Young Travellers Reiseversicherungslexikon

Young Travellers

Reiseversicherungslexikon

Sie haben Fragen?
Chat-Telefonat:
In unserem Chat können Sie eine telefonische Beratung anfordern. Bitte hinterlassen Sie dabei auch Ihre E-Mailadresse. Wir laden Sie dann zu einem Chat-Telefonat ein.

E-Mail:
customers@young-travellers.com
Telefon:
+49-8052-9579646

Wie ist eine Vorerkrankung in der Auslandskrankenversicherung versichert?

Unter einer Vorerkrankung versteht man jede Erkrankung, die zum Versicherungsbeginn der Auslandskrankenversicherung bereits bekannt ist. Das betrifft Vorerkrankungen, die aktuell in Behandlung sind genauso wie Vorerkrankungen ohne aktuelle Behandlungsnotwendigkeit. In gleicher Weise gemeint sind Vorschäden, also Verletzungen oder chronische Leiden, die zum Versicherungsbeginn bereits bestanden. Vorerkrankungen sind also chronische oder akute gesundheitliche Probleme, die vor dem Auftreten einer neuen Krankheit oder Verletzung während der Reise bereits bestanden haben.

Bei der Frage nach dem Versicherungsschutz der Young Travellers Auslandskrankenversicherung ist es in den Altersstufen bis 39 Jahre nicht relevant, wie lange eine Vorerkrankung oder ein Vorschaden nicht mehr behandlungsbedürftig war. Einzig entscheidend ist die Abgrenzung der Erwartbarkeit einer Behandlung der Vorerkrankung während der Reise. In der Altersstufe 40-55 Jahre besteht Versicherungsschutz für Vorerkrankungen mit Einschränkungen und Wartezeit:

  • In den Altersstufen bis 39 Jahre besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit für akut notwendige Heilbehandlungen einer Vorerkrankung aufgrund einer unerwarteten Verschlechterung während der Reise. Versichert sind also alle ambulanten oder stationären Behandlungen der Vorerkrankung, wenn sie im Ausland akut behandlungsbedürftig wird.
  • In der Altersstufe 40-55 Jahre ist die Regelung diese: (1.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses Krankheiten oder andere Beschwerden, die Ihnen bekannt oder in Behandlung sind: Diese sind nicht versichert. (2.) Sie haben zum Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses keine Gesundheitsbeschwerden, müssen aber während der versicherten Zeit wegen des Akutwerdens früherer Gesundheitsbeschwerden behandelt werden: Diese sind nur dann versichert, wenn in den letzten 6 Monaten vor Versicherungsabschluss keine Behandlungen stattfanden.
  • Nicht versichert sind alle medizinischen Behandlungen beim Arzt oder im Krankenhaus, deren Notwendigkeit dem Grunde nach zum Versicherungsbeginn bekannt war. Typische Beispiele dafür sind Nachverschreibung von Medikamenten, die Fortsetzung von vor der Reise begonnenen Behandlungen wie etwa Physiotherapie, Routinechecks oder vor der Reise verordnete medizinische Behandlungen.


Eine Unbedenklichkeitsbestätigung des Arztes im Heimatland ist keine Bedingung für den Abschluss der Young Travellers Auslandskrankenversicherung, sie kann aber im Schadenfall hilfreich zur Abgrenzung der Erwartbarkeit von während der Reise in Anspruch genommenen Heilbehandlungen sein. Mit der Unbedenklichkeitsbestätigung bestätigt der Arzt, dass aus seiner fachlichen Sicht während der geplanten Reisezeit keine Verschlechterung und damit Behandlungsbedürfigkeit der Vorerkrankung erwartet wird.

Für Langzeitreisende, die eine bestehende Vorerkrankung vollständig, also auch für erwartbare Behandlungen oder Medikamentenverschreibungen, versichern möchten, wäre die zeitlich unbegrenzte internationale Krankenversicherung die Lösung. Bei dieser Krankenversicherung geben Sie bei der Antragstellung die Vorerkrankung an, die dann nach Annahme des Antrags vollständig mitversichert werden kann. Die oben dargestellten Einschränkungen gelten hier nicht. Die Mindestvertragsdauer beträgt hier 1 Jahr.

Möchten Sie mit uns chatten?
Klicken Sie hier, um die Verwendung von Cookies zu akzeptieren und die Chat-Funktion zu aktivieren.