
Sie sind jung, planen Ihre Weltreise und benötigen eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung mit Geltungsbereich weltweit? Die Young Travellers Langzeit-Auslandskrankenversicherung für alle Reisen weltweit ist bereits ab 30 Euro je Monat bei einer Reisedauer von 12 Monaten buchbar. Der Tarif Young Travellers kann von jedermann und ohne jede Bindung an bestimmte Reisezwecke, also für jeden beliebigen Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren Dauer gebucht werden - zum Beispiel für Weltreisen, Langzeitreisen, Auslandssemester, Work and Travel, Au Pair, Austauschschuljahr, Auslandspraktikum, Sprachreisen, Workation oder Digital Nomads. Die Prämienzahlung kann ohne Mehrkosten in monatlichen Raten erfolgen.
Preisbeispiele für häufig abgeschlossene Versicherungsverträge:
Altersstufe bis 21 Jahre, Reisedauer 12 Monate, ohne USA, Kanada & Mexiko, Variante Basic = 30 € je Reisemonat
Altersstufe 22-39 Jahre, Reisedauer 12 Monate, ohne USA, Kanada & Mexiko, Variante Basic = 37 € je Reisemonat
Altersstufe 22-39 Jahre, Reisedauer 12 Monate, ohne USA, Kanada & Mexiko, Variante Premium = 55 € je Reisemonat
Altersstufe 22-39 Jahre, Reisedauer 12 Monate, weltweit mit allen Ländern, Variante Basic = 53 € je Reisemonat
Die Prämien für alle Altersstufen und Reisedauern sehen Sie in der unten folgenden Preisliste.
Mit Selbstbehalt-Garantie in der Variante Basic: Auf maximal 200 € im Versicherungsjahr begrenzte und nur auf ambulante Behandlungen bezogene Eigenbeteiligung. Auch wenn es zu mehreren Schadenfällen im Jahr kommen sollte, ist Ihr Selbstbehalt höchstens 200 €. Keinerlei Selbstbehalt bei stationären Behandlungen!
Ohne jeglichen Selbstbehalt in der Variante Premium.
Zusatzversicherungen werden Ihnen bei der Buchung der Auslandskrankenversicherung automatisch optional angeboten:
Auslandskrankenversicherung ohne USA, Kanada, Mexiko buchen
Auslandskrankenversicherung weltweit mit allen Ländern buchen
Versicherungsschutz besteht mit unbegrenzter Versicherungssumme beispielsweise für:
Sie haben die Wahl zwischen zwei Tarifvarianten:
| Leistungsübersicht Young Travellers Auslandskrankenversicherung | ||
| Geltungsbereich: für Reisen im Ausland. Ausland ist nicht Deutschland sowie das Staatsgebiet anderer Länder, in denen Sie einen dauerhaften Wohnsitz haben. | ||
| versicherte Leistungen: | Variante: | |
| Basic | Premium | |
| ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland: | ||
| während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen | 100 % | 100 % |
| schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr) | 300 € | 100 % |
| aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz | 1.000 € | 1.000 € |
| ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Physiotherapie | 100 % | 100 % |
| ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls | 100 % | 100 % |
| Röntgendiagnostik | 100 % | 100 % |
| unaufschiebbare Operationen | 100 % | 100 % |
| vom Arzt verordnete Behandlung durch gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen | nein | ja |
| Rehabilitationsmaßnahmen | nein | 100 % |
| bei Aufenthalten in den USA, Kanada, Mexiko: erstmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt sowie Übernahme der Rückreisemehrkosten bei Notwendigkeit stationärer Behandlung | nein | 100 % |
| bei Aufenthalten in den USA, Kanada, Mexiko: ambulante psychoanalytische Behandlungen bis zu 5 Sitzungen je Versicherungsjahr | nein | 750 € |
| Leistungen für Vorerkrankungen (Altersstufen bis 39 Jahre zum Versicherungsbeginn): | ||
| Beim Versicherungsabschluss bestehende oder bekannte Vorerkrankungen werden während der versicherten Zeit aufgrund von Verschlechterungen unerwartet behandlungsbedürftig (Akutwerden von Vorerkrankungen): Diese sind ohne Wartezeit versichert. | ||
| Leistungen für Vorerkrankungen (Altersstufen 40 - 55 Jahre zum Versicherungsbeginn): | ||
| (1.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses Krankheiten oder andere Beschwerden, die Ihnen bekannt oder in Behandlung sind: Diese sind nicht versichert. (2.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses keine Gesundheitsbeschwerden, müssen aber während der versicherten Zeit wegen des Akutwerdens früherer Gesundheitsbeschwerden behandelt werden: Diese sind nur dann versichert, wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlungen stattfanden. | ||
| vor und während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft: | ||
| ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen (bis zur Geburt) | 100 % | 100 % |
| medizinisch bedinger Schwangerschaftsabbruch aufgund von Komplikationen (bis zur Geburt) | 100 % | 100 % |
| Frühgeburt bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche einschliesslich Erstversorgung des Neugeborenen | 100 % | 100 % |
| Frühgeburt verursacht durch Schwangerschaftskomplikationen (bis zur Geburt) | 100 % | 100 % |
| während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft: | ||
| Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen | nein | 100 % |
| Entbindung durch einen Arzt (Wartezeit 8 Monate) | nein | 100 % |
| Kaiserschnitt (nur, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist, eine andere Geburtsform also nicht möglich war) | 100 % | 100 % |
| medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch | 100 % | 100 % |
| Geburtshelfer und Hebammen (sofern diese Leistungen nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden) | nein | 100 % |
| postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen | nein | 100 % |
| bei Frühgeburten im Ausland: | ||
| bei Frühgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Ausland | ja | ja |
| ärztliche Vorsorgebehandlungen im Ausland: | ||
| sonstige ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 500 € |
| gynäkologische Vorsorgeuntersuchung für Frauen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 100 € |
| Zahnvorsorge nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr) | nein | 100 € |
| Alternativmedizin: | ||
| Behandlungen durch am Aufenthaltsort zugelassene und gesetzlich anerkannte Heilpraktiker, Chirotherapeuten und Osteopathen sind versichert, ohne dass es zuvor einer Verordnung durch einen Schulmediziner bedarf. Diese alternativmedizinischen Leistungen können also ohne vorherigen Besuch bei einem Schulmediziner in Anspruch genommen werden. | nein | ja |
| Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben oder am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland keine schulmedizinische Heilbehandlung verfügbar ist. Diese Leistungen sind also nur dann versichert, wenn kein Schulmediziner verfügbar ist. | nein | ja |
| Informationsleistungen: | ||
| zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service | 100 % | 100 % |
| bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten | 100 % | 100 % |
| bei stationärer Behandlung im Ausland und auf Wunsch Information der Angehörigen | 100 % | 100 % |
| Betreuungsleistungen im Ausland: | ||
| bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus | 100 % | 100 % |
| Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden können | 100 % | 100 % |
| Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen) | 100 % | 100 % |
| bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 5 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes | 100 % | 100 % |
| bei Unterbrechung oder Verlängerung des gebuchten Aufenthaltes im Ausland aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes: Übernahme zusätzlicher Unterbringungskosten der versicherten Personen bis max. 2.500 € und für max. 10 Tage | ja | ja |
| Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten: | ||
| Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt | 100 % | 100 % |
| Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist | 100 % | 100 % |
| Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft | 100 % | 100 % |
| Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunft | nein | 100 % |
| Übernahme der zusätzlichen Rückreisekosten bei verspäteter Rückkehr von der Reise infolge eines Krankenhausaufenthaltes von mindestens 10 Tagen | 100 % | 100 % |
| Übernahme der zusätzliche Rückreisekosten mitreisender mitversicherter Personen bei vorzeitiger Beendigung oder Verlängerung ihres Aufenthaltes aufgrund medizinisch sinnvollen Rücktransportes eines Versicherten | 100 % | 100 % |
| Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfall | nein | 5.000 € |
| Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen | 100 % | 100 % |
| Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten | 100 % | 100 % |
| Organisation und Kostenübernahme der Rückholung des Reisegepäcks bei Rücktransport oder Tod aller mitversicherter erwachsener Personen | 100 % | 100 % |
| Nachleistung im Ausland: | ||
| bei nachgewiesener Transportunfähigkeit am geplanten Reiseende aufgrund fortdauernder Behandlungsnotwendigkeit im Ausland über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus: Fortbestehen des Versicherungsschutzes bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit | 100 % | 100 % |
| weitere Leistungen: | ||
| Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfall | ja | ja |
| sofern alle im Ausland angefallenen Behandlungskosten zunächst einem anderen Versicherer eingereicht werden und dieser sich an der Kostenerstattung beteiligt: zusätzliche Leistung von 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen bzw. einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungen | ja | ja |
| ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 30 Tage (50 € pro Tag) anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten | ja | ja |
| Selbstbehalt (nur in der Variante Basic): Der Selbstbehalt besteht nur bei ambulanten Behandlungen und ist auf 200 € je Versicherungsjahr begrenzt - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen. Das bedeutet, dass Sie nur ersten 200 € der Kosten ambulanter Behandlungen eines Versicherungsjahres selbst tragen. Keinen Selbstbehalt gibt es bei stationären Behandlungen sowie generell in der Variante Premium. | 200 € | nein |
| Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: (Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Fortsetzung der Auslandsreise innerhalb der versicherten Zeit und spätestens nach Ablauf der versicherten Unterbrechungszeit) | ||
| (1) Versicherte Zeit 1–6 Monate = kein Unterbrechungsschutz im Heimatland. (2) Versicherte Zeit 7-11 Monate = 3 Wochen Unterbrechungsschutz im Heimatland. (3) Versicherte Zeit 12 oder mehr Monate = 6 Wochen Unterbrechungsschutz je Versicherungsjahr. | ja | ja |
| Hinweis: Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | ||
| Leistungsübersicht Young Travellers Reisegepäckversicherung | ||
| versicherte Ereignisse: | ||
| Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck | ||
| Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung am Zielort der Reise nicht am Tag der Ankunft dort; erstattet werden notwendige Ersatzkäufe bis max. 500 €) | ||
| strafbare Handlungen Dritter (meist Diebstahl oder Raub) | ||
| Schäden bei Verkehrsunfällen | ||
| Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignis | ||
| Versicherungssummen: | ||
| Einzelpersonen (je versicherter Person) | 2.000 € | |
| Familien (je versicherter Familie) | 4.000 € | |
| Entschädigungsgrenzen (Maximalerstattungen für diese Gegenstände): | ||
| Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, Notebooks, Laptops | 50 % | |
| tragbare Audio- und DVD-Player, Mobiltelefone mit Zubehör | 250 € | |
| Golf- und Tauchausrüstung, Fahrrad jeweils mit Zubehör | 750 € | |
| Wellenbretter, Kite, Segelsurfgeräte, jeweils mit Zubehör | 750 € | |
| Musikinstrumente mit Zubehör (zu privaten Zwecken) | 250 € | |
| Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte | 250 € | |
| Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen | 500 € | |
| Filme, Bild-, Ton- und Datenträger | Materialwert | |
| Personalausweise, Reisepässe, Kfz-Papiere, sonstige Ausweispapiere | amtliche Gebühren | |
| Selbstbehalt: nein | ||
| versicherte Sachen: | ||
| Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert. | ||
| Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. | ||
| Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. | ||
| nicht versicherte Sachen: | ||
| Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. | ||
| Geltungsbereich: | ||
| Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft. | ||
| Hinweis: | ||
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | ||
<
| Leistungsübersicht Young Travellers Reiseunfallversicherung | |
| versicherte Ereignisse in der Reiseunfallversicherung: | |
| Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis | |
| Zerrungen und Bänderriss | |
| Ertrinken oder Ersticken | |
| Versicherungssummen: | |
| im Invaliditätsfall bis | 125.000 € |
| im Todesfall (Erwachsene) | 10.000 € |
| im Todesfall (Kinder bis 18 Jahre) | 5.000 € |
| Bergungskosten bis | 10.000 € |
| kosmetische Operationen nach einem Unfall bis | 5.000 € |
| Unfall: ein plötzlich von aussen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwillig erlittenen Gesundheitsschädigung führt. Mitversichert sind tauchtypische Gesundheitsschäden sowie Verrenkungen, Zerrungen oder Risse an Gelenken oder der Wirbelsäule aufgrund erhöhter Kraftanstrengung. | |
| Hinweis: | |
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | |
| Leistungsübersicht Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung | |
| Leistungen: | |
| Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche | |
| Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten | |
| Kosten eines Rechtsstreites | |
| versicherte Ereignisse: | |
| Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens | 1,5 Mio. € |
| Haftpflichtansprüche aufgrund Mietsachschäden je Versicherungsfall | 25.000 € |
| Berufshaftpflicht für Au-Pairs bei der Ausübung von Au-Pair-Tätigkeiten | ja |
| Schlüsselverlust bei Au-Pair-Aufenthalt in der Gastfamilie | 250 € |
| Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt der Au-Pair-Gastfamilie | 2.500 € |
| Selbstbehalt: | |
| Bei Mietsachschäden oder Schäden im Haushalt der Gastfamilie wird vom ermittelten Schadenbetrag ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 150 € abgezogen; bei Schlüsselverlust von 20 %, mindestens 50 €. | |
| Hinweis: | |
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | |
| Leistungsübersicht Young Travellers Reisenotfallversicherung | |
| Leistungen bei Krankheit, Unfall oder Tod: | |
| Kostenübernahmeerklärung gegenüber Krankenhäusern (keine Übernahme von Behandlungskosten, sondern Gewährung eines Darlehens) | 15.000 € |
| bei Reisen innerhalb Deutschlands oder angrenzenden Ländern: Organisation des Rücktransports an den Wohnort bei mindestens 5-tägigem stationären Aufenthalt einschliesslich Übernahme der Rückreisemehrkosten bis max. 2.500 € | ja |
| Leistungen bei Reiseabbruch oder verspäteter Rückreise aufgrund einer Entführung: | |
| Organisation der Rückreise | ja |
| Darlehen für Mehrkosten der Rückreise | 10.000 € |
| Organisation eines Reiserufs | ja |
| Leistungen bei Strafverfolgung: | |
| Hilfe bei der Beschaffung eines Anwalts oder Dolmetschers | ja |
| Darlehen für Anwalts- und Dolmetscherkosten | 3.000 € |
| Darlehen für Strafkaution | 13.000 € |
| Leistungen bei Verlust von Zahlungsmitteln und Dokumenten: | |
| Herstellung des Kontaktes zur Hausbank und Hilfe bei der Übermittlung des von der Hausbank zur Verfügung gestellten Betrages | ja |
| Gewährung eines Darlehens bei Verlust von Zahlungsmitteln | 1.500 € |
| Hilfe bei der Sperrung von Kredit-, EC- oder Maestro-Karten | ja |
| Hilfe bei der Beschaffung von Ersatz-Ausweisdokumenten und Übernahme der Kosten hierfür | ja |
| Hilfe bei Verlust von Reisedokumenten | ja |
| Fahrradschutz: | |
| Reparatur- und Weiterreisekosten bei Fahrradpannen | 75 € |
| Weiterreisekosten bei Fahrraddiebstahl | 250 € |
| Leistungen bei Umbuchungen oder Verspätungen: | |
| Hilfe bei Umbuchungen aufgrund Versäumnis, Verspätung oder Ausfall gebuchter Verkehrsmittel | ja |
| auf Wunsch Informierung Dritter über Änderungen des Reiseverlaufs | ja |
| Hinweis: | |
| Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. | |
| Prämien der Young Travellers Auslandskrankenversicherung (Abschluss nach Abreise) | ||||||
| Tarifzone 2: alle Länder weltweit ohne USA, Kanada, Mexiko, (Prämien pro Person und Versicherungsmonat) | ||||||
| Mitversichert sind: (1) Umsteigeverbindungen für die Dauer des Transits bei jeder Versicherungsdauer und (2) einmalig ein Aufenthalt von maximal 14 Tagen in einem dieser Länder bei mindestens 7 Monaten Versicherungsdauer. Längere Aufenthalte in diesen Ländern können während der Reise nachversichert werden (Erklärungen siehe unten). | ||||||
| Altersstufe: | bis 21 Jahre | 22 - 39 Jahre | 40 - 55 Jahre | |||
| Reisedauer: | Basic | Premium | Basic | Premium | Basic | Premium |
| 1 - 12 Monate | 30 € | 49 € | 37 € | 55 € | 49 € | 72 € |
| 1 - 60 Monate | 42 € | 68 € | 56 € | 94 € | 83 € | 129 € |
| Tarifzone 1: alle Länder weltweit (Prämien pro Person und Versicherungsmonat) | ||||||
| Altersstufe: | bis 21 Jahre | 22 - 39 Jahre | 40 - 55 Jahre | |||
| Reisedauer: | Basic | Premium | Basic | Premium | Basic | Premium |
| 1 - 12 Monate | 45 € | 66 € | 53 € | 77 € | 94 € | 131 € |
| 1 - 60 Monate | 51 € | 86 € | 72 € | 116 € | 152 € | 225 € |
| Antragstellung: Der Antrag kann jederzeit nach der Abreise gestellt werden - unabhängig davon, ob bzw. welche anderweitige Auslandskrankenversicherung Sie bisher haben. Der Abschluss ist für maximal 5 Jahre möglich, wobei die Zeit seit Ihrer letzten Abreise aus dem Heimatland angerechnet wird. | ||||||
| Unterschiede zwischen Basic und Premium: (1) Basic enthält einen Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen. (2) Basic enthält keine Gesundheitsvorsorge (Zahnvorsorge, Krebsvorsorge, gynäkologische Vorsorge, Schwangerschaftsvorsorge) und keine Bergungskosten. Premium ist ohne jeglichen Selbstbehalt und ohne die in der Variante Basic enthaltenen Einschränkungen. | ||||||
| Selbstbehalt (nur in der Variante Basic): Der Selbstbehalt besteht nur bei ambulanten Behandlungen und ist auf maximal 200 € je Versicherungsjahr begrenzt - auch dann, wenn Sie mehrmals aus verschiedenen Gründen in Behandlung müssen. Das bedeutet, dass Sie nur ersten 200 € der Kosten ambulanter Behandlungen eines Versicherungsjahres selbst tragen. Keinen Selbstbehalt gibt es bei stationären Behandlungen sowie generell in der Variante Premium. | ||||||
| Altersgrenzen und Ratenzahlung: Maßgeblich für die Höhe der Prämie der Police ist Ihr Alter zum Versicherungsbeginn der Erstpolice bzw. der Verlängerung (Anschlussvertrag). Sie können bei der Buchung eine der angebotenen Ratenzahlungsoptionen wählen - zum Beispiel monatliche Ratenzahlung. Wenn Sie einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten zur Prämie 1-60 Monate versichern und die Reise nach 12 oder weniger Monaten beenden, werden Sie in die niedrige Prämie 1-12 Monate zurückgestuft und erhalten die Differenz erstattet. | ||||||
| Umsteigeverbindungen über USA, Kanada, Mexiko: (1) In der Prämienvariante ohne diese Länder sind Umsteigeverbindungen (Transit) für die Dauer des Transits dort bei jeder Versicherungsdauer mitversichert. (2) Wenn Sie mindestens 7 Monate versichert haben, ist in der Prämienvariante ohne diese Länder ein einmaliger Aufenthalt von maximal 14 Tagen Dauer in einem dieser Länder mitversichert. | ||||||
| Nachversicherung von Aufenthalten in USA, Kanada, Mexiko: Die Prämie ohne diese Länder kann auch gebucht werden, wenn Sie zu Beginn Ihrer Reise nicht planen, in diese Länder zu reisen. Entscheiden Sie sich während der Reise, eines oder mehrere der genannten Länder zu bereisen, kann die Aufenthaltszeit dort von uns udn nach Genehmigung mit einer zweiten Police incl. dieser Länder nachversichert werden. Die zusätzliche Prämie wird dann nur für die Zeit des Aufenthaltes in den genannten Ländern berechnet. | ||||||
| Verlängerungen (Anschlussverträge): Sie sollten Verlängerungen (Anschlussverträge) möglichst vermeiden, da sie nachteilig sind: (1) Verlängerungen (Anschlussverträge) müssen genehmigt, können also auch abgelehnt werden, (2) Sie müssen dazu Gesundheitsfragen beantworten, (3) Vorschäden (bereits eingetretene Schadenfälle) sind mit Beginn der Verlängerungspolice nicht mehr versichert, (4) Verlängerungen (Anschlussverträge) erfolgen zur mittlerweile erreichten Altersstufe und mittlerweile gültigen Prämie. Wenn Sie bisher die Prämie für 1-12 Monate gebucht haben und die versicherte Zeit aufgrund der Verlängerung auf 13 oder mehr Monate steigt, wird die Prämie für 1-60 Monate auch für die ersten 12 Monate nachbelastet. Sie zahlen also die Differenz zwischen bisheriger Prämie (1-12 Monate) und der Prämie für 1-60 Monate nach. Wenn Sie es für möglich halten, dass Sie mehr als 12 Monate reisen werden, empfehlen wir daher von Anfang an, die Buchung über 60 Monate mit monatlicher Ratenzahlung vorzunehmen. Bei vorzeitiger Rückkehr beenden wir Ihre Police ebenfalls vorzeitig. Sollten Sie durch die vorzeitige Rückkehr wieder auf 12 oder weniger Versicherungsmonate sinken, werden Sie in die niedrigere Prämie für 1-12 Monate zurückgestuft und erhalten die Differenz wieder erstattet. | ||||||