bitte die Abmeldung von der Krankenversicherung mit ihrem gesetzlichen Versicherer rechtzeitig abstimmen und klären, ob eine Abmeldung, eine Anwartschaft oder die Beibehaltung der Vollmitgliedschaft die für sie beste Herangehensweise ist.

Bei privaten Krankenversicherungen im Heimatland besteht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie den Vertrag kündigen können, aber es bedeutet auch, dass ein privater Krankenversicherer Sie nicht wieder aufnehmen muss. Sie sollten also mit dem Versicherer abstimmen, ob eine Anwartschaft nicht die vorteilhaftere Lösung für Sie wäre.

Wenn Sie in einem anderen Land wohnen, möchten Sie bitte dort mit Ihrer Krankenversicherung die dortigen Regelungen und die Vorgehensweise besprechen.

In Österreich ist die Abmeldung von der gesetzlichen oder privaten Pflichtversicherung (Krankenkasse) anlässlich eines Auslandsaufenthaltes möglich, aber sie muss im Einzelfall mit dem Krankenversicherungsträger abgestimmt werden. Eine generelle und für alle identisch anwendbare Regelung gibt es in Österreich nicht. Bitte setzen Sie sich daher mit Ihrem Krankenversicherungsträger in Verbindung, um die Möglichkeiten der Abmeldung von der Krankenversicherung zu besprechen - auch die Wiederaufnahme in die Krankenversicherung im Fall einer vorzeitigen Rückkehr beispielsweise aufgrund eines medizinischen Rücktransportes ins Heimatland.

Möchten Sie mit uns chatten?
Klicken Sie hier, um die Verwendung von Cookies zu akzeptieren und die Chat-Funktion zu aktivieren.