ab 9 € je Reisemonat
für maximal 2 Jahre
weltweit gültig
Die Young Travellers Reiseunfallversicherung, Reisehaftpflichtversicherung mit optional zusätzlicher Reisegepäckversicherung für Auslandsaufenthalte. Geeignet für alle Arten von Reisen ins Ausland - zum Beispiel für Studenten, Work and Travel, Praktikanten, Backpacker, Au Pairs, Sprachschüler oder Adventure Trips.
Leistungen in der Reiseunfallversicherung:
Leistungen in der Reisehaftpflichtversicherung:
Leistungen in der Reisegepäckversicherung:
Reiseunfallversicherung Young Travellers Leistungsübersicht |
Geltungsbereich: für vorübergehende Aufenthalte im Ausland (max. 24 Monate) einschließlich Aufenthalte in Deutschland (Schengen). |
Versicherungsnehmer kann sein, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU hat (Heimatland). Versicherte Personen sind die in der Police namentlich genannten Personen. Versicherungsnehmer und versicherte Personen müssen somit nicht identisch sein. (Hinweis: Wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Unternehmenssitz nicht in einem EU-Land ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.) |
Beginn des Versicherungsschutzes: In der Reiseunfallversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise. Ende des Versicherungsschutzes: In der Reiseunfallversicherung endet der Versicherungsschutz mit dem Ende der versicherten Reisezeit (Rückkehr). |
Neugeborene: Während des Auslandsaufenthaltes neu geborene Kinder versichern wir rückwirkend ab dem Tag der Geburt zum Tarif "Young Travellers", wenn mindestens ein Elternteil am Tag der Geburt mit dem Tarif "Young Travellers" versichert war und die Anmeldung des Neugeborenen innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgt. |
Versicherungssummen: (1) Todesfall: 10.000 €, (2) Invalidität: bis zu 100.000 €, (3) kosmetische Operationen nach einem Unfall: bis zu 3.000 € |
Selbstbehalt: nein |
versicherte Leistungen: |
Hilfe- und Geldleistungen bis zur Höhe der Versicherungssummen für den Fall, dass ein während der versicherten Reise eingetretener Unfall zu Ihrem Tod oder zu Ihrer dauerhaften Invalidität führt oder kosmetische Operationen erfordert. |
Todesfall: In diesem Fall erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung an Ihre Erben bzw. die von Ihnen begünstigten Personen. |
Invalidität: unfallbedingte dauerhafte Beeinträchtigung Ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit über voraussichtlich zumindest 3 Jahre hinweg. Ihre Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eintreten, von einem Arzt schriftlich festgestellt werden und von Ihnen geltend gemacht werden. |
kosmetische Operationen: Übernahme der Arzthonorare, Medikamente, Verband- oder anderen ärztlich verordneten Hilfsmitteln, Unterbringung und Verpflegung in der Klinik sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz, sofern Schneide- oder Eckzähne durch den Unfall verloren gingen oder beschädigt wurden |
versichertes Ereignis: |
Unfall während der versicherten Reise mit Eintritt der Unfallfolgen Tod, Invalidität oder kosmetische Operationen |
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf Ihren Körper einwirkendes Ereignis, durch das Sie unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Dazu zählen auch durch erhöhte Kraftanstrengung verursachte Verrenkungen von Gelenken, Zerrungen oder Risse von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln. Ebenfalls zählen als Unfall: (1) plötzlicher Gesundheitsschaden bei der rechtmäßigen Verteidigung oder Bemühung zur Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen, (2) tauchtypische Gesundheitsschäden, (3) Infektionen durch Zeckenstich, (4) Tollwut und (5) Wundstarrkrampf |
Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: |
(Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Weiterreise ins Ausland innerhalb der versicherten Zeit) |
Je Versicherungsjahr 8 Wochen insgesamt bei einmaliger oder mehrfacher Unterbrechung. Es gelten die Bedingungen der gebuchten Reiseversicherung, also dieselben Leistungen wie im Ausland. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Reisehaftpflicht-Versicherung Young Travellers Leistungsübersicht |
Geltungsbereich: für vorübergehende Aufenthalte im Ausland (max. 24 Monate) einschließlich Aufenthalte in Deutschland (Schengen). |
Versicherungsnehmer kann sein, wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Unternehmenssitz in Deutschland oder einem anderen Land der EU hat (Heimatland). Versicherte Personen sind die in der Police namentlich genannten Personen. Versicherungsnehmer und versicherte Personen müssen somit nicht identisch sein. (Hinweis: Wenn Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Unternehmenssitz nicht in einem EU-Land ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.) |
Beginn des Versicherungsschutzes: In der Reisehaftpflichtversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem Antritt der Reise. Ende des Versicherungsschutzes: In der Reisehaftpflichtversicherung endet der Versicherungsschutz mit dem Ende der versicherten Reisezeit (Rückkehr). |
Neugeborene: Während des Auslandsaufenthaltes neu geborene Kinder versichern wir rückwirkend ab dem Tag der Geburt zum Tarif "Young Travellers", wenn mindestens ein Elternteil am Tag der Geburt mit dem Tarif "Young Travellers" versichert war und die Anmeldung des Neugeborenen innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt erfolgt. |
Versicherungssummen: (1) Personen- & Sachschäden: 1 Mio. €, (2) Mietsachschäden: bis zu 1.000 €, (3) Austausch von Schlössern nach Schlüsselverlust: bis 5.000 €, (4) Abschiebekosten bei Aufenthalt in Deutschland: bis zu 2.000 € |
Selbstbehalt: nein |
versicherte Leistungen: |
Prüfung der Haftpflichtfrage |
Abwehr unberechtigter Haftpflichtansprüche einschließlich der Kosten eines Rechtsstreits dazu |
Begleichung berechtigter Schadenersatzverpflichtungen |
Bei Aufenthalten in Deutschland: Erstattung der gegen Ihre Gastfamilie aufgrund einer behördlich angeordneten Abschiebung geltend gemachten Abschiebekosten. Voraussetzungen sind, dass die Gastfamilie die Höhe und Forderung der Abschiebekosten nachweist, die Abschiebung innerhalb der versicherten Zeit angeordnet wurde und Sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. |
versichertes Ereignis: |
Sie werden wegen eines Personen- oder Sachschadens während der versicherten Reisezeit als Privatperson aus Gefahren des täglichen Lebens heraus von einem Dritten aufgrund privatrechtlicher Haftpflichtbestimmungen in Anspruch genommen. |
Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das unmittelbar zur Schädigung des Dritten geführt hat |
Versicherungsschutz im Heimatland bei Unterbrechung der Reise: |
(Unterbrechung = vorübergehende Rückreise in das Heimatland mit anschließender Weiterreise ins Ausland innerhalb der versicherten Zeit) |
Je Versicherungsjahr 8 Wochen insgesamt bei einmaliger oder mehrfacher Unterbrechung. Es gelten die Bedingungen der gebuchten Reiseversicherung, also dieselben Leistungen wie im Ausland. |
Hinweis: |
Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Reisegepäckversicherung Young Travellers Leistungsübersicht | |
Versicherungssumme (2 Optionen beim Tarif Young Travellers): | 1.500 € oder 3.000 € |
versicherte Ereignisse: | |
Beschädigung von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck (aufgegeben etwa bei der Airline oder zur Verwahrung etwa im Hotel) | ja |
Abhandenkommen von in Fremdgewahrsam gegebenem Reisegepäck (Verlust des Reisegepäcks durch die Airline oder einen anderen Transporteur) | ja |
Flugreisen und Busreisen: notwendige Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung durch den Beförderer nicht am Zielort der Hinreise nicht am Tag der Ankunft dort) | 250 € |
Schiffsreisen (Kreuzfahrten): notwendige Ersatzkäufe bei Lieferfristüberschreitungen (Gepäckauslieferung durch den Beförderer nicht am Zielort der Hinreise nicht am Tag der Ankunft dort) | 500 € |
strafbare Handlung Dritter (Diebstahl, Raub) | ja |
Schäden bei fremdverschuldeten Verkehrsunfällen | ja |
Schäden durch Brand, Explosion oder Elementarereignisse (etwa Erdbeben, Fluten, Vulkanausbrüche) | ja |
Entschädigungsgrenzen für bestimmte Gegenstände: | |
Wertsachen: Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmausrüstung, Notebooks, Laptops (jeweils mit Zubehör) | 50 % |
tragbare Audioplayer, Videoplayer, Smartphones (jeweils mit Zubehör) | 50 % |
Golfausrüstung, Tauchausrüstung, Fahrrad (jeweils mit Zubehör), sofern sie nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind | 50 % |
Wellenbretter, Kite, Segelsurfgeräte (jeweils mit Zubehör), sofern sie nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind | 50 % |
andere Sportgeräte (jeweils mit Zubehör), sofern sie nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch sind | 50 % |
zu privaten Zwecken mitgeführte Musikinstrumente (jeweils mit Zubehör) | 100 % |
Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte | nein |
Filmematerial, Bild-, Ton- und Datenträger | Materialwert |
Geschenke und Reiseandenken | 10 % |
Personalausweise, Reisepässe, Kfz-Papiere, sonstige amtliche Ausweispapiere: amtliche Gebühren der Wiederbeschaffung | ja |
Selbstbehalt: | nein |
Erklärungen: | |
Reisegepäck: Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die auf die Reise mitgenommen werden sowie Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden. Gegenstände, die üblicherweise nur zu beruflichen Zwecken mitgeführt oder während der Reise erworben werden, sind nicht versichert. Versichert ist der Zeitwert. | |
Sportgeräte jeweils mit Zubehör (ausgeschlossen: Motoren) sind versichert, solange sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden. | |
Wertsachen im Sinne der Versicherungsbedingungen sind Pelze, Schmucksachen, Gegenstände aus Edelmetall, Foto- und Filmapparate, EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte, jeweils mit Zubehör. | |
Versicherungsschutz im Kfz: Besteht für das Reisegepäck (ausgenommen sind Wertsachen), das aus dem verschlossenen Kfz gestohlen wird und von außen nicht sichtbar verstaut war, in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Bei Fahrtunterbrechungen von maximal 2 Stunden besteht jederzeit Versicherungsschutz. | |
Versicherungsschutz auf Campingplätzen: Besteht nur beim Zelten oder Campen auf offiziellen Campingplätzen | |
nicht versicherte Sachen: | |
Bargeld, Schecks, Scheckkarten, Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, Fahrscheine, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit überwiegend Kunst- und Liebhaberwert, Zahngold, Prothesen jeder Art, Schusswaffen jeder Art, Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Hängegleiter, Gleitflieger, Fallschirme, jeweils mit Zubehör. | |
Geltungsbereich: | |
Der Versicherungsschutz gilt weltweit vom Verlassen der ständigen Wohnung am Reisebeginn bis zur Rückkehr dorthin am Reiseende. Fahrten, Gänge und Aufenthalte innerhalb der ständigen Wohnung gelten nicht als Reisen. Wird bei Reisen im Kfz das Reisegepäck nicht unverzüglich nach Ankunft vor der ständigen Wohnung entladen, endet der Versicherungsschutz bereits mit der Ankunft. | |
Hinweis:Diese Übersicht ist eine komprimierte Darstellung der versicherten Leistungen. Grundlage des Versicherungsschutzes sind ausschließlich die vollständigen Versicherungsbedingungen. |
Unfall- & Haftpflichtversicherung Young Travellers weltweit bis 24 Monate - ohne Selbstbeteiligung | |
Diese Prämie ist für alle Aufenthalte weltweit im Ausland anwendbar. | |
Prämie: | 0 - 55 Jahre / Prämie je Monat |
1 - 24 Monate | 9 € |
Versicherungssummen Unfall-Versicherung: | |
bei Tod 10.000 € | |
bei Invalidität 100.000 € | |
kosmetische Operationen nach einem Unfall 3.000 € | |
Versicherungssummen Haftpflicht-Versicherung: | |
pauschal pro Versicherungsfall (Personen- & Sachschäden) 1 Mio. € | |
incl. Mietsachschäden, Schäden im Haushalt der Gastfamilie 1.000 € | |
Austausch von Schlössern nach Schlüsselverlust 5.000 € | |
incl. Haftpflicht aus der Tätigkeit als Au-Pair | |
bei Aufenthalten in Deutschland zusätzlich: Abschiebekosten pro Versicherungsfall 2.000 € | |
Erklärungen: | |
Prämienrefund: Die Prämien verstehen sich pro Person für die gesamte versicherte Zeit. Bei vorzeitigem Reiseende wird der Vertrag zum jeweiligen Monatsende beendet. Die Prämie reduziert sich dann entsprechend. | |
Abschlussfrist: Jederzeit vor der Abreise aus dem Heimatland (Land des dauerhaften Wohnsitzes). Ein Abschluss nach der Abreise muss genehmigt werden. Dazu nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit uns auf. | |
Altersgrenzen: Entscheidend für die Prämie ist Ihr Alter zum Tag des Versicherungsbeginns. |
Reisegepäckversicherung Young Travellers weltweit bis 24 Monate - ohne Selbstbeteiligung | ||
Diese Prämien sind für alle Aufenthalte im Ausland anwendbar. Der Abschluss ist nur in Verbindung mit einer weiteren Young Travellers Reiseversicherung möglich. 0 - 55 Jahre / Versicherungssumme: | ||
Prämien: | 1.500 € Gepäckwert | 3.000 € Gepäckwert |
1 Monat | 11 € | 17 € |
2 Monate | 21 € | 32 € |
3 Monate | 32 € | 48 € |
4 Monate | 42 € | 63 € |
5 Monate | 53 € | 80 € |
6 Monate | 63 € | 95 € |
7 Monate | 74 € | 111 € |
8 Monate | 84 € | 126 € |
9 Monate | 95 € | 143 € |
10 Monate | 105 € | 158 € |
11 Monate | 116 € | 174 € |
12 Monate | 126 € | 189 € |
13 Monate | 137 € | 206 € |
14 Monate | 147 € | 221 € |
15 Monate | 158 € | 237 € |
16 Monate | 168 € | 252 € |
17 Monate | 179 € | 269 € |
18 Monate | 189 € | 284 € |
19 Monate | 200 € | 300 € |
20 Monate | 210 € | 315 € |
21 Monate | 221 € | 332 € |
22 Monate | 231 € | 347 € |
23 Monate | 242 € | 363 € |
24 Monate | 252 € | 378 € |
Prämienrefund: Die Prämien verstehen sich pro Person für die gesamte versicherte Zeit. Bei vorzeitigem Reiseende wird der Vertrag zum jeweiligen Monatsende beendet. Die Prämie reduziert sich dann entsprechend. | ||
Abschlussfrist: Jederzeit vor der Abreise aus dem Heimatland (Land des dauerhaften Wohnsitzes). Ein Abschluss nach der Abreise muss genehmigt werden. Dazu nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit uns auf. | ||
Altersgrenzen: Entscheidend für die Prämie ist Ihr Alter zum Tag des Versicherungsbeginns. |