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Leistet die Reiserücktrittsversicherung bei Reisestornierung wegen chronischer Vorerkrankung?

Eine Vorerkrankung oder ein chronischen Leiden sind kein Hinderniss für den Abschluss der Young Travellers Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt. Dieser Versicherungsschutz für Stornokosten bei einer Reisestornierung kann von jedermann und ohne Altersgrenze gebucht werden.

Verschlechtert sich eine Vorerkrankung, ein chronisches Leiden oder ein anderer Vorschaden zwischen dem Abschluss der Rücktrittskostenversicherung und der geplanten Abreise und führt damit zur Stornierung der gebuchten und versicherten Reise, besteht dieser Versicherungsschutz:

  • Grundsätzlich ist jede Vorerkrankung ohne Wartezeit für den Fall der Verschlechterung nach dem Versicherungsabschluss versichert, wenn der behandelnde Arzt das Akutwerden der Vorerkrankung und die daraus resultierende Reiseunfähigkeit bestätigt.
  • Bei bestimmten Vorerkrankungen besteht dieser Versicherungsschutz nur, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Abschluss der Rücktrittskostenversicherung keine stationäre Behandlung stattfand. Reine Kontrolluntersuchungen bleiben dabei unberücksichtigt. Hierunter fallen Erkrankungen im Zusammenhang mit Herzleiden, Schlaganfällen, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie und multipler Sklerose.


Der Abschluss der Rücktrittskostenversicherung sollte so früh als möglich erfolgen, da nur dann sofortiger Versicherungsschutz besteht. Spätestens muss der Abschluss 30 Tage vor der geplanten Abreise erfolgen.

Kommt es zur Stornierung der versicherten Reise, besteht Versicherungsschutz für die entsprechend der Buchungsbestätigungen geschuldeten Stornokosten beispielsweise für Flüge, Hotels, Mietwagen, Sportkurse oder Pauschalreisen, wenn der volle Reisepreis versichert wurde. Der Stornierung vorausgehen müssen die ärztlich festgestellte Verschlechterung der Vorerkrankung sowie die Bestätigung der Reiseunfähigkeit.

War die Reise für mehrere Personen gebucht und versichert, besteht Versicherungsschutz auch für die weiteren Personen, da gemeinsam Reisende gegenseitig versichert sind. Voraussetzung ist, dass auch die weiteren Personen mit der Rücktrittskostenversicherung versichert wurden.

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