Unter einer Wartezeit oder auch Karenzzeit in der Auslandskrankenversicherung versteht man den leistungsfreien Zeitraum zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Bestehen einer Versicherungsleistung mit der Folge, dass ein Anspruch auf diese Versicherungsleistung erst nach Ablauf der Wartezeit besteht.
In der Young Travellers Auslandskrankenversicherung gibt es keine Wartezeit für medizinisch notwendige Behandlungen aufgrund Krankheit, Unfall oder Zahnschmerzen. Das gilt für während der Reise erstmals eingetretene Beschwerden, für eine während der Reise eingetretene Schwangerschaft (Tarifvariante Premium) und auch für das unerwartete Akutwerden von Vorerkrankungen. Einzige Ausnahme: Vorsorgeleistungen wie Zahnvorsorge, Krebsvorsorge oder gynäkologische Vorsorge. Nur diese sind erst nach Ablauf einer Wartezeit von 6 Monaten versichert.
Ebenfalls ohne Wartezeit kann die Auslandskrankenversicherung nach Reisebeginn beantragt werden, sofern seit der Abreise und bis zum Beginn der Young Travellers Auslandskrankenversicherung nach Abreise eine anderweitige, lückenlose Vorversicherung bestand. Ohne lückenlose Vorversicherung greift eine leistungsfreie Karenzzeit von 31 Tagen. Davon ausgenommen sind akut notwendige Behandlungen zur Abwendung einer akuten Lebensgefahr.