Muss ein minderjähriges Kind während der Auslandsreise stationär im Krankenhaus behandelt werden, sind die Kosten der Unterbringung für eine Begleitperson (in der Regel ein Elternteil) im selben Krankenhaus versichert.
Die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus ist, dass das Kind sein 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dass es mit einer Young Travellers Auslandskrankenversicherung versichert ist.
Beachten Sie bitte, dass Kinder genauso versichert werden müssen wie die Eltern, wenn auch die Kinder versichert sein sollen. Die Prämie (der Preis) der Auslandskrankenversicherung ist immer pro versicherter Person zu verstehen. Kinder - auch Kleinkinder - sind nicht im Rahmen der für die Eltern bezahlten Auslandskrankenversicherung mitversichert. Jede Person kann unabhängig vom Alter in ärztliche Behandlung gehen und damit Arztkosten für die Behandlung auch minderjähriger Kinder verursachen.
Während der Reise neugeborene Kinder können wir ab dem Tag der Geburt zum selben Tarif nachversichern, den auch die Eltern gebucht haben. Dazu benötigen wir innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt die Geburtsurkunde des Kindes und die Bestätigung, dass keine anderweitige Krankenversicherung für das Kind besteht.