Young Travellers Reisestornoschutz

je jünger -
desto preiswerter

Young Travellers
Stornoversicherung
ohne Selbstbehalt

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Young Travellers Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung und Reiseunterbrechungsversicherung

Young Travellers - Stornoschutzversicherung vor und während der Reise:

  • Reiserücktrittsversicherung (Stornierung vor Reisebeginn)
  • Reiseabbruchversicherung (vorzeitige oder verspätete Rückreise)
  • Reiseunterbrechungsversicherung (vorübergehende Heimreise im Fall schwerer Erkrankung, Verletzung oder Tod naher Angehöriger)
  • für alle Reisepreise bis 20.000 € pro Person
  • abschließbar für typische Reiseleistungen (z.B. Flug, Hotel), aber auch für Semestergebühren, Work and Travel-Programme oder Sprachschulkursgebühren
  • alle Stornoversicherungen ohne Selbstbehalt


Erstattung von Stornokosten beispielsweise bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft - auch von nicht mitreisenden Angehörigen. Besonders günstige Prämien für junge Leute bis 25 Jahre!

Leistungsübersicht Reiserücktrittsversicherung Young Travellers
Geltungsbereich: für vorübergehende Aufenthalte im Ausland (max. 24 Monate) einschließlich Aufenthalte in Deutschland (Schengen).
Versicherungsnehmer kann sein, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU hat (Heimatland). Versicherte Personen sind die in der Police namentlich genannten Personen. Versicherungsnehmer und versicherte Personen müssen somit nicht identisch sein. (Hinweis: Wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Unternehmenssitz nicht in einem EU-Land ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.)
Beginn des Versicherungsschutzes: In der Reiserücktrittsversicherung (Stornoversicherung) beginnt der Versicherungsschutz mit dem Abschluss der Versicherung. Ende des Versicherungsschutzes: In der Reiserücktrittsversicherung endet der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise (Abreise).
Neugeborene: Während des Auslandsaufenthaltes neu geborene Kinder versichern wir rückwirkend ab dem Tag der Geburt zum Tarif "Young Travellers", wenn mindestens ein Elternteil am Tag der Geburt mit dem Tarif "Young Travellers" versichert war und die Anmeldung des Neugeborenen innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgt.
Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung: maximal 20.000 € (in der Unterbrechungsversicherung maximal 2.000 €)
Selbstbehalt der Reiserücktrittsversicherung: nein
versicherte Leistungen der Reiserücktrittsversicherung:
Beratung durch einen Reisemediziner im Rahmen der medizinischen Stornoberatung im Fall einer Erkrankung, eines Unfalls, einer Schwangerschaft oder einer Impfunverträglichkeit nach der Reisebuchung zu der Frage, ob und wann Sie Ihre versicherte Reise stornieren sollten. Stellt sich entgegen der Einschätzung der medizinischen Stornoberatung heraus, dass Sie die versicherte Reise nicht antreten können, gilt Ihre Stornierung noch als unverzüglich. Verzichten Sie entgegen der Empfehlung der medizinischen Stornoberatung auf eine unverzügliche Stornierung, tragen Sie das Risiko höherer Stornokosten selbst.
Erstattung der vertraglich geschuldeten Stornokosten im Fall der Stornierung vor Reiseantritt aus einem versicherten Grund. Die maximale Höhe der Erstattung ist die von Ihnen gewählte Versicherungssumme.
Erstattung der Hinreise-Mehrkosten und der nicht genutzten, versicherten Reiseleistungen bis maximal zur Höhe der Stornokosten im Fall der verspäteten Hinreise aus einem versicherten Grund. Versichert sind die Hinreise-Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise.
Erstattung der Hinreise-Mehrkosten und der nicht genutzten, versicherten Reiseleistungen bis maximal 500 € im Fall der Fahruntauglichkeit Ihres auf Sie zugelassenen oder für die private Nutzung erlaubten Firmen- oder Leasing-Kfz maximal 1 Tag vor Antritt der Reise aufgrund Unfall oder Fahrzeugpanne und Erstattung der Kosten für ein Mietfahrzeug vergleichbarer Kfz-Klasse bis maximal 1.000 €. Die maximale Erstattung ist die Höhe der Stornokosten.
Erstattung der Hinreise-Mehrkosten und der nicht genutzten, versicherten Reiseleistungen bis maximal 500 € pro Person im Fall der verspäteten Hinreise bei einer Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mindestens 2 Stunden auf der Hinreise, wenn dadurch das erste versicherte Verkehrsmittel versäumt wurde. Versichert sind die Hinreise-Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise. Ebenfalls versichert sind notwendige und angemessene Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis 100 € pro Person.
Erstattung eines vertraglich geschuldeten Vermittlerentgeltes bis 100 € pro Person, wenn dieses vor der Buchung der versicherten Reise vereinbart und bei der Höhe der Versicherungssumme berücksichtigt wurde.
Erstattung der Gebühren für die Umbuchung der versicherten Reise bis maximal zur Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie die Reise nicht stornieren, sondern umbuchen.
Erstattung eines Einzelzimmerzuschlags bis zur Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn sie zusammen mit einer anderen Person ein Doppelzimmer gebucht haben, diese Person aus einem versicherten Grund stornieren muss und Sie die Reise allein antreten.
Voraussetzungen für den Erhalt einer versicherten Leistung sind: (1) das versicherte Ereignis betrifft Sie oder eine Risikoperson, (2) bei Abschluss der Versicherung war mit dem Eintritt des Ereignisses nicht zu rechnen, (3) aufgrund des Ereignisses haben Sie die versicherte Reise storniert bzw. verspätet angetreten und (4) die planmäßige Durchführung der Reise ist Ihnen aufgrund des Ereignisses nicht zuzumuten.
versicherte Ereignisse der Reiserücktrittsversicherung:
unerwartete schwere Erkrankung nach Abschluss der Versicherung
unerwartete Verschlechterung einer bei Abschluss der Versicherung bestehenden Erkrankung, sofern in den letzten 6 Monaten vor Abschluss der Versicherung keine Behandlung wegen akuter Beschwerden erfolgte
unerwarteter Eintritt oder unerwartete Verschlechterung einer psychischen Erkrankung, wenn (1) der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger eine ambulante Psychotherapie genehmigt hat, (2) der Nachweis durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie erfolgte oder (3) eine stationäre Behandlung erfolgte
Tod
schwere Unfallverletzung
Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Adoption eines minderjährigen Kindes
Impfunverträglichkeit
Bruch von Prothesen
Lockerung implantierter Gelenke
erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasser, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, wenn Ihre oder die Anwesenheit einer mitreisenden Risikoperson vor Ort objektiv erforderlich ist
betriebsbedingte Kündigung (wenn Sie trotzdem reisen möchten: Erstattung des noch geschuldeten Restreisepreises bis max. zur Höhe der vertraglich geschuldeten Stornokosten)
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
Arbeitsplatzwechsel (nicht versichert ist die Versetzung innerhalb eines Unternehmens)
konjunkturbedingte Kurzarbeit in mindestens 3 aufeinanderfolgenden Monaten, wenn sich dadurch Ihre monatliche Bruttovergütung um mindestens 35 % verringert
gerichtliche Ladung, sofern die Teilnahme an Gerichtsterminen nicht zu Ihren berufstypischen Tätigkeiten gehört
Diebstahl von für die Reise erforderlichem Reisepass oder Personalausweis, wenn ein Ersatzdokument nicht rechtzeitig beschafft werden konnte
Beginn des Freiwilligendienstes, des freiwilligen sozialen Jahres oder des freiwilligen ökologischen Jahres
Wiederholung nicht bestandener Prüfungen an einer Schule oder Universität, wenn die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit oder die ersten 14 Tage danach fällt
Risikopersonen:
Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten: Ehe- bzw. Lebenspartner, Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger, Schwägerinnen
Betreuungspersonen: Personen, die Ihre mitreisenden oder nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen (z.B. Au-Pair)
nicht mit Ihnen verwandte Mitreisende, wenn die versicherte Reise für insgesamt 4 Personen und maximal 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder gebucht wurde
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.
Reiseabbruchversicherung Young Travellers Leistungsübersicht
Geltungsbereich: für vorübergehende Aufenthalte im Ausland (max. 24 Monate) einschließlich Aufenthalte in Deutschland (Schengen).
Versicherungsnehmer kann sein, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU hat (Heimatland). Versicherte Personen sind die in der Police namentlich genannten Personen. Versicherungsnehmer und versicherte Personen müssen somit nicht identisch sein. (Hinweis: Wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Unternehmenssitz nicht in einem EU-Land ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.)
Beginn des Versicherungsschutzes: In der Reiseabbruchversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise. Ende des Versicherungsschutzes: In der Reiseabbruchversicherung endet der Versicherungsschutz mit dem Ende der versicherten Reisezeit (Rückkehr).
Neugeborene: Während des Auslandsaufenthaltes neu geborene Kinder versichern wir rückwirkend ab dem Tag der Geburt zum Tarif "Young Travellers", wenn mindestens ein Elternteil am Tag der Geburt mit dem Tarif "Young Travellers" versichert war und die Anmeldung des Neugeborenen innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgt.
Versicherungssumme: maximal 20.000 € (in der Unterbrechungsversicherung maximal 2.000 €)
Selbstbehalt: nein
versicherte Leistungen:
vorzeitiger Abbruch der Reise: Erstattung des anteiligen Reisepreises für die vor Ort nicht genutzten gebuchten Leistungen. Die maximale Höhe der Erstattung ist die von Ihnen gewählte Versicherungssumme. Grund des vorzeitigen Abbruchs der Reise muss ein versichertes Ereignis sein, von dem Sie oder eine Risikoperson betroffen sind, das bei Reiseantritt noch nicht absehbar war und aufgrund dessen Ihnen die planmäßige Durchführung der gebuchten Reise nicht mehr zumutbar ist.
außerplanmäßige Beendigung der Reise: Erstattung der zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten entsprechend der Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise. Grund der außerplanmäßigen Beendigung der Reise muss ein versichertes Ereignis sein, von dem Sie oder eine Risikoperson betroffen sind, das bei Reiseantritt noch nicht absehbar war und aufgrund dessen Ihnen die planmäßige Durchführung der gebuchten Reise nicht mehr zumutbar ist.
Organisation der außerplanmäßigen Rückreise und Verauslagung der Mehrkosten dafür, sofern der Abbruch bzw. die außerplanmäßige Rückreise aus einem versicherten Grund erfolgt.
Erstattung der nachgewiesenen Kosten für nicht in Anspruch genommene gebuchte Leistungen oder Erstattung zusätzlicher Reisekosten bis 500 € pro Person im Fall der Fahruntauglichkeit Ihres auf Sie zugelassenen oder für die private Nutzung erlaubten Firmen- oder Leasing-Kfz aufgrund Unfall oder Fahrzeugpanne und Erstattung der Kosten für ein Mietfahrzeug vergleichbarer Kfz-Klasse bis maximal 1.000 €.
Erstattung der Mehrkosten der Weiter- bzw. Rückreise bis maximal 500 € pro Person im Fall der Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel um mindestens 2 Stunden, wenn dadurch das gebuchte Anschlussverkehrsmittel versäumt wurde. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität des ursprünglich gebuchten und versicherten Verkehrsmittels. Ebenfalls versichert sind notwendige und angemessene Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft bis 100 € pro Person.
Erstattung der nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis 1.500 €, wenn eine mitreisende Risikoperson wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung stationär behandelt werden muss und Sie deshalb Ihre versicherte Reise unterbrechen bzw. verlängern müssen. Erstattet werden die Kosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Unterkunft.
Erstattung der nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis 750 €, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung ambulant behandelt werden müssen und Sie deshalb Ihre versicherte Reise unterbrechen bzw. verlängern müssen. Erstattet werden die Kosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Unterkunft.
Erstattung des anteiligen Reisepreises für die vor Ort nicht genutzten gebuchten Leistungen, wenn Sie oder eine mitreisende Risikoperson wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder schwerer Unfallverletzung stationär behandelt werden und deshalb die gebuchte Reise unterbrechen müssen.
Erstattung der Nachreisekosten zum Anschluss an das nächste planmäßige Zwischenziel bis zur Höhe der noch nicht genutzten gebuchten Leistungen, wenn Sie Ihre Rundreise aus einem versicherten Grund unterbrechen müssen, das Sie oder eine Risikoperson betrifft. Die maximal Erstattung ist die Höhe der von Ihnen gewählten Versicherungssumme.
Erstattung der Mehrkosten für die außerplanmäßige Rückreise oder den verlängerten Aufenthalt, wenn Sie Ihre versicherte Reise nicht planmäßig beenden können, weil Feuer oder Elementarereignisse Ihnen die Rückreise unmöglich machen. Erstattet werden die Kosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Leistung.
versicherte Ereignisse:
unerwartete schwere Erkrankung nach Antritt der versicherten Reise
unerwartete Verschlechterung einer bei Antritt der versicherten Reise bestehenden Erkrankung, sofern in den letzten 6 Monaten vor Antritt der versicherten Reise keine Behandlung wegen akuter Beschwerden erfolgte
unerwarteter Eintritt oder unerwartete Verschlechterung einer psychischen Erkrankung nach Antritt der versicherten Reise, wenn (1) der gesetzliche oder private Krankenversicherungsträger eine ambulante Psychotherapie genehmigt hat, (2) der Nachweis durch Attest eines Facharztes für Psychiatrie erfolgte und (3) eine stationäre Behandlung erfolgt
Tod
schwere Unfallverletzung
Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben im Rahmen des Transplantationsgesetzes
Schwangerschaft und Schwangerschaftskomplikationen
Adoption eines minderjährigen Kindes
Bruch von Prothesen
Lockerung implantierter Gelenke
erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasser, Elementarereignis oder Straftat eines Dritten, wenn Ihre oder die Anwesenheit einer mitreisenden Risikoperson vor Ort objektiv erforderlich ist
Risikopersonen:
Ihre Angehörigen und die Angehörigen Ihres Lebensgefährten: Ehe- bzw. Lebenspartner, Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Eltern, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Stiefkinder, Stiefeltern, Grosseltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwäger, Schwägerinnen
Betreuungspersonen: Personen, die Ihre mitreisenden oder nicht mitreisenden minderjährigen oder pflegebedürftigen Angehörigen betreuen (z.B. Au-Pair)
nicht mit Ihnen verwandte Mitreisende, wenn die versicherte Reise für insgesamt 4 Personen und maximal 2 weitere mitreisende minderjährige Kinder gebucht wurde
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.
Reiseunterbrechungsversicherung Young Travellers Leistungsübersicht
Geltungsbereich: für vorübergehende Aufenthalte im Ausland (max. 24 Monate) einschließlich Aufenthalte in Deutschland (Schengen).
Versicherungsnehmer kann sein, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU hat (Heimatland). Versicherte Personen sind die in der Police namentlich genannten Personen. Versicherungsnehmer und versicherte Personen müssen somit nicht identisch sein. (Hinweis: Wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Unternehmenssitz nicht in einem EU-Land ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.)
Beginn des Versicherungsschutzes: In der Reiseunterbrechungsversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise. Ende des Versicherungsschutzes: In der Reiseunterbrechungsversicherung endet der Versicherungsschutz mit dem Ende der versicherten Reisezeit (Rückkehr).
Neugeborene: Während des Auslandsaufenthaltes neu geborene Kinder versichern wir rückwirkend ab dem Tag der Geburt zum Tarif "Young Travellers", wenn mindestens ein Elternteil am Tag der Geburt mit dem Tarif "Young Travellers" versichert war und die Anmeldung des Neugeborenen innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgt.
Versicherungssumme: maximal 20.000 € (in der Unterbrechungsversicherung maximal 2.000 €)
Selbstbehalt: nein
versicherte Leistungen:
Erstattung der Reisekosten für die Reise in Ihr Heimatland und zurück an den Ort des versicherten Aufenthaltes bis maximal zur Höhe der von Ihnen gewählten Versicherungssumme (maximal 2.000 €). Grund der Unterbrechung der Reise muss ein versichertes Ereignis sein, von dem Sie oder eine Risikoperson betroffen sind, das bei Reiseantritt noch nicht absehbar war und aufgrund dessen Ihnen die planmäßige Durchführung der versicherte Reise nicht zumutbar ist.
versicherte Ereignisse:
unerwartete schwere Erkrankung nach Antritt der versicherten Reise mit einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 6 Tagen
schwere Unfallverletzung nach Antritt der versicherten Reise mit einem stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 6 Tagen
Tod
Risikopersonen:
Eltern, Großeltern, Geschwister und Kinder
Hinweis:
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

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Rücktrittskosten-, Reiseabbruch- & Unterbrechungsversicherung Young Travellers
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Reisepreis: Die Summe aller Reiseleistungen, die Sie vor der Reise für die Reise gebucht haben. Hierzu zählen typische Reiseleistungen wie Flug, Unterkunft, Mietwagen, aber auch Studien- oder Kursgebühren.
Versicherungssummen: In der Rücktrittskosten- und in der Abbruchversicherung entspricht die Versicherungssumme dem Reisepreis, maximal 20.000 €. In der Unterbrechungsversicherung ist die Versicherungssumme auf 2.000 € begrenzt.
Abschlussfrist: Jederzeit bis 30 Tage vor Abreise (Reisebeginn). Erfolgt die Buchung der Reiseleistung selbst erst innerhalb der letzten 30 Tage vor Abreise, muss diese Versicherung innerhalb von 3 Werktagen abgeschlossen werden.
Altersgrenzen: Entscheidend für die Prämie ist Ihr Alter zum Tag des Versicherungsbeginns.

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Buchung per Kreditkarte:

Bitte beachten Sie, dass Sie bei einer Buchung per Kreditkarte nach Erhalt der Bestätigung Ihrer Kreditkarte auch noch die Versicherungsbuchung selbst bestätigen müssen, also noch 1 Schritt weitergehen müssen.

Erst damit erfolgen die Buchung der Reiseversicherung und das Versenden der Versicherungsbestätigung an Sie.


Zusatzversicherungen:

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