Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen

Auslandskrankenversicherung

für Bildungsreisen weltweit

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Welche Auslandskrankenversicherung eignet sich für Bildungsreisen weltweit?

Sie sind nicht älter als 35 Jahre und bereiten sich auf eine Bildungsreise ins Ausland vor und suchen die passende Krankenversicherung? Je nach Aufenthaltsland ist es wichtig, die teilweise sehr hohen Kosten medizinischer Behandlungen und Notfallbehandlungen vollständig zu versichern - beispielsweise in den USA, in Kanada, Australien oder Neuseeland. Unsere Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen zur Ausbildung oder Fortbildung bietet umfassenden Versicherungsschutz mit Versicherungsleistungen speziell für junge Leute, die sich im Ausland als Au Pair bei einer Gastfamilie, als Austauschschüler oder Sprachschüler, Praktikant bei einem Arbeitgeber oder als Student an einer ausländischen Universität aufhalten:

  • Geltungsbereich: weltweit im Ausland
  • Versicherungsdauer: jeder beliebige Zeitraum bis zu 5 Jahre
  • ambulante Behandlungen beim Arzt und stationäre Behandlungen im Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen
  • Verletzungen durch Sportunfälle für alle Sportarten ohne Einschränkung
  • medizinische Behandlungen nach einem Arbeitsunfall beispielsweise als Au Pair, Praktikant, Austauschschüler oder Student oder bei Work and Travel
  • Schwangerschaftsvorsorge und Geburt bei einer während der Versicherungszeit eingetretetener Schwangerschaft
  • Versicherungsschutz im Heimatland bei einem Heimatbesuch
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland
  • 24/7 Notfall-Hotline mit direkter Kostenzusage gegenüber Krankenhäusern
  • unbegrenzte Versicherungssumme ohne Selbstbehalt


Die Auslandskrankenversicherung für Aufenthalte zur Ausbildung oder Fortbildung im Ausland ist gültig, wenn Ihr Auslandsaufenthalt nachweislich als Au Pair, Schüler, Sprachschüler, Student, Stipendiant, Doktorand oder Teilnehmer an einem Work and Travel-Programm erfolgt. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland beim Abschluss der Versicherung. Die Abmeldung in Deutschland für die Zeit der Bildungsreise ist möglich.

Beim Abschluss der Young Travel Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen werden Ihnen im Verlauf der Buchung die Zusatzpakete optional zur Auswahl angeboten und können auf Wunsch mitgebucht werden. Die Prämienzahlung kann ohne Zusatzkosten in monatlichen Raten erfolgen.

Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen buchen

Leistungen Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen bis 5 Jahre
Voraussetzung ist, dass Ihre Reise nachweislich zur Ausbildung oder Fortbildung erfolgt. Versicherbar sind Auslandsaufenthalte als Au Pair, Schüler, Sprachschüler, Student, Praktikant, Stipendiant, Doktorand oder Teilnehmer an Work and Travel-Programmen. Gültig für Personen, die zum Versicherungsbeginn das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz bei Antragstellung in Deutschland haben. Die Abmeldung im Heimatland für die Zeit des versicherten Auslandsaufhaltes ist möglich.
versicherte Leistungen:Variante:
BasicProfi
ambulante und stationäre ärztliche Heilbehandlungen im Ausland:
während der Reise eingetretene Erkrankungen oder Unfallfolgen100 %100 %
schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Reparatur von vorhandenem Zahnersatz (je Versicherungsjahr)100 %100 %
aufgrund eines Unfalls erstmals erforderlicher Zahnersatz500 €1.000 €
ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel100 %100 %
ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalischen Behandlungen100 %100 %
ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Physiotherapie100 %100 %
ärztlich verordnete Hilfsmittel infolge eines Unfalls100 %100 %
Reparaturen von vorhandenen Hilfsmitteln (je Versicherungsjahr)250 € 
unaufschiebbare Operationen100 %100 %
Rehabilitationsmaßnahmennein100 %
Psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen bis zu 10 Sitzungen je Versicherungsjahr - maximalnein2.000 €
Leistungen für Vorerkrankungen:
Beim Versicherungsabschluss bestehende oder bekannte Vorerkrankungen werden während der versicherten Zeit aufgrund von Verschlechterungen unerwartet behandlungsbedürftig (Akutwerden von Vorerkrankungen): Diese Behandlungen sind ohne Wartezeit versichert.
vor und während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft:
ärztliche Behandlung von Schwangerschaftskomplikationen (bis zur Geburt)100 %100 %
medizinisch bedinger Schwangerschaftsabbruch aufgund von Komplikationen (bis zur Geburt)100 %100 %
Frühgeburt bis incl. der 36. Schwangerschaftswoche einschliesslich Erstversorgung des Neugeborenen100 %100 %
Frühgeburt verursacht durch Schwangerschaftskomplikationen (bis zur Geburt)100 %100 %
während der versicherten Zeit eingetretene Schwangerschaft:
Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen je Versicherungsfall (Wartezeit 6 Monate)250 €100 %
Entbindung durch einen Arzt je Versicherungsfall (Wartezeit 6 Monate)250 €100 %
Kaiserschnitt (nur, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist, eine andere Geburtsform also nicht möglich war)jaja
medizinisch bedingter Schwangerschaftsabbruch100 %100 %
Geburtshelfer und Hebammen (sofern diese Leistungen nicht gleichzeitig von einem Arzt in Rechnung gestellt werden)100 %100 %
postnatale Versorgung der Mutter und des Neugeborenen100 %100 %
bei Frühgeburten im Ausland:
bei Frühgeburt bis zur 36. Schwangerschaftswoche Übernahme der Kosten der notwendigen Heilbehandlung des neugeborenen Kindes im Auslandjaja
ärztliche Vorsorgebehandlungen im Ausland:
sonstige ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankheiten nach in Deutschland gesetzlich eingeführten Programmen (Wartezeit 6 Monate, je Versicherungsjahr)nein200 €
Alternativmedizin:
Homöopathische Behandlungen, anthroposophische Medizin oder Pflanzenheilkunde, wenn sie sich in der Praxis bewährt haben oder am Ort Ihres Aufenthaltes im Ausland keine schulmedizinische Heilbehandlung verfügbar ist. Diese Leistungen sind also nur dann versichert, wenn kein Schulmediziner verfügbar ist.jaja
zusätzliche Serviceleistungen:
zur Möglichkeit ärztlicher Versorgung bei Krankheit oder Unfall: über den Notruf-Service100 %100 %
bei stationärer Behandlung im Ausland Herstellung des Kontaktes und Informationsübermittlung zwischen dem Hausarzt und den behandelnden Krankenhausärzten100 %100 %
Gepäckrückholungnein100 %
psychologischer Beistandnein100 %
medizinischer Dolmetscher-Servicenein100 %
Betreuungsleistungen im Ausland:
bei stationärer Behandlung eines mitversicherten Kindes bis 18 Jahre: Erstattung der Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhausnein100 %
Organisation und Kostenübernahme der Betreuung eines Kindes bis 18 Jahre, das die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, weil alle an der Reise teilnehmenden Betreuungspersonen aufgrund Tod, schwerem Unfall oder schwerer Erkrankung die Reise nicht planmäßig fortführen oder beenden könnennein100 %
Beschaffung und Übersendung von Arzneimitteln an die versicherte Person, wenn ärztlich verordnete Arzneimittel ihr auf der Reise abhanden gekommen sind (die Kosten der Präparate selbst werden nicht übernommen)nein100 %
bei stationärem und noch nicht abgeschlossenem Aufenthalt länger als 14 Tage: Übernahme der Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person an den Ort des Krankenhausaufenthaltes bis maximal 2.500 €nein100 %
Transport-, Überführungs- und Bestattungskosten:
Mehrkosten für den medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland oder wenn nach der Prognose der behandelnden Ärzte die Krankenhausbehandlung im Ausland 14 Tage übersteigt100 %100 %
Übernahme der Kosten für eine Begleitperson sowie Arztbegleitung, sofern die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des Transportunternehmens vorgeschrieben ist100 %100 %
Krankentransport zur stationären Heilbehandlung im Ausland und zurück zur Unterkunft100 %100 %
Krankentransport zur ambulanten Heilbehandlung im Krankenhaus oder zum nächsterreichbaren geeigneten Arzt im Ausland und zurück zur Unterkunftnein100 %
Erstattung der Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze öffentlich- oder privatrechtlich organisierter Rettungsdienste nach einem Unfallnein5.000 €
Mehrkosten für die Überführung an den ständigen Wohnort des Verstorbenen100 %100 %
Kosten der Bestattung im Ausland bis zur Höhe der Überführungskosten100 %100 %
weitere Leistungen:
Telefonkosten bei einer Kontaktaufnahme mit der Notruf-Zentrale im Versicherungsfallneinja
Aufwandsentschädigung bei stationärem Krankenhausaufenthalt 50 € pro Tag (max. 14 Tage) bei stationären Behandlungen, einmalig 25 € bei ambulanten Behandlungenjaja
ersatzweise Krankenhaustagegeld bis max. 14 Tage anstelle der Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten - pro Tag:50 €75 €
Selbstbehalt je Schadenfall:neinnein
Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise:
(Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Fortsetzung der Auslandsreise innerhalb der versicherten Zeit und spätestens nach Ablauf der versicherten Unterbrechungszeit)
(1) Versicherte Zeit 1–5 Monate = kein Unterbrechungsschutz im Heimatland. (2) Versicherte Zeit 6-60 Monate = 6 Wochen Unterbrechungsschutz im Heimatland je Versicherungsjahr.jaja
Hinweis: Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.  

Leistungsübersicht Reisehaftpflichtversicherung für Bildungsreisen
Leistungen:
Prüfung der Haftpflichtfrage und Ausgleich berechtigter Ansprüche
Sicherheitsleistung bei geschuldeten Renten
Kosten eines Rechtsstreites
versicherte Ereignisse:
 Tarif BasicTarif Profi
Haftpflichtgefahren des täglichen Lebens1 Mio €2,5 Mio. €
Haftpflichtansprüche aufgrund Mietsachschäden je Versicherungsfall10.000 €25.000 €
Schäden aus der Tätigkeit als Au-Pair1 Mio. €2,5 Mio. €
Vermögensschädennein10.000 €
Schlüsselverlust bei Au-Pair-Aufenthalt in der Gastfamilienein250 €
Schäden an beweglichen Gegenständen im Haushalt der Au-Pair-Gastfamilie10.000 €10.000 €
Berufshaftpflichtnein25.000 €
Forderungsausfallversicherungnein10.000 €
Selbstbehalt:
Bei Schäden im Haushalt der Gastfamilie wird vom ermittelten Schadenbetrag ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 200 € abgezogen. Bei Mietsachschäden oder Schäden aus der Tätigkeit als Au Pair wird ein Selbstbehalt von 20 %, mindestens 50 € abgezogen.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Leistungsübersicht Reiseunfallversicherung für Bildungsreisen
versicherte Ereignisse in der Reiseunfallversicherung:
Gesundheitsschädigung durch ein Unfallereignis
Zerrungen und Bänderriss
Ertrinken oder Ersticken
Versicherungssummen:
 Tarif BasicTarif Profi
im Invaliditätsfall bis:20.000 €60.000 €
Progression bei mehr als 25 % Invalidität350 %350 %
im Todesfall (Erwachsene)10.000 €20.000 €
im Todesfall (Kinder bis 18 Jahre)5.000 €10.000 €
Bergungskosten5.000 €10.000 €
kosmetische Operationen nach einem Unfall5.000 €10.000 €
Unfall: ein plötzlich von aussen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einer unfreiwillig erlittenen Gesundheitsschädigung führt. Mitversichert sind tauchtypische Gesundheitsschäden sowie Verrenkungen, Zerrungen oder Risse an Gelenken oder der Wirbelsäule aufgrund erhöhter Kraftanstrengung.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Leistungsübersicht Reisegepäckversicherung für Bildungsreisen
versicherte Ereignisse:
Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck
Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung am Zielort der Reise nicht am Tag der Ankunft dort; erstattet werden notwendige Ersatzkäufe bis max. 500 €)
strafbare Handlungen Dritter (meist Diebstahl oder Raub)
Schäden bei Verkehrsunfällen
Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignis
 Tarif Profi
Versicherungssummen:
Versicherungssumme je Schadenfall2.000 €
Selbstbehalt je Schadenfall50 €
Entschädigungsgrenzen (Maximalerstattungen für diese Gegenstände):
Wertsachen: Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, Notebooks, Laptops1.000 €
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Musikinstrumente jeweils mit Zubehör – je Gegenstand250 €
Golf- und Tauchausrüstungsgegenstände, Fahrräder, Elektrofahrräder und E-Scooter jeweils mit Zubehör1.000 €
Wellenbretter und Segelsurfgeräte jeweils mit Zubehör1.000 €
Handys, Smartphones und Tablet-PCs jeweils mit Zubehör500 €
Sonstige EDV-Geräte und elektronischen Unterhaltungsgeräten jeweils mit Zubehör1.000 €
Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen500 €
versicherte Sachen:
Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert.
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden.
Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör.
nicht versicherte Sachen:
Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör.
Geltungsbereich:
Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft.
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Prämien Auslandskrankenversicherung für Bildungsreisen bis 5 Jahre
 ohne USA und Kanadamit USA und Kanada
Prämie je Reisetag:Tarif BasicTarif ProfiTarif BasicTarif Profi
Reisemonate 1 bis 121,15 €1,55 €2,29 €2,79 €
Reisemonate 13 bis 601,75 €2,15 €2,99 €3,59 €
Zusatzpakete:0,23 €0,55 €0,23 €0,55 €
Zusatzpaket Basic: Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisenotfallversicherung
Zusatzpaket Profi: Reisehaftpflichtversicherung, Reiseunfallversicherung, Reisenotfallversicherung, Reisegepäckversicherung
Prämienberechnung: Die Prämien folgen den oben dargestellten Stufen. Für die ersten 12 Monate zahlen Sie die niedrige Prämie, für die Monate 13 bis 60 die höhere Prämie.
Gültig für Bildungsreisen: Voraussetzung ist, dass Ihre Reise nachweislich zur Ausbildung oder Fortbildung erfolgt. Versicherbar sind Auslandsaufenthalte als Au Pair, Schüler, Sprachschüler, Student, Praktikant, Stipendiant, Doktorand oder Teilnehmer an Work and Travel-Programmen.
Gültiger Personenkreis: Personen, die zum Versicherungsbeginn das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben und ihren Wohnsitz bei Antragstellung in Deutschland haben. Die Abmeldung im Heimatland für die Zeit des versicherten Auslandsaufhaltes ist möglich.
Altersgrenzen und Ratenzahlung: Maßgeblich für den Abschluss ist nur Ihr Alter zum Versicherungsbeginn der Erstpolice bzw. der Verlängerung (Anschlussvertrag). Das Überschreiten der Altersgrenze während der versicherten Zeit ist also möglich. Sie können bei der Buchung eine der angebotenen Ratenzahlungsoptionen wählen - zum Beispiel monatliche Ratenzahlung.
Verlängerungen (Anschlussverträge): Sie sollten Verlängerungen (Anschlussverträge) möglichst vermeiden, da sie nachteilig sind: (1) Verlängerungen (Anschlussverträge) müssen genehmigt, können also auch abgelehnt werden, (2) Sie müssen dazu Gesundheitsfragen beantworten, (3) Vorschäden (bereits eingetretene Schadenfälle) sind mit Beginn der Verlängerungspolice nicht mehr versichert. Wir empfehlen daher, von Anfang an die Buchung über 60 Monate mit monatlicher Ratenzahlung vorzunehmen. Bei vorzeitiger Rückkehr beenden wir Ihre Police ebenfalls vorzeitig.
Aufenthalte in USA und Kanada: Die Prämie ohne USA und Kanada kann auch gebucht werden, wenn Sie bei beliebiger Reisedauer nur eine Umsteigeverbindung mit maximal 1 Übernachtung dort verbringen oder wenn Sie mindestens 6 Monate versichern und sich dabei maximal 14 Tage je Versicherungsjahr in USA oder Kanada aufhalten. Übersteigt der Aufenthalt in USA oder Kanada diese Ausnahmen, muss die gesamte Reisezeit in der Variante ohne USA und Kanada versichert werden.

Angebot erstellen und


Kurz und Knapp:

Abschlussfrist: Jederzeit vor der Abreise aus Deutschland.
Maximale Versicherungsdauer: 5 Jahre
Höchstalter bei Versicherungsbeginn: 35 Jahre
Voraussetzungen: (1) Wohnsitz in Deutschland beim Abschluss der Versicherung und (2) nachweislicher Bildungsaufenthalt im Ausland.

Der Bildungsaufenthalt im Ausland muss auf Nachfrage des Versicherers nachgewiesen werden können. Es können diese Aus- und Fortbildungen versichert werden: Au Pair, Schüler, Sprachschüler, Student, Stipendiant, Doktorand, Praktikant, Work and Travel-Programm.

Bei ungewisser Reisedauer versichern Sie bitte den maximal möglichen Zeitraum und nutzen Sie die kostenlose monatliche Ratenzahlung, um spätere Verlängerungen zu vermeiden. Bei vorzeitiger Rückkehr kann die Police ebenfalls beendet werden. Wie erfolgt eine vorzeitige Beendigung?

Versicherer: HanseMerkur

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