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Auslandskrankenversicherung bei Psychoanalyse und Psychotherapie

Mit einer Auslandskrankenversicherung besteht ein begrenzter Versicherungsschutz für akute psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen.

In der Young Travellers Auslandskrankenversicherung sind Behandlungen beim Psychiater, Psychologen oder Neurologen unter bestimmten Voraussetzungen versichert. Im Detail ist der Versicherungsschutz so definiert:

  • Versichert ist die erstmalige und einmalige ambulante Behandlung von psychoanalytischen und psychotherapeutischen Erkrankungen durch einen Facharzt bei Aufenthalten in den USA und Kanada. Ein Facharzt ist ein Psychiater, ein Psychologe oder ein Neurologe. Andere Ärzte wie beispielsweise Allgemeinmediziner sind keine Fachärzte in diesem Sinn.
  • In der Tarifvariante Premium sind ambulante psychoanalytische Behandlungen bis zu 5 Sitzungen, maximal 750 Euro je Versicherungsjahr versichert.
  • Ergibt sich dabei die Notwendigkeit einer stationären Behandlung, werden die zusätzlichen Rückreisekosten in das Heimatland übernommen. Ersetzt werden nur die Kosten der einfachsten Sitzklasse.


Eine Therapie als solche ist nicht versichert. Darunter versteht man Behandlungen mit einem geplanten, langfristigen, zielgerichteten Charakter - also auf Dauer ausgerichtete ärztliche Maßnahmen. Somit geht eine Therapie über den zuvor dargestellten Umfang des Versicherungsschutzes hinaus.

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