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Wie werden Arzttermine mit der Auslandskrankenversicherung abgerechnet?

Mit der Young Travellers Auslandskrankenversicherung sind Sie versichert wie ein Privatpatient. Es besteht freie Arztwahl und freie Wahl des Krankenhauses. Sie können Arzttermine bei jedem Arzt oder Krankenhaus im Ausland wahrnehmen, auch bei privaten Ärzten oder Krankenhäusern weltweit.

Die Abrechnung von Arztterminen mit ambulanten medizinischen Behandlungen im Ausland erfolgt mit der Schadenabteilung, nachdem Sie zuvor die Behandlungskosten verauslagt haben. Alle Behandlungsbelege können Sie bequem von unterwegs aus online einreichen. Bei Arztterminen in den USA können auch die Behandlungskosten bei ambulanten Behandlungen direkt zwischen Arzt und Versicherer erfolgen, ohne dass Sie sie verauslagen müsssen! Dazu nehmen Sie vor Beginn der Behandlungen Kontakt zum U.S. Claims Office auf, das Sie in den USA erreichen. Hier finden Sie alle Informationen und Kontaktdaten zur Abrechnung von Arztterminen.

Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus erfolgt immer die direkte Abrechnung der Arztkosten und Krankenhauskosten zwischen dem Versicherer und dem Krankenhaus - egal, in welchem Land Sie sich befinden. Bitte verauslagen Sie keine Krankenhauskosten, sondern nehmen Sie selbst, eine andere Person oder das Krankenhaus zu Beginn des stationären Krankenhausaufenthaltes Kontakt zur 24/7-Hotline auf. Die Notfallzentrale wird dann alles Weitere direkt mit dem Krankenhaus abstimmen - also den Austausch von Behandlungsunterlagen, die Abstimmung der geplanten Behandlungen, Rücksprache mit Ihrem Arzt im Heimatland, einen möglicherweise erforderlichen Krankentransport in ein anderes Krankenhaus, die Rückholung ins Heimatland und auch die Bezahlung des Krankenhauses.

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