Young Travellers Reiseversicherungslexikon

Young Travellers

Reiseversicherungslexikon

Sie haben Fragen?
Chat-Telefonat:
In unserem Chat können Sie eine telefonische Beratung anfordern. Bitte hinterlassen Sie dabei auch Ihre E-Mailadresse. Wir laden Sie dann zu einem Chat-Telefonat ein.

E-Mail:
customers@young-travellers.com
Telefon:
+49-8052-9579646

Was leistet eine Reisehaftpflichtversicherung bei Auslandsreisen?

Die Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung bietet wertvollen Versicherungsschutz für Personenschäden oder Sachschäden, die Sie Dritten während einer Auslandsreise versehentlich zufügen. Der Versicherer leistet dabei sowohl für den Schaden selbst als auch für einen möglichen Rechtsstreit dazu. Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht während der gesamten Langzeitreise und auch bei Work and Travel, Auslandspraktikum oder einem Auslandssemester:

  • Personenschaden: Sie verletzen versehentlich eine andere Person, die aus diesem Grund privatrechtliche Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend macht - also beispielsweise Schmerzensgeld.
  • Sachschaden: Sie beschädigen versehentlich das Eigentum einer anderen Person, die aus diesem Grund privatrechtliche Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend macht - beispielsweise aufgrund von Schäden, die Sie während Work and Travel beim Arbeitgeber angerichtet haben.


In der Praxis häufig relevanter Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht beispielsweise bei:

  • Schäden an Räumen zu Wohnzwecken, die Sie vorübergehend gemietet haben - also etwa ein Hotelzimmer
  • Schäden an Einrichtungen der Universität oder Hochschule, an der Sie ihr Auslandssemester verbringen
  • Verletzung einer anderen Person, die Sie ihr versehentlich zugefügt haben und die nun beispielsweise zu Invaliditätsansprüchen gegen Sie führen
  • Schlüsselverlust oder Schäden im Haushalt einer Gastfamilie, bei der Sie als Au Pair oder Austauschschüler sind


Kein Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung besteht insbesondere für:

  • Halten, Führen oder Besitzen eines Kfz - beispielsweise Auto, Motorrad, Moped. Es besteht kein Versicherungsschutz für sämtliche Schäden im Zusammenhang mit einem Kfz. Dazu bedarf es einer Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Motorbetriebene Fluggeräte wie beispielsweise Drohnen.
  • Schäden an gemieteten Sportgeräten wie etwa Surfbrettern oder Kites sind nicht versichert. Versichert sind aber Schäden, die Sie mit einem gemieteten Surfbrett oder Kite jemand anderem zufügen.
  • Schäden aus der Vermietung, dem Verleih oder der Gebrauchsüberlassung von Gegenständen. Betreiben Sie also einen Verleih oder eine Vermietung etwa von Sportausrüstung, besteht kein Versicherungsschutz aus einer Reisehaftpflichtversicherung. Hierzu bedarf es einer Gewerbeversicherung.
  • Schäden, die sich gemeinsam Reisende gegenseitig zufügen, sind nicht versichert.
Möchten Sie mit uns chatten?
Klicken Sie hier, um die Verwendung von Cookies zu akzeptieren und die Chat-Funktion zu aktivieren.