Wenn Sie während der Auslandsreise aufgrund eines Verkehrsunfalls mit dem Auto, Motorrad oder Moped in ärztliche Behandlung müssen, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz. Die Auslandskrankenversicherung leistet für die notwendigen Behandlungskosten beim Arzt oder im Krankenhaus, wenn Verletzungen nach einem Verkehrsunfall behandelt werden müssen.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie einen gültigen Führerschein haben. Ohne gültige Fahrerlaubnis für das Land Ihres Aufenthaltes kann der Versicherer die Leistung ablehnen, wenn Sie im Ausland ohne Führerschein fahren und in einen Verkehrsunfall verwickelt sind. Es liegt dann eine Gefahrenerhöhung im Sinn der §§ 23 und folgende VVG (Versicherungsvertragsgesetz) vor mit der Begründung, dass Sie fahrlässig oder sogar vorsätzlich eine Gefahrenerhöhung herbeigeführt haben, die den Versicherungsschutz ausschliesst. In diesem Fall müssten Sie die Arztkosten für ambulante oder stationäre Behandlungen nach einem Verkehrsunfall im Ausland selbst tragen.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie ein auf der Reise gemietetes oder geliehenes Fahrzeug nur mit einer vor Ort gültigen Fahrerlaubnis fahren. Je nach Aufenthaltsland ist es auch möglich, einen vorhandenen Führerschein in einen vor Ort gültigen Führerschein umschreiben zu lassen. Die Informationen dazu erhalten Sie in der Regel vom Konsulat Ihres Reiselandes.