Unter einer Vorerkrankung versteht man jede Erkrankung, die zum Versicherungsbeginn der Auslandskrankenversicherung bereits bekannt ist. Das betrifft Vorerkrankungen, die aktuell in Behandlung sind genauso wie Vorerkrankungen ohne aktuelle Behandlungsnotwendigkeit. In gleicher Weise gemeint sind Vorschäden, also Verletzungen oder chronische Leiden, die zum Versicherungsbeginn bereits bestanden.
Bei der Frage nach dem Versicherungsschutz der Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist es nicht relevant, wie lange eine Vorerkrankung oder ein Vorschaden nicht mehr behandlungsbedürftig war. Einzig entscheidend ist die Abgrenzung der Erwartbarkeit einer Behandlung der Vorerkrankung während der Reise:
Eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Arztes im Heimatland ist keine Bedingung für den Abschluss der Young Travellers Auslandskrankenversicherung, sie kann aber im Schadenfall hilfreich zur Abgrenzung der Erwartbarkeit von während der Reise in Anspruch genommenen Heilbehandlungen sein. Mit der Unbedenklichkeitsbestätigung bestätigt der Arzt, dass aus seiner fachlichen Sicht während der geplanten Reisezeit keine Verschlechterung und damit Behandlungsbedürfigkeit der Vorerkrankung erwartet wird.
Für Langzeitreisende, die eine bestehende Vorerkrankung vollständig, also auch für erwartbare Behandlungen oder Medikamentenverschreibungen, versichern möchten, wäre die zeitlich unbegrenzte internationale Krankenversicherung die Lösung. Bei dieser Krankenversicherung geben Sie bei der Antragstellung die Vorerkrankung an, die dann nach Annahme des Antrags vollständig mitversichert werden kann. Die oben dargestellten Einschränkungen gelten hier nicht. Die Mindestvertragsdauer beträgt hier 1 Jahr.