Kautionsversicherung für Mietfahrzeuge

Camper &
Mietwagen
weltweit

Kautionsversicherung
für Selbstbehalte
bis 5.000 €

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Selbstbehaltversicherung für Mietfahrzeuge weltweit

Young Travellers Kautionsversicherung für Mietfahrzeuge, die zu Reisezwecken bei einem Fahrzeugvermieter weltweit gemietet wurden.

Preiswerte Selbstbehaltversicherung für Mietwagen mit niedrigen Prämien und anwendbar für diese Fahrzeugarten:

  • Pkw
  • Camper
  • Motorhomes
  • Wohnmobile


Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den im Fahrzeugmietvertrag vereinbarten Selbstbehalt in einem Versicherungsfall, den Sie mit Abschluss der Mietwagenversicherung auf Null senken.

Abschließbar für alle Fahrzeuganmietungen von 1 Tag bis 31 Tage (Pkw) sowie 1 Tag bis 45 Tage (Camper, Motorhomes, Wohnmobile). Versichert sind alle Fahrerinnen und Fahrer, die Sie bei der Buchung namentlich benennen. Die Kautionsversicherung selbst enthält keinen eigenen Selbstbehalt.

Selbstbehaltversicherung für Mietfahrzeuge buchen

Leistungsübersicht Selbstbehalt-Versicherung PLUS
für Mietfahrzeuge

Gegenstand der Versicherung:
Versicherungsschutz für die Selbstbeteiligung in der bestehenden (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung des Mietfahrzeugs einschließlich Zusatzleistung bei Schäden an Unterboden, Glas oder Dach.
Versicherungsfähig sind bei einer offiziellen und gewerbsmäßig tätigen Fahrzeugvermietung gemietete Kraftfahrzeuge.
Bei einem während der Mietzeit erforderlichen Fahrzeugwechsel ist das Ersatzfahrzeug ebenfalls versichert.
Versicherte Personen sind die beim Abschluss der Versicherung namentlich benannten Personen, die zum Führen des Fahrzeugs gemäß Mietvertrag berechtigt sind. Versicherungsnehmer kann jeder sein, der seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU-Land hat.
Es handelt sich um eine Zusatz-Kfz-Versicherung für Mietfahrzeuge, die nur in Ergänzung zu einer bestehenden (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung leistet.
Versicherungsfall:
Im Zuge der Regulierung eines bei der (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung versicherten Schadenfalles wird durch den Fahrzeugvermieter oder den Haupt-Kfz-Versicherer ein vertraglich vereinbarter Selbstbehalt einbehalten, für den Sie diesem gegenüber in Vorleistung getreten sind. Dieser Selbstbehalt wird Ihnen bis zur Höhe der Versicherungssumme (gebuchte Höhe des Selbstbehaltes) in folgenden Fällen erstattet:
1. Das Mietfahrzeug wurde gestohlen.
2. Das Mietfahrzeug wird bei einem Unfall im öffentlichen Strassenverkehr, durch Vandalismus oder beim Versuch des Diebstahls beschädigt oder zerstört.
In beiden Fällen ist Voraussetzung, dass die bestehende (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung für diese Schäden eine Leistung vorsieht.
3. Das Mietfahrzeug wird bei einem Unfall im öffentlichen Strassenverkehr an Unterboden, Windschutz-, Seiten- oder Heckscheibe, Aussenspiegel, Reifen oder Dach beschädigt und die bestehende (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung sieht dafür keinen Versicherungsschutz vor. In diesem Fall werden Ihnen die vertraglich geschuldeten und notwendigen Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme erstattet, die Ihnen der Fahrzeugvermieter für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs in Rechnung stellt.
nicht versicherte Schäden:
Schäden, für die die (Haupt-) Kfz-Kasko-Versicherung keinen Versicherungsschutz vorsieht
Schäden an der Ölwanne
Schaden an der Inneneinrichtung des Mietfahrzeugs
Schäden infolge Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels
Fahrten eines nicht berechtigten Fahrers des Mietfahrzeugs
Schäden, die durch vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Fahrer des Mietfahrzeugs entstehen. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Fahrten unter Alkohol-, Drogen- oder Arzneimitteleinfluss, sofern der Fahrer dadurch nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen
Schäden, die bei der Teilnahme an Wettfahrten einschliesslich Übungsfahrten dazu entstehen
Schäden im Zusammenhang mit dem vertragswidrigen Gebrauch des Mietfahrzeugs
Schäden beim Befahren von Strassen, die laut Fahrzeugmietvertrag nicht befahren werden dürfen
Schäden durch fehlerhafte Bedienung oder Verschleiss
Schäden durch Elementarereignisse, Streik oder sonstige Arbeitskampfmassnahmen
Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse oder innere Unruhen
Reisen in ein Gebiet, für das zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland bestand
Selbstbehalt: nein
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen.

Prämien für alle Fahrzeuganmietungen weltweit

Selbstbehalt-Versicherung für Mietfahrzeug-Anmietungen weltweit
versicherter Selbstbehalt bis:PkwCamper, Motorhomes, Wohnmobile
2.000 €6,00 €9,00 €
3.000 €6,50 €10,00 €
5.000 €7,50 €12,00 €
Die Prämien verstehen sich pro Tag und Fahrzeug incl. aller Fahrer, die bei der Buchung angegeben werden. Der Versicherungsschutz gilt für 1 Anmietung. Maximal versicherbare Fahrzeug-Mietdauer: 31 Tage (Pkw) bzw. 45 Tage (Camper, Motorhomes, Wohnmobile). Die Selbstbehaltversicherung selbst beinhaltet keinen Selbstbehalt.

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