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Alternativmedizin

Welche Arten von Alternativmedizin sind mit der Auslandskrankenversicherung versichert?

Viele Langzeitreisende bevorzugen im Krankheitsfall während Ihres Auslandsaufenthaltes alternativmedizinische Behandlungen anstelle klassischer Schulmedizin. Hier erklären wir Ihnen, welchen Versicherungsschutz für Alternativmedizin die Young Travellers Auslandskrankenversicherungen bieten.

Die Tarife Young Travellers Auslandskrankenversicherung Premium und Active Travellers Best Auslandskrankenversicherung enthalten auch Versicherungsleistungen für Alternativmedizin. Die Kosten für Behandlungen mit alternativmedizinischen Methoden am Ort Ihres Aufenthaltes sind in dieser Weise versichert:

  • Behandlungen durch am Aufenthaltsort zugelassene und gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen sind versichert, ohne dass es zuvor der Verordnung durch einen Schulmediziner bedarf. Dazu gehören auch die Behandlung mittels Akupunktur sowie TCM (Traditionelle Chinesische Medizin). Diese alternativmedizinischen Leistungen können also ohne vorherigen Besuch bei einem Schulmediziner in Anspruch genommen werden.
  • Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde sind versichert, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben oder am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland keine schulmedizinische Heilbehandlung verfügbar ist. Diese Leistungen sind also nur dann versichert, wenn kein Schulmediziner verfügbar ist.


Wichtig ist zu wissen, dass die Kosten für alternativmedizinische Behandlungen nicht zusätzlich zu den Kosten einer schulmedizinischen Behandlung ersetzt werden, sondern nur, wenn darüber hinaus keine Behandlungen bei einem Arzt oder im Krankenhaus stattfanden. Sie müssen sich also vor dem Beginn von Heilbehandlungen entscheiden, ob Sie Alternativmedizin oder klassische Schulmedizin beanspruchen möchten.

Bitte beachten Sie, dass Alternativmediziner keine Verordnungen zu schulmedizinischen Maßnahmen treffen können. Benötigen Sie beispielsweise ein MRT, kann und muss es von einem Schulmediziner auf der Grundlage einer Diagnose als notwendig bezeichnet und verordnet werden.

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