
In unseren Tarifen Young Travellers Auslandskrankenversicherung und Active Travellers Auslandskrankenversicherung sind Behandlungen beim Physiotherapeuten im Ausland versichert, wenn physiotherapeutische Maßnahmen aufgrund einer Verletzung während der Auslandsreise erforderlich und verordnet werden. Dabei ist entscheidend, dass die Schadenursache, in der Regel also die Verletzung während der versicherten Zeit im Ausland eintritt und damit unerwartet ist.
Nicht versichert sind Physiotherapiestunden, wenn deren Notwendigkeit bereits zum Versicherungsbeginn bestanden hat - also entweder mit Physiotherapie bereits begonnen wurde, die nun im Ausland fortgesetzt werden soll, oder wenn die Verschreibung dazu bereits vor dem Versicherungsbeginn erfolgt und die Physiotherapie nun im Ausland in Anspruch genommen werden soll. In diesen Fällen handelt es sich nicht um unerwartet erforderlich gewordene Behandlungsmaßnahmen, sondern um Behandlungen, deren Notwendigkeit bei der Abreise bekannt war.
Einen Überblick über die Versicherungsleistungen auch für Physiotherapie sehen Sie im Leistungsvergleich der Young Travellers Auslandskrankenversicherungen: