Eine Reisehaftpflichtversicherung bietet keinen Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge, die Sie für Ihre Auslandsreise mieten, leihen oder kaufen. Schäden an einem Auto, Motorrad oder Moped aufgrund eines Verkehrsunfalls sind nicht vom Versicherungsschutz der Reisehaftpflichtversicherung gedeckt. Die Reisehaftpflichtversicherung leistet weder für Schäden am eigenen Fahrzeug, noch für Schäden an fremden Fahrzeugen beispielsweise des Unfallgegners.
Für den Versicherungsschutz für Kfz-Schäden bedarf es einer Kfz-Haftpflichtversicherung, die beispielsweise beim Fahrzeugvermieter abgeschlossen werden kann. Eine Reisehaftpflichtversicherung ist keine Kfz-Haftpflichtversicherung.