Rücktrittskostenversicherung

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Reiserücktritt versichert
ohne Selbstbehalt

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STAY Travel Stornokostenversicherung für Flugtickets

STAY Travel Stornokostenversicherung ohne Selbstbehalt für alle Flugtickets bis 10.000 €.

Versicherungsschutz dieser Reiserücktrittsversicherung für Flugtickets besteht bei endgültigem Rücktritt von dem Abflug oder bei Umbuchung und verspätetem Antritt der Reise aus einem versicherten Grund wie etwa:

  • Krankheit, Unfall oder Tod (auch nicht mitreisender Angehöriger)
  • Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikation
  • Visumverweigerung (Ablehnung des Visums)
  • Verschiebung von Prüfungsterminen im Heimatland
  • Absage eines Auslandsstudienplatzes (Auslandssemester)
  • Verschiebung oder Absage eines Auslandspraktikums
  • Ausfall der Gasteltern (bei einem Auslandsaufenthalt Minderjähriger)
  • Diebstahl von notwendigen Reisedokumenten
  • Auflösung einer eheähnlichen Beziehung


Berechnungsgrundlage der Versicherungsprämie sind die maximalen Stornokosten des Flugtickets - bis zu 100 % bei nicht erstattbaren Flugtickets. Bitte beachten Sie, dass bei einem aus mehreren Flügen bestehenden Round-the-World-Ticket der Versicherungsschutz mit dem Antritt des ersten Fluges endet. Möchten Sie sämtliche Flüge des Round-the-World-Tickets versichern, buchen Sie bitte die Rücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung.

Bei der Buchung wird der Corona-Reiseschutz zusätzlich angeboten, mit dem Sie beispielsweise Quarantänekosten aufgrund eines positiven Corona-Tests versichern können.


Versicherung hier buchen

Leistungsübersicht STAY Travel Reiserücktrittsversicherung
versicherte Leistungen:
Ersatz der Stornokosten bei Nichtantritt der Reise (mitversichert ist auch ein gesondert ausgewiesenes Vermittlungsentgelt eines Reisebüros bis 100 €)
Ersatz der Hinreise-Mehrkosten bei verspäteter Hinreise (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären)
Kosten der Umbuchung aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären)
Kosten der Umbuchung aus beliebigem sonstigem Grund bis 42 Tage vor Reisebeginn (max. 30 €)
Ersatz des Einzelzimmerzuschlags bei Stornierung der versicherten mitreisenden Person aus versichertem Grund (bis max. Höhe der Stornokosten, die bei endgültigem Storno angefallen wären)
kein Selbstbehalt
versicherte Ereignisse bei versicherten Personen oder Risikopersonen:
unerwartete und schwere Erkrankung
Tod
schwere Unfallverletzung
Komplikationen einer bestehenden Schwangerschaft oder Feststellung einer Schwangerschaft nach Versicherungsbeginn
Impfunverträglichkeit
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Verlust des Arbeitsplatzes durch betriebsbedingte Kündigung mit anschließender Arbeitslosmeldung
Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus
konjunkturbedingte Kurzarbeit, sofern der Arbeitgeber die Kurzarbeit nach Abschluss der Versicherung anmeldet
(freiwilliger) Arbeitsplatzwechsel, sofern die versicherte Reise in die Probezeit (max. 6 Monate) des neuen Arbeitsverhältnisses fällt
erheblicher Schaden am Eigentum infolge Feuer, Wasserrohrbruch, Elementarereignis oder strafbarer Handlung Dritter
versicherte Ereignisse nur bei versicherten Personen:
Akutwerden chronischer oder bestehender Leiden, sofern bei Abschluss der Versicherung die Reisefähigkeit durch den behandelnden Arzt bestätigt wurde
Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Studien-, Praktikums-, Forschungs- oder Lehrgangsaufenthaltes durch die durchführende Organisation
unerwartete Ansetzung einer Wiederholungsprüfung in der versicherten Reisezeit oder den ersten 14 Tagen danach, um eine zeitliche Verlängerung des Schul- oder Studienaufenthaltes zu vermeiden bzw. den Abschluss zu erreichen
Nichtversetzung eines Schülers (bei Klassenfahrten / Schulfahrten)
unerwartete Verschiebung eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich fixierten Prüfungstermins im Heimatland durch die Schule oder Hochschule, der nun in die Reisezeit fällt
erstmalige Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung mit mindestens 12 Monaten Vetragsdauer innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Schul- oder Studienausbildung mit Arbeitsbeginn vor oder während der versicherten Reisezeit bei einem Arbeitgeber, für den in den vergangenen 12 Monaten keine Tätigkeit ausgeübt wurde
Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung
Einreichung der Scheidungsklage bzw. des Antrags bei einvernehmlicher Trennung unmittelbar vor der gemeinsamen Reise der Ehepartner
Auflösung der seit mindestens 6 Monaten bestehenden Lebensgemeinschaft vor der gemeinsamen Reise (Bestätigung durch eidesstattliche Erklärung der Betroffenen)
Ablehnung der Visumerteilung (Visumverweigerung) durch die zuständige Vertretung des Reiseziellandes. Voraussetzung ist, dass das Visum durch eine Visagentur beantragt wurde oder zwingend online betragt werden musste.
unerwartete Absage eines bei Abschluss der Versicherung schriftlich zugesagten Auslandsaufenthaltes durch die Gasteltern
Versäumen des Anschlussverkehrsmittels aufgrund Verspätung oder Ausfall eines öffentlichen Verkehrsmittels oder innerdeutschen Zubringerfluges um mindestens 2 Stunden
Diebstahl von für die Reise erforderlichen Reisedokumenten, die bis zur Abreise nicht mehr ersatzweise beschafft werden können
Ausfall des Transportmittels, mit dem das Hauptreiseziel erreicht werden sollte, aufgrund Abhandenkommen oder Beschädigung durch ein externes Ereignis innerhalb einer Woche vor Reisebeginn
Gefährung der körperlichen Sicherheit am Urlaubsort aufgrund von Ereignissen dort, die das Auswärtige Amt zu einer Reisewarnung veranlasst haben
Erkrankung oder Unfall des zur Reise angemeldeten Hundes
mitversicherte Risikopersonen:
gemeinsam Reisende untereinander (bis zu 5 Personen; bei mehr als 5 Personen sind nur die miteinander verwandten gegenseitig versichert)
nicht mitreisende Angehörige: Ehepartner, Lebensgefährten in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptivkinder, Adoptiveltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger/innen (zusätzlich, aber nur beim Ereignis "Tod": Tante, Onkel, Neffe, Nichte)
Betreuungspersonen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen
1 weitere beliebige, nahestehende Person, die bei der Buchung namentlich angegeben werden muss
Vorerkrankungen:
Bestehende Leiden sind versichert, wenn sie unerwartet akut werden. Erkrankungen im Zusammenhang mit Herzleiden, Schlaganfällen, Krebsleiden, Diabetes (Typ 1), Epilepsie, multipler Sklerose sind nicht versichert, wenn innerhalb der letzten 12 Monate vor Versicherungsbeginn eine stationäre Behandlung dieser Erkrankungen erfolgte. Kontrolluntersuchungen bleiben davon ausgenommen.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.
Flugticket-Stornoversicherung weltweit
Flugticket-Stornokosten bis: Prämien pro Person
200 €13 €
400 €23 €
600 €33 €
1.000 €42 €
1.250 €50 €
1.500 €59 €
10.000 €4,4 %

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Kurz und Knapp:

Abschlussfrist: Bis 30 Tage vor Abreise. Bei Flugbuchung in den letzten 30 Tagen vor Abreise innerhalb von 3 Werktagen.

Für alle Flugtickets bis 10.000 €.

Ihre Versicherungsbestätigung erhalten Sie in Deutsch, Englisch und Spanisch.

Versicherer: HanseMerkur

Zusätzlich verfügbar: Corona-Reiseschutz

Nach dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung können Sie den Corona-Reiseschutz buchen und damit zusätzliche Risiken aufgrund Quarantäne oder der Verweigerung des Fluges bzw. der Unterkunft versichern.

zum Corona-Reiseschutz

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