Mit einer Auslandskrankenversicherung besteht ein begrenzter Versicherungsschutz für akute psychoanalytische oder psychotherapeutische Behandlungen.
In der Young Travellers Auslandskrankenversicherung sind Behandlungen beim Psychiater, Psychologen oder Neurologen unter bestimmten Voraussetzungen versichert. Im Detail ist der Versicherungsschutz so definiert:
Eine Therapie als solche ist nicht versichert. Darunter versteht man Behandlungen mit einem geplanten, langfristigen, zielgerichteten Charakter - also auf Dauer ausgerichtete ärztliche Maßnahmen. Somit geht eine Therapie über den zuvor dargestellten Umfang des Versicherungsschutzes hinaus.