Young Travellers Reiseversicherungslexikon

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Welcher Versicherungsschutz der Auslandskrankenversicherung besteht bei Reisewarnung?

In unseren Tarifen Young Travellers Auslandskrankenversicherung und Active Travellers Auslandskrankenversicherung sind ausschliesslich Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes Deutschlands von Bedeutung. Das ist auch dann der Fall, wenn Ihr Heimatland ein anderes als Deutschland ist.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Planung Ihrer Reiseroute die Regelungen bezüglich Reisewarnungen für Länder oder Regionen, die Sie bereisen möchten:

  • Entscheidend ist, ob das Auswärtige Amt Deutschlands vor Ihrem Reisebeginn eine Reisewarnung wegen Kriegsereignissen oder Bürgerkriegsereignissen oder Unruhen für das Land oder das Gebiet (die Region) veröffentlich hat, das Sie bereisen möchten.
  • In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz für Krankheiten einschliesslich ihrer Folgen sowie für Unfälle durch Kriegsereignisse, Bürgerkriegsereignisse oder Unruhen.
  • Ebenfalls besteht kein Versicherungsschutz für die aktive Teilnahme an Unruhen.

Das bedeutet:

  • Die Reisewarnung besteht bereits bei Ihrer Abreise: Dann besteht kein Versicherungsschutz in diesem Land oder dieser Region.
  • Die Reisewarnung wird erst während Ihres Auslandsaufenthaltes ausgesprochen: Dann besteht Versicherungsschutz, sofern Sie nicht aktiv an Kriegs- oder Bürgerkriegshandlungen oder anderen Unruhen teilnehmen.


Besteht die Reisewarnung für das komplette Reiseland, gelten die zuvor dargestellten Einschränkungen des Versicherungsschutzes der Auslandskrankenversicherung für das ganze Land. Besteht die Reisewarnung ausdrücklich nur für bestimmte Regionen oder Gebiete, gelten die dargestellten Einschränkungen nur dort.

Hier finden Sie die aktuellen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes Deutschlands.

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