In den von uns angebotenen Auslandskrankenversicherungen ist das während der Reise unerwartet eintretende Akutwerden von bestehenden Leiden grundsätzlich genauso versichert wie eine während der Reise erstmals eingetretene Erkrankung.
Müssen Sie wegen der akuten Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung (Vorerkrankung) oder chronischen Erkrankung während der Reise behandelt werden, haben Sie im Versicherungsfall denselben Versicherungsschutz wie bei einer erstmals auftretenden Erkrankung.
Die Verschlechterung einer Vorerkrankung ist dann unerwartet (also akut), wenn vor Reisebeginn nicht mit dem Eintreten einer behandlungsbedürftigen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen war und auch aus medizinischer Sicht keine Einwände seitens des Arztes gegen die Durchführung der geplanten Reise bestanden. Eine durch Ihren Arzt vor der Abreise ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht Bedingung für den Versicherungsschutz, im Schadenfall aber hilfreich.
Davon abzugrenzen und nicht versichert sind Kosten für Heilbehandlungen oder Verschreibungen, deren Notwendigkeit bereits bei der Abreise bekannt war. Das ist beispielsweise der Fall bei:
Unsere Auslandskrankenversicherungen mit Versicherungsschutz auch bei Akutwerden von Vorerkrankungen:
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