Young Travellers Reiseversicherungslexikon

Young Travellers

Reiseversicherungslexikon

Sie haben Fragen?
Chat-Telefonat:
In unserem Chat können Sie eine telefonische Beratung anfordern. Bitte hinterlassen Sie dabei auch Ihre E-Mailadresse. Wir laden Sie dann zu einem Chat-Telefonat ein.

E-Mail:
customers@young-travellers.com
Telefon:
+49-8052-9579646

Wie sind Surfbretter, Kites und Wellenbretter mit der Reisehaftpflichtversicherung versichert?

Hinsichtlich des Versicherungsschutzes der Young Travellers Reisehaftpflichtversicherung für Schäden im Zusammenhang mit Surfbrettern, Kites oder Wellenbrettern muss unterschieden werden:

  • Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie Dritten (also anderen Personen) mit einem Surfbrett, Kite oder Wellenbrett zufügen - beispielsweise, wenn Sie während der Auslandsreise mit einem eigenen, gemieteten oder geliehenen Surfbrett jemand anderem einen Personenschaden oder Sachschaden zufügen.
  • Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie selbst an dem gemieteten oder geliehenen Surfbrett, Kite oder Wellenbrett einen Schaden verursachen, es also beschädigen.
  • Ebenfalls nicht versichert ist der Verleih, die Vermietung oder eine andere Form der Gebrauchsüberlassung an Dritte. Verleihen Sie also ein Surfbrett an jemand anderen, haben Sie selbst keinen Versicherungsschutz aus der Reisehaftpflichtversicherung.

Die Reisehaftpflicht für Auslandsaufenthalte bis zu 5 Jahre Dauer ist im Young Travellers Basisschutz oder alternativ im Young Travellers Komfortschutz (hier mit zusätzlicher Reisegepäckversicherung) enthalten.

Möchten Sie mit uns chatten?
Klicken Sie hier, um die Verwendung von Cookies zu akzeptieren und die Chat-Funktion zu aktivieren.