Young Travellers Reiseversicherungslexikon

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Wie kann die Absage eines geplanten Auslandssemesters versichert werden?

Bei der Absage eines geplanten und zugesagten Auslandssemester an einer ausländischen Universität durch die Universität kann es passieren, dass Ihnen Kosten aufgrund der Stornierung bereits gebuchter Leistungen entstehen - beispielsweise für Flüge, eine gemietete Unterkunft, aber auch Studiengebühren oder Visakosten, die Sie bereits bezahlt haben und die nicht vollständig erstattet werden. Ebenfalls könnten Sie eine Young Travellers Auslandskrankenversicherung gebucht haben, die Sie nun nicht mehr benötigen.

Young Travellers bietet umfassenden Versicherungsschutz für den Fall, dass Ihr Auslandsstudium ausfällt:

  • Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt: Sie können die gesamten für das Auslandssemester entstandenen Reisekosten versichern. Die Reisekosten umfassen Flüge, Unterkunft, Semestergebühren oder auch Visakosten, deren Summe der Reisepreis ist. Den Reisepreis können Sie mit der Young Travellers Rücktrittskostenversicherung versichern. Die Absage eines zuvor zugesagten Studienplatzes durch die ausländische Universität ist versichert. Entscheidend ist, dass der Abschluss der Rücktrittskostenversicherung vor der Absage des Studienplatzes durch die Universität und spätestens 30 Tage vor der geplanten Abreise erfolgte. Ist das der Fall, werden die vertraglich geschuldeten Stornierungskosten aller gebuchten, bezahlten und versicherten Reiseleistungen einschliesslich der mitversicherten Studiengebühren erstattet.
  • Auslandskrankenversicherung: Eine für das Auslandssemester gebuchte Young Travellers Auslandskrankenversicherung nehmen wir zurück, wenn Sie die Auslandsreise nicht antreten, weil das Auslandssemester abgesagt wurde. Dazu geben Sie uns bitte eine Mitteilung vor dem Versicherungsbeginn. Die bereits bezahlte Prämie wird Ihnen dann vollständig erstattet.


Sie können es also vollständig vermeiden, die im Vorfeld bezahlten Kosten Ihres geplanten Auslandssemesters ganz oder teilweise zu verlieren. Bitte beachten Sie, dass eine Rücktrittskostenversicherung am besten gleich nach der Buchung von Reiseleistungen oder der Bezahlung von Studiengebühren abgeschlossen werden sollte, damit sofort der Versicherungsschutz besteht. Spätestens muss der Abschluss 30 Tage vor der Abreise aus dem Heimatland erfolgen.

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