Young Travellers Reiseversicherungslexikon

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Absage des Auslandssemesters

Wie kann man die Absage eines geplanten Auslandssemesters umfassend versichern?

Erstattung von Stornokosten und bereits bezahlter Auslandskrankenversicherung

Bei der Vorbereitung auf ein Auslandssemester ist es wichtig zu wissen, welche finanziellen Risiken für Sie bestehen, wenn der Studienaufenthalt im Ausland seitens der ausländischen Universität abgesagt wird:

  • Sie haben womöglich bereits Flüge, eine Unterkunft oder Studiengebühren bezahlt mit der Folge, dass Ihnen bei einer Stornierung des Auslandsstudiums Stornokosten entstehen.
  • Ebenfalls haben Sie bereits Prämien für eine Auslandskrankenversicherung bezahlt, die Sie nun nicht mehr benötigen.


In beiden Fällen können Sie sich mit den Young Travellers Auslandsreiseversicherungen vollständig vor finanziellen Risiken schützen! Hier erklären wir Ihnen, wie Sie das machen:

  • Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt: Sie können die gesamten für das Auslandssemester entstandenen Reisekosten versichern. Die Reisekosten umfassen Flüge, Unterkunft, Semestergebühren oder auch Visakosten, deren Summe der Reisepreis ist. Den Reisepreis können Sie mit der Young Travellers Rücktrittskostenversicherung versichern. Die Absage eines zuvor zugesagten Studienplatzes durch die ausländische Universität ist versichert. Entscheidend ist, dass der Abschluss der Rücktrittskostenversicherung vor der Absage des Studienplatzes durch die Universität und spätestens 30 Tage vor der geplanten Abreise erfolgte. Ist das der Fall, werden die vertraglich geschuldeten Stornierungskosten aller gebuchten, bezahlten und versicherten Reiseleistungen einschliesslich der mitversicherten Studiengebühren erstattet.
  • Auslandskrankenversicherung: Eine für das Auslandssemester gebuchte Young Travellers Auslandskrankenversicherung nehmen wir zurück, wenn Sie die Auslandsreise nicht antreten, weil das Auslandssemester abgesagt wurde. Dazu geben Sie uns bitte eine Mitteilung vor dem Versicherungsbeginn. Die bereits bezahlte Prämie wird Ihnen dann vollständig erstattet.


Sie können es also vollständig vermeiden, die im Vorfeld bezahlten Kosten Ihres geplanten Auslandssemesters ganz oder teilweise zu verlieren. Bitte beachten Sie, dass eine Rücktrittskostenversicherung am besten gleich nach der Buchung von Reiseleistungen oder der Bezahlung von Studiengebühren abgeschlossen werden sollte, damit sofort der Versicherungsschutz besteht. Spätestens muss der Abschluss 30 Tage vor der Abreise aus dem Heimatland erfolgen.

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